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   BFH, 08.03.2012 - V R 24/11   

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https://dejure.org/2012,7748
BFH, 08.03.2012 - V R 24/11 (https://dejure.org/2012,7748)
BFH, Entscheidung vom 08.03.2012 - V R 24/11 (https://dejure.org/2012,7748)
BFH, Entscheidung vom 08. März 2012 - V R 24/11 (https://dejure.org/2012,7748)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von Festsetzungs- und Erhebungsverfahren

  • openjur.de

    Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von Festsetzungs- und Erhebungsverfahren

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 15a Abs 1, InsO § 55 Abs 1 Nr 1, AO § 218, UStG § 3 Abs 1b
    Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von Festsetzungs- und Erhebungsverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von Festsetzungs- und Erhebungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15a Abs 1 UStG 2005, § 55 Abs 1 Nr 1 InsO, § 218 AO, § 3 Abs 1b UStG 2005
    Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von Festsetzungs- und Erhebungsverfahren

  • IWW
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorsteuerberichtigungsanspruch in der Insolvenz

  • Betriebs-Berater

    Vorsteuerberichtigung im Insolvenzfall

  • rewis.io

    Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von Festsetzungs- und Erhebungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15a; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1
    Berichtigungsanspruch als Masseverbindlichkeit bei Beruhen der Berichtigung nach § 15a UStG auf einer steuerfreien Veräußerung durch den Insolvenzverwalter i.R.d. Verwaltung und Verwertung der Masse

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von Festsetzungs- und Erhebungsverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerberichtigung im Insolvenzfall

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berichtigungsanspruch als Masseverbindlichkeit bei Beruhen der Berichtigung nach § 15a UStG auf einer steuerfreien Veräußerung durch den Insolvenzverwalter i.R.d. Verwaltung und Verwertung der Masse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorsteuerberichtigung im Insolvenzfall

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorsteuerberichtigung im Insolvenzfall

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 274
  • ZIP 2012, 684
  • BB 2012, 865
  • DB 2012, 724
  • BStBl II 2012, 466
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 09.02.2011 - XI R 35/09

    Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BFH, 08.03.2012 - V R 24/11
    Der Steueranspruch gemäß § 15a Abs. 1 UStG aufgrund einer Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse setzt danach einen Vergleich zwischen der Verwendungsabsicht beim Entstehen des Anspruchs auf Vorsteuerabzug und der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der späteren tatsächlichen Verwendung voraus (BFH-Urteil vom 9. Februar 2011 XI R 35/09, BFHE 233, 86, BStBl II 2011, 1000, unter II.2.c).

    Bei der Besteuerung der Masse sind diese Verbindlichkeiten durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen (BFH-Urteile vom 30. April 2009 V R 1/06, BFHE 226, 130, BStBl II 2010, 138, unter II.1., und in BFHE 233, 86, BStBl II 2011, 1000, unter II.1.), während der "zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Vermögensanspruch" i.S. von § 38 InsO als sog. Insolvenzforderung gemäß §§ 174 ff. InsO zur Insolvenztabelle anzumelden ist.

    aa) Die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung der beiden Umsatzsteuersenate des BFH danach, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist; nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG (BFH-Urteile vom 29. Januar 2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, unter II.1.; in BFHE 226, 130, BStBl II 2010, 138, unter II.1.; in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, unter II.1., und in BFHE 233, 86, BStBl II 2011, 1000, unter II.2.).

    Hieran ist auch unter der Geltung der InsO festzuhalten (BFH-Urteil in BFHE 233, 86, BStBl II 2011, 1000, unter II.2.).

    Der erkennende Senat schließt sich auch insoweit dem Urteil des XI. Senats des BFH (in BFHE 233, 86, BStBl II 2011, 1000, unter II.2.f.) an.

  • BFH, 09.12.2010 - V R 22/10

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter -

    Auszug aus BFH, 08.03.2012 - V R 24/11
    Die Uneinbringlichkeit des Entgelts für eine durch den Insolvenzschuldner vor Insolvenzeröffnung erbrachte Ausgangsleistung beruht darauf, dass mit Verfahrenseröffnung die Vereinnahmungszuständigkeit für diese Forderung auf den Insolvenzverwalter und die seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unterliegende Tätigkeit übergeht (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, unter II.3.c).

    Bedingt durch die Erfordernisse des Insolvenzrechts besteht das Unternehmen zwar nach Verfahrenseröffnung aus mehreren Unternehmensteilen, zu denen die Insolvenzmasse und das vorinsolvenzrechtliche Vermögen gehören (BFH-Urteile in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, unter II.3.c aa, und vom 24. November 2011 V R 13/11, Der Betrieb --DB-- 2011, 2818, unter II.1.).

    Die im Insolvenzfall entstehenden Unternehmensteile gehören aber aufgrund des fortgeltenden Grundsatzes der Unternehmenseinheit (BFH-Urteile vom 28. Juni 2000 V R 87/99, BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639, unter II.5.; in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, unter II.3.c aa, und in DB 2011, 2818, unter II.1.) gleichwohl zu einem einheitlichen Unternehmen.

    aa) Die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung der beiden Umsatzsteuersenate des BFH danach, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist; nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG (BFH-Urteile vom 29. Januar 2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, unter II.1.; in BFHE 226, 130, BStBl II 2010, 138, unter II.1.; in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, unter II.1., und in BFHE 233, 86, BStBl II 2011, 1000, unter II.2.).

  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus BFH, 08.03.2012 - V R 24/11
    Bedingt durch die Erfordernisse des Insolvenzrechts besteht das Unternehmen zwar nach Verfahrenseröffnung aus mehreren Unternehmensteilen, zu denen die Insolvenzmasse und das vorinsolvenzrechtliche Vermögen gehören (BFH-Urteile in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, unter II.3.c aa, und vom 24. November 2011 V R 13/11, Der Betrieb --DB-- 2011, 2818, unter II.1.).

    Die im Insolvenzfall entstehenden Unternehmensteile gehören aber aufgrund des fortgeltenden Grundsatzes der Unternehmenseinheit (BFH-Urteile vom 28. Juni 2000 V R 87/99, BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639, unter II.5.; in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, unter II.3.c aa, und in DB 2011, 2818, unter II.1.) gleichwohl zu einem einheitlichen Unternehmen.

    Die der Steuerfestsetzung zugrunde liegende Steuerberechnung für die Masse ist keine Aufrechnung und unterliegt deshalb nicht den Aufrechnungsbeschränkungen der §§ 94 ff. InsO (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639, unter II.4. zu Umsätzen und Vorsteuerbeträgen, die im Rahmen des dem Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Konkursverwalters unterliegenden Unternehmensteils ausgeführt werden, und BFH-Urteil in DB 2011, 2818, unter II.2.c und II.3. zur Parallelfrage der Steuerberechnung für die Anmeldung als Insolvenzforderung zur Tabelle gemäß § 174 InsO).

  • BFH, 16.01.2007 - VII R 7/06

    Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BFH, 08.03.2012 - V R 24/11
    b) Nach dem Urteil des VII. Senats des BFH vom 16. Januar 2007 VII R 7/06 (BFHE 216, 390, BStBl II 2007, 745, unter II.) ist das FA als Insolvenzgläubiger zur Aufrechnung berechtigt, wenn sich aus einem der Masse zustehenden Berichtigungsanspruch nach § 15a UStG ein Vergütungsanspruch ergibt.

    bb) Ergibt sich bei der Steuerberechnung und Steuerfestsetzung für die Masse aufgrund von Vorsteuerbeträgen oder Berichtigungen ein Vergütungsanspruch (s. oben II.3.a), ist das FA nach der zu Abrechnungsbescheiden gemäß § 218 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) ergangenen Rechtsprechung des VII. Senats des BFH auch unter Berücksichtigung von § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO zur Aufrechnung gemäß § 226 AO gegen den sich für die Masse aus der Steuerberechnung nach §§ 16 ff. UStG ergebenden Vergütungsanspruch berechtigt, wenn und soweit der Vergütungsanspruch auf Vorsteuer- oder Berichtigungsbeträgen beruht, die "insolvenzrechtlich vor Verfahrenseröffnung begründet worden" sind (BFH-Urteil in BFHE 216, 390, BStBl II 2007, 745, unter II.).

  • BFH, 14.05.1998 - V R 74/97

    Vorsteuerabzug für Sequesterleistung

    Auszug aus BFH, 08.03.2012 - V R 24/11
    Im Hinblick auf diese Vorgreiflichkeit berührt die Rechtsprechung des VII. Senats des BFH nicht die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheides, der zu der Steuervergütung führt, gegen die das FA nach der Rechtsprechung des VII. Senats des BFH auch unter Berücksichtigung der §§ 94 ff. InsO zur Aufrechnung berechtigt ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 V R 74/97, BFHE 185, 552, BStBl II 1998, 634, unter II.1.

    Dementsprechend hat die Aufrechnung keinen Einfluss auf die der Steuervergütung zugrunde liegenden Steuerfestsetzung (BFH-Urteil in BFHE 185, 552, BStBl II 1998, 634, unter II.1.).

  • BFH, 30.04.2009 - V R 1/06

    Verwirklichung des Besteuerungstatbestands nach Insolvenzeröffnung, wenn der

    Auszug aus BFH, 08.03.2012 - V R 24/11
    Bei der Besteuerung der Masse sind diese Verbindlichkeiten durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen (BFH-Urteile vom 30. April 2009 V R 1/06, BFHE 226, 130, BStBl II 2010, 138, unter II.1., und in BFHE 233, 86, BStBl II 2011, 1000, unter II.1.), während der "zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Vermögensanspruch" i.S. von § 38 InsO als sog. Insolvenzforderung gemäß §§ 174 ff. InsO zur Insolvenztabelle anzumelden ist.

    aa) Die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung der beiden Umsatzsteuersenate des BFH danach, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist; nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG (BFH-Urteile vom 29. Januar 2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, unter II.1.; in BFHE 226, 130, BStBl II 2010, 138, unter II.1.; in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, unter II.1., und in BFHE 233, 86, BStBl II 2011, 1000, unter II.2.).

  • BFH, 28.06.2000 - V R 87/99

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Auszug aus BFH, 08.03.2012 - V R 24/11
    Die im Insolvenzfall entstehenden Unternehmensteile gehören aber aufgrund des fortgeltenden Grundsatzes der Unternehmenseinheit (BFH-Urteile vom 28. Juni 2000 V R 87/99, BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639, unter II.5.; in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, unter II.3.c aa, und in DB 2011, 2818, unter II.1.) gleichwohl zu einem einheitlichen Unternehmen.

    Die der Steuerfestsetzung zugrunde liegende Steuerberechnung für die Masse ist keine Aufrechnung und unterliegt deshalb nicht den Aufrechnungsbeschränkungen der §§ 94 ff. InsO (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639, unter II.4. zu Umsätzen und Vorsteuerbeträgen, die im Rahmen des dem Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Konkursverwalters unterliegenden Unternehmensteils ausgeführt werden, und BFH-Urteil in DB 2011, 2818, unter II.2.c und II.3. zur Parallelfrage der Steuerberechnung für die Anmeldung als Insolvenzforderung zur Tabelle gemäß § 174 InsO).

  • BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Tätigkeit des vorläufigen

    Auszug aus BFH, 08.03.2012 - V R 24/11
    Zur Begründung führt er aus, dass "es aus insolvenzrechtlicher Sicht auf die vollständige Verwirklichung des steuerrechtlichen Tatbestandes nicht ankommt", sondern maßgeblich "der zugrunde liegende zivilrechtliche Sachverhalt [sei], der zu der Entstehung der Steueransprüche führt" (BFH-Urteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195, unter II.2., und vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, unter II.; vgl. auch BFH-Urteil vom 17. April 2007 VII R 27/06, BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589, unter II.3., wonach es darauf ankommt, dass der "Anspruch ... in einem Steuerschuldverhältnis [wurzelt], das ... schon vor Verfahrenseröffnung bestanden hat").
  • BFH, 17.04.2007 - VII R 27/06

    Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach

    Auszug aus BFH, 08.03.2012 - V R 24/11
    Zur Begründung führt er aus, dass "es aus insolvenzrechtlicher Sicht auf die vollständige Verwirklichung des steuerrechtlichen Tatbestandes nicht ankommt", sondern maßgeblich "der zugrunde liegende zivilrechtliche Sachverhalt [sei], der zu der Entstehung der Steueransprüche führt" (BFH-Urteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195, unter II.2., und vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, unter II.; vgl. auch BFH-Urteil vom 17. April 2007 VII R 27/06, BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589, unter II.3., wonach es darauf ankommt, dass der "Anspruch ... in einem Steuerschuldverhältnis [wurzelt], das ... schon vor Verfahrenseröffnung bestanden hat").
  • BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03

    Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BFH, 08.03.2012 - V R 24/11
    Zur Begründung führt er aus, dass "es aus insolvenzrechtlicher Sicht auf die vollständige Verwirklichung des steuerrechtlichen Tatbestandes nicht ankommt", sondern maßgeblich "der zugrunde liegende zivilrechtliche Sachverhalt [sei], der zu der Entstehung der Steueransprüche führt" (BFH-Urteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195, unter II.2., und vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, unter II.; vgl. auch BFH-Urteil vom 17. April 2007 VII R 27/06, BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589, unter II.3., wonach es darauf ankommt, dass der "Anspruch ... in einem Steuerschuldverhältnis [wurzelt], das ... schon vor Verfahrenseröffnung bestanden hat").
  • BFH, 04.05.1993 - VII R 82/92

    Aufrechnung mit nicht bestandskräftigen Steueransprüchen durch das Finanzamt -

  • BFH, 06.06.1991 - V R 115/87

    Der durch die Zwangsversteigerung eines zur Konkursmasse gehörenden Grundstücks

  • BGH, 13.10.2011 - IX ZB 80/10

    Insolvenzverfahren: Anspruch aus schuldrechtlichem Versorgungsausgleich als

  • BFH, 23.02.2011 - I R 20/10

    Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren -

  • BFH, 29.01.2009 - V R 64/07

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach

  • BFH, 13.11.1986 - V R 59/79

    Der Anspruch des Finanzamtes auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge ist

  • BGH, 22.09.2011 - IX ZB 121/11

    Insolvenzrecht: Voraussetzungen einer vor Verfahrenseröffnung begründeten

  • BFH, 09.04.1987 - V R 23/80

    Der Vorsteuerberichtigungsanspruch des Finanzamts nach § 15 a UStG zählt zu den

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 195/03

    Aufnahme von Ansprüchen in das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme eines

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 7 K 7008/08

    Umsatzsteuerliche Berichtigungsansprüche als Masseforderungen

  • BFH, 29.11.1993 - V B 93/93
  • BFH, 29.11.1993 - V R 93/93

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage, wann ein Anspruch auf

  • BFH, 27.09.2018 - V R 49/17

    Umsatzsteuer: Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

    Grundlage für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sind gemäß § 218 Abs. 1 Satz 1 AO Steuerbescheide und Steuervergütungsbescheide (BFH-Urteil vom 8. März 2012 V R 24/11, BFHE 236, 274, BStBl II 2012, 466, Rz 42).
  • BFH, 15.12.2016 - V R 26/16

    Berichtigung im Insolvenzfall

    Maßgeblich ist dabei, ob für diese Besteuerungsgrundlagen die Voraussetzungen des § 55 InsO vorliegen (BFH-Urteil vom 8. März 2012 V R 24/11, BFHE 236, 274, BStBl II 2012, 466, Rz 25, m.w.N.).

    b) Die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung danach, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist; nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG (BFH-Urteil in BFHE 236, 274, BStBl II 2012, 466, Rz 27, m.w.N.).

    Zum einen handelt es sich bei der Berichtigung nach § 17 UStG ebenso wie z.B. bei § 15a UStG (BFH-Urteil in BFHE 236, 274, BStBl II 2012, 466, Rz 26) um einen eigenständigen Tatbestand, der sich nicht in der bloßen Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs erschöpft, da zusätzliche Voraussetzungen, wie im Streitfall die Entgeltrückgewähr, vorliegen müssen.

  • BFH, 22.08.2013 - V R 19/09

    Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

    Dies beruht insbesondere darauf, dass es sich bei der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG materiell-rechtlich um einen gegenüber dem Vorsteuerabzug gemäß § 15 UStG eigenständigen Tatbestand handelt, so dass sich die Berichtigung des § 15a UStG nicht in einer bloßen Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs erschöpft (BFH-Urteil vom 8. März 2012 V R 24/11, BFHE 236, 274, BStBl II 2012, 466, unter II.2.b bb, m.w.N. zur ständigen BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 25.07.2012 - VII R 29/11

    Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des

    Der für das Umsatzsteuerrecht zuständige V. Senat des BFH ist ihr in neuerer Zeit jedoch nicht gefolgt, sondern meint, jedenfalls für das Festsetzungsverfahren sei § 38 InsO dahin auszulegen, dass sich die "Begründung" steuerlicher Forderungen und damit die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen danach bestimme, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung "vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen" ist; nicht maßgeblich sei lediglich der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG (BFH-Urteile in BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, und zuletzt vom 8. März 2012 V R 24/11, BFHE 236, 274, BStBl II 2012, 466).
  • BFH, 29.03.2017 - XI R 5/16

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung

    c) Die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung danach, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist; nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG (vgl. BFH-Urteile in BFHE 233, 86, BStBl II 2011, 1000, Rz 17; vom 8. März 2012 V R 24/11, BFHE 236, 274, BStBl II 2012, 466, Rz 27).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2021 - 11 K 133/20

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs aufgrund Begründung von Insolvenzforderungen

    Hierzu verweist der Beklagte auf das BFH-Urteil vom 08.03.2012, V R 24/11, BFHE 236, 274, BStBl. II 2012, 466 m. w. N.

    Maßgebend ist dabei, ob für diese Besteuerungsgrundlagen die Voraussetzungen des § 55 InsO vorliegen (BFH-Urteil vom 08.03.2012, V R 24/11, BFHE 236, 274, BStBl. II 2012, 466 m. w. N.).

    Die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung danach, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist; nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG (BFH-Urteile vom 29.03.2017, XI R 5/16, BFHE 257, 465, BStBl. II 2017, 738 und vom 08.03.2012, V R 24/11, BFHE 236, 274, BStBl. II 2012, 466 m. w. N.).

    Bei der Berichtigung nach § 17 UStG handelt es sich zum einen ebenso wie z.B. bei § 15a UStG (BFH-Urteil vom 08.03.2012, V R 24/11, BFHE 236, 274, BStBl. II 2012, 466) um einen eigenständigen Tatbestand, der sich nicht in der bloßen Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs erschöpft, weil zusätzliche Voraussetzungen - wie im Streitfall die Entgeltrückgewähr - vorliegen müssen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17

    Rückforderung vorläufig bewilligter Leistungen nach dem SGB II; Eröffnung eines

    Begründet im Sinne des § 38 InsO ist ein Anspruch, wenn der Rechtsgrund für sein Entstehen bereits vor Insolvenzeröffnung gelegt war, mag die Forderung auch erst nach Insolvenzeröffnung entstehen (BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 32/00 R - juris Rn. 21; BGH a. a. O. Rn. 15; BFH, Urteil vom 8. März 2012 - V R 24/11 - juris Rn. 27).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Aufhebung

    - V R 24/11, juris Rn. 27).

    Begründet im Sinne des § 38 InsO ist ein Anspruch, wenn der Rechtsgrund für sein Entstehen bereits vor Insolvenzeröffnung gelegt war, mag die Forderung auch erst nach Insolvenzeröffnung entstehen (BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 32/00 R, juris Rn. 21, welches die Entscheidung des LSG BW, Urteil vom 19. Mai 2010 - L 3 AS 3121/06, juris Rn. 26, welches die streitige Forderung als Insolvenzforderung angesehen hatte, bestätigt hat; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - IX ZB 129/03, juris Rn. 15; BFH, Urteil vom 8. März 2012 - V R 24/11, juris Rn. 27).

  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 189/10

    Auswirkungen der Eröffnung eines Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens auf

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Umsatzsteueranspruch vor Verfahrenseröffnung in einer Weise begründet war, dass der zugrunde liegende Sachverhalt, der zur Entstehung der Steuerforderung führt, bereits verwirklicht worden ist, auch wenn die Umsatzsteuerforderung steuerrechtlich erst nach Verfahrenseröffnung gemäß § 13 UStG entsteht oder gemäß § 18 UStG fällig wird (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juli 2012 - VII R 29/11, juris Rn. 17; BFH, BFHE 236, 274, juris Rn. 27; BFH, BFHE 217, 8, juris Rn. 11, 13; BFH, ZIP 2008, 1780, juris Rn. 17; siehe auch Uhlenbruck/Maus, InsO, 13. Aufl., § 80 Rn. 61).
  • BFH, 21.03.2014 - VII B 214/12

    Insolvenzrechtliche Begründung eines Anspruchs auf Investitionszulage

    Mit der Änderung seiner Rechtsprechung habe sich der VII. Senat des BFH der Rechtsprechung des V. Senats angeschlossen, nach dem es für die insolvenzrechtliche Begründung eines Umsatzsteueranspruchs darauf ankomme, ob der den Steueranspruch begründende Tatbestand "vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen" sei (BFH-Urteil vom 8. März 2012 V R 24/11, BFHE 236, 274, BStBl II 2012, 466, m.w.N.).

    Zwar hat der Kläger zutreffend dargelegt, dass das FG hinsichtlich der allgemeinen Voraussetzungen der insolvenzrechtlichen Begründung einer Forderung von den Grundsätzen einer mittlerweile überholten Rechtsprechung des beschließenden Senats ausging und damit sowohl vom Senatsurteil in BFHE 238, 307, BStBl II 2013, 36 als auch von der Rechtsprechung des V. Senats in BFHE 236, 274, BStBl II 2012, 466 und der Rechtsprechung des BGH in BGHZ 170, 206 abwich.

  • FG Hamburg, 25.11.2015 - 6 K 167/15

    Insolvenzrecht und Umsatzsteuer: Aufrechnungsverbot gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO

  • FG Düsseldorf, 15.05.2014 - 12 K 4478/11

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren - Ausübung des Wahlrechts zur Steuerfreiheit

  • BFH, 22.06.2022 - XI R 46/20

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung eines Berichtigungsbetrags in

  • LG Düsseldorf, 22.12.2021 - 13 O 317/20
  • FG München, 30.06.2016 - 11 K 406/15

    Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach langjähriger Betriebsprüfung bei

  • BFH, 24.08.2023 - V R 29/21

    Vorsteuerberichtigung nach § 17 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) im

  • BFH, 06.09.2016 - V B 52/16

    Umsatzsteuer: Uneinbringlichkeit des Entgelts aufgrund der Eröffnung des

  • BFH, 25.07.2012 - VII R 56/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25. 07. 2012 VII R 29/11, VII

  • FG Sachsen, 15.10.2015 - 1 K 1381/14

    Umsatzsteuerliche Einordnung von Steuerforderungen als Masseverbindlichkeiten

  • FG München, 10.10.2012 - 3 K 733/10

    Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung bei

  • FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 268/15

    Entstehen einer Insolvenzverbindlichkeit oder einer Masseverbindlichkeit durch

  • BFH, 01.04.2015 - V B 121/14

    Aussetzung des Verfahrens - vorgreifliches Rechtsverhältnis -

  • BFH, 06.03.2019 - V S 25/18

    Aussetzung des Verfahrens - vorgreifliches Rechtsverhältnis

  • OLG München, 22.12.2021 - 5 U 4451/21

    Dolo-agit-Einrede des Finanzamts gegenüber Klage auf Rückgewähr empfangener

  • FG Thüringen, 19.11.2015 - 1 K 293/13

    Vorsteuerberichtigungsanspruch nach insolvenzrechtlicher Anfechtung als

  • SG Kassel, 21.03.2019 - S 6 R 222/16
  • FG München, 30.06.2016 - 11 K 2636/13

    Aussetzungszinsen wegen Aussetzung der Einkommensteuer

  • FG Sachsen, 17.05.2017 - 2 K 408/16

    Insolvenzrechtliche Entstehung des Grunderwerbsteuer-Erstattungsanspruchs bei

  • FG Sachsen, 15.09.2016 - 2 K 234/15

    Entstehen einer Insolvenzverbindlichkeit oder einer Masseverbindlichkeit durch

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