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   BFH, 03.04.2013 - V R 24/12   

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https://dejure.org/2013,9128
BFH, 03.04.2013 - V R 24/12 (https://dejure.org/2013,9128)
BFH, Entscheidung vom 03.04.2013 - V R 24/12 (https://dejure.org/2013,9128)
BFH, Entscheidung vom 03. April 2013 - V R 24/12 (https://dejure.org/2013,9128)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 54, FGO § 56 Abs 1, FGO § 120 Abs 2, FGO § 155, ZPO § 85 Abs 2, ZPO § 222, BGB § 187 Abs 1, BGB § 188 Abs 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 FGO, § 56 Abs 1 FGO, § 120 Abs 2 FGO, § 155 FGO, § 85 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Anforderungen an die Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; besondere Sorgfaltspflichten bei der Personalüberwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Anforderungen an die Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.02.2008 - X B 95/07

    Glaubhaftmachung der Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BFH, 03.04.2013 - V R 24/12
    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 2011 III B 7/10, BFH/NV 2011, 1895, und vom 8. Februar 2008 X B 95/07, BFH/NV 2008, 969).

    Es ist insbesondere darzulegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen getroffen hat, die geeignet sind, die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 969, m.w.N.).

    Dabei ist zu beachten, dass die Revisionsbegründungsfrist nicht zu den üblichen, häufig vorkommenden und einfach zu berechnenden Fristen gehört (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 969, m.w.N.).

    Der Prozessbevollmächtigte ist daher bei der Prüfung und Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 969, und vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470; BFH-Zwischenurteil vom 14. März 2000 IX R 57/99, BFH/NV 2000, 1210).

  • BFH, 29.10.1999 - VI R 36/99

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 03.04.2013 - V R 24/12
    Der Prozessbevollmächtigte ist daher bei der Prüfung und Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 969, und vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470; BFH-Zwischenurteil vom 14. März 2000 IX R 57/99, BFH/NV 2000, 1210).
  • BFH, 18.01.2007 - III R 65/05

    Wiedereinsetzung; Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BFH, 03.04.2013 - V R 24/12
    Darüber hinaus fehlt eine Glaubhaftmachung dieses Sachverhalts z.B. durch eine eidesstattliche Versicherung des Angestellten S (vgl. z.B. vom 18. Januar 2007 III R 65/05, BFH/NV 2007, 945).
  • BFH, 08.07.2011 - III B 7/10

    Fristwahrung bei fristgebundenen Schriftsätzen - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BFH, 03.04.2013 - V R 24/12
    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 2011 III B 7/10, BFH/NV 2011, 1895, und vom 8. Februar 2008 X B 95/07, BFH/NV 2008, 969).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 K 5226/10

    Umsatzsteuer 2007

    Auszug aus BFH, 03.04.2013 - V R 24/12
    Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wendet sich mit der Revision gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 9. August 2012 5 K 5226/10, das der Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 21. August 2012 zugestellt worden ist.
  • BFH, 14.03.2000 - IX R 57/99

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 03.04.2013 - V R 24/12
    Der Prozessbevollmächtigte ist daher bei der Prüfung und Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 969, und vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470; BFH-Zwischenurteil vom 14. März 2000 IX R 57/99, BFH/NV 2000, 1210).
  • BFH, 18.03.2014 - VIII R 33/12

    Organisationsverschulden hinsichtlich Fristversäumnis

    Es müssen also die Organisationsmaßnahmen vorgetragen werden, die den konkreten Fehler als Büroversehen erkennen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. April 2013 V R 24/12, BFH/NV 2013, 970; vom 14. Mai 2007 VIII B 47/07, BFH/NV 2007, 1684; Klein/Rätke, AO, § 110 Rz 65).
  • BFH, 03.09.2019 - IX R 17/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden

    Der Prozessbevollmächtigte ist daher bei der Prüfung der Revisionsbegründungsfrist und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 23.08.2016 - IX R 15/16, BFH/NV 2017, 47; vom 20.07.2016 - I R 6/16, BFH/NV 2016, 1733; vom 03.04.2013 - V R 24/12, BFH/NV 2013, 970; vom 06.11.2012 - VIII R 40/10, BFH/NV 2013, 397; vom 18.01.2007 - III R 65/05, BFH/NV 2007, 945; vom 24.01.2005 - III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.11.2015 - V B 56/15

    Begründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Büroversehen -

    bb) Hinzu kommt, dass die Begründungsfrist für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht zu den üblichen, häufig vorkommenden und einfach zu berechnenden Fristen gehört (BFH-Beschlüsse vom 3. April 2013 V R 24/12, BFH/NV 2013, 970, und vom 8. Februar 2008 X B 95/07, BFH/NV 2008, 969 zur Revisionsbegründungsfrist).

    Der Prozessbevollmächtigte ist daher bei der Prüfung und Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 970, und in BFH/NV 2008, 969).

  • BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines vom Prozessbevollmächtigten nicht zu vertretenden Büroversehens kann nur dann gewährt werden, wenn einem mit der büromäßigen Bearbeitung der Angelegenheit befassten und in der Vergangenheit stets zuverlässigem Mitarbeiter trotz ordnungsgemäßer Büroorganisatin ein Fehler unterlaufen ist (zum Büroversehen vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. April 2013 V R 24/12, BFH/NV 2013, 970, unter II.2.b aa, und vom 30. April 2013 IV R 38/11, BFH/NV 2013, 1117, unter II.3.b; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 56 Rz 20 Stichwort "Büroversehen"; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 110 AO Rz 310 ff.).
  • BFH, 22.05.2018 - XI R 22/17

    Organisationsverschulden bei Überwachung der Revisionsbegründungsfrist

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind, soweit sie nicht offenkundig oder gerichtsbekannt sind, vollständig, substantiiert und in sich schlüssig vorzutragen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juni 2008 X R 38/07, BFH/NV 2008, 1517; vom 3. April 2013 V R 24/12, BFH/NV 2013, 970; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 56 Rz 36).
  • BFH, 22.09.2023 - IX R 29/22

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Dabei ist zu beachten, dass die Begründungsfrist für die Revision nicht zu den üblichen, häufig vorkommenden und einfach zu berechnenden Fristen gehört Der Prozessbevollmächtigte ist daher bei der Prüfung der Revisionsbegründungsfrist und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 23.08.2016 - IX R 15/16; vom 20.07.2016 - I R 6/16; vom 03.04.2013 - V R 24/12; vom 06.11.2012 - VIII R 40/10; vom 18.01.2007 - III R 65/05, BFH/NV 2007, 945 und vom 24.01.2005 - III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 31.08.2023 - 10 K 2110/19

    Verfahrensrecht - Welche Anforderungen sind an einen Wiedereinsetzungsantrag zu

    Fristversäumnisse sind durch einen Organisationsmangel verschuldet, wenn Berufsträger ihr Büro nicht so organisiert haben, dass Fristen zuverlässig überwacht sowie eingehalten und Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristensachen sowie Fristversäumnisse möglichst ausgeschlossen werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8.2.2008 - X B 95/07, BFH/NV 2008, 969; vom 3.4.2013 - V R 24/12, BFH/NV 2013, 970).
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