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   BFH, 09.12.1993 - V R 25/93   

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BFH, 09.12.1993 - V R 25/93 (https://dejure.org/1993,10910)
BFH, Entscheidung vom 09.12.1993 - V R 25/93 (https://dejure.org/1993,10910)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 1993 - V R 25/93 (https://dejure.org/1993,10910)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.05.1992 - V R 56/89

    Unangemessene Vermietung von KFZ an Unternehmen des Ehegatten (§ 42 AO

    Auszug aus BFH, 09.12.1993 - V R 25/93
    Das Revisionsgericht ist bei der Beurteilung von Prozeßerklärungen nicht an die Auffassung der Tatsacheninstanz gebunden (vgl. Senats urteil vom 14. Mai 1992 V R 56/89, BFHE 168, 472, BStBl II 1992, 859, unter II.1. m. w. N.).
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   BFH, 28.07.1993 - V R 25/93   

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BFH, 28.07.1993 - V R 25/93 (https://dejure.org/1993,15969)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1993 - V R 25/93 (https://dejure.org/1993,15969)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1993 - V R 25/93 (https://dejure.org/1993,15969)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.02.1990 - II B 108/89

    Anforderungen an grundsätzliche Bedeutung einer Sache zur Beschwerdeeinlegung

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - V R 25/93
    Selbst wenn er die Rechtsfrage, um die es ihm geht, hinreichend konkretisiert haben sollte (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 14. Februar 1990 II B 108/89, BFH/NV 1991, 46), fehlt doch die Darlegung, daß diese klärungsbedürftig ist.
  • BFH, 09.03.1990 - VI R 138/89

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision gegen finanzgerichtliches Urteil

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - V R 25/93
    Selbst wenn er die Rechtsfrage, um die es ihm geht, hinreichend konkretisiert haben sollte (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 14. Februar 1990 II B 108/89, BFH/NV 1991, 46), fehlt doch die Darlegung, daß diese klärungsbedürftig ist.
  • BFH, 24.07.1992 - V B 35/92

    Revision wegen Verfahrensfehlern, Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - V R 25/93
    Soweit der Kläger einen Verfahrensmangel geltend macht und rügt, das FG habe den Sachverhalt nicht zutreffend ermittelt, hätte er zur Bezeichnung des Verfahrensfehlers nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO auch vortragen müssen, daß er eine entsprechende Beweiserhebung vor dem FG beantragt habe und daß nicht etwa ein Verzicht auf Beweiserhebung oder ein Verlust des Rügerechts durch Unterlassung rechtzeitiger Rüge i. S. des § 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung vorliege (Senatsbeschluß vom 24. Juli 1992 V B 35/92, BFH/NV 1993, 308; Beschluß des BFH vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397; zu § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO Senatsurteil vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022).
  • BFH, 29.09.1988 - V R 53/83

    Amtliche Beschaffungsstelle - Leistungen - In Auftrag geben - Abgabe eines

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - V R 25/93
    Soweit der Kläger einen Verfahrensmangel geltend macht und rügt, das FG habe den Sachverhalt nicht zutreffend ermittelt, hätte er zur Bezeichnung des Verfahrensfehlers nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO auch vortragen müssen, daß er eine entsprechende Beweiserhebung vor dem FG beantragt habe und daß nicht etwa ein Verzicht auf Beweiserhebung oder ein Verlust des Rügerechts durch Unterlassung rechtzeitiger Rüge i. S. des § 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung vorliege (Senatsbeschluß vom 24. Juli 1992 V B 35/92, BFH/NV 1993, 308; Beschluß des BFH vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397; zu § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO Senatsurteil vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - V R 25/93
    Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrenssätze sind materielle Rechtsfehler, und zwar auch dann, wenn ein derartiger Verstoß sich auf die Würdigung von Tatsachen erstreckt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 115 Rz. 29 m.w.N.).
  • BFH, 05.06.1991 - II B 180/90
    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - V R 25/93
    Soweit der Kläger einen Verfahrensmangel geltend macht und rügt, das FG habe den Sachverhalt nicht zutreffend ermittelt, hätte er zur Bezeichnung des Verfahrensfehlers nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO auch vortragen müssen, daß er eine entsprechende Beweiserhebung vor dem FG beantragt habe und daß nicht etwa ein Verzicht auf Beweiserhebung oder ein Verlust des Rügerechts durch Unterlassung rechtzeitiger Rüge i. S. des § 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung vorliege (Senatsbeschluß vom 24. Juli 1992 V B 35/92, BFH/NV 1993, 308; Beschluß des BFH vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397; zu § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO Senatsurteil vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022).
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