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   BFH, 23.09.1993 - V R 3/93   

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https://dejure.org/1993,3342
BFH, 23.09.1993 - V R 3/93 (https://dejure.org/1993,3342)
BFH, Entscheidung vom 23.09.1993 - V R 3/93 (https://dejure.org/1993,3342)
BFH, Entscheidung vom 23. September 1993 - V R 3/93 (https://dejure.org/1993,3342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung des Vorsteuerabzugs in Folge einer Aufrechnung mit einer risikobehafteten Gegenforderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Umsatzsteuer; Umsatzsteueroption als Gestaltungsmißbrauch

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.06.1991 - V R 70/89

    Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei Veräußerung eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 3/93
    Dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Juni 1991 V R 70/89 (BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866) sei nicht uneingeschränkt zu folgen.

    Zur Begründung macht es im wesentlichen geltend, nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866 müsse der Vorsteuerabzug wegen Gestaltungsmißbrauchs verweigert werden.

    Der Vorsteuerabzug durch den Grundstückserwerber ist grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich, wenn der Grundstücksveräußerer eine Grundstückslieferung als steuerpflichtig behandelt; vielmehr soll der Verzicht auf die Steuerbefreiung dem Erwerber den Vorsteuerabzug regelmäßig gerade ermöglichen (vgl. Senatsurteile in BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866 unter 4.; vom 16. März 1993 V R 54/92, BFHE 171, 7 [BFH 16.03.1993 - V R 54/92], BStBl II 1993, 736, und vom 29. April 1993 V R 93/89, BFH/NV 1994, 510).

    Der Senat hat im Urteil in BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866 einen Mißbrauch beim Erwerber allerdings für den Fall bejaht, daß dieser den vereinbarten Kaufpreis (einschließlich Umsatzsteuer) dem Verkäufer gar nicht auszahlt, sondern mit eigenen - infolge der wirtschaftlichen Situation des Veräußerers notleidenden - Gegenforderungen verrechnet.

    Der Senat bleibt bei der in BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866 vertretenen Rechtsauffassung (vgl. hierzu z.B. Reiß, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1992, 42; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 42 AO 1977, Tz. 36; Weiß, UR 1991, 317).

    Der Senat bejaht weiterhin einen Mißbrauch i.S. von § 42 AO 1977 in der Person eines Grundstückserwerbers, der mit einem überschuldeten Veräußerer - wie im Streitfall - einen Kaufpreis zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart, sich dadurch den Vorsteuerabzug eröffnet (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866 unter 4.) und den Kaufpreis (einschließlich Umsatzsteuer) nicht durch Zahlung, sondern durch Verrechnung mit (eigenen) Gegenforderungen tilgt.

    Eine derartige Ausnutzung der Regelung des UStG 1980 dahin, den Vorsteuerabzug - entgegen dem Regelungsplan des Gesetzes - nicht davon abhängig zu machen, daß der Leistende die dem Leistungsempfänger in Rechnung gestellte Umsatzsteuer auch tatsächlich an das FA entrichtet (vgl. Senatsurteil in BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866 unter 3. a), ist angesichts der objektiven Umstände nach Auffassung des Senats ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i.S. des § 42 AO 1977.

  • BFH, 29.04.1993 - V R 93/89

    Grunderwerbsteuerbarkeit der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 3/93
    Der Vorsteuerabzug durch den Grundstückserwerber ist grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich, wenn der Grundstücksveräußerer eine Grundstückslieferung als steuerpflichtig behandelt; vielmehr soll der Verzicht auf die Steuerbefreiung dem Erwerber den Vorsteuerabzug regelmäßig gerade ermöglichen (vgl. Senatsurteile in BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866 unter 4.; vom 16. März 1993 V R 54/92, BFHE 171, 7 [BFH 16.03.1993 - V R 54/92], BStBl II 1993, 736, und vom 29. April 1993 V R 93/89, BFH/NV 1994, 510).
  • BFH, 04.08.1987 - V B 16/87

    Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 3/93
    Derartiges läßt sich entgegen der Ansicht der Klägerin auch nicht daraus folgen, daß ausschließlich für andere Fallgruppen bestimmt worden ist (vgl. § 18 Abs. 8 Satz 1 UStG 1993 i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 1 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1993 -), der Leistungsempfänger habe die Steuer von der Gegenleistung einzubehalten und an das FA abzuführen sowie gemäß § 55 UStDV 1993 für die Steuer zu haften (vgl. auch Senatsurteil vom 17. Mai 1984 V R 118/82, BFHE 141, 339, BStBl II 1984, 678, unter II. 4.; Senatsbeschluß vom 4. August 1987 V B 16/87, BFHE 150, 478, BStBl II 1987, 756, unter II. 2.; jeweils zur Frage der Billigung von Zwischenmietverhältnissen durch Einfügung des Satzes 2 in § 9 UStG 1980 a.F.).
  • BFH, 17.05.1984 - V R 118/82

    Einschaltung eines Zwischenmieters beim Mietkauf-Modell ist Gestaltungsmissbrauch

    Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 3/93
    Derartiges läßt sich entgegen der Ansicht der Klägerin auch nicht daraus folgen, daß ausschließlich für andere Fallgruppen bestimmt worden ist (vgl. § 18 Abs. 8 Satz 1 UStG 1993 i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 1 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1993 -), der Leistungsempfänger habe die Steuer von der Gegenleistung einzubehalten und an das FA abzuführen sowie gemäß § 55 UStDV 1993 für die Steuer zu haften (vgl. auch Senatsurteil vom 17. Mai 1984 V R 118/82, BFHE 141, 339, BStBl II 1984, 678, unter II. 4.; Senatsbeschluß vom 4. August 1987 V B 16/87, BFHE 150, 478, BStBl II 1987, 756, unter II. 2.; jeweils zur Frage der Billigung von Zwischenmietverhältnissen durch Einfügung des Satzes 2 in § 9 UStG 1980 a.F.).
  • BFH, 16.03.1993 - V R 54/92

    Bei einer Grundstücksversteigerung gegen Barzahlung ist der Verzicht des

    Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 3/93
    Der Vorsteuerabzug durch den Grundstückserwerber ist grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich, wenn der Grundstücksveräußerer eine Grundstückslieferung als steuerpflichtig behandelt; vielmehr soll der Verzicht auf die Steuerbefreiung dem Erwerber den Vorsteuerabzug regelmäßig gerade ermöglichen (vgl. Senatsurteile in BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866 unter 4.; vom 16. März 1993 V R 54/92, BFHE 171, 7 [BFH 16.03.1993 - V R 54/92], BStBl II 1993, 736, und vom 29. April 1993 V R 93/89, BFH/NV 1994, 510).
  • BFH, 27.06.1991 - V R 106/86

    Keine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG in einem Folgejahr, wenn

    Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 3/93
    Der Senat bleibt bei der in BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866 vertretenen Rechtsauffassung (vgl. hierzu z.B. Reiß, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1992, 42; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 42 AO 1977, Tz. 36; Weiß, UR 1991, 317).
  • BGH, 02.11.2001 - V ZR 224/00

    Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis; Wirksamkeit

    Dabei sind, wenn - wie hier - letztlich um die Durchsetzung eines Vorsteuerabzugs gestritten wird, für das Vorliegen eines Rechtsmißbrauchs die Verhältnisse in der Person des Leistungsempfängers, hier also des Grundstückserwerbers, maßgebend (vgl. BFHE 165, 1, 4; 173, 468, 470; BFH/NV 1994, 745; 1995, 1029, 1030).

    Etwas anderes gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jedoch dann, wenn der Erwerber den vereinbarten Kaufpreis einschließlich der Umsatzsteuer dem Veräußerer gar nicht auszahlt, sondern mit eigenen - infolge der wirtschaftlichen Situation des Verkäufers - notleidenden Forderungen verrechnet (BFHE 161, 1, 4 f; 171, 7; 172, 174; 173, 468; BFH BStBl II 1996, 491, 492 f; BFH/NV 1994, 745 f; 1995, 1029, 1030).

    Denn in diesen Fällen kann der Fiskus die anfallende Umsatzsteuer beim überschuldeten Verkäufer aller Voraussicht nach nicht erheben, während der Erwerber, wirtschaftlich betrachtet, in Höhe des Umsatzsteuerbetrags entweder eine eigene notleidende Forderung durch einen sicher realisierbaren Vorsteuerabzugsanspruch austauscht (BFHE 165, 4 f; 173, 468, 470 f; BStBl II 1996, 491, 492 f BFH/NV 1994, 745 f; 1995, 1029, 1030) oder infolge des Vorsteuerabzugs ohne zusätzliche Aufwendungen eigene Verbindlichkeiten tilgen kann (vgl. BFH BStBl II 1996, 491, 493).

  • BFH, 19.08.1999 - I R 77/96

    Gestaltungsmißbrauch beim Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren

    Abzustellen ist immer nur auf den Steueranspruch aus dem konkreten Steuerschuldverhältnis des einzelnen Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 24. Februar 1994 V R 80/92, BFHE 173, 468, BStBl II 1994, 487; vom 23. September 1993 V R 3/93, BFH/NV 1994, 745).
  • BFH, 04.12.2014 - IV R 28/11

    Aktivierung einer Dividendenforderung im Zeitpunkt der Fassung des

    Im Rahmen der Prüfung des § 42 AO ist immer nur auf den Steueranspruch aus dem konkreten Steuerschuldverhältnis des einzelnen Steuerpflichtigen abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 23. September 1993 V R 3/93, BFH/NV 1994, 745, und in BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43).
  • BFH, 07.03.1996 - V R 14/95

    Kein Vorsteuerabzug des Grundstückserwerbers, wenn ein insolventer Veräußerer

    Der Senat hat einen Mißbrauch beim Erwerber allerdings für den Fall angenommen, daß der Erwerber den vereinbarten Kaufpreis (einschließlich Umsatzsteuer) dem Verkäufer gar nicht auszahlt, sondern mit eigenen - infolge der wirtschaftlichen Situation des Veräußerers notleidenden - Gegenforderungen verrechnet (vgl. Senatsurteile in BFHE 165, 1, BStBl II 1991, 866, und vom 23. September 1993 V R 3/93, BFH/NV 1994, 745).
  • BFH, 27.03.2003 - V R 33/02

    Gebäudeerwerb auf gepachtetem Grundstück; Vorsteuerabzug

    Der Senat hat einen Missbrauch beim Erwerber allerdings für den Fall bejaht, dass dieser den vereinbarten Kaufpreis (einschließlich Umsatzsteuer) dem Verkäufer gar nicht auszahlt, sondern mit eigenen --infolge der wirtschaftlichen Situation des Veräußerers notleidenden-- Gegenforderungen verrechnet (vgl. Urteile vom 6. Juni 1991 V R 70/89, BFHE 165, 1, BStBl II 1991, 866; vom 23. September 1993 V R 3/93, BFH/NV 1994, 745).
  • BFH, 24.02.1994 - V R 80/92

    Vorsteuerabzug bei steuerpflichtigem Grundstückserwerb auch dann nicht

    Der Senat hat einen Mißbrauch beim Erwerber allerdings für den Fall bejaht, daß dieser den vereinbarten Kaufpreis (einschließlich Umsatzsteuer) dem Verkäufer gar nicht auszahlt, sondern mit eigenen - infolge der wirtschaftlichen Situation des Veräußerers notleidenden - Gegenforderungen verrechnet (vgl. Urteil in BFHE 165, 1, BStBl II 1991, 866; Urteil vom 23. September 1993 V R 3/93, n. v.).
  • BFH, 11.08.1994 - XI R 57/93

    Widerruf einer Umsatzsteuer-Option nach § 9 UStG

    Er schafft sich dadurch keinen ungerechtfertigten Vermögensvorteil zu Lasten des Fiskus (ggf. anders als in dem -- umgekehrten -- Fall der Verschaffung eines Vorsteueranspruchs des Leistungsempfängers nach Option gemäß § 9 Abs. 1 UStG 1980 durch den überschuldeten Leistenden; vgl. dazu z. B. BFH-Urteile vom 16. März 1993 V R 54/92, BFHE 171, 7 [BFH 16.03.1993 - V R 54/92], BStBl II 1993, 736; vom 18. Juni 1993 V R 6/91, BFHE 172, 172, BStBl II 1993, 854; vom 23. September 1993 V R 3/93, BFH/NV 1994, 745).
  • FG Köln, 19.06.1996 - 13 K 739/94

    Inkongruente Gewinnausschüttungen als Missbrauch rechtlicher

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  • FG Köln, 14.06.2002 - 11 K 6049/99

    Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Übertragung von Gebäuden auf fremdem Grund

    Der BFH hat sich wiederholt zu der Problematik eines nach § 42 AO missbräuchlichen Verzichts auf Steuerbefreiung und des Bestands eines daraus resultierenden Vorsteuerabzugs geäußert (vgl. BFH-Urteile vom 06.06.1991 V R 70/89, BStBl II 1991, 866; vom 29.04.1993 V R 93/89, BFH/NV 1994, 510; vom 23.09.1993 V R 3/93, BFH/NV 1994, 745; vom 21.07.1994 V R 101/89, BFH/NV 1995, 746; vom 08.09.1994 V R 27/93, BFH/NV 1995, 743; vom 23.02.1995 V R 113/93, BFH/NV 1995, 1029; vom 07.03.1996 V R 14/95, BStBl II 1996, 491; vgl. hierzu auch Birkenfeld, Umsatzsteuerhandbuch, Einf.
  • BFH, 23.02.1995 - V R 113/93

    Missbräuchliche Gestaltung eines Grundstückserwerbs in der Person des Erwerbers

    Der Senat hat einen Mißbrauch beim Erwerber allerdings für den Fall bejaht, daß dieser den vereinbarten Kaufpreis (einschließlich Umsatzsteuer) dem Verkäufer gar nicht auszahlt, sondern mit eigenen -- infolge der wirtschaftlichen Situation des Veräußerers notleidenden -- Gegenforderungen verrechnet (vgl. Urteile in BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866; vom 23. September 1993 V R 3/93, BFH/NV 1994, 745).
  • BFH, 08.09.1994 - V R 27/93

    Umgeheung der Steuergesetze bei einem Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des

  • BFH, 28.01.1994 - V B 155/93
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