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   BFH, 27.01.1994 - V R 31/91   

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https://dejure.org/1994,842
BFH, 27.01.1994 - V R 31/91 (https://dejure.org/1994,842)
BFH, Entscheidung vom 27.01.1994 - V R 31/91 (https://dejure.org/1994,842)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - V R 31/91 (https://dejure.org/1994,842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 173, 463
  • NJW 1994, 2504 (Ls.)
  • BB 1994, 1412
  • BB 1994, 854
  • DB 1994, 1122
  • BStBl II 1994, 488
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.12.1987 - IX R 90/86

    Die VO zu § 180 Abs. 2 AO ist auch für Feststellungszeiträume vor ihrem

    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - V R 31/91
    Die VO zu § 180 Abs. 2 AO 1977, die auch für Feststellungszeiträume vor ihrem Inkrafttreten anwendbar ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. Dezember 1987 IX R 90/86, BFHE 152, 17, BStBl II 1988, 319, und vom 1. Dezember 1987 IX R 104/87, BFH/NV 1989, 99), ermöglicht es, die Höhe der Vorsteuer aus Umsätzen gesondert festzustellen, die mehrere Hersteller oder Erwerber im Rahmen eines Gesamtobjekts empfangen haben, soweit ein Vorsteuerabzug nach § 15 UStG 1980 oder eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG 1980 in Betracht kommt (vgl. dazu Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 10. Mai 1989, BStBl I 1989, 146; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 180 AO 1977 Anm. 316).
  • BFH, 16.12.1993 - V R 65/92

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den

    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - V R 31/91
    Der Senat hat in seiner neuen Rechtsprechung erkannt (Urteil vom 16. Dezember 1993 V R 65/92, BFHE 173, 270, BStBl II 1994, 485), daß eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts entfallenden Vorsteuerbeträge gemäß § 15 a Abs. 1 UStG 1980 wegen einer Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse auch dann vorzunehmen ist, wenn die Umsätze des Steuerpflichtigen im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung fehlerhaft, aber unabänderbar als steuerpflichtig beurteilt worden sind und er in einem Folgejahr steuerfreie Umsätze ausführt.
  • BFH, 01.12.1987 - IX R 104/83

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die im Rahmen von im Ausland erzielten

    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - V R 31/91
    Die VO zu § 180 Abs. 2 AO 1977, die auch für Feststellungszeiträume vor ihrem Inkrafttreten anwendbar ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. Dezember 1987 IX R 90/86, BFHE 152, 17, BStBl II 1988, 319, und vom 1. Dezember 1987 IX R 104/87, BFH/NV 1989, 99), ermöglicht es, die Höhe der Vorsteuer aus Umsätzen gesondert festzustellen, die mehrere Hersteller oder Erwerber im Rahmen eines Gesamtobjekts empfangen haben, soweit ein Vorsteuerabzug nach § 15 UStG 1980 oder eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG 1980 in Betracht kommt (vgl. dazu Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 10. Mai 1989, BStBl I 1989, 146; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 180 AO 1977 Anm. 316).
  • BFH, 27.06.1991 - V R 106/86

    Keine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG in einem Folgejahr, wenn

    Auszug aus BFH, 27.01.1994 - V R 31/91
    Damit ist der Streitfall anders zu beurteilen als der dem BFH-Urteil vom 27. Juni 1991 V R 106/86 (BFHE 165, 304, BStBl II 1991, 860) zugrunde liegende Fall, in dem die Klägerin keine Leistungen für ihr Unternehmen (§ 15 Abs. 1 UStG 1980) bezogen hatte, die sie in einer zur Änderung der Verhältnisse führenden Weise hätte verwenden (§ 15 Abs. 2 UStG 1980) können.
  • BFH, 01.10.1998 - V R 31/98

    Vorsteuerabzug bei Bruchteilsberechtigten

    Dementsprechend hat der Senat eine im Rahmen einer Bauherrengemeinschaft errichtete Wohnanlage mit Eigentumswohnungen als Gesamtobjekt i.S. von § 1 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der VO zu § 180 AO 1977 angesehen (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 V R 31/91, BFHE 173, 463, BStBl II 1994, 488).
  • BFH, 16.05.1995 - XI R 50/93

    Vorsteuerabzug bei einer Bauherrengemeinschaft

    Daraus könnte folgen, daß Empfänger der Leistungen des Generalübernehmers nicht die Gemeinschaft als solche, sondern jeweils die einzelnen Gemeinschafter gewesen sind und daß ihnen und nicht der Gemeinschaft gegenüber die Leistungen erbracht wurden (s. auch BFH-Urteil vom 27. Januar 1994 V R 31/91, BFHE 173, 463, BStBl II 1994, 488; s. dazu auch Klenk in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, 5. Aufl., § 2 Bem. 46 Stichwort "Wohnungseigentümergemeinschaften" m. w. N.; s. auch BFH-Urteil vom 5. März 1991 VII R 58/90, BFH/NV 1992, 1).

    Der einzelne Bruchteilseigentümer kann (anteiliger) Empfänger einer Leistung sein, die sich auf das gesamte Grundstück bezieht (vgl. Urteil in BFHE 173, 463, BStBl II 1994, 488).

  • BFH, 12.06.1997 - V R 36/95

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den

    a) Der Senat hat mit den Urteilen in BFHE 173, 270, BStBl II 1994, 485, vom 16. Dezember 1993 V R 56/91 (BFH/NV 1995, 444) und V R 24/93 (BFH/NV 1995, 448), vom 27. Januar 1994 V R 31/91 (BFHE 173, 463, BStBl II 1994, 488) sowie vom 17. Februar 1994 V R 44/92 (BFH/NV 1995, 352) entschieden, die Änderung der "maßgebenden Verhältnisse" könne auch dadurch eintreten, daß bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung, die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, sich in einem der Folgejahre als unzutreffend erweist.
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