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   BFH, 25.08.1997 - V R 31/97   

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https://dejure.org/1997,15799
BFH, 25.08.1997 - V R 31/97 (https://dejure.org/1997,15799)
BFH, Entscheidung vom 25.08.1997 - V R 31/97 (https://dejure.org/1997,15799)
BFH, Entscheidung vom 25. August 1997 - V R 31/97 (https://dejure.org/1997,15799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Alsbaldige Niederlegung des Urteils im Falle der Zustellung des Urteils an Verkündung statt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.11.1987 - VII R 47/87

    Revision - Absoluter Revisionsgrund - Nicht mit Gründen versehen - Urteil -

    Auszug aus BFH, 25.08.1997 - V R 31/97
    Entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO genügt die Niederlegung der von den Berufsrichtern unterschriebenen Urteilsformel (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 1987 VII R 47/87, BFHE 151, 328, BStBl II 1988, 283, 284, m. w. N.).
  • BFH, 10.11.1993 - II R 39/91

    Frist für Abfassung des vollständigen Urteils bei Zustellung an Verkündungs Statt

    Auszug aus BFH, 25.08.1997 - V R 31/97
    Die Frist von fünf Monaten beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung (vgl. § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO) tatsächlich der Geschäftsstelle übergeben wurde, spätestens mit dem Ablauf desjenigen Tages, an dem das Urteil der Geschäftsstelle nach § 104 Abs. 2 FGO zu übergeben gewesen wäre, d. h. nach Ablauf der Zwei- Wochen-Frist des § 104 Abs. 2 FGO (BFH- Urteil vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BFH, 25.08.1997 - V R 31/97
    Der BFH hat im Anschluß an den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 (BVerwGE 92, 367 [BVerwG 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92], Neue Juristische Wochenschrift 1993, 2603, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 674) entschieden, daß im Falle der Zustellung des Urteils an Verkündung statt innerhalb einer Frist von fünf Monaten das Urteil der Geschäftsstelle übergeben werden muß.
  • BFH, 14.03.1990 - X R 52/88

    Anforderungen an das Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BFH, 25.08.1997 - V R 31/97
    Daß die Hinterlegung laut einem Vermerk auf der Urteilsformel erst am 9. Oktober 1996 erfolgte, bleibt ohne prozessuale Folgen, da es sich nur um eine geringfügige Verspätung handelte (vgl. BFH-Urteile vom 22. Februar 1980 VI R 132/79, BFHE 130, 126, BStBl II 1980, 398; vom 14. März 1990 X R 52/88, BFH/NV 1991, 49; Gräber/von Groll, a. a. O., § 104 Rz. 10).
  • BFH, 22.02.1980 - VI R 132/79

    Berufsrichter - Rechtsmittelbelehrung - Entscheidungsgründe - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 25.08.1997 - V R 31/97
    Daß die Hinterlegung laut einem Vermerk auf der Urteilsformel erst am 9. Oktober 1996 erfolgte, bleibt ohne prozessuale Folgen, da es sich nur um eine geringfügige Verspätung handelte (vgl. BFH-Urteile vom 22. Februar 1980 VI R 132/79, BFHE 130, 126, BStBl II 1980, 398; vom 14. März 1990 X R 52/88, BFH/NV 1991, 49; Gräber/von Groll, a. a. O., § 104 Rz. 10).
  • BFH, 07.07.1999 - VIII R 81/98

    Refinanzierungszinsen - Werbungskosten - Einkünften aus Kapitalvermögen -

    Hierzu ist erforderlich, daß der Kläger Tatsachen vorträgt, die --ihre Richtigkeit unterstellt-- einen Mangel i.S. von § 116 Abs. 1 FGO ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Juli 1994 VII R 87/93, BFH/NV 1995, 406; BFH-Beschluß vom 25. August 1997 V R 31/97, BFH/NV 1998, 334).
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