Rechtsprechung
| BFH, 02.09.2010 - V R 34/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Keine Änderung der Bemessungsgrundlage vor Rückgewähr vereinnahmter Anzahlung - Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- openjur.de
Keine Änderung der Bemessungsgrundlage vor Rückgewähr vereinnahmter Anzahlung; Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Bundesfinanzhof
Keine Änderung der Bemessungsgrundlage vor Rückgewähr vereinnahmter Anzahlung - Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Keine Änderung der Bemessungsgrundlage vor Rückgewähr vereinnahmter Anzahlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückgewähr der Anzahlung als Grund für die Minderung der Bemessungsgrundlage nach umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften bei der Vereinnahmung einer Anzahlung ohne Erbringung der Gegenleistung durch einen Unternehmer; Entstehung des Berichtigungsanspruchs mit der Rückgewähr des Entgelts bei Rückgängigmachen der Leistung nach Vereinnahmung des Entgelts
Kurzfassungen/Presse (5)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
USt-Bemessungsgrundlage bei Rückgewähr vereinnahmter Anzahlungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückzuzahlende Anzahlungen in der Umsatzsteuer
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Anzahlungen: Korrektur der Umsatzsteuer erfordert Rückzahlung
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Änderung der Bemessungsgrundlage vor Rückgewähr vereinnahmter Anzahlung
Sonstiges (3)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
UStG 1999 § 17 Abs 2 Nr 3, InsO § 103 Abs 2, InsO § 96 Abs 1 Nr 1, InsO § 38
Aufrechnung; Bemessungsgrundlage; Berichtigung; Insolvenz; Insolvenzmasse - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH vom 02.09.2010, Az.: V R 34/09 (Keine Änderung der Bemessungsgrundlage vor Rückgewähr des vereinnahmten Entgelts)" von Dipl.-Finw. Frank Fritsch, M.A., original erschienen in: UStB 2011, 36 - 37.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage bei Rückgewähr der Anzahlung" von der Redaktion der BBK, original erschienen in: BBK 2011, 151.
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1969/06
- BFH, 02.09.2010 - V R 34/09
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 231, 321
- DB 2011, 153
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 15.09.2011 - V R 36/09
Steuerpflicht vereinnahmter Leistungsentgelte auch bei Unterbleiben der Leistung …
Vereinnahmt der leistende Unternehmer ein Entgelt, ohne die hierfür geschuldete Leistung zu erbringen, berechtigt daher erst die Rückgewähr des Entgelts zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG (BFH-Urteil vom 2. September 2010 V R 34/09, BFH/NV 2011, 383, Leitsatz). - BFH, 03.08.2011 - V B 36/10
Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Herabsetzung des Entgelts
a) Unabhängig davon, ob das FG - wie die Klägerin vorbringt - in der Vorentscheidung von der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 18. September 2008 V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250; vom 2. September 2010 V R 34/09, BFHE 231, 321, BFH/NV 2011, 383; s. auch Senatsurteil vom 19. Juli 2007 V R 11/05, BFHE 219, 220, BStBl II 2007, 966) abgewichen ist, wäre diese Abweichung nicht entscheidungserheblich.Denn vereinbaren der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger die vollständige oder teilweise Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts, ändert sich die Bemessungsgrundlage i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 UStG nur, soweit das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird, und zwar in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Rückgewähr erfolgt (BFH-Urteile in BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, Leitsatz; in BFHE 231, 321, BFH/NV 2011, 383, unter II. 2. b).
- BFH, 08.09.2011 - V R 43/10
Lieferung auch bei Betrugsabsicht des Lieferers - Berichtigung des …
Im Übrigen scheitert die Anwendung von § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG auch daran, dass - wenn eine Rückgängigmachung vorläge - die nach dieser Vorschrift vorgesehene Berichtigung im Fall eines bereits entrichteten Entgelts erst mit der Rückzahlung des Entgelts eingreift (BFH-Urteil vom 2. September 2010 V R 34/09, BFHE 231, 321, BFH/NV 2011, 383, Leitsatz 2), an der es im Streitfall fehlt.
- FG Niedersachsen, 22.05.2012 - 5 K 259/11
Vorsteuerberichtigung bei Rückgewähr einer Anzahlung
Vereinnahmt der leistende Unternehmer ein Entgelt, ohne die hierfür geschuldete Leistung zu erbringen, berechtigt daher erst die Rückgewähr des Entgelts zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG (BFH-Urteile vom 02.09.2010 V R 34/09, BFHE 231, 321, BStBl. II 2011, 991; und vom 15.09.2011 V R 36/09, HFR 2012, 191;… ebenso Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 17 Rn. 255).Im Hinblick auf die den Mitgliedstaaten danach eingeräumte Befugnis zur Festlegung von Bedingungen (vgl. EuGH-Urteil vom 29.05.2001 C-86/99, Freemans, Slg. 2001, I-4167) ist es unionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Rückgängigmachung der Besteuerung von der Rückgewähr des Entgelts abhängt (BFH-Urteile vom 02.09.2010 V R 34/09, BFHE 231, 321, BStBl. II 2011, 991; und vom 15.09.2011 V R 36/09, HFR 2012, 191).
- BFH, 14.03.2012 - XI R 23/10
Vorsteuerabzug bei Bezug von Grundstückssanierungsleistungen - Wirtschaftliche …
c) Gegenüber diesem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang der vom Kläger bezogenen Sanierungsleistungen mit der beabsichtigten (steuerfreien) Grundstücksveräußerung tritt der (lediglich mittelbare) Zusammenhang der Boden- und Grundwassersanierung mit den früheren Umsätzen der GmbH (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG; BFH-Urteile in BFHE 182, 432, BStBl II 1997, 552, unter II. 1. a; vom 2. September 2010 V R 34/09, BFHE 231, 321, BStBl II 2011, 991, unter II. 1. a) zurück (…vgl. auch BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1998, 1533, unter II. 2.;… vom 29. Mai 2008 V B 224/07, BFH/NV 2008, 1545, unter II. 1. a, b). - FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 6 K 408/09
Zulässigkeit der Aufrechnung mit Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. …
Zweifel an dieser Rechtsprechung in ihrer Absolutheit äußern jedoch der V. Senat des BFH in seinem Beschluss vom 13. Juli 2006 (V B 70/06, BStBl 2007, 415) und das FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 25. Juni 2009 (6 K 1969/06 unter Berufung auf BGH-Urteil vom 29. Juni 2004 IX ZR 147/03, nicht rechtskräftig, Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 34/09) wonach eine Aufrechnung nicht in Betracht komme (bzw. ernstlich zweifelhaft sei), wenn ein Erstattungsanspruch dadurch entstehe, dass die Umsatzsteuerschuld nach § 17 UStG berichtigt werde. - FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 7 K 7008/08
Umsatzsteuerliche Berichtigungsansprüche als Masseforderungen
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung des V. Senats in der Folge - jedenfalls im Ergebnis - zustimmend aufgenommen worden ist (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2009 2 K 925/06, EFG 2009, 1690; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juni 2009 6 K 1969/06, EFG 2009, 1667, Revision anhängig unter dem Az. V R 34/09; FG Münster, Urteil vom 8. Oktober 2009 5 K 1096/07 U, EFG 2010, 276, Revision anhängig unter dem Az. XI R 35/09; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. April 2010 1 K 533/09, EFG, 2010, 1845, Revision anhängig unter dem Az. V R 22/10; Waclawik, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis - ZIP - 2010, 1465). - FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 6 K 434/09
Zulässigkeit der Aufrechnung mit Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. …
Zweifel an dieser Rechtsprechung in ihrer Absolutheit äußern jedoch der V. Senat des BFH in seinem Beschluss vom 13. Juli 2006 (V B 70/06, BStBl 2007, 415) und das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 25. Juni 2009 (6 K 1969/06, EFG 2009, 1667 unter Berufung auf BGH-Urteil vom 29. Juni 2004 IX ZR 147/03, nicht rechtskräftig, Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 34/09) wonach eine Aufrechnung nicht in Betracht komme (bzw. ernstlich zweifelhaft sei), wenn ein Erstattungsanspruch dadurch entstehe, dass die Umsatzsteuerschuld nach § 17 UStG berichtigt werde. - FG Köln, 21.04.2011 - 6 K 1598/07
Frage der Zugehörigkeit von Umsatzsteuervergütungsansprüchen (aus einem …
Mit dieser Würdigung des Geschehens folgt das Gericht der neueren Rechtsprechung zur Behandlung von Steuervergütungs- und Steuererstattungsansprüchen im Insolvenzverfahren (…BFH, Urteile vom 01.09.2010 VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336 und VII R 25/09, BFH/NV 2011, 647; vom 02.09.2010 V R 34/09, BFHE 231, 321, BFH/NV 2011, 383 …und vom 9.12.2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BFH/NV 2011, 952).
