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   BFH, 10.12.2020 - V R 34/18   

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https://dejure.org/2020,53524
BFH, 10.12.2020 - V R 34/18 (https://dejure.org/2020,53524)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2020 - V R 34/18 (https://dejure.org/2020,53524)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - V R 34/18 (https://dejure.org/2020,53524)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 10 Abs 1, UStG § 17 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 73, EGRL 112/2006 Art 83 S 1, SGB 5 § 130a Abs 1, UStG VZ 2011, UStG VZ 2012
    Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Arzneimitteln

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 UStG 2005, § 17 Abs 1 UStG 2005, Art 73 EGRL 112/2006, Art 83 S 1 EGRL 112/2006, § 130a Abs 1 SGB 5
    Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Arzneimitteln

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerliche Behandlung des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Arzneimitteln durch eine gesetzliche Krankenkasse; Berücksichtigung des von dem pharmazeutischen Unternehmer an die Versandapotheke gezahlten Herstellerrabatts bei der Bemessungsgrundlage der ...

  • rewis.io

    Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Arzneimitteln

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Arzneimitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Arzneimitteln

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerliche Behandlung des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Arzneimitteln durch eine gesetzliche Krankenkasse

  • datenbank.nwb.de

    Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Arzneimitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Innergemeinschaftlicher Erwerb von Arzneimitteln - und der Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Arzneimitteln

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Arzneimitteln

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 10 Abs 1 S 3, EGRL 112/2006 Art 83, FGO § 115 Abs 2 Nr 2
    Rabatt, Arzneimittel, Innergemeinschaftlicher Erwerb, Entgelt, Bemessungsgrundlage

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 10 Abs 1 S 3 ; EGRL 112/2006 Art 83 ; FGO § 115 Abs 2 Nr 2

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Ist der von pharmazeutischen Herstellern nach § 130 SGB V an die Arzneimittel ausliefernde Apotheke geleistete Rabatt (sog. Herstellerrabatt) beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Arzneimitteln der gesetzlichen Krankenkassen als drittseitige Entgeltauffüllung i.S. des § ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 272, 167
  • BStBl II 2021, 576
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 15.10.2002 - C-427/98

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 34/18
    b) Dabei ist es nach der Rechtsprechung des EuGH in einem solchen Fall weder erforderlich, die Besteuerungsgrundlage für die Zwischenumsätze zu berichtigen, noch ändert sich durch den Preisnachlass der Vorsteuerabzug des Abnehmers, der in der Lieferkette auf den rabattgewährenden Unternehmer folgt (EuGH-Urteile Elida Gibbs Ltd., EU:C:1996:400, BStBl II 2004, 324, Rz 33, und Kommission/Deutschland vom 15.10.2002 - C-427/98, EU:C:2002:581, BStBl II 2004, 328, Rz 42; vgl. auch BFH-Urteil vom 15.02.2012 - XI R 24/09, BFHE 236, 267, BStBl II 2013, 712, Rz 15).

    c) Mit Blick auf den Umsatz des Einzelhändlers, der dem Endverbraucher den Preisnachlass weiterreicht, hat der EuGH schließlich festgehalten, dass "die Besteuerungsgrundlage des Einzelhändlers für den Verkauf an den Endverbraucher (...) dem gesamten Einzelhandelspreis [entspricht], d.h. dem vom Endverbraucher gezahlten Betrag zuzüglich des vom Hersteller an den Einzelhändler erstatteten Betrages" (EuGH-Urteile Kommission/Deutschland, EU:C:2002:581, BStBl II 2004, 328, Rz 59, und Yorkshire Co-operatives vom 16.01.2003 - C-398/99, EU:C:2003:20, BStBl II 2004, 335, Rz 21).

    aa) Die Neutralität der Mehrwertsteuer wird bei einer durch den Einzelhändler weitergereichten Rabattgewährung an den nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Endverbraucher bereits durch das Zusammenwirken der Minderung der Bemessungsgrundlage der Steuer auf den Umsatz des den Rabatt erstattenden Unternehmers mit dem zugleich unveränderten Vorsteuerabzug seines Abnehmers erreicht (vgl. EuGH-Urteile Elida Gibbs Ltd., EU:C:1996:400, BStBl II 2004, 324, Rz 33, und Kommission/Deutschland, EU:C:2002:581, BStBl II 2004, 328, Rz 42).

    cc) Vor diesem Hintergrund wäre der Neutralitätsgrundsatz vielmehr verletzt, wenn trotz der Entgeltminderung beim rabattgewährenden Unternehmer (A) für seine Lieferung an den Großhändler (B) und seiner Zahlung an den Einzelhändler (C) --hier die Versandapotheken-- der Herstellerrabatt nicht in die Bemessungsgrundlage der Steuer auf den Umsatz des Einzelhändlers an den Endverbraucher (D) --hier die innergemeinschaftlichen Erwerbe der Klägerin-- einbezogen würde (s. allgemein EuGH-Urteil Kommission/Deutschland, EU:C:2002:581, BStBl II 2004, 328, Rz 53).

    Bereits die Berücksichtigung von Gegenleistungen, die durch einen "anderen als den Leistungsempfänger" (§ 10 Abs. 1 Satz 3 UStG) und damit durch einen "Dritten" (Art. 73 MwStSyStRL) gewährt werden, verdeutlicht, dass der Wert der Gegenleistung auch unter Berücksichtigung der Perspektive des Leistenden zu ermitteln ist (vgl. EuGH-Urteile Yorkshire Co-operatives, EU:C:2003:20, BStBl II 2004, 335, Rz 18, 20 f., und Kommission/Deutschland, EU:C:2002:581, BStBl II 2004, 328, Rz 46, 58 f.; vgl. auch Völker/Ardizzoni, DStR 2003, 714, 719).

  • EuGH, 24.10.1996 - C-317/94

    Elida Gibbs / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 34/18
    a) Nach dem EuGH-Urteil Elida Gibbs Ltd. vom 24.10.1996 - C-317/94 (EU:C:1996:400, BStBl II 2004, 324, Rz 31) ist "zur Gewährleistung der Einhaltung des Neutralitätsgrundsatzes bei der Berechnung der Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer der Fall eines Steuerpflichtigen zu berücksichtigen (...), der zwar nicht vertraglich mit dem Endverbraucher verbunden ist, aber das erste Glied einer zu diesem führenden Kette von Umsätzen bildet und ihm durch Vermittlung der Einzelhändler einen Preisnachlaß gewährt".

    b) Dabei ist es nach der Rechtsprechung des EuGH in einem solchen Fall weder erforderlich, die Besteuerungsgrundlage für die Zwischenumsätze zu berichtigen, noch ändert sich durch den Preisnachlass der Vorsteuerabzug des Abnehmers, der in der Lieferkette auf den rabattgewährenden Unternehmer folgt (EuGH-Urteile Elida Gibbs Ltd., EU:C:1996:400, BStBl II 2004, 324, Rz 33, und Kommission/Deutschland vom 15.10.2002 - C-427/98, EU:C:2002:581, BStBl II 2004, 328, Rz 42; vgl. auch BFH-Urteil vom 15.02.2012 - XI R 24/09, BFHE 236, 267, BStBl II 2013, 712, Rz 15).

    aa) Die Neutralität der Mehrwertsteuer wird bei einer durch den Einzelhändler weitergereichten Rabattgewährung an den nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Endverbraucher bereits durch das Zusammenwirken der Minderung der Bemessungsgrundlage der Steuer auf den Umsatz des den Rabatt erstattenden Unternehmers mit dem zugleich unveränderten Vorsteuerabzug seines Abnehmers erreicht (vgl. EuGH-Urteile Elida Gibbs Ltd., EU:C:1996:400, BStBl II 2004, 324, Rz 33, und Kommission/Deutschland, EU:C:2002:581, BStBl II 2004, 328, Rz 42).

    aa) Der EuGH hat bereits entschieden, dass die Grundsätze seines Urteils Elida Gibbs Ltd. (EU:C:1996:400, BStBl II 2004, 324) auch dann anzuwenden sind, wenn der Preisnachlass nicht auf einer entsprechend geänderten vertraglichen Beziehung beruht.

  • FG Münster, 13.03.2018 - 15 K 832/15

    Zurechnung des sog. Herstellerrabatts als drittseitige Entgeltauffüllung im Sinne

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 34/18
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13.03.2018 - 15 K 832/15 U aufgehoben.

    Der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 1063 veröffentlichten Urteil statt.

    Das FA beantragt, unter Aufhebung des Urteils des FG vom 13.03.2018 - 15 K 832/15 U die Klage als unbegründet abzuweisen.

  • BFH, 04.12.2014 - V R 6/13

    Vorsteuerkorrektur bei Rabattgewährung innerhalb einer in einem anderen

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 34/18
    aa) Die Berichtigung des Steuerbetrags nach § 17 Abs. 1 UStG setzt eine nachträgliche Änderung der Bemessungsgrundlage voraus (vgl. Senatsurteile vom 04.12.2014 - V R 6/13, BFHE 248, 431, BStBl II 2017, 810, Rz 10, und vom 28.09.2000 - V R 37/98, BFH/NV 2001, 491, unter II.2.), an der es hier fehlt.

    bb) Scheidet eine Berichtigung gemäß § 17 Abs. 1 UStG damit aus, da es an einer nachträglichen Änderung der Bemessungsgrundlage fehlt, stellt sich auch die von der Klägerin aufgeworfene Frage nicht, ob der Berichtigung der Bemessungsgrundlage der innergemeinschaftlichen Erwerbe der Klägerin der Umstand entgegensteht, dass die Bemessungsgrundlage der korrespondierenden, auf der Grundlage von Art. 138 MwStSystRL in den Niederlanden steuerfreien, innergemeinschaftlichen Lieferungen der Versandapotheken nicht berichtigungsfähig sei (vgl. hierzu Senatsurteil in BFHE 248, 431, BStBl II 2017, 810, Rz 18 f.).

  • EuGH, 16.01.2003 - C-398/99

    Yorkshire Co-operatives Ltd gegen Commissioners of Customs & Excise - Abgaben

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 34/18
    c) Mit Blick auf den Umsatz des Einzelhändlers, der dem Endverbraucher den Preisnachlass weiterreicht, hat der EuGH schließlich festgehalten, dass "die Besteuerungsgrundlage des Einzelhändlers für den Verkauf an den Endverbraucher (...) dem gesamten Einzelhandelspreis [entspricht], d.h. dem vom Endverbraucher gezahlten Betrag zuzüglich des vom Hersteller an den Einzelhändler erstatteten Betrages" (EuGH-Urteile Kommission/Deutschland, EU:C:2002:581, BStBl II 2004, 328, Rz 59, und Yorkshire Co-operatives vom 16.01.2003 - C-398/99, EU:C:2003:20, BStBl II 2004, 335, Rz 21).

    Bereits die Berücksichtigung von Gegenleistungen, die durch einen "anderen als den Leistungsempfänger" (§ 10 Abs. 1 Satz 3 UStG) und damit durch einen "Dritten" (Art. 73 MwStSyStRL) gewährt werden, verdeutlicht, dass der Wert der Gegenleistung auch unter Berücksichtigung der Perspektive des Leistenden zu ermitteln ist (vgl. EuGH-Urteile Yorkshire Co-operatives, EU:C:2003:20, BStBl II 2004, 335, Rz 18, 20 f., und Kommission/Deutschland, EU:C:2002:581, BStBl II 2004, 328, Rz 46, 58 f.; vgl. auch Völker/Ardizzoni, DStR 2003, 714, 719).

  • BFH, 08.02.2018 - V R 42/15

    Umsatzsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Pharmarabatten

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 34/18
    Dementsprechend mindert sich nach der Rechtsprechung des BFH die Bemessungsgrundlage der Steuer auf die Lieferung von Arzneimitteln durch einen pharmazeutischen Unternehmer, der einer Apotheke den Herstellerrabatt nach § 130a Abs. 1 SGB V erstattet, um den Entgeltanteil der Erstattung (Senatsurteil vom 28.05.2009 - V R 2/08, BFHE 226, 166, BStBl II 2009, 870, unter II.3.a; vgl. auch Senatsurteil vom 08.02.2018 - V R 42/15, BFHE 260, 573, BStBl II 2018, 676, Rz 14 zu Rabatten eines pharmazeutischen Unternehmers an Unternehmen der privaten Krankenversicherung).

    dd) Nichts anderes folgt schließlich aus dem von der Klägerin angeführten Senatsurteil in BFHE 260, 573, BStBl II 2018, 676, das --anders als im Streitfall-- die Besteuerung eines pharmazeutischen Unternehmers betrifft, der Unternehmen der privaten Krankenversicherung Abschläge nach § 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel gewährte.

  • BFH, 15.02.2012 - XI R 24/09

    Zur Vorsteuerberichtigung beim letzten Abnehmer einer Lieferkette wegen ihm

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 34/18
    b) Dabei ist es nach der Rechtsprechung des EuGH in einem solchen Fall weder erforderlich, die Besteuerungsgrundlage für die Zwischenumsätze zu berichtigen, noch ändert sich durch den Preisnachlass der Vorsteuerabzug des Abnehmers, der in der Lieferkette auf den rabattgewährenden Unternehmer folgt (EuGH-Urteile Elida Gibbs Ltd., EU:C:1996:400, BStBl II 2004, 324, Rz 33, und Kommission/Deutschland vom 15.10.2002 - C-427/98, EU:C:2002:581, BStBl II 2004, 328, Rz 42; vgl. auch BFH-Urteil vom 15.02.2012 - XI R 24/09, BFHE 236, 267, BStBl II 2013, 712, Rz 15).

    Auch der BFH hat bereits entschieden, dass die Bemessungsgrundlage eines späteren Umsatzes in der Lieferkette von der Rabattgewährung nicht betroffen ist (BFH-Urteil in BFHE 236, 267, BStBl II 2013, 712, Rz 15).

  • BFH, 31.05.2017 - XI R 2/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 34/18
    c) Das Entgelt für eine bestimmte Leistung ergibt sich regelmäßig auf der Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen Leistendem und Leistungsempfänger (BFH-Urteil vom 31.05.2017 - XI R 2/14, BFHE 258, 191, BStBl II 2017, 1024, Rz 26; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Primback vom 15.05.2001 - C-34/99, EU:C:2001:271, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 308, Rz 25).

    Entsprechendes gilt für die Beurteilung der Frage, ob die Zahlung eines Dritten für eine bestimmte Leistung des Leistenden gewährt wird (BFH-Urteil in BFHE 258, 191, BStBl II 2017, 1024, Rz 27; vgl. auch EuGH-Urteil Bally vom 25.05.1993 - C-18/92, EU:C:1993:212, UR 1994, 72, Rz 17).

  • BFH, 28.09.2000 - V R 37/98

    Forderungsverzicht: Entgeltsminderung i.S. des § 17 UStG

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 34/18
    aa) Die Berichtigung des Steuerbetrags nach § 17 Abs. 1 UStG setzt eine nachträgliche Änderung der Bemessungsgrundlage voraus (vgl. Senatsurteile vom 04.12.2014 - V R 6/13, BFHE 248, 431, BStBl II 2017, 810, Rz 10, und vom 28.09.2000 - V R 37/98, BFH/NV 2001, 491, unter II.2.), an der es hier fehlt.
  • BFH, 22.04.2010 - V R 26/08

    Bemessungsgrundlage bei Umsätzen von Spielautomaten - Rechtsnatur der

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 34/18
    Sie sind nicht, wie dies für die Annahme eines durchlaufenden Postens erforderlich wäre (vgl. allgemein Senatsurteile vom 03.07.2014 - V R 1/14, BFHE 246, 562, Rz 25, und vom 22.04.2010 - V R 26/08, BFHE 229, 429, BStBl II 2010, 883, Rz 19), lediglich als vermittelnde Person in eine unmittelbare Rechtsbeziehung zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der Krankenkasse zwischengeschaltet, sondern vereinnahmen und verausgaben diese Beträge im eigenen Namen und für eigene Rechnung (Kleinpeter, a.a.O., S. 302).
  • BFH, 03.07.2014 - V R 1/14

    Gebühren für zweite Leichenschau als durchlaufender Posten

  • EuGH, 07.10.2010 - C-53/09

    Loyalty Management UK - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Besteuerungsgrundlage

  • EuGH, 20.12.2017 - C-462/16

    Boehringer Ingelheim Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

  • BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13

    Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

  • BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 3/09 R

    Krankenversicherung - Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt durch Hersteller

  • EuGH, 25.05.1993 - C-18/92

    Bally / Belgischer Staat

  • BFH, 06.06.2019 - V R 41/17

    EuGH-Vorlage zum Apothekenrabatt im Umsatzsteuerrecht

  • BFH, 28.05.2009 - V R 2/08

    Pharmarabatt stellt Bruttobetrag dar

  • BFH, 10.06.2020 - XI R 25/18

    Sonstige Leistungen eines Berufsreiters, der einen Turnier- und Ausbildungsstall

  • EuGH, 15.05.2001 - C-34/99

    Primback

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16

    Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland

  • BFH, 04.08.2020 - VIII R 39/18

    Zur Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 14 AO

  • BFH, 18.11.2021 - V R 17/20

    Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde zur

    Bei Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realität (s. allgemein BFH-Urteil vom 10.12.2020 - V R 34/18, BFHE 272, 167, BStBl II 2021, 576, Rz 37; BFH-Vorlagebeschluss vom 06.04.2016 - XI R 20/14, BFHE 254, 152, Rz 46) dienten die Zahlungen der Gemeinde dazu, die Eigennutzung der Sportanlage durch den Kläger zu ermöglichen.
  • BFH, 26.05.2021 - V R 25/20

    Gewerbesteuerbefreiung von im Rahmen der praktischen Ausbildung von

    e) Im Übrigen war die von den Krankenkassen jeweils gezahlte Vergütung auch kein --von der Steuerbefreiung umfasstes-- Entgelt von dritter Seite für die Ausbildungsleistung der Klägerin, weil auch insoweit die zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse maßgeblich sind (s. allgemein BFH-Urteil vom 10.12.2020 - V R 34/18, BFHE 272, 167, BStBl II 2021, 576, Rz 22, m.w.N.).
  • SG Kassel, 20.05.2020 - S 12 KR 955/19

    Zum Nichteintritt der Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung bei der

    Sie führt insoweit aus, ohne dies näher zu erläutern, dass vor dem Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Az. V R 34/18 derzeit eine Rechtsfrage zur Entscheidung anstehe, deren Ergebnis entscheidungserheblich für das hier gegenständliche Verfahren sei.

    Abschließend sei darauf hinzuweisen, dass die Klägerin diesem Zusammenhang auf ein Verfahren hinweise, das unter dem Az. V R 34/18 beim BFH geführt werde.

  • FG Baden-Württemberg, 31.03.2022 - 1 K 2073/21

    Keine Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG,

    Mithin geben die Apotheken Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkassen ab (vgl. § 130a Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 SGB V, zu dieser Vorschrift vgl. auch BFH-Urteil vom 10.12.2020 V R 34/18, BStBl II 2021, 576).
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