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   BFH, 28.03.1996 - V R 34/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9160
BFH, 28.03.1996 - V R 34/95 (https://dejure.org/1996,9160)
BFH, Entscheidung vom 28.03.1996 - V R 34/95 (https://dejure.org/1996,9160)
BFH, Entscheidung vom 28. März 1996 - V R 34/95 (https://dejure.org/1996,9160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unternehmerischer als auch nichtunternehmerischer Erwerb eines Gegenstandes im Sinne einer umsatzsteuerrelevanten Zuordnungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    An- und Verkauf eines Kfz durch einen Nichthändler

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 2 Abs 1 S 2 J: 1980, UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1980, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 J: 1980, UStG § 14 Abs 3 J: 1980
    Hilfsgeschäft; Personenkraftwagen; Unternehmen; Zuordnung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.07.1995 - V R 44/94

    Ein unter Name und Anschrift eines Unternehmens bestellter Pkw kann diesem

    Auszug aus BFH, 28.03.1996 - V R 34/95
    Seine Entscheidung, einen Gegenstand seinem Unternehmen zuzuordnen, ist statthaft, wenn der Gegenstand im Umfang des vorgesehenen Einsatzes für unternehmerische Zwecke in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit steht und diese fördern soll (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Juli 1995 V R 44/94, BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853, m. w. N.).

    Liefert er unter der Anschrift und Bezeichnung, unter der er seine Umsatztätigkeit ausführt, einen ihm gelieferten, für seine Umsatztätigkeit objektiv nützlichen Pkw sogleich weiter und rechnet er darüber mit gesondertem Steuerausweis ab, behandelt er den Pkw regelmäßig als "für sein Unternehmen" bezogen (BFH in BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853).

    Diesem Merkmal kommt jedoch -- wie der Senat in BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853 näher begründet hat -- bei der Abwägung der gesamten Umstände keine unwiderlegbare Beweiswirkung zu.

    Die Lieferung des für den eigenen Gebrauch als Anlagegegenstand vorgesehenen Fahrzeugs ist als Hilfsgeschäft zu beurteilen (vgl. BFH in BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853).

  • BFH, 25.03.1988 - V R 101/83

    Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen

    Auszug aus BFH, 28.03.1996 - V R 34/95
    Zwar hat die Rechtsprechung die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs als gewichtiges Beweisanzeichen für und die Unterlassung des Vorsteuerabzugs als Indiz gegen eine Zuordnung (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649 -- Gastwirt ordnet einen unternehmerisch und nichtunternehmerisch verwendeten Pkw nicht dem Unternehmen zu --) gewürdigt.
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