Rechtsprechung
| BFH, 07.11.1996 - V R 34/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Leistungen eines Landesverbands des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands e.V. an seine Mitglieder - Kaufmännische Verwaltung nicht umsatzsteuerfrei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Unmittelbarkeit der Leistungen einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 27.03.1996 - IV 137/96
- BFH, 11.07.1996 - V R 34/96
- BFH, 07.11.1996 - V R 34/96
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 181, 532
- BB 1997, 721
- DB 1997, 859
- BStBl II 1997, 366
Wird zitiert von ... (18)
- FG Düsseldorf, 22.08.2001 - 5 K 1327/99
Wohlfahrtspflege-Ortsverband; Blutspendendienst; Umsatzsteuerpflicht; …
Das vom Bundesminister der Finanzen zitierte BFH-Urteil vom 7.11.96 V R 34/96 (BStBl II 1997, 366) sei nicht einschlägig.Eine unmittelbare Begünstigung i.S. dieser Vorschrift bejahe das vom BFM zitierte Urteil des BFH vom 7.11.1996 V R 34/96 (…a.a.O.) im Falle von personenbezogenen Leistungen.
Soweit angeführt wird, aus dem BFH-Urteil vom 7.11.96 V R 34/96 (BStBl II 1997, 366) ergebe ein obiter dictum die Unmöglichkeit, ein Leistungsverhältnis Kläger - Blutspendedienst zu "konstruieren", vermag sich das Gericht dem aus den genannten Gründen nicht anzuschließen.
Die Voraussetzung des Buchstaben b) ist sowohl "leistungsbezogen" in dem Sinne, dass die Leistung unmittelbar den zu begünstigenden Personen zugute kommen muss (vgl. BFH-Urteil vom 18.10.90 V R 76/89, BStBl II 1991, 268), als auch "personenbezogen" in dem Sinne, dass der Umsatz den in Betracht kommenden Personen selbst zugute kommen muss (BFH-Urteile vom 7.11.96 V R 34/96, a.a.O.; vom 18.10.90 V 35/85, BFHE 162, 502, BStBl II 1991, 157).
Die Notwendigkeit einer aus der Leistung hervorgehenden unmittelbaren Begünstigung der bedürftigen Personen (hier der Kranken oder Unglücksopfer, denen Blut oder Blutderivate fehlen) durch die Leistung soll also alle Umsätze von der Befreiung ausnehmen, die vor der eigentlichen begünstigenden Leistung anfallen, auch wenn solche Subumsätze an eine vollständig uneigennützige Körperschaft oder Vereinigung bewirkt werden (BFH-Urteil vom 7.11.96 V R 34/96, a.a.O.).
- BFH, 30.04.2009 - V R 3/08
Keine Mehrmütterorganschaft im Umsatzsteuerrecht
Daher sind Leistungen einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege an andere steuerbegünstigte Körperschaften nicht nach § 4 Nr. 18 UStG steuerfrei, wenn sie den nach der Satzung etc. begünstigten Personenkreis nur mittelbar zugute kommen (BFH-Urteile vom 7. November 1996 V R 34/96, BFHE 181, 532, BStBl II 1997, 366, und vom 18. März 2004 V R 101/01, BFHE 205, 342, BStBl II 2004, 798, jeweils Leitsatz 1).Auch insoweit bezweckt § 4 Nr. 18 UStG nicht die Förderung mehrstufiger Wohlfahrtsorganisationen, sondern die Entlastung des nach der Satzung etc. begünstigten Personenkreises (BFH-Urteil in BFHE 181, 532, BStBl II 1997, 366, unter II.2.c.).
- BFH, 23.07.2009 - V R 93/07
Zivildienst - Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit
Das Merkmal der Unmittelbarkeit i.S. von § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG ist leistungsbezogen auszulegen, d.h. die Leistung selbst muss den nach der Satzung etc. begünstigten Personenkreis unmittelbar und nicht nur mittelbar zugute kommen (BFH-Urteile vom 7. November 1996 V R 34/96, BFHE 181, 532, BStBl II 1997, 366, und vom 18. März 2004 V R 101/01, BFHE 205, 342, BStBl II 2004, 798, jeweils Leitsatz 1).Steuerfrei ist aber die Aufnahme von Personen in ein Obdachlosenheim, wenn die Personen durch das Sozialamt einer Gemeinde zugewiesen werden oder wenn ein Wohlfahrtsverband Personal für die Führung eines fremden Studenten- und Schullandheims abstellt (BFH-Urteil in BFHE 181, 532, BStBl II 1997, 366, unter II.2.c).
- BFH, 18.03.2004 - V R 101/01
Leistungen einer Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege
Es reicht also nicht, wenn sie lediglich als Eingangsleistung in eine vom Leistungsempfänger erst an die in § 53 AO 1977 bezeichneten Personen zu erbringende Leistung eingeht (BFH-Urteile vom 7. November 1996 V R 34/96, BFHE 181, 532, BStBl II 1997, 366;… vom 15. Oktober 1997 II R 94/94, BFH/NV 1998, 150). - FG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 K 312/02
Keine Mehrmütterorganschaft im Umsatzsteuerrecht - keine Bindungswirkung eines …
Die Unterstützung der steuerbegünstigten Tätigkeit eines anderen Steuerpflichtigen fördert nur mittelbar den steuerbegünstigten Zweck und fällt deshalb nicht in den Anwendungsbereich des § 57 Abs. 1 AO (…Fischer, a.a.O.;… Tipke in Tipke/Kruse, § 57 AO Rn. 1;… Sauer in Beermann/Gosch, § 57 AO Rn. 4; vgl. auch BFH-Urteil vom 7.11.1996 V R 34/96, BStBl. II 1997, 366).Vorbehaltlich der Sondervorschrift des § 57 Abs. 2 AO können nur Einrichtungen, deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, unmittelbar den in §§ 53, 66 AO genannten Personen gemeinnützig sein, nicht jedoch Einrichtungen, deren Zweck darin besteht, andere gemeinnützige Einrichtungen zu unterstützen (vgl. BFH-Urteil vom 7.11.1996 V R 34/96, BStBl. II 1997, 366).
§ 4 Nr. 18 UStG bezweckt nicht die Förderung mehrstufiger Wohlfahrtsorganisationen, sondern die Entlastung der in §§ 53, 66 AO genannten Mitmenschen (BFH-Urteil vom 7.11.1996 V R 34/96, BStBl. II 1997, 366).
- BFH, 15.10.1997 - II R 94/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 15.09.2011 - V R 16/11
Steuerfreier Behindertenfahrdienst
Daher muss die Leistung dem nach der Satzung begünstigten Personenkreis selbst unmittelbar und nicht nur mittelbar zugute kommen (BFH-Urteile vom 7. November 1996 V R 34/96, BFHE 181, 532, BStBl II 1997, 366, und vom 18. März 2004 V R 101/01, BFHE 205, 342, BStBl II 2004, 798, jeweils Leitsatz 1).Als unschädlich wird dagegen beurteilt die Aufnahme von Personen in ein Obdachlosenheim, wenn die Personen durch das Sozialamt einer Gemeinde zugewiesen werden oder wenn ein Wohlfahrtsverband Personal für die Führung eines fremden Studenten- und Schullandheims abstellt, weil es sich um personenbezogene Leistungen handelt, die unmittelbar den begünstigten Personen zugutekommen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 181, 532, BStBl II 1997, 366, unter II. 2. c;… vom 23. Juli 2009 V R 93/07, BFHE 226, 435, BFH/NV 2009, 2073, unter II. 3. b).
- FG Schleswig-Holstein, 06.12.2007 - 1 K 104/00
Personalgestellung an andere gemeinnützige Einrichtung zur Verwirklichung deren …
Vielmehr habe der BFH das Merkmal der "Unmittelbarkeit" leistungsbezogen definiert und dabei auf die konkrete Leistung selbst, nicht dagegen auf die zivilrechtliche Vertragsbeziehung abgestellt (Urteile vom 18. März 2004, BStBl II 2004, 798 und vom 07. November 1996, BStBl II 1997, 366).Die Klägerin könne sich zur Begründung ihrer Rechtsauffassung nicht auf das BFH-Urteil vom 7. November 1996 (BStBl II 1997, 366) berufen.
- FG Nürnberg, 04.08.2006 - II 112/04
Zweckbetriebe - Was ist eine Selbstversorgungseinrichtung?
Diese Voraussetzungen sind im Streitfall gegeben, da die erbrachten Leistungen von den Empfängern gesondert bezahlt wurden (vgl. BFH-Urteil vom 07.11.1996 V R 34/96, BStBl. II 1997, 366).Denn § 4 Nr. 18 UStG bezweckt nicht die Förderung mehrstufiger Mitgliedsverbände (vgl. BFH-Urteil vom 07.11.1996 V R 34/96 a.a.O.).
- FG Sachsen, 02.04.2008 - 8 K 1798/03
Umsatzsteuer - Betreutes Wohnen kann Zweckbetrieb sein
Das Merkmal der Unmittelbarkeit ist leistungsbezogen, d.h. die Leistung selbst muss den in § 53 AO 1977 bezeichneten Personen - also u.a. den Personen, die im Sinne des § 53 Nr. 1 AO 1977 infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind - zugute kommen (so bereits BFH-Urteil vom 7. November 1996 V R 34/96, BStBl II 1997, 366 m.w.N.).Unmittelbar zugute kommen in diesem Sinne zum Beispiel die Leistungen eines Wohlfahrtsverbandes, der in seinem Obdachlosenheim Personen aufnimmt, die ihm vom Sozialamt der Gemeinde zugewiesen werden, oder der Personal für die Führung eines fremden Studentenheims und Schullandheims abstellt (vgl. BFH-Urteil vom 7. November 1996 V R 34/96, a.a.O.).
- FG Thüringen, 12.07.2000 - III 445/99
Keine Umsatzsteuerbefreiung bei Organisation von Blutspendeterminen durch …
- FG Baden-Württemberg, 10.01.2001 - 10 K 276/98
Steuerfreiheit der Leistungen von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege nur bei …
- FG Hamburg, 16.04.2003 - VII 335/98
Gemeinnützigkeitsrecht: Umlagen als echte Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen:
- FG Nürnberg, 14.02.2006 - II 385/03
Umsatzsteuerbefreiung im Falle des Betreibens eine Golfclubs durch einen als …
- FG Brandenburg, 17.10.2001 - 2 K 2766/99
Organisatorische Unterstützung des Blutspendendienstes der DRK GmbH durch einen …
- FG Düsseldorf, 24.10.2001 - 5 K 3/97
Verband der Wohlfahrtspflege; Kassenärztliche Vereinigung; Ärztlicher …
- FG Düsseldorf, 22.02.2012 - 5 K 3717/09
- FG Sachsen, 03.01.2007 - 5 K 2018/99
Umsatzsteuerliche Behandlung einer Tätigkeit im Blutspendedienst; …
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| BFH, 11.07.1996 - V R 34/96 |
Volltextveröffentlichungen
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Umsatzsteuer und freie Wohlfahrtspflege - Steuerpflicht für entgeltliche Leistungen von Mitgliedsorganisationen
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 27.03.1996 - IV 137/96
- BFH, 11.07.1996 - V R 34/96
- BFH, 07.11.1996 - V R 34/96
