Rechtsprechung
BFH, 11.11.2004 - V R 36/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AO 1977 § 42; ; AO 1977 § 42 Abs. 1 Satz 2; ; UStG 1980 § 3 Abs. 6; ; UStG 1980 § 3 Abs. 7; ; UStG 1980 § 3a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 42; UStG (1980) § 3 Abs. 6, 7
USt: Gestaltungsmissbrauch - datenbank.nwb.de
Bestimmung des Leistungsorts; Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurechnung der Umsätze aus Beförderung/Versendung zum inländischen Unternehmen wegen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts; Einschaltung einer Luxemburger Aktiengesellschaft als juristische Person ausländischen Rechts in den Erzeugnisvertrieb zur ...
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 128/98
- BFH, 19.03.2002 - I R 15/01
- BFH, 11.11.2004 - V R 36/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.03.2002 - I R 15/01
Wohnsitz; KapG in Luxemburg
Auszug aus BFH, 11.11.2004 - V R 36/02
Der Rechtsstreit wurde beim Bundesfinanzhof (BFH) zunächst unter dem Az. I R 15/01 geführt. - BFH, 19.05.2004 - III R 18/02
Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des …
Auszug aus BFH, 11.11.2004 - V R 36/02
Ein Gestaltungsmissbrauch liegt jedoch nur dann vor, wenn die gewählte Gestaltung nach den Wertungen des Gesetzgebers, die den jeweils maßgeblichen steuerrechtlichen Vorschriften zugrunde liegen, der Steuerumgehung dienen soll (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Urteil vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFH/NV 2004, 1597, m.w.N.). - BFH, 01.02.2001 - V R 6/00
Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug - Scheinfirmen - Beweisaufnahme - Zeuge - …
Auszug aus BFH, 11.11.2004 - V R 36/02
Leistender ist danach regelmäßig der zivilrechtlich zur Leistung Verpflichtete, der die Leistung auch tatsächlich erbracht hat (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Urteil vom 1. Februar 2001 V R 6/00, BFH/NV 2001, 941, m.w.N.). - BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03
Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen
Auszug aus BFH, 11.11.2004 - V R 36/02
Eine Gestaltung ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn sie, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen und ungewöhnlich ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Urteil vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, m.w.N.). - FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 128/98
Inländische Steuerpflicht und Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs bei Gründung …
Auszug aus BFH, 11.11.2004 - V R 36/02
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 214 veröffentlicht.
- BFH, 24.08.2006 - V R 16/05
Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines …
Eine Gestaltung ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn sie, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen und ungewöhnlich ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (z.B. BFH-Urteil vom 11. November 2004 V R 36/02, BFH/NV 2005, 392, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 493/00
Kein Vorsteuerabzug bei Missbräuchlichkeit der Einschaltung einer GbR bei …
Diese Grundsätze gelten auch, wenn eine unangemessene Gestaltung für die Verwirklichung des Tatbestands einer begünstigenden Gesetzesvorschrift gewählt wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 12/96, BStBl II 1997, 374 und vom 11. November 2004 V R 36/02).