Rechtsprechung
   BFH, 06.09.2007 - V R 41/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1076
BFH, 06.09.2007 - V R 41/05 (https://dejure.org/2007,1076)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2007 - V R 41/05 (https://dejure.org/2007,1076)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2007 - V R 41/05 (https://dejure.org/2007,1076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    UStG 1993 in der 1998 geltenden Fassung: § 1 Abs. 1a, § 2, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 15a Abs. 6a; BGB § 571 a. F., § 744, § 745; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    UStG 1993 in der 1998 geltenden Fassung: § 1 Abs. 1a, § 2, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 15a Abs. 6a; BGB § 571 a.F., § 744, § 745; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8
    Umsatzsteuerliche Behandlung der Übertragung eines Hälfte-Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 in der 1998 geltenden Fassung: § 1 Abs. 1a, § 2, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 15a Abs. 6a; BGB § 571 a.F., § 744, § 745; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    UStG (1998) § 1 Abs. 1a, §§ 2, 4 Nr. 9 Buchst. a, Nr. 12 Buchst. a, § 15a Abs. 6a; BGB § 571 a. F., §§ 744, 745; RL 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8
    Keine Vorsteuerkorrektur für Herstellungsaufwand bei späterer unentgeltlicher Übertragung des hälftigen Gewerbegrundstücksanteils an Ehegatten

  • Judicialis

    UStG 1993 in der 1998 geltenden Fassung § 1 Abs. 1a; ; UStG 1993 in der 1998 geltenden Fassung § 2; ; UStG 1993 in der 1998 geltenden Fassung § 4 Nr. 9 Buchst. a; ; UStG 1993 in de... r 1998 geltenden Fassung § 4 Nr. 12 Buchst. a; ; UStG 1993 in der 1998 geltenden Fassung § 15a Abs. 6a; ; BGB § 571 a.F.; ; BGB § 744; ; BGB § 745; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG bei Übertragung eines Hälfteanteils an einem Grundstück auf Ehepartner bei anschließender Weitervermietung durch entstandene Bruchteilsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de

    Keine Vorsteuerkorrektur bei Übertragung eines Hälfteanteils an einem Grundstück auf Ehepartner bei anschließender Weitervermietung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG bei Übertragung eines Hälfteanteils an einem Grundstück auf Ehepartner bei anschließender Weitervermietung durch entstandene Bruchteilsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Vorsteuerkorrektur bei Grundstücksübertragung unter Ehegatten

  • IWW (Kurzinformation)

    Geschäftsveräußerung im Ganzen - Vermietungsunternehmer überträgt Miteigentumsanteile auf den Ehegatten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerkorrektur bei Grundstücksübertragung unter Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslösung einer Vorsteuerkorrektur durch übertragung eines Miteigentumsanteils an einem umsatzsteuerpflichtig vermieteten Grundstück auf einen Ehegatten; Berichtigung der auf die Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge bei änderung der im Kalenderjahr der ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Schenkung eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Vorsteuerkorrektur bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem umsatzsteuerpflichtig vermieteten Grundstück auf den Ehegatten

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Übertragung des Miteigentumsanteils an einem Grundstück als Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuer - USt-Risiken bei der unentgeltlichen Übertragungvon Grundstücksmiteigentumsanteilen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstücksübertragung auf Bruchteilsgemeinschaft: Keine Vorsteuerberichtigung! (IMR 2007, 411)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15a J: 1993
    Ehegattengemeinschaft; Immobilie; Immobilienanteilsveräußerung; Übertragung; Vorsteuerberichtigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 217, 338
  • NZM 2008, 375
  • FamRZ 2007, 2070 (Ls.)
  • BB 2007, 2389
  • BB 2007, 2498
  • DB 2007, 2352
  • BStBl II 2008, 65
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 27.04.1994 - XI R 85/92

    Eigenverbrauch und Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG bei der

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - V R 41/05
    In dem Umsatzsteuer-Sonderprüfungsbericht heißt es insoweit, nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. April 1994 XI R 85/92 (BFHE 175, 460, BStBl II 1995, 30, Abschn. 215 Abs. 7 Nr. 3 c der Umsatzsteuer-Richtlinien) liege bei einer unentgeltlichen Übertragung des Miteigentumsanteils an einem Betriebsgrundstück durch einen Unternehmer auf seinen Ehegatten steuerbarer Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG vor, der nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei sei.

    Die vom FA herangezogenen BFH-Urteile in BFHE 175, 460, BStBl II 1995, 30 und vom 27. April 1994 XI R 91, 92/92 (BFHE 174, 559, BStBl II 1994, 826) stützten nicht dessen Auffassung.

    (Vermietungs-)Unternehmer i.S. des § 2 UStG war nunmehr allein die neu entstandene Bruchteilsgemeinschaft (vgl. insoweit BFH-Urteile in BFHE 175, 460, BStBl II 1995, 30, unter II. 2. b; in BFH/NV 2002, 1347, sowie zum Beginn der Unternehmereigenschaft: z.B. BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 84/99, BFHE 207, 67, BStBl II 2005, 155).

    Soweit der XI. Senat des BFH in Fällen der vorliegenden Art ebenfalls eine --zusätzliche-- unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Grundstückseigentümers an den in seinem Eigentum verbliebenen Grundstücksanteilen angenommen hat (vgl. BFH-Urteile in BFHE 175, 460, BStBl II 1995, 30, unter II. 2. b, und in BFHE 174, 559, BStBl II 1994, 826, unter II. 2. a), folgt der erkennende Senat dem aus den dargelegten Gründen nicht (Änderung der Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - V R 41/05
    Der EuGH hat im Urteil vom 27. November 2003 Rs. C-497/01 --Zita Modes-- (Slg. 2003, I-14393, BFH/NV 2004, 128, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2004, 19 Rz 40) den Begriff "Übertragung des Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens, die entgeltlich oder unentgeltlich oder durch Einbringung in eine Gesellschaft erfolgt" dahin ausgelegt, dass er die Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines selbständigen Unternehmens erfasst, die jeweils materielle und ggf. immaterielle Bestandteile umfassen, die zusammengenommen ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann.

    Der durch die Übertragung Begünstigte muss jedoch beabsichtigen, den übertragenen Geschäftsbetrieb oder Unternehmensteil zu betreiben und nicht nur die betreffende Geschäftstätigkeit sofort abzuwickeln sowie ggf. den Warenbestand zu verkaufen (EuGH-Urteil Zita Modes in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV 2004, 128, UR 2004, 19 Rz 46).

    Nach dem EuGH-Urteil Zita Modes in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV 2004, 128 soll Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG es den Mitgliedstaaten gestatten, die Übertragungen von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erleichtern, nämlich sie zu vereinfachen und zu vermeiden, dass die Mittel des Begünstigten übermäßig steuerlich belastet werden, zumal er diese Belastung später durch einen Vorsteuerabzug wiedererlangen würde (Rdnr. 39).

  • BFH, 27.04.1994 - XI R 91/92

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Übertragung eines Miteigentumsanteils an

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - V R 41/05
    Die vom FA herangezogenen BFH-Urteile in BFHE 175, 460, BStBl II 1995, 30 und vom 27. April 1994 XI R 91, 92/92 (BFHE 174, 559, BStBl II 1994, 826) stützten nicht dessen Auffassung.

    Soweit der XI. Senat des BFH in Fällen der vorliegenden Art ebenfalls eine --zusätzliche-- unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Grundstückseigentümers an den in seinem Eigentum verbliebenen Grundstücksanteilen angenommen hat (vgl. BFH-Urteile in BFHE 175, 460, BStBl II 1995, 30, unter II. 2. b, und in BFHE 174, 559, BStBl II 1994, 826, unter II. 2. a), folgt der erkennende Senat dem aus den dargelegten Gründen nicht (Änderung der Rechtsprechung).

  • FG Düsseldorf, 17.12.2003 - 5 K 864/01

    Unternehmensübertragung an nahen Angehörigen als steuerpflichtiger Eigenverbrauch

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - V R 41/05
    In einem vergleichbaren Fall habe daher auch das FG Düsseldorf mit Urteil vom 17. Dezember 2003 5 K 864/01 U (EFG 2004, 772) entschieden, dass bei der Übertragung eines Geschäftsbetriebs durch einen Einzelunternehmer auf seinen nicht unternehmerisch tätigen Sohn, der diesen noch am selben Tag in eine GmbH einbringe, die Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen an der im Übertragungszeitpunkt fehlenden Unternehmereigenschaft des Sohnes und der Fortführung des Unternehmens in der Rechtsform einer GmbH scheitere.

    cc) Das Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2004, 772, auf das sich das FA beruft, betrifft keine Bruchteilsgemeinschaft.

  • BFH, 16.05.2002 - V R 4/01

    Überlassung von Teileigentum an eine Gemeinschaft zur Vermietung

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - V R 41/05
    Da er jedoch keine nachhaltige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG ausübe, wenn das erworbene Vermögen zugleich in die Bruchteilsgemeinschaft eingebracht werde (Hinweis auf BFH-Urteil vom 16. Mai 2002 V R 4/01, BFH/NV 2002, 1347), sei er nicht Unternehmer.

    (Vermietungs-)Unternehmer i.S. des § 2 UStG war nunmehr allein die neu entstandene Bruchteilsgemeinschaft (vgl. insoweit BFH-Urteile in BFHE 175, 460, BStBl II 1995, 30, unter II. 2. b; in BFH/NV 2002, 1347, sowie zum Beginn der Unternehmereigenschaft: z.B. BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 84/99, BFHE 207, 67, BStBl II 2005, 155).

  • BGH, 28.09.2005 - VIII ZR 399/03

    Rechtsfolgen der Veräußerung von Teilen des Mietobjekts

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - V R 41/05
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) wird ein über ein Grundstück geschlossener (einheitlicher) Mietvertrag durch die Veränderung der dinglichen Rechtslage --im entschiedenen Streitfall: die Teilung des Grundstücks und die vom Eigentümer, der zugleich Vermieter war, vorgenommene Veräußerung von Teilen an verschiedene Erwerber-- nicht in mehrere Mietverhältnisse aufgespalten; vielmehr treten die Erwerber --als Bruchteilsgemeinschaft-- gemäß § 571 BGB a.F. in den über ein einheitliches Mietobjekt geschlossenen einheitlichen Mietvertrag ein (vgl. BGH-Urteil vom 28. September 2005 VIII ZR 399/03, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 3781).
  • BFH, 14.03.2002 - V B 45/01

    Vorsteuer, Sofortabzug

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - V R 41/05
    Grundgedanke der Vorschrift ist es --da Vorsteuerbeträge gemäß § 15 UStG in voller Höhe sofort abgezogen werden können (sog. Sofortabzug, vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426; BFH-Beschluss vom 14. März 2002 V B 45/01, BFH/NV 2002, 959)--, den Umfang des Vorsteuerabzugs weitgehend nach der Verwendung im Laufe der wirtschaftlichen Lebensdauer des Wirtschaftsguts zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 2004 V R 31/02, BFHE 205, 549, BStBl II 2004, 858, unter II. 1. b bb).
  • BFH, 22.02.2001 - V R 77/96

    Vorsteuerabzug bei Vermietungsumsätzen

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - V R 41/05
    Grundgedanke der Vorschrift ist es --da Vorsteuerbeträge gemäß § 15 UStG in voller Höhe sofort abgezogen werden können (sog. Sofortabzug, vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426; BFH-Beschluss vom 14. März 2002 V B 45/01, BFH/NV 2002, 959)--, den Umfang des Vorsteuerabzugs weitgehend nach der Verwendung im Laufe der wirtschaftlichen Lebensdauer des Wirtschaftsguts zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 2004 V R 31/02, BFHE 205, 549, BStBl II 2004, 858, unter II. 1. b bb).
  • BFH, 17.06.2004 - V R 31/02

    Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerungsart

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - V R 41/05
    Grundgedanke der Vorschrift ist es --da Vorsteuerbeträge gemäß § 15 UStG in voller Höhe sofort abgezogen werden können (sog. Sofortabzug, vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426; BFH-Beschluss vom 14. März 2002 V B 45/01, BFH/NV 2002, 959)--, den Umfang des Vorsteuerabzugs weitgehend nach der Verwendung im Laufe der wirtschaftlichen Lebensdauer des Wirtschaftsguts zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 2004 V R 31/02, BFHE 205, 549, BStBl II 2004, 858, unter II. 1. b bb).
  • Drs-Bund, 05.11.1993 - BT-Drs 12/6076
    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - V R 41/05
    Durch § 1 Abs. 1a UStG wird eine umsatzsteuerrechtliche Einzelrechtsnachfolge angeordnet (vgl. Bericht des Bundestagsfinanzausschusses, BTDrucks 12/6076, S. 134).
  • Drs-Bund, 07.09.1993 - BT-Drs 12/5630
  • BFH, 18.01.2005 - V R 53/02

    Keine Geschäftsveräußerung bei Veräußerung eines im Besitzunternehmen nicht mehr

  • BFH, 15.07.2004 - V R 84/99

    Unternehmereigenschaft einer Vorgründungsgesellschaft

  • BFH, 24.02.2005 - V R 45/02

    Keine Geschäftsveräußerung mangels Fortführung der wirtschaftliche Tätigkeit des

  • BFH, 25.03.1993 - V R 42/89

    Unternehmereigenschaft bei Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums durch

  • BFH, 04.07.2002 - V R 10/01

    Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung

  • BFH, 01.04.2004 - V B 112/03

    Grundstücksverkauf als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung

  • BFH, 22.11.2018 - V R 65/17

    Geänderte Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht

    Die BFH-Urteile vom 27. April 1994 XI R 91/92, XI R 92/92 (BFHE 174, 559, BStBl II 1994, 826) und XI R 85/92 (BFHE 175, 460, BStBl II 1995, 30) hat der BFH bereits zu einem Zeitpunkt ausdrücklich aufgegeben, zu dem der erkennende Senat ausschließlich für Umsatzsteuersachen zuständig war (BFH-Urteil vom 6. September 2007 V R 41/05, BFHE 217, 338, BStBl II 2008, 65, Leitsatz 4, unter II.2.d bb); dies erstreckt sich auch auf die Folgeurteile vom 12. Oktober 1994 XI R 77/93 (BFH/NV 1995, 554) und vom 16. Mai 1995 XI R 50/93 (BFH/NV 1996, 185).
  • BFH, 06.07.2016 - XI R 1/15

    Zur Geschäftsveräußerung bei einem Geschäftshaus, das vom Veräußerer vollständig

    Dadurch werden Geschäftsveräußerungen i.S. von § 1 Abs. 1a UStG von einer Berichtigung nach § 15a UStG ausgenommen (vgl. BFH-Urteil vom 6. September 2007 V R 41/05, BFHE 217, 338, BStBl II 2008, 65, unter II.1., Rz 30; s.a. BFH-Urteile vom 15. September 2011 V R 8/11, BFHE 235, 516, BStBl II 2012, 368, Rz 26; vom 19. Dezember 2012 XI R 38/10, BFHE 240, 366, BStBl II 2013, 1053, Rz 28; ebenso Abschn. 15a.10 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, 15a.2 Abs. 3 UStAE).

    Für die Auslegung des § 1 Abs. 1a UStG sind aber nicht zivilrechtliche, sondern umsatzsteuerrechtliche Kriterien maßgebend (vgl. dazu allgemein auch BFH-Urteile vom 15. Juli 2004 V R 84/99, BFHE 207, 67, BStBl II 2005, 155, unter II.1.b, Rz 17, betreffend Vorgründungsgesellschaft; in BFHE 217, 338, BStBl II 2008, 65, unter II.2.d aa, Rz 39 f., zur Begründung von Miteigentum; in BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114, Rz 32, zur fehlenden Fortführung bei Organschaft).

  • BFH, 22.11.2007 - V R 5/06

    Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem teils

    Eine Geschäftsveräußerung i.S. von § 1 Abs. 1a UStG 1993 liegt auch dann vor, wenn der bisherige Alleineigentümer eines Grundstücks, das er bisher teilweise steuerpflichtig vermietete und teilweise für eigenunternehmerische Zwecke nutzte, einen Miteigentumsanteil auf seinen Sohn überträgt (Fortführung von BFH-Urteil vom 6. September 2007 V R 41/05, BFH/NV 2007, 2436).

    Entsteht eine Bruchteilsgemeinschaft durch Einräumung eines Miteigentumsanteils an einem durch den bisherigen Alleineigentümer in vollem Umfang vermieteten Grundstück, liegt nach dem Senatsurteil vom 6. September 2007 V R 41/05 (BFH/NV 2007, 2436) eine Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG 1993 vor.

    Auf die Bildung einer gesonderten GbR kommt es dabei nach dem Senatsurteil in BFH/NV 2007, 2436 nicht an.

    Der Senat hat insoweit im Urteil in BFH/NV 2007, 2436 die gegenteilige Rechtsprechung des XI. Senats des BFH (vgl. BFH-Urteile in BFHE 175, 460, BStBl II 1995, 30, unter II. 2. b, und vom 27. April 1994 XI R 91, 92/92, BFHE 174, 559, BStBl II 1994, 826, unter II. 2. a) aufgegeben.

    a) Unter Fortführung der Grundsätze des Senatsurteils in BFH/NV 2007, 2436 liegt eine die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 6a UStG 1993 ausschließende Geschäftsveräußerung i.S. von § 1 Abs. 1a UStG 1993 auch dann vor, wenn das Grundstück, an dem der Miteigentumsanteil eingeräumt wird, durch den bisherigen Alleineigentümer nicht in vollem Umfang, sondern nur teilweise vermietet und im Übrigen anderweitig genutzt wird.

    Im Hinblick auf den vermieteten Grundstücksteil rechtfertigt sich das Vorliegen der Geschäftsveräußerung aus den im Senatsurteil in BFH/NV 2007, 2436 dargelegten Gründen.

  • BFH, 28.08.2023 - V B 44/22

    Umsatzsteuer und Bruchteilsgemeinschaft

    Auf dieser Grundlage hatte der BFH auch entschieden, dass eine Geschäftsveräußerung vorliegt, wenn ein Vermietungsunternehmer das Eigentum an einem umsatzsteuerpflichtig vermieteten Grundstück zur Hälfte auf seinen Ehegatten überträgt, dass dieser Vorgang beim Vermietungsunternehmer keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG auslöst und dass die durch Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem umsatzsteuerpflichtig vermieteten Grundstück entstandene Bruchteilsgemeinschaft gleichzeitig mit ihrer Entstehung gemäß § 571 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der bis zum 31.08.2001 geltenden Fassung (entspricht im Streitjahr § 566 Abs. 1 BGB) in einen bestehenden Mietvertrag eintritt (BFH-Urteil vom 06.09.2007 - V R 41/05, BFHE 217, 338, BStBl II 2008, 65, Leitsätze 1 bis 3).

    Folge dieser Sichtweise war, dass die aus den Ehegatten gebildete Bruchteilsgemeinschaft als Begünstigter der Übertragung und damit als erwerbender Unternehmer angesehen wurde, da der BFH damals davon ausging, dass diese das Vermietungsunternehmen des bisherigen Alleineigentümers fortführte (BFH-Urteil in BFHE 217, 338, BStBl II 2008, 65, unter II.5. sowie zur Berichtigungspflicht nach § 15a UStG unter II.3.).

    Demgegenüber folgt aus der früheren, durch das BFH-Urteil in BFHE 263, 90 aufgegebenen Rechtsprechung, dass im Streitjahr umsatzsteuerrechtlich eine Vermietung --und dann Veräußerung-- des Hotelgrundstücks durch eine vom Kläger personenverschiedene Bruchteilsgemeinschaft vorlag (vgl. BFH-Urteil in BFHE 217, 338, BStBl II 2008, 65, unter II.5. zur Vermietung).

    Letzteres führte dazu, dass eine Vorsteuerberichtigung --im Hinblick auf eine dann im Verhältnis von Kläger und Bruchteilsgemeinschaft vorliegende Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG (BFH-Urteil in BFHE 217, 338, BStBl II 2008, 65) gemäß § 1 Abs. 1a i.V.m. § 15a Abs.  10 UStG-- bei dieser, nicht aber beim Kläger vorzunehmen wäre (vgl. z.B. Nieskens in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 1 Rz 1355 und Jansen in Birkenfeld/Wäger, Umsatzsteuer-Handbuch, § 1 Abs. 1a Rz 445 ff.).

  • BFH, 06.12.2007 - V R 3/06

    Nichtabziehbarkeit der nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldeten Umsatzsteuer -

    Eine Geschäftsveräußerung erfasst danach die Übertragung eines Geschäftsbetriebes oder eines selbständigen Unternehmens, die jeweils materielle und ggf. immaterielle Bestandteile umfassen, die zusammengenommen ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann und fortgeführt werden soll (z.B. BFH-Urteil vom 6. September 2007 V R 41/05, BFHE 217, 338, BFH/NV 2007, 2436, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17

    Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen

    Dadurch werden Geschäftsveräußerungen i.S. von § 1 Abs. 1a UStG von einer Berichtigung nach § 15a UStG ausgenommen (vgl. BFH-Urteil vom 06.09.2007 - V R 41/05, BFHE 217, 338, BStBl II 2008, 65, unter II.1., Rz 30; s.a. BFH-Urteil vom 19.12.2012 - XI R 38/10, BFHE 240, 366, BStBl II 2013, 1053, Rz 28; ebenso Abschn. 15a.10 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, 15a.2 Abs. 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).
  • BFH, 02.07.2014 - XI R 4/13

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an

    Entgegen der Vorentscheidung ergebe sich weder aus der eine Geschäftsveräußerung im Ganzen betreffenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinen Urteilen vom 6. September 2007 V R 41/05 (BFHE 217, 338, BStBl II 2008, 65) sowie vom 22. November 2007 V R 5/06 (BFHE 219, 442, BStBl II 2008, 448) noch aus der die Auslegung des Art. 20 Abs. 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) --nunmehr Art. 188 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL)-- betreffenden Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im Urteil vom 15. Dezember 2005 C-63/04 --Centralan Property-- (Slg. 2005, I-11087, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2006, 418) etwas Abweichendes.

    Abs. 3 Nr. 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses; offen gelassen in den BFH-Urteilen in BFHE 217, 338, BStBl II 2008, 65; in BFHE 219, 442, BStBl II 2008, 448).

  • BFH, 15.09.2011 - V R 8/11

    Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht -

    Die Vorsteuerberichtigung bei der Klägerin aus den Eingangsleistungen der F-GmbH und des Einzelunternehmens B ist auch insoweit zutreffend als die Klägerin als deren Rechtsnachfolgerin gemäß § 15a Abs. 6a UStG (in der im Jahr 1998 anzuwendenden Fassung) in die Berichtigungszeiträume für die übergegangenen Wirtschaftsgüter eingetreten ist (vgl. z.B. Senatsurteil vom 6. September 2007 V R 41/05, BFHE 217, 338, BStBl II 2008, 65).
  • FG München, 10.10.2017 - 14 K 1548/17

    Bruchteilsgemeinschaft oder Gemeinschafter als Steuerpflichtige

    Vermieten Miteigentümer ein Grundstück an Dritte, können sie dies als Gemeinschaft oder Gesellschaft tun (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 2140, Rz 9; vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 2014 V R 11/12, BStBl II 2015, 973, Rz 21; vom 6. September 2007 V R 41/05, BStBl II 2008, 65, unter II.2.d.aa der Gründe; vom 9. September 1993 V R 63/89, BFH/NV 1994, 589; vom 25. März 1993 V R 42/89, BStBl II 1993, 729).
  • FG Köln, 01.10.2010 - 5 K 2567/06

    Vorsteuerberichtigung; GiG

    Dadurch werden Geschäftsveräußerungen von einer Berichtigung nach § 15a UStG ausgenommen (vgl. BFH-Urteil vom 06.09.2007 V R 41/05, BStBl II 2008, 65; Wenzel in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 15a Rz 150; Heidner in Bunjes/Geist, UStG, 8. Aufl., § 15a Rz 63 ff.).

    Im Fall einer Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG) bedarf es einer Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG beim Veräußerer aber nicht, weil der erwerbende Unternehmer gemäß § 1 Abs. 1a Satz 3 UStG an die Stelle des Veräußerers tritt und deshalb auch hinsichtlich der Pflicht zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG in die Rechtsposition des Veräußerers eintritt (vgl. BFH-Urteil vom 06.09.2007 V R 41/05, BStBl II 2008, 65, sowie die Gesetzesbegründung zu § 15a Abs. 6a UStG, BTDrucks 12/5630 vom 7. September 1993, S. 88).

    Nach dieser Rechtsprechung ist die Übertragung verpachteter oder vermieteter (Gewerbe-) Immobilien unter Fortführung des Pacht-/Mietvertrages durch den Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG (vgl. BFH-Beschluss vom 01.04.2004 V B 112/03, BStBl II 2004, 802), falls der Veräußerer ein Vermietungsunternehmen, das der Erwerber fortführen kann, betrieben hat (vgl. BFH-Urteile vom 18.01.2005 V R 53/02, BFH/NV 2005, 810 und vom 24.02.2005 V R 45/02, BFH/NV 2005, 1467 und in BStBl II 2008, 65).

  • BFH, 07.12.2021 - XI B 11/21

    Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • BFH, 02.12.2008 - XI B 212/07

    Unentgeltlichkeit einer Grundstücksübertragung bei Übernahme von

  • FG Nürnberg, 30.04.2019 - 2 K 358/17

    Umsatzsteuer 2011

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 K 5225/12

    Umsatzsteuer 2008

  • FG Niedersachsen, 13.12.2012 - 16 K 305/12

    Übertragung eines Miteigentumanteils an einem Pferd als Lieferung; Übertragung

  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht