Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.11.2021

Rechtsprechung
   BFH, 06.06.2019 - V R 41/17   

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https://dejure.org/2019,36441
BFH, 06.06.2019 - V R 41/17 (https://dejure.org/2019,36441)
BFH, Entscheidung vom 06.06.2019 - V R 41/17 (https://dejure.org/2019,36441)
BFH, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - V R 41/17 (https://dejure.org/2019,36441)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 10, UStG § 17, UStG § 3c, EGRL 112/2006 Art 90, EGRL 112/2006 Art 2, EGRL 112/2006 Art 33, EGRL 112/2006 Art 138, EGRL 112/2006 Art 20, SGB 5 § 129, SGB 5 § 2, UStG VZ 2013
    Grenzüberschreitender Apothekenrabatt

  • Bundesfinanzhof

    Grenzüberschreitender Apothekenrabatt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt

    § 10 UStG 2005, § 17 UStG 2005, § 3c UStG 2005, Art 90 EGRL 112/2006, Art 2 EGRL 112/2006
    Grenzüberschreitender Apothekenrabatt

  • IWW

    Art. 33 der Richtlinie 2006/112/EG, § 3c des Umsatzsteuergesetzes, § ... 17 Abs. 1 UStG, Art. 2 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i MwStSystRL, § 1a UStG, § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung, § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 68 FGO, Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und Buchst. b Ziff. i MwStSystRL, Art. 13 Abs. 1 MwStSystRL, Art. 20 Abs. 1 MwStSystRL, Art. 73 MwStSystRL, Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL, Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL, § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 UStG, Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b MwStSystRL, Art. 20 MwStSystRL, § 1a Abs. 1 UStG, § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 des Körperschaftsteuergesetzes, § 10 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 UStG, Art. 74 MwStSystRL, § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG, Art. 90 MwStSystRL, § 17 Abs. 2 UStG, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 3 SGB V, § 4 Abs. 1 SGB V, § 27 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 SGB V, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V, § 129 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 3 SGB V, Art. 2 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL, § 129 SGB V, § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 31 SGB V, § 2 Abs. 2 SGB V, § 118 Abs. 2 FGO, § 129 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 2 SGB V, Art. 138 MwStSystRL, § 5 SGB V, § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG, Art. 13 MwStSystRL, § 61 Satz 1 SGB V, § 62 SGB V, Art. 148 Buchst. a MwStSystRL, Art. 33 MwStSystRL, § 3c UStG, Art. 2 Abs. 1 MwStSystRL, Abschn. 10.3 Abs. 7 Satz 4 und Satz 5 UStAE, Art. 2 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL, Art. 267 AEUV, § 121 Satz 1 FGO, § 74 FGO

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung von Arzneimitteln an eine gesetzliche Krankenkasse aufgrund einer Rabattgewährung

  • rewis.io

    Grenzüberschreitender Apothekenrabatt

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    EuGH-Vorlage: Grenzüberschreitender Apothekenrabatt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzüberschreitender Apothekenrabatt

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung von Arzneimitteln an eine gesetzliche Krankenkasse aufgrund einer Rabattgewährung

  • datenbank.nwb.de

    Grenzüberschreitender Apothekenrabatt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grenzüberschreitender Apothekenrabatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    EuGH-Vorlage zum Apothekenrabatt im Umsatzsteuerrecht

  • IWW (Kurzinformation)

    Umstatzsteuer | Grenzüberschreitende Arzneimittellieferungen im Binnenmarkt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die niederländische Versandapotheke - und der Apothekenrabatt im Umsatzsteuerrecht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zum Apothekenrabatt im Umsatzsteuerrecht

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    EuGH-Vorlage zum Apothekenrabatt im Umsatzsteuerrecht

  • datev.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zum Apothekenrabatt im Umsatzsteuerrecht

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - EuGH-Vorlage zum grenzüberschreitenden Apothekenrabatt

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorlage zum Apothekenrabatt im Umsatzsteuerrecht

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 3 Abs 6, UStG § 3c Abs 2, EGRL 112/2006 Art 33
    Versandverfahren, Apotheke, Ort der Lieferung, Bemessungsgrundlage

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 265, 469
  • DB 2019, 2609
  • BStBl II 2020, 164
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 24.10.1996 - C-317/94

    Elida Gibbs / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus BFH, 06.06.2019 - V R 41/17
    Ist eine Apotheke, die Arzneimittel an eine gesetzliche Krankenkasse liefert, aufgrund einer Rabattgewährung an den Krankenversicherten zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage des EuGH-Urteils Elida Gibbs Ltd. vom 24.10.1996 - C-317/94 (EU:C:1996:400) berechtigt?.

    Ist eine Apotheke, die Arzneimittel an eine gesetzliche Krankenkasse liefert, aufgrund einer Rabattgewährung an den Krankenversicherten zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union Elida Gibbs Ltd. vom 24.10.1996 - C-317/94 (EU:C:1996:400) berechtigt?.

    Hiergegen wendet sich die Klägerin mit der Revision, mit der sie insbesondere geltend macht, dass sie nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Elida Gibbs Ltd. vom 24.10.1996 - C-317/94 (EU:C:1996:400), dem sich der Bundesfinanzhof (BFH) angeschlossen habe, zu einer Steuerberichtigung aufgrund einer Entgeltminderung berechtigt sei.

    zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage des EuGH-Urteils Elida Gibbs Ltd. (EU:C:1996:400) berechtigt ist.

    Wenn ein Hersteller eines Erzeugnisses, der zwar nicht vertraglich mit dem Endverbraucher verbunden ist, aber das erste Glied einer zu diesem führenden Kette von Umsätzen bildet, dem Endverbraucher einen Preisnachlass gewährt, muss nach der Rechtsprechung des EuGH die Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer um diesen Nachlass vermindert werden (EuGH-Urteile Elida Gibbs Ltd., EU:C:1996:400; Ibero Tours vom 16.01.2014 - C-300/12, EU:C:2014:8, Rz 29).

    Hierfür könnte sprechen, dass der EuGH die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage bei einer Rabattgewährung an den Abnehmer einer nachfolgenden Lieferung damit begründet hat, dass das Grundprinzip der Neutralität verlangt, dass gleichartige Waren innerhalb der einzelnen Länder ungeachtet der Länge des Produktions- und Vertriebswegs steuerlich gleich belastet werden (EuGH-Urteile Elida Gibbs Ltd., EU:C:1996:400, Rz 20, und Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, EU:C:2017:1006, Rz 33).

    Gleichwohl ist dem erkennenden Senat eine eigene Sachentscheidung hierzu verwehrt, da es ihm nicht zusteht, die Reichweite der Elida-Gibbs-Rechtsprechung (EU:C:1996:400) des EuGH verbindlich zu bestimmen.

    Setzt die Entgeltminderung aufgrund der Elida-Gibbs-Rechtsprechung (EU:C:1996:400) eine Kette in den Anwendungsbereich der Steuer fallender Umsätze voraus, ist die erste Vorlagefrage zu verneinen und die Klage entsprechend dem Urteil des FG abzuweisen.

  • EuGH, 20.12.2017 - C-462/16

    Boehringer Ingelheim Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

    Auszug aus BFH, 06.06.2019 - V R 41/17
    Schließlich hat der EuGH in Bezug auf einen Abschlag, den ein pharmazeutisches Unternehmen aufgrund einer nationalen Gesetzesregelung einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung gewährt, die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage bejaht, wenn es Arzneimittel über Großhändler an Apotheken liefert, die die Arzneimittel an privat Krankenversicherte liefern, denen von der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Bezug der Arzneimittel erstattet werden (EuGH-Urteil Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG vom 20.12.2017 - C-462/16, EU:C:2017:1006, Leitsatz).

    Hierfür könnte sprechen, dass der EuGH die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage bei einer Rabattgewährung an den Abnehmer einer nachfolgenden Lieferung damit begründet hat, dass das Grundprinzip der Neutralität verlangt, dass gleichartige Waren innerhalb der einzelnen Länder ungeachtet der Länge des Produktions- und Vertriebswegs steuerlich gleich belastet werden (EuGH-Urteile Elida Gibbs Ltd., EU:C:1996:400, Rz 20, und Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, EU:C:2017:1006, Rz 33).

    Dementsprechend geht der EuGH in seinem Urteil Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, EU:C:2017:1006 (Leitsatz) zur Rabattgewährung an private Krankenversicherungsunternehmen von einer dem Anwendungsbereich der Steuer unterfallenden Kette von Umsätzen aus, bei der Apotheken die letzte Lieferung in der Umsatzkette erbringen und dabei "die Arzneimittel an privat Krankenversicherte liefern", wofür ein Entgelt entrichtet wird.

  • EuGH, 20.06.2013 - C-653/11

    Newey - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2

    Auszug aus BFH, 06.06.2019 - V R 41/17
    Nach ständiger EuGH-Rechtsprechung wird eine Lieferung oder Dienstleistung nur dann gegen Entgelt erbracht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (EuGH-Urteile MacDonald Resorts vom 16.12.2010 - C-270/09, EU:C:2010:780, Rz 16, sowie Newey vom 20.06.2013 - C-653/11, EU:C:2013:409, Rz 40).

    Insbesondere um den Erfordernissen der Rechtssicherheit Rechnung zu tragen, sind die einschlägigen Vertragsbestimmungen bei der Feststellung, wer Erbringer (Leistender) und wer Begünstigter (Leistungsempfänger) einer Dienstleistung --oder dem gleichgestellt: wer Abnehmer einer Lieferung-- ist, zu berücksichtigen (EuGH-Urteil Newey, EU:C:2013:409, Rz 43).

    Mit Blick auf die wirtschaftliche Realität (EuGH-Urteil Newey, EU:C:2013:409, Rz 45) kommt es dabei nicht darauf an, ob sich die Klägerin insoweit an alle für sie bestehenden Verpflichtungen wie etwa das Verbot, Rabatte zu gewähren, gehalten hat.

  • EuGH, 16.01.2014 - C-300/12

    Ibero Tours - Mehrwertsteuer - Umsätze der Reisebüros - Gewährung von Rabatten an

    Auszug aus BFH, 06.06.2019 - V R 41/17
    Wenn ein Hersteller eines Erzeugnisses, der zwar nicht vertraglich mit dem Endverbraucher verbunden ist, aber das erste Glied einer zu diesem führenden Kette von Umsätzen bildet, dem Endverbraucher einen Preisnachlass gewährt, muss nach der Rechtsprechung des EuGH die Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer um diesen Nachlass vermindert werden (EuGH-Urteile Elida Gibbs Ltd., EU:C:1996:400; Ibero Tours vom 16.01.2014 - C-300/12, EU:C:2014:8, Rz 29).

    Dabei hat der EuGH aber eine Minderung abgelehnt, wenn ein Reisebüro als Vermittler dem Endverbraucher aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten einen Nachlass auf den Preis der vermittelten Leistung gewährt, die von dem Reiseveranstalter erbracht wird (EuGH-Urteil Ibero Tours, EU:C:2014:8, Rz 33).

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus BFH, 06.06.2019 - V R 41/17
    Dieses Verbot würde an sich auch für die Klägerin gelten, wurde aber vom EuGH in einem die Klägerin betreffenden Streitfall für Auslandsapotheken außer Kraft gesetzt (EuGH-Urteil Deutsche Parkinson Vereinigung vom 19.10.2016 - C-148/15, EU:C:2016:776, Leitsätze 1 und 2, vgl. Montag, Europäische Zeitschrift für Wirtschaft 2017, 936).

    Dabei kann die zweite Frage schon deshalb zu verneinen sein, weil der EuGH das Rabattverbot für die Lieferung von Arzneimitteln nur für Auslandsapotheken aufgehoben hat, so dass es für Inlandsapotheken unverändert fortbesteht (s. oben II.3.c) zum EuGH-Urteil Deutsche Parkinson Vereinigung, EU:C:2016:776).

  • EuGH, 10.11.2016 - C-432/15

    Bastová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus BFH, 06.06.2019 - V R 41/17
    Dies ist dann der Fall, wenn es zwischen der erbrachten Leistung und dem erhaltenen Entgelt einen unmittelbaren Zusammenhang gibt, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines solchen Rechtsverhältnisses erbracht wurde (EuGH-Urteile Tolsma vom 03.03.1994 - C-16/93, EU:C:1994:80, Rz 13 f.; MacDonald Resorts, EU:C:2010:780, Rz 16 und 26, sowie Bastová vom 10.11.2016 - C-432/15, EU:C:2016:855, Rz 28; Marcandi vom 05.07.2018 - C-544/16, EU:C:2018:540, Rz 36 f.).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es Sache der nationalen Gerichte, die jeweiligen im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Tätigkeiten anhand der vom EuGH herausgearbeiteten Kriterien einzuordnen (EuGH-Urteil Bastová, EU:C:2016:855, Rz 30).

  • EuGH, 16.12.2010 - C-270/09

    Macdonald Resorts Limited - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG -

    Auszug aus BFH, 06.06.2019 - V R 41/17
    Nach ständiger EuGH-Rechtsprechung wird eine Lieferung oder Dienstleistung nur dann gegen Entgelt erbracht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (EuGH-Urteile MacDonald Resorts vom 16.12.2010 - C-270/09, EU:C:2010:780, Rz 16, sowie Newey vom 20.06.2013 - C-653/11, EU:C:2013:409, Rz 40).

    Dies ist dann der Fall, wenn es zwischen der erbrachten Leistung und dem erhaltenen Entgelt einen unmittelbaren Zusammenhang gibt, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines solchen Rechtsverhältnisses erbracht wurde (EuGH-Urteile Tolsma vom 03.03.1994 - C-16/93, EU:C:1994:80, Rz 13 f.; MacDonald Resorts, EU:C:2010:780, Rz 16 und 26, sowie Bastová vom 10.11.2016 - C-432/15, EU:C:2016:855, Rz 28; Marcandi vom 05.07.2018 - C-544/16, EU:C:2018:540, Rz 36 f.).

  • EuGH, 22.04.2010 - C-536/08

    X - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 3 - Art. 28b Teil A

    Auszug aus BFH, 06.06.2019 - V R 41/17
    Hierzu hat der EuGH bereits entschieden, dass innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb "ein und derselbe wirtschaftliche Vorgang" (EuGH-Urteil Teleos vom 27.09.2007 - C-409/04, EU:C:2007:548, Rz 23 f.) und dabei Teil eines "innergemeinschaftlichen Umsatzes" sind (EuGH-Urteil Teleos, EU:C:2007:548, Rz 37 und 41), der bezweckt, die "Steuereinnahmen auf den Mitgliedstaat zu verlagern, in dem der Endverbrauch der gelieferten Gegenstände erfolgt" (EuGH-Urteile Teleos, EU:C:2007:548, Rz 36; Collée vom 27.09.2009 - C-146/05, EU:C:2007:549, Rz 22, und Twoh International vom 27.09.2009 - C-184/05, EU:C:2007:550, Rz 22; X und fiscale eenheid Facet BV-Facet Trading BV vom 22.04.2010 - C-536/08, C-539/08, EU:C:2010:217, Rz 30, und R vom 07.12.2010 - C-285/09, EU:C:2010:742, Rz 37).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-427/98

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BFH, 06.06.2019 - V R 41/17
    (4) Dem EuGH-Urteil Kommission/Deutschland vom 15.10.2002 - C-427/98 (EU:C:2002:581, Rz 64 f.) ist hierzu keine Klärung zu entnehmen.
  • EuGH, 06.02.2003 - C-185/01

    Auto Lease Holland

    Auszug aus BFH, 06.06.2019 - V R 41/17
    Eine abweichende Bestimmung des Leistungsempfängers folgt auch nicht aus der von der Klägerin angeführten EuGH-Rechtsprechung zu Tankkarten (EuGH-Urteile Auto Lease Holland vom 06.02.2003 - C-185/01, EU:C:2003:73, BStBl II 2004, 573, und Vega International Car Transport and Logistic vom 15.05.2019 - C-235/18, EU:C:2019:412).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

  • EuGH, 15.05.2019 - C-235/18

    Vega International Car Transport and Logistic

  • EuGH, 27.09.2007 - C-184/05

    Twoh International - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a

  • EuGH, 03.09.2015 - C-526/13

    Fast Bunkering Klaipeda - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

  • EuGH, 07.12.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Richtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - Hinterziehung von

  • BFH, 22.11.2018 - V R 65/17

    Geänderte Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 3/08 R

    Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit der Praxisgebühr

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 11/11 R

    Krankenversicherung - Versandapotheke mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

  • BFH, 02.08.2018 - V R 21/16

    Umsatzsteuer: Kein steuerbarer Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen

  • FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14

    Minderung der festgesetzten Umsatzsteuer wegen der von der Versandapotheke an

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung

  • EuGH, 05.07.2018 - C-544/16

    Marcandi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • EuGH, 06.04.2006 - C-245/04

    EMAG Handel Eder - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie

  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

  • BFH, 18.11.2021 - V R 4/21

    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

    Im Revisionsverfahren hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 06.06.2019 - V R 41/17 (BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164) das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf seinen Beschluss in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164, Rz 28 ff. An der dort vorgenommenen Bestimmung der Leistungsbeziehungen ist weiter festzuhalten.

    Es bestehen nach dem Vorlagebeschluss in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164 und dem hierauf ergangenen EuGH-Urteil keine Zweifel daran, dass die Klägerin an die gesetzlichen Krankenkassen lieferte (s. oben III.1.b).

    (2) Soweit die Klägerin im Zusammenhang mit der unterbliebenen Beantwortung der zweiten Vorlagefrage des Beschlusses in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164 vorträgt, dass der EuGH "nicht präzise genug gearbeitet" habe, "die Vorlagefrage nicht richtig verstanden" habe und daher "keine für das hiesige Verfahren weiterführende Antwort liefern" konnte, ergibt sich aus dieser Kritik nichts für die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalls.

    bb) Ob sich aus der Versagung einer Entgeltminderung eine Benachteiligung der Klägerin im Vergleich zu Inlandsapotheken ergibt, hat der Senat nach Vorlage an den EuGH und dem EuGH-Urteil nicht zu entscheiden, zumal die Klägerin außer Betracht lässt, dass Inlandsapotheken einem Rabattverbot unterliegen, das der EuGH lediglich zugunsten grenzüberschreitender Apotheken außer Kraft gesetzt hat (vgl. hierzu BFH-Beschluss in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164, Rz 83 f., und EuGH-Urteil DocMorris, Deutsche Parkinson Vereinigung vom 19.10.2016 - C-148/15, EU:C:2016:776, Leitsätze 1 und 2; vgl. auch Montag, Europäische Zeitschrift für Wirtschaft 2017, 936).

    Der Senat verweist hierzu auf seinen Beschluss in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164, Rz 108 sowie auf das im Streitfall ergangene EuGH-Urteil Firma Z (EU:C:2021:195, Rz 44).

  • BFH, 10.12.2020 - V R 34/18

    Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von

    Die Beteiligten gehen nach der Rechtsprechung des Senats (Vorlagebeschluss vom 06.06.2019 - V R 41/17, BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164, Rz 38 ff.; vgl. auch BFH-Urteil vom 20.05.2015 - XI R 2/13, BFHE 250, 546, BStBl II 2018, 605, Rz 42) zu Recht davon aus, dass die Klägerin als Betriebskrankenkasse innergemeinschaftliche Erwerberin der Arzneimittel ist, die von den niederländischen Versandapotheken in das Inland an die bei ihr versicherten Personen versandt wurden, weshalb die Klägerin gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG die Umsatzsteuer auf die innergemeinschaftlichen Erwerbe schuldet.
  • BFH, 26.05.2021 - V R 25/20

    Gewerbesteuerbefreiung von im Rahmen der praktischen Ausbildung von

    Denn während die Ausbildungsleistung nach dem jeweiligen Ausbildungsvertrag gegenüber dem angehenden Therapeuten erbracht wurde und u.a. darauf gerichtet war, diesem die Möglichkeit zum Absolvieren der praktischen Ausbildung nach § 4 PsychTh-APrV zu verschaffen, übernahm die Klägerin mit der Behandlungsleistung auf der Grundlage der Verträge mit der kassenärztlichen Vereinigung sowie der Vereinbarung nach § 120 SGB V die Erfüllung der Dienstleistungsverpflichtung gegenüber der Krankenkasse, die diese aufgrund des Versicherungsverhältnisses mit dem Patienten zu erfüllen hat (§ 2 Abs. 2 SGB V; vgl. allgemein zur Sachleistungsverpflichtung BFH-Urteil vom 20.05.2015 - XI R 2/13, BFHE 250, 546, BStBl II 2018, 605, Rz 42; BFH-Vorlagebeschluss vom 06.06.2019 - V R 41/17, BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164, Rz 38 ff.).
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Rechtsprechung
   BFH, 18.11.2021 - V R 4/21 (V R 41/17), V R 4/21, V R 41/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,57613
BFH, 18.11.2021 - V R 4/21 (V R 41/17), V R 4/21, V R 41/17 (https://dejure.org/2021,57613)
BFH, Entscheidung vom 18.11.2021 - V R 4/21 (V R 41/17), V R 4/21, V R 41/17 (https://dejure.org/2021,57613)
BFH, Entscheidung vom 18. November 2021 - V R 4/21 (V R 41/17), V R 4/21, V R 41/17 (https://dejure.org/2021,57613)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 10, UStG § 17, EGRL 112/2006 Art 73, EGRL 112/2006 Art 127, FGO § 41, FGO § 127, UStAE Abschn 10.3 Abs 7 S 3, UStG VZ 2013
    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 UStG 2005, § 17 UStG 2005, Art 73 EGRL 112/2006, Art 127 EGRL 112/2006, § 41 FGO
    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • IWW

    § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung, § ... 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO), §§ 68, 121 FGO, Richtlinie 2006/112/EG, §§ 68 Satz 1, 121 Satz 1 FGO, § 127 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 126 Abs. 2 FGO, § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes, § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG, Art. 73, 90 der Richtlinie 2006/112/EG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 10 UStG, Art. 90 MwStSystRL, Abschn. 10.3 Abs. 7 Satz 3 UStAE, Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG), Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V, Art. 73 MwStSystRL, § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Entgeltminderung nach Gewährung von Aufwandsentschädigungen anlässlich der Lieferung verschreibungspflichtiger Arzneimittel an gesetzlich krankenversicherte Personen (vorliegend verneint); Befreiung von einer Zuzahlungspflicht; Durchführung eines sogenannten ...

  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • rewis.io

    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die niederländische Versandapotheke - oder: Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    § 17 Abs. 1 UStG
    Keine Minderung der Bemessungsgrundlage bei grenzüberschreitendem Apothekenrabatt

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 10, UStG § 3c Abs 2, UStG § 17, EGRL 112/2006 Art 33
    Versandverfahren, Apotheke, Rabatt, Bemessungsgrundlage, Entgeltminderung, Wettbewerb

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Grenzüberschreitender Apothekenrabatt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 11.03.2021 - C-802/19

    Firma Z - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    Hierauf hat der EuGH mit Urteil Firma Z vom 11.03.2021 - C-802/19 (EU:C:2021:195) wie folgt geantwortet:.

    Zudem nimmt der EuGH hier in Rz 42 und Rz 44 ff. auf sein früheres Urteil Boehringer Ingelheim Pharma (EU:C:2017:1006) Bezug, das auch dem im Streitfall ergangenen EuGH-Urteil Firma Z (EU:C:2021:195) zugrunde liegt (vgl. dort Rz 23).

    aa) Der EuGH hat für den Streitfall entschieden (Urteil Firma Z, EU:C:2021:195), dass eine in einem Mitgliedstaat niedergelassene Apotheke nicht zur Minderung ihrer Steuerbemessungsgrundlage berechtigt ist, wenn sie Lieferungen pharmazeutischer Produkte als in diesem Mitgliedstaat von der Mehrwertsteuer befreite innergemeinschaftliche Lieferungen an eine gesetzliche Krankenkasse mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat erbringt und den bei dieser Krankenkasse versicherten Personen einen Rabatt gewährt.

    (1) Die Annahme der Klägerin, dass das im Streitfall ergangene EuGH-Urteil (Firma Z, EU:C:2021:195) nicht zur Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen beiträgt, da der Senat nach ihrer Auffassung vom EuGH in Erfahrung bringen wollte, ob eine Leistungskette vorliegt, geht fehl.

    Aus dem Urteil Firma Z des EuGH (EU:C:2021:195) ergibt sich somit ohne jeden Zweifel, dass der EuGH die Annahme einer Entgeltminderung für die hier vorliegende Fallgestaltung ablehnt.

    Dementsprechend ging auch die Bundesregierung in dem beim EuGH geführten Verfahren davon aus, dass es inländischen Apotheken nach nationalem Recht untersagt war, Rabatte auf Arzneimittel zu gewähren (vgl. hierzu EuGH-Urteil Firma Z, EU:C:2021:195, Rz 32).

    Der Senat verweist hierzu auf seinen Beschluss in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164, Rz 108 sowie auf das im Streitfall ergangene EuGH-Urteil Firma Z (EU:C:2021:195, Rz 44).

  • BFH, 06.06.2019 - V R 41/17

    EuGH-Vorlage zum Apothekenrabatt im Umsatzsteuerrecht

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    Im Revisionsverfahren hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 06.06.2019 - V R 41/17 (BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164) das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf seinen Beschluss in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164, Rz 28 ff. An der dort vorgenommenen Bestimmung der Leistungsbeziehungen ist weiter festzuhalten.

    Es bestehen nach dem Vorlagebeschluss in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164 und dem hierauf ergangenen EuGH-Urteil keine Zweifel daran, dass die Klägerin an die gesetzlichen Krankenkassen lieferte (s. oben III.1.b).

    (2) Soweit die Klägerin im Zusammenhang mit der unterbliebenen Beantwortung der zweiten Vorlagefrage des Beschlusses in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164 vorträgt, dass der EuGH "nicht präzise genug gearbeitet" habe, "die Vorlagefrage nicht richtig verstanden" habe und daher "keine für das hiesige Verfahren weiterführende Antwort liefern" konnte, ergibt sich aus dieser Kritik nichts für die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalls.

    bb) Ob sich aus der Versagung einer Entgeltminderung eine Benachteiligung der Klägerin im Vergleich zu Inlandsapotheken ergibt, hat der Senat nach Vorlage an den EuGH und dem EuGH-Urteil nicht zu entscheiden, zumal die Klägerin außer Betracht lässt, dass Inlandsapotheken einem Rabattverbot unterliegen, das der EuGH lediglich zugunsten grenzüberschreitender Apotheken außer Kraft gesetzt hat (vgl. hierzu BFH-Beschluss in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164, Rz 83 f., und EuGH-Urteil DocMorris, Deutsche Parkinson Vereinigung vom 19.10.2016 - C-148/15, EU:C:2016:776, Leitsätze 1 und 2; vgl. auch Montag, Europäische Zeitschrift für Wirtschaft 2017, 936).

    Der Senat verweist hierzu auf seinen Beschluss in BFHE 265, 469, BStBl II 2020, 164, Rz 108 sowie auf das im Streitfall ergangene EuGH-Urteil Firma Z (EU:C:2021:195, Rz 44).

  • EuGH, 06.10.2021 - C-717/19

    Boehringer Ingelheim

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    bb) Dies wird entgegen der Auffassung der Klägerin nicht durch das EuGH-Urteil Boehringer Ingelheim vom 06.10.2021 - C-717/19 (EU:C:2021:818) in Frage gestellt.

    Danach liegt dem EuGH-Urteil Boehringer Ingelheim (EU:C:2021:818) eine Leistungskette zugrunde, bei der der Steuerpflichtige über Großhändler und Apotheken an den staatlichen Krankenversicherungsträger liefert, bei dem der Patient versichert ist.

    Im Übrigen ging es im Urteil Boehringer Ingelheim (EU:C:2021:818) um Inlandslieferungen und damit nicht um eine Entgeltminderung für eine steuerfreie Lieferung wie im Streitfall.

  • EuGH, 24.10.1996 - C-317/94

    Elida Gibbs / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    Hiergegen wendet sich die Klägerin mit der Revision, mit der sie insbesondere geltend macht, dass sie nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Elida Gibbs Ltd. vom 24.10.1996 - C-317/94 (EU:C:1996:400, BStBl II 2004, 324), dem sich der Bundesfinanzhof (BFH) angeschlossen habe, zu einer Steuerberichtigung aufgrund eines geminderten Entgelts berechtigt sei.

    Ist eine Apotheke, die Arzneimittel an eine gesetzliche Krankenkasse liefert, aufgrund einer Rabattgewährung an den Krankenversicherten zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union Elida Gibbs Ltd. vom 24.10.1996 - C 317/94 (EU:C:1996:400) berechtigt? 2. Bei Bejahung: Widerspricht es den Grundsätzen der Neutralität und der Gleichbehandlung im Binnenmarkt, wenn eine Apotheke im Inland die Steuerbemessungsgrundlage mindern kann, nicht aber eine Apotheke, die aus einem anderen Mitgliedstaat an die gesetzliche Krankenkasse innergemeinschaftlich steuerfrei liefert?".

    Denn die Klägerin lässt unbeachtet, dass mit der ersten Frage des Vorabentscheidungsersuchens geklärt werden sollte, ob im Streitfall nach den rechtlichen Maßstäben des Unionsrechts dem Grunde nach eine Leistungskette im Sinne des EuGH-Urteils Elida Gibbs Ltd. (EU:C:1996:400, BStBl II 2004, 324) vorliegt, bei der eine Vorteilseinräumung zugunsten einer anderen Person als dem Abnehmer der eigenen Lieferung zu einer Entgeltminderung führt.

  • BFH, 03.09.2009 - IV R 38/07

    Beginn des ersten Wirtschaftsjahrs einer GmbH - zivilrechtliche Wirksamkeit eines

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    Das FG hat auch zutreffend entschieden, dass der Antrag auf Feststellung, dass die Lieferungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht an die gesetzlichen Krankenkassen, sondern direkt an die Kassenversicherten erbracht wurden und steuerpflichtig waren, sodass sich die Bemessungsgrundlage um die Aufwandsentschädigungen mindert, unzulässig ist, da die von der Klägerin begehrte Feststellung nach § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO subsidiär ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 03.09.2009 - IV R 38/07, BFHE 226, 283, BStBl II 2010, 60, unter II.1.).

    Aufgrund des Prinzips der Abschnittsbesteuerung sind für jeden Besteuerungszeitraum die Besteuerungsgrundlagen (hier die Frage der Abnehmereigenschaft) selbständig festzustellen sowie der Sachverhalt und die Rechtslage ohne Bindung an die frühere Beurteilung neu zu prüfen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 226, 283, BStBl II 2010, 60, unter II.1.).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-462/16

    Boehringer Ingelheim Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    Hierzu geht der EuGH in diesem Urteil in Rz 46 (unter Bezugnahme auf sein früheres Urteil Boehringer Ingelheim Pharma vom 20.12.2017 - C-462/16, EU:C:2017:1006) davon aus, dass, da "die Apotheke die Mehrwertsteuer auf den vom Patienten gezahlten Betrag, aber auch auf den Betrag zu entrichten hat, der ihr vom staatlichen Krankenversicherungsträger für die bezuschussten Arzneimittel gezahlt wird, (...) Letzterer als Endverbraucher einer Lieferung eines mehrwertsteuerpflichtigen pharmazeutischen Unternehmens anzusehen ist, sodass der von der Finanzverwaltung erhobene Betrag den vom Endverbraucher gezahlten Betrag nicht übersteigen darf (...)".

    Zudem nimmt der EuGH hier in Rz 42 und Rz 44 ff. auf sein früheres Urteil Boehringer Ingelheim Pharma (EU:C:2017:1006) Bezug, das auch dem im Streitfall ergangenen EuGH-Urteil Firma Z (EU:C:2021:195) zugrunde liegt (vgl. dort Rz 23).

  • FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14

    Minderung der festgesetzten Umsatzsteuer wegen der von der Versandapotheke an

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17.02.2017 - 1 K 2164/14 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Klage zum FG, mit der die Klägerin eine Minderung der Bemessungsgrundlage für steuerpflichtige Umsätze in Höhe von ... EUR geltend machte, hatte nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 889 veröffentlichten Urteil des FG keinen Erfolg.

  • BFH, 28.07.2011 - V R 28/09

    Sog. "kalte Zwangsvollstreckung" und "kalte Zwangsverwaltung" durch

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    Denn mit der Durchführung des "Arzneimittel-Checks" überließen die Kassenversicherten persönliche Daten an die Klägerin, die es ihr nach ihrem Vortrag überhaupt erst ermöglichten, verschreibungspflichtige Arzneimittel abzugeben, sodass die Kassenversicherten der Klägerin als Leistungsempfängerin einen Vorteil einräumten, den diese ohne die Leistung der Kassenversicherten nicht erhalten konnte (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 28.07.2011 - V R 28/09, BFHE 235, 22, BStBl II 2014, 406, Rz 17).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-44/11

    Deutsche Bank - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 56 Abs. 1 Buchst. e - Art. 135 Abs.

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    Insoweit lässt die Klägerin zudem außer Acht, dass es der Grundsatz der steuerrechtlichen Neutralität nach der Rechtsprechung des EuGH nicht erlaubt, den Geltungsbereich von Vorschriften auszuweiten, da er keine Regel des Primärrechts, sondern nur ein Auslegungsgrundsatz ist (EuGH-Urteil Deutsche Bank vom 19.07.2012 - C-44/11, EU:C:2012:484, BStBl II 2012, 945, Rz 45).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-427/98

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BFH, 18.11.2021 - V R 4/21
    b) Die Klägerin lässt aber außer Betracht, dass es hierfür nach der EuGH-Rechtsprechung zu z.B. Preisnachlassgutscheinen darauf ankommt, dass der Steuerpflichtige diese "kostenlos" an seine Kunden für den verbilligten Bezug weiterer Waren bei ihm ausgibt (EuGH-Urteile Boots Company vom 27.03.1990 - C-126/88, EU:C:1990:136, Rz 13, 21 und 22, und Kommission/Deutschland vom 15.10.2002 - C-427/98, EU:C:2002:581, Rz 55).
  • BFH, 01.06.2016 - X R 43/14

    Steuerliche Berücksichtigung eines Selbstbehalts bei einer privaten

  • BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen -

  • BFH, 18.10.2017 - V R 46/16

    Körperschaftsteuerbefreiung für die Abgabe von Faktorpräparaten zur

  • EuGH, 27.03.1990 - 126/88

    Boots / Kommissioners of Customs und Excise

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

  • BFH, 03.07.2014 - V R 32/13

    Uneinbringlichkeit im insolvenzrechtlichen Eröffnungsverfahren

  • BFH, 10.11.2010 - XI R 79/07

    Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von

  • FG Baden-Württemberg, 31.03.2022 - 1 K 2073/21

    Keine Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG,

    Leistungsempfänger sind i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG die Krankenkassen, die damit i.S. des Art. 90 MwStSystRL als Endverbraucher der Lieferungen anzusehen sind, nicht jedoch die Re-GmbH oder die gesetzlich Versicherten selbst (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union -EuGH- Boehringer Ingelheim vom 06.10.2021 - C-717/19, MwStR 2021, 930, zuvor -zu staatlichen Krankenversicherungsträgern- EuGH-Urteil Boehringer Ingelheim Pharma vom 20.12.2017 - C-462/16, DStR 2018, 75, ebenso BFH-Urteil vom 18.11.2021 V R 4/21 [V R 41/17], DStR 2022, 420 und bereits BFH-Beschluss vom 24.02.2015 V B 147/14, DStR 2015, 756).
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