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   BFH, 13.12.1984 - V R 44/82   

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https://dejure.org/1984,16590
BFH, 13.12.1984 - V R 44/82 (https://dejure.org/1984,16590)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1984 - V R 44/82 (https://dejure.org/1984,16590)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - V R 44/82 (https://dejure.org/1984,16590)
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Wird zitiert von ... (12)

  • BFH, 12.06.1986 - V R 75/78

    Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug

    Die danach erforderliche Rechnung ist selbständiges Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes, dessen Verwirklichung erst den Vorsteuerabzugsanspruch entstehen läßt (vgl. auch BFH-Urteile vom 16. Dezember 1976 V R 107/73, BFHE 121, 106, BStBl II 1977, 273, und vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, UR 1985, 90).
  • BFH, 19.11.1999 - V B 59/99

    Vorsteuerabzug bei Reisekosten; Pauschbeträge

    Es führte zur Begründung im wesentlichen aus, im Falle der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs bei Reisekosten nach Pauschbeträgen sei der von § 36 Abs. 5 UStDV geforderte Eigenbeleg materiell-rechtliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug und durch andere Beweismittel nicht zu ersetzen (Hinweis auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1985, 90, und vom 11. August 1989 V R 59/86, BFH/NV 1990, 270).

    Für eine Schätzung dieser Vorsteuerbeträge ist deshalb entsprechend der Rechtsprechung des BFH in UR 1985, 90 und in BFH/NV 1990, 270 kein Raum.

  • FG Münster, 11.03.1997 - 15 K 5141/95
    Die Erstellung des mit den vorgenannten Angaben versehenen Belegs ist nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung und Literaturauffassung unabdingbare materiell-rechtliche Voraussetzung für den Abzug lediglich errechneter Vorsteuern ( BFH-Beschluß vom 11. August 1989 V R 59/86 , UR 1990, 18; BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, UR 1985, 90; FG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 22. November 1983 2 K 239/81, EFG 1984, 419; und vom 26. Mai 1975 III 103/73, EFG 1975, 608; Schüle/Teske/Wendt, Kommentar zur Umsatzsteuer, Stand 1996, § 15 UStG Rdnr. 464; Wagner in Sölch-Ringleb-List, Umsatzsteuergesetz , Stand 1996, § 15 UStG Rdnr. 165).

    Nach dem Wortlaut des § 36 Abs. 5 UStDV dient der vom Unternehmer auszustellende Eigenbeleg nicht nur dem Nachweis des pauschalierten Vorsteuerabzugs, sondern der Beleg stellt die materiell-rechtliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug dar (BFH-Beschluß, UR 1990, 18; BFH-Urteil, UR 1985, 90; FG Rheinland-Pfalz, EFG 1975, 608).

  • BFH, 15.10.1992 - V R 81/87

    Pauschaler Vorsteuerabzug für nicht im Erhebungsgebiet ansässige Unternehmer

    Der Abzug lediglich errechneter Vorsteuerbeträge bei Reisekosten kommt danach nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der einkommensteuerrechtlich zugelassenen Pauschbeträge erfüllt sind (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1985, 90; vom 15. September 1988 IV R 116/85, BFHE 155, 287, BStBl II 1989, 276 a. E.).
  • BFH, 15.09.1988 - IV R 116/85

    Verpflegungsmehraufwand - Abzugsverbot - Aufteilungsverbot - Geschäftsreise -

    Der Abzug der in § 8 Abs. 1 der 1. UStDV (jetzt § 36 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 1980) aufgeführten pauschalierten Vorsteuerabzugsbeträge im Rahmen der Umsatzsteuerfestsetzung kann schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil die Anwendung dieser Vorschrift voraussetzt, daß dem Steuerpflichtigen die einkommensteuerlichen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen Rechtens zustehen bzw. Rechtens gewährt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, Umsatzsteuer-Rundschau 1985, 90, und Beschluß vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316).
  • BFH, 09.12.1987 - V B 61/85

    Anfall von Umsatzsteuer bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung - Unzureichende

    Die Erstellung ordnungsgemäßer Belege im Sinne dieser Vorschriften sei Voraussetzung für den Vorsteuerabzug (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, UR 1985, 90).
  • FG München, 06.04.2001 - 14 K 4692/98

    Pauschaler Vorsteuerabzug des Arbeitgebers bei Erstattung von

    Ihre Erfüllung ist daher unabdingbare materiell-rechtliche Voraussetzung für den Abzug lediglich errechneter Vorsteuerbeträge (vgl. zu allem: BFH-Urteile vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 1985, 90, und vom 15. Oktober 1992 V R 81/87, BStBl II 1993, 207 , sowie BFH-Beschlüsse vom 11. August 1989 V R 59/86, UR 1990, 18, und vom 19. November 1999 V B 59/99, BFH/NV 2000, 760 ; Urteil des FG Münster vom 11. März 1997 15 K 5141/95 U, EFG 1997, 914, Rau/Dürrwächter, UStG , Kommentar, § 15 Tz. 844).
  • FG München, 01.07.2015 - 3 K 2165/12

    Bedeutung der Rechnungsnummer für den Vorsteuerabzug - Gestaltungsmissbrauch im

    Nach ständiger Rechtsprechung gehört eine ordnungsmäßige, d. h. "nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte" Rechnung zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Vorsteuerabzug (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH -vom 30. April 2009 V R 15/07, BStBl II 2009, 744; vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, UR 1985, 90).
  • FG Münster, 10.05.1999 - 15 K 4362/95

    Selbständigkeit von Kraftfahrern im Transportgewerbe

    Die Erstellung und vorlagegeeignete Aufbewahrung des Belegs ist unabdingbare materiell rechtliche Voraussetzung für den Abzug lediglich errechneter Vorsteuer (vgl. BFH in UR 1985, 90, und 1990, 18, ferner Urteil des erkennenden Senats in EFG 1997, 914 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 24.08.1987 - V S 10/86

    Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung - Vorliegen

    Die im vorliegenden Fall streitige Rechtsfrage, ob auch in den Streitjahren 1970 bis 1974 der vereinfachte Vorsteuerabzug nur bei Erstattungen von Pauschbeträgen aus Anlaß einer Dienstreise im lohnsteuerrechtlichen Sinn in Betracht kommt, kann jedoch nicht anders beurteilt werden als für die Zeit der Geltung des vereinfachten Vorsteuerabzugs nach §§ 36, 38 UStDV (so schon BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1985, 90).
  • BFH, 11.08.1989 - V R 59/86

    Belegvoraussetzungen für Dienstreisen im Sinn des Lohnsteuerrechts

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.1999 - 3 K 2095/97

    Anforderungen an das Vorliegen eines wirtschaftlichen Gewerbebetriebs; Vornahme

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