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   BFH, 17.02.1994 - V R 44/92   

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https://dejure.org/1994,5725
BFH, 17.02.1994 - V R 44/92 (https://dejure.org/1994,5725)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1994 - V R 44/92 (https://dejure.org/1994,5725)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1994 - V R 44/92 (https://dejure.org/1994,5725)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.12.1993 - V R 56/91

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse

    Auszug aus BFH, 17.02.1994 - V R 44/92
    Der erkennende Senat hat in seinen Entscheidungen vom 16. Dezember 1993 V R 56/91, BB 1994, 1919 und V R 65/92, BFHE 173, 270 dahin erkannt, daß eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts entfallenden Vorsteuerbeträge gemäß § 15 a Abs. 1 UStG 1980 wegen einer Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse auch vorzunehmen ist, wenn die Umsätze des Steuerpflichtigen im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung fehlerhaft, aber unabänderbar als steuerpflichtig beurteilt worden sind und der Steuerpflichtige in einem Folgejahr steuerfreie Umsätze ausführt.
  • BFH, 16.12.1993 - V R 65/92

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den

    Auszug aus BFH, 17.02.1994 - V R 44/92
    Der erkennende Senat hat in seinen Entscheidungen vom 16. Dezember 1993 V R 56/91, BB 1994, 1919 und V R 65/92, BFHE 173, 270 dahin erkannt, daß eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts entfallenden Vorsteuerbeträge gemäß § 15 a Abs. 1 UStG 1980 wegen einer Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse auch vorzunehmen ist, wenn die Umsätze des Steuerpflichtigen im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung fehlerhaft, aber unabänderbar als steuerpflichtig beurteilt worden sind und der Steuerpflichtige in einem Folgejahr steuerfreie Umsätze ausführt.
  • BFH, 06.12.2007 - V R 3/06

    Nichtabziehbarkeit der nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldeten Umsatzsteuer -

    Eine unzutreffende Beurteilung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1993 ist keine "Änderung der (Verwendungs-)Verhältnisse" im Besteuerungszeitraum der Aufdeckung der Fehlbeurteilung; sie kann deshalb nur durch Änderung der fehlerhaften Steuerfestsetzung selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift --im Streitfall ggf. nach § 174 Abs. 4 AO-- korrigiert werden (BFH-Urteile vom 27. Juni 1991 V R 106/86, BFHE 165, 304, BStBl II 1991, 860; in BFHE 173, 270, BStBl II 1994, 485; vom 17. Februar 1994 V R 44/92, BFH/NV 1995, 352).
  • BFH, 23.10.2014 - V R 11/12

    Entnahmebesteuerung und Vorsteuerberichtigung bei verspäteter Zuordnung eines

    Eine unzutreffende Beurteilung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist dagegen keine "Änderung der (Verwendungs-)Verhältnisse" im Besteuerungszeitraum der Aufdeckung der Fehlbeurteilung; sie kann deshalb nur durch Änderung der fehlerhaften Steuerfestsetzung selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift korrigiert werden (Fallgruppe 2: vgl. BFH-Urteile in BFHE 221, 67, BStBl II 2009, 203; vom 27. Juni 1991 V R 106/86, BFHE 165, 304, BStBl II 1991, 860; in BFHE 173, 270, BStBl II 1994, 485; vom 17. Februar 1994 V R 44/92, BFH/NV 1995, 352).
  • BFH, 02.01.2018 - XI B 81/17

    Zurechnung der Umsätze einer Gaststätte in Strohmann-Fällen

    Die umsatzsteuerrechtliche Zurechnung von "Strohmann"- bzw. "Strohfrau"-Geschäften ist durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 1994 XI B 96/93, BFH/NV 1995, 352, Rz 9; vom 9. Oktober 2003 V B 12/02, BFH/NV 2004, 97, unter II.2., Rz 20; vom 17. Oktober 2003 V B 111/02, BFH/NV 2004, 235; vom 23. August 2005 V B 101/05, BFH/NV 2006, 377).
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