Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 18.09.2002

Rechtsprechung
   BFH, 24.02.2005 - V R 45/02   

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b; UStG 1993 § 1 Abs. 1 a, § 4 Nr. 8, § 4 Nr. 9, § 4 Nr. 12 Buchst. a und c, § 9 Abs. 2

  • Simons & Moll-Simons

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b; UStG 1993 § 1 Abs. 1 a, § 4 Nr. 8, § 4 Nr. 9, § 4 Nr. 12 Buchst. a und c, § 9 Abs. 2

  • IWW
mehr
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Betrieb eines Bauträgerunternehmens - Grunddienstbarkeit umsatzsteuerfreies dingliches Nutzungsrecht

  • Deutsches Notarinstitut

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b; UStG 1993 § 1 Abs. 1 a, § 4 Nr. 8, § 4 Nr. 9, § 4 Nr. 12 Buchst. a und c, § 9 Abs. 2
    Nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nur bei Fortführungsmöglichkeit durch Erwerber; Umsatzsteuerfreiheit bei der Bestellung von "eigentumsähnlichen" Grunddienstbarkeiten

  • NWB SteuerXpert START

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b; UStG 1993 § 1 Abs. 1 a, § 4 Nr. 8, § 4 Nr. 9, § 4 Nr. 12 Buchst. a und c, § 9 Abs. 2
    Voraussetzung für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Geschäftsveräußerung mangels Fortführung der wirtschaftliche Tätigkeit des Veräußerers; nach § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreite Grunddienstbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerrecht - Von Umsatzsteuer befreite Grunddienstbarkeiten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Geschäftsveräußerung bei Bebauung eines Grundstücks zum Zweck der anschließenden Veräußerung - Erfordernis der Fortführung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Veräußerers durch den Erwerber - Steuerfreiheit der Einräumung einer Grunddienstbarkeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lw.com (Leitsatz und Kurzinformation)

    Geschäftsveräußerung

  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Kein Vorsteuerabzug bei nicht vollendeter Geschäftsveräußerung im Ganzen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuer - Neueste Entwicklungen zur Geschäftsveräußerung im Ganzen

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1a J: 1993, UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1993, UStG § 15 Abs 4 J: 1993
    Geschäftsveräußerung; Steuerfreiheit; Wegerecht

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Praxis- und Beraterhinweis zur Entscheidung des BFH vom 24.02.2005, Az.: V R 45/02 (Fortführung der wirtschaftlichen Tätigkeit als Voraussetzung der GiG)" von RD Martin Klünemann, original erschienen in: UStB 9/2005, 259.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 210, 146
  • BB 2005, 1609
  • DB 2005, 1553
  • BStBl II 2007, 61



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)  

  • BFH, 18.09.2008 - V R 21/07  

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übereignung eines noch zu bebauenden

    Mit ihrer Revision rügt die Klägerin Verletzung materiellen und formellen Rechts und stützt sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Februar 2005 V R 45/02 (BFHE 210, 146, BStBl II 2007, 61).

    Ein Vermietungsunternehmen, das der Erwerber fortführen könnte, liegt dann mangels nachhaltiger Vermietung nicht vor (BFH-Urteil in BFHE 210, 146, BStBl II 2007, 61).

    Das Urteil der Vorinstanz, dem die Auslegungsgrundsätze des zu dieser Vorschrift später ergangenen Senatsurteils in BFHE 210, 146, BStBl II 2007, 61 nicht bekannt waren, ist von anderen Grundsätzen ausgegangen und war daher aufzuheben.

    Selbst wenn die Veräußerin im Streitfall zunächst beabsichtigt haben sollte, das Grundstück mit einem Gastronomiekomplex zu bebauen, zu vermieten und im eigenen Bestand zu halten, bestand bei der Veräußerin nach den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 210, 146, BStBl II 2007, 61 im Zeitpunkt der Veräußerung kein hinreichend verfestigtes Vermietungsunternehmen, das durch die Klägerin fortgeführt werden konnte.

  • BFH, 06.09.2007 - V R 41/05  

    Steuerrecht - Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG

    c) Nach dieser Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, ist die Übertragung verpachteter oder vermieteter (Gewerbe-)Immobilien unter Fortführung des Pacht-/Mietvertrages durch den Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802), falls der Veräußerer ein Vermietungsunternehmen, das der Erwerber fortführen kann, betrieben hat (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BFHE 208, 491, BFH/NV 2005, 810; vom 24. Februar 2005 V R 45/02, BFHE 210, 146, BFH/NV 2005, 1467).
  • BFH, 22.11.2007 - V R 5/06  

    Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem teils

    Nach dieser Rechtsprechung ist die Übertragung verpachteter oder vermieteter Immobilien unter Fortführung des Pacht- oder Mietvertrages durch den Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG 1993 (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802, und BFH-Urteile vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730; vom 24. Februar 2005 V R 45/02, BFHE 210, 146, BStBl II 2007, 61).
mehr
  • BFH, 04.09.2008 - V R 23/06  

    Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung des Unternehmens erforderlich -

    Insbesondere liegt bei der Veräußerung verpachteter oder vermieteter Immobilien unter Fortführung der Pacht- oder Mietverträge durch den Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG vor (BFH-Urteile in BFHE 219, 442, BStBl II 2008, 448; vom 24. Februar 2005 V R 45/02, BFHE 210, 146, BStBl II 2007, 61; in BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730; BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 111, BStBl II 2004, 802).
  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08  

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1

    Nach dieser Rechtsprechung, der sich der BFH angeschlossen hat, ist die Übertragung verpachteter oder vermieteter (Gewerbe-)Immobilien unter Fortführung des Pacht-/Mietvertrages durch den Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1 a UStG (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802), falls der Veräußerer ein Vermietungsunternehmen, das der Erwerber fortführen kann, betrieben hat (siehe BFH vom 06.09.2007 V R 41/05, BFHE 217, 338 unter Hinweis auf BFH-Urteile vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BFHE 208, 491, BFH/NV 2005, 810;vom 24. Februar 2005 V R 45/02, BFHE 210, 146, BFH/NV 2005, 1467; anders Sächsisches Finanzgericht vom 16.12.2004 3 K 891/03, hier hat der BFH im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die Revision zugelassen).

    Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber die Mietverträge des Veräußerers fortführt (siehe BFH vom 24.02.2005 V R 45/02, BFHE 210, 146, BStBl II 2007, 61).

  • BFH, 01.02.2008 - V B 88/07  

    Rechtliches Gehör: keine Pflicht des Gerichts zur Befassung mit jedem

    b) Die Revision kann auch nicht gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. FGO wegen der von der Klägerin gerügten Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 V R 45/02 (BFHE 210, 146, BStBl II 2007, 61) zugelassen werden.
  • FG Düsseldorf, 29.04.2009 - 1 K 2778/05  

    Schaffung eines Ausgleichs durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die

    Insofern unterscheidet sich der Streitfall maßgeblich von den den BFH-Urteilen vom 24.02.2005 V R 45/02 (BStBl II 2007, 61) und vom 18.09.2008 V R 21/07 (BStBl II 2009, 254) zugrunde liegenden Sachverhalten.
  • FG Köln, 01.10.2010 - 5 K 2567/06  

    Vorsteuerberichtigung; GiG

    Nach dieser Rechtsprechung ist die Übertragung verpachteter oder vermieteter (Gewerbe-) Immobilien unter Fortführung des Pacht-/Mietvertrages durch den Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG (vgl. BFH-Beschluss vom 01.04.2004 V B 112/03, BStBl II 2004, 802), falls der Veräußerer ein Vermietungsunternehmen, das der Erwerber fortführen kann, betrieben hat (vgl. BFH-Urteile vom 18.01.2005 V R 53/02, BFH/NV 2005, 810 und vom 24.02.2005 V R 45/02, BFH/NV 2005, 1467 und in BStBl II 2008, 65).

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 18.09.2002 - V R 45/02   

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Vorsteuerabzug zu Unrecht versagt




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...  

  • FG Sachsen, 16.12.2004 - 3 K 891/03  

    Veräußerung eines vermieteten Grundstücks als Geschäftsveräußerung im Ganzen;

    Davon abgesehen war das Grundstück im Streitfall zum maßgeblichen Veräußerungszeitpunkt der Übertragung der Verfügungsmacht an die Erwerber bereits vermietet (vgl. für einen ähnlichen Sachverhalt das Urteil des FG Hamburg vom 18. September 2002 II 168/01, EFG 2003, 267 , Revision anhängig unter dem Aktenzeichen V R 45/02).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht