Rechtsprechung
BFH, 22.03.2001 - V R 46/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
UStG 1993 § 15 Abs. 2
- IWW
- Simons & Moll-Simons
UStG 1993 § 15 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Vorsteuerabzug - Steuerfreiheit - Verwendungsumsätze - Fehlmaßnahmen - Eingangsumsätze - Ausgangsumsätze - Umsatzsteuer
- Judicialis
UStG 1993 § 15 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG (1993) § 15 Abs. 2
Vorsteuerabzug bei Fehlmaßnahmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Vorsteuerabzug bei "erfolglosem Unternehmen"
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Vorsteuerabzug bei "erfolglosem Unternehmen"
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Grundstücksumsätze, Umsatzsteuer
- Grundstücke als Unternehmensvermögen i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG
- Teilunternehmerisch genutzte Grundstücke
- Vorsteuerabzug und -aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG
- Steuerfreie Umsätze, Vorsteuerabzug
- Einteilung der Umsätze in Abzugs- und Ausschlussumsätze
- Unternehmer
- Vorsteuerabzug
- Vorsteuerausschluss und Vorsteueraufteilung
- Vorsteueraufteilung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 23.03.2000 - 2 K 460/99
- BFH, 22.03.2001 - V R 46/00
Papierfundstellen
- BFHE 194, 533
- BB 2001, 1203
- BB 2001, 1293
- BB 2001, 1564
- DB 2001, 1396
- BStBl II 2003, 433
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 22.02.2001 - V R 77/96
Vorsteuerabzug bei Vermietungsumsätzen
Auszug aus BFH, 22.03.2001 - V R 46/00
Dies gilt auch für Leistungsbezüge, die --z.B. wegen Verlusts, Beschädigung oder Projektaufgabe-- gegenständlich in keine Ausgangsumsätze eingehen (sog. Fehlmaßnahmen; Anschluss an Urteile des EuGH vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98, Schloßstraße, UVR 2000, 308, und vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98, Breitsohl, UVR 2000, 302, und des BFH vom 22. Februar 2001 V R 77/96, und vom 8. März 2001 V R 24/98).Das FG hat aber zu Unrecht bei der Frage, ob der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 UStG ausgeschlossen ist, auf die Rechtsprechung des BFH zurückgegriffen, die durch die Urteile des EuGH vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98, Schloßstraße (Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 308) und vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98, Breitsohl (UVR 2000, 302) und die daran anschließenden Urteile des BFH vom 22. Februar 2001 V R 77/96 und vom 8. März 2001 V R 24/98 überholt ist.
Der BFH ist dem unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gefolgt (BFH-Urteile V R 77/96, V R 24/98 und V R 39/00).
Es reicht aus, dass der Unternehmer die Absicht hat, auf die Steuerfreiheit der Verwendungsumsätze zu verzichten (vgl. für beabsichtigte Grundstücksvermietung BFH-Urteile V R 77/96 und V R 24/98).
- BFH, 08.03.2001 - V R 24/98
Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung
Auszug aus BFH, 22.03.2001 - V R 46/00
Dies gilt auch für Leistungsbezüge, die --z.B. wegen Verlusts, Beschädigung oder Projektaufgabe-- gegenständlich in keine Ausgangsumsätze eingehen (sog. Fehlmaßnahmen; Anschluss an Urteile des EuGH vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98, Schloßstraße, UVR 2000, 308, und vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98, Breitsohl, UVR 2000, 302, und des BFH vom 22. Februar 2001 V R 77/96, und vom 8. März 2001 V R 24/98).Das FG hat aber zu Unrecht bei der Frage, ob der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 UStG ausgeschlossen ist, auf die Rechtsprechung des BFH zurückgegriffen, die durch die Urteile des EuGH vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98, Schloßstraße (Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 308) und vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98, Breitsohl (UVR 2000, 302) und die daran anschließenden Urteile des BFH vom 22. Februar 2001 V R 77/96 und vom 8. März 2001 V R 24/98 überholt ist.
Der BFH ist dem unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gefolgt (BFH-Urteile V R 77/96, V R 24/98 und V R 39/00).
Es reicht aus, dass der Unternehmer die Absicht hat, auf die Steuerfreiheit der Verwendungsumsätze zu verzichten (vgl. für beabsichtigte Grundstücksvermietung BFH-Urteile V R 77/96 und V R 24/98).
- EuGH, 08.06.2000 - C-400/98
Breitsohl
Auszug aus BFH, 22.03.2001 - V R 46/00
Dies gilt auch für Leistungsbezüge, die --z.B. wegen Verlusts, Beschädigung oder Projektaufgabe-- gegenständlich in keine Ausgangsumsätze eingehen (sog. Fehlmaßnahmen; Anschluss an Urteile des EuGH vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98, Schloßstraße, UVR 2000, 308, und vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98, Breitsohl, UVR 2000, 302, und des BFH vom 22. Februar 2001 V R 77/96, und vom 8. März 2001 V R 24/98).Das FG hat aber zu Unrecht bei der Frage, ob der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 UStG ausgeschlossen ist, auf die Rechtsprechung des BFH zurückgegriffen, die durch die Urteile des EuGH vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98, Schloßstraße (Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 308) und vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98, Breitsohl (UVR 2000, 302) und die daran anschließenden Urteile des BFH vom 22. Februar 2001 V R 77/96 und vom 8. März 2001 V R 24/98 überholt ist.
Demgegenüber stellt der EuGH in den Fällen, in denen die geplante wirtschaftliche Tätigkeit nicht realisiert wird, maßgeblich auf die Absichten des Steuerpflichtigen ab (EuGH-Urteile in UVR 2000, 302 und 308).
- BFH, 15.09.1994 - V R 12/93
Vorsteuerabzug bei sog. Fehlmaßnahmen
Auszug aus BFH, 22.03.2001 - V R 46/00
Es meinte, der Vorsteuerabzug sei nicht nach § 15 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1993 (UStG) ausgeschlossen, da die umstrittenen Vorbezüge --entsprechend den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. September 1994 V R 12/93 (BFHE 176, 149, BStBl II 1995, 88)-- nach Kostenzurechnungsgesichtspunkten den von der Klägerin tatsächlich ausgeführten Umsätzen zuzurechnen seien (vgl. Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 971).Leistungsbezüge, die --z.B. wegen Verlusts, Beschädigung oder Projektaufgabe-- in keine Ausgangsumsätze gegenständlich eingehen (sog. Fehlmaßnahmen), sollten (endgültig) denjenigen Ausgangsumsätzen zugerechnet werden, zu denen sie nach Kostenzurechnungsgesichtspunkten gehörten (BFH in BFHE 176, 149, BStBl II 1995, 88).
- EuGH, 08.06.2000 - C-396/98
Schloßstraße
Auszug aus BFH, 22.03.2001 - V R 46/00
Dies gilt auch für Leistungsbezüge, die --z.B. wegen Verlusts, Beschädigung oder Projektaufgabe-- gegenständlich in keine Ausgangsumsätze eingehen (sog. Fehlmaßnahmen; Anschluss an Urteile des EuGH vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98, Schloßstraße, UVR 2000, 308, und vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98, Breitsohl, UVR 2000, 302, und des BFH vom 22. Februar 2001 V R 77/96, und vom 8. März 2001 V R 24/98).Das FG hat aber zu Unrecht bei der Frage, ob der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 UStG ausgeschlossen ist, auf die Rechtsprechung des BFH zurückgegriffen, die durch die Urteile des EuGH vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98, Schloßstraße (Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 308) und vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98, Breitsohl (UVR 2000, 302) und die daran anschließenden Urteile des BFH vom 22. Februar 2001 V R 77/96 und vom 8. März 2001 V R 24/98 überholt ist.
- BFH, 22.03.2001 - V R 39/00
Vorsteuerabzug; Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 02.03.2006 - V R 49/05
Im Jahr der Umsatzsteuerfestsetzung nach § 15 Abs. 4 UStG angewandter …
Dieser Anspruch auf Vorsteuerabzug nach Maßgabe der tatsächlichen oder --wenn diese im Erwerbsjahr noch aussteht-- der beabsichtigten Nutzung bei Leistungsbezug darf deshalb, soweit er auf zutreffenden Angaben beruht, nicht aufgrund nachträglicher Ereignisse wieder rückgängig gemacht werden (z.B. BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 46/00, BFHE 194, 533, BStBl II 2003, 433, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung).52; vgl. BFH-Urteile in BFHE 194, 533, BStBl II 2003, 433; vom 8. März 2001 V R 24/98, BFH/NV 2001, 876).
- BFH, 12.07.2023 - XI R 14/22
Zum Vorsteuerabzug bei einem kraft Gesetzes erfolgenden Wechsel von der …
Des Weiteren habe der BFH bereits im Leitsatz seines Urteils vom 22.03.2001 - V R 46/00 (BFHE 194, 533, BStBl II 2003, 433) entschieden, dass ein Vorsteuerabzug unter den sonstigen Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 UStG zu gewähren sei, wenn der Unternehmer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht habe, die Eingangsumsätze für solche Ausgangsumsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht gemäß § 15 Abs. 2 UStG ausschließen. - FG Bremen, 05.11.2003 - 2 K 526/02
Vorsteuererstattungsanspruch bei Verzicht auf die Steuerbefreiung für in einem …
Denn im Rahmen des § 15 Abs. 2 UStG kommt es entscheidend darauf an, ob der Unternehmer zur Zeit des Leistungsbezugs die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, die Eingangsumsätze für solche Ausgangsumsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht gem. § 15 Abs. 2 UStG ausschließen (BFH-Urteil vom 22. März 2001 V 46/00, BFHE 194, 533 , DB 2001, 1396 ).Die vom EuGH entwickelten Grundsätze zur Neutralität der Umsatzsteuer, die von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs übernommen wurden (vgl. BFH in BFHE 194, 533 , DB 2001, 1396 ) einerseits und die auch in der Literatur vertretene Auffassung, eine fiktive Anwendung des § 9 UStG sehe der Wortlaut des § 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht vor (…vgl. Wagner in Sölch/Ringleb, aaO) ander-rerseits veranlassen den Senat, die Revision zuzulassen, § 115 Abs. 2 FGO .
- FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02
Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung - Finanzholding …
Denn als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer (Steuerpflichtiger) im Sinne von § 2 UStG und Art. 4 der 6. EG-Richtlinie (Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL) gilt bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, im Sinne von § 2 UStG eine Umsatztätigkeit gegen Entgelt (wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Art. 4 der 6. EG-RL) selbständig auszuüben, und erste Investitionsausgaben für diese Zwecke tätigt (BFH-Urteile vom 22.02.2001 V R 77/96, BStBl II 2003, 426; vom 22.03.2001 V R 46/00, BStBl II 2003, 433; EuGH-Urteile vom 08.06.2000 C-396/98 - "Schloßstraße" - EuGHE 2000 I-4279 und C-400/98 - "Breitsohl" - EuGHE 2000 I-4321). - FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2002 - 6 K 2217/99
Vorsteuerabzug bei Geschäftsveräußerung; Voraussetzungen der Berechtigung zum …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 19.02.2002 - V B 52/01
Grundsätzliche Bedeutung; Vorsteuerabzug; Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung
b) Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass bei richtlinienkonformer Auslegung dem Unternehmer unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) der Vorsteuerabzug zusteht, wenn er zur Zeit des Leistungsbezugs die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, die Eingangsumsätze für solche Ausgangsumsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht gemäß § 15 Abs. 2 UStG ausschließen (…vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 194, 522, BFH/NV 2001, 876;… vom 17. Mai 2001 V R 38/00, BFHE 195, 437, BFH/NV 2001, 1513; vom 22. März 2001 V R 46/00, BFHE 194, 533, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 360). - FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12
Versagung des Vorsteuerabzugs bei einem Dienstleister aus angeblich nicht …
Für den Vorsteuerabzug kommt es auf die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Leistungsbezugs an (BFH Urteil vom 22.3.2001, V R 46/00, BStBl II 2003, 433). - FG Sachsen-Anhalt, 24.04.2002 - 7 K 567/98
Zur Beurteilung des Fortbestands der Vorsteuerabzugsberechtigung ist allein auf …
c) Inzwischen ist auch der BFH unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der Auslegung des EuGH zur Vorsteuerabzugsberechtigung gefolgt (…BFH-Urteil v. 22.02.2001, V R 77/96, BFH/NV 2001, 994;… BFH-Urteil v. 08.03.2001, V R 24/98, BFH/NV 2001, 876 ; BFH-Urteil v. 22.03.2001, V R 39/00, UR 2001, 361; BFH-Urteil v. 22.03.2001, V R 46/00, UR 2001, 360).Er hat - abweichend von seiner früheren Unterscheidung zwischen vorläufiger Gewährung des Vorsteuerabzugs und materiell-rechtlich abschließender Entscheidung darüber (…so noch BFH-Urteil v. 26.01.1996, XI B 147/95, BFH/NV 1996, 584) - den Vorsteuerabzug auch Steuerpflichtigen belassen, die die Eingangsbezüge entgegen ihrer ursprünglichen Absicht in nachfolgenden Besteuerungszeiträumen für steuerfreie Umsätze verwendet haben (…BFH-Urteil v. 22.02.2001 a.a.O.;… BFH-Urteil v. 08.03.2001 a.a.O.), und zwar auch, wenn die abweichende tatsächliche Verwendung auf einer unternehmerischen Entscheidung beruht (…BFH-Urteil v. 08.03.2001 a.a.O.; s. auch BFH-Urteil v. 22.03.2001, V R 46/00, a.a.O.).
- FG Sachsen, 24.04.2002 - 7 K 567/98
Anspruch auf Vorsteuerabzug bei Nichteintritt der beabsichtigten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.07.2007 - V B 89/06
Abziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen aus Vorbereitungshandlungen
Denn das bezeichnete BFH-Urteil, wonach Vorsteuerbeträge aus Vorbereitungshandlungen nicht abziehbar sind, wenn es nicht nachhaltig zur Ausführung entsprechender entgeltlicher Leistungen kommt, ist durch die nachfolgende Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften und des BFH überholt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 46/00, BFHE 194, 533, BStBl II 2003, 433). - BFH, 13.03.2007 - IX B 98/06
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz; Rüge von …
- FG Berlin, 11.07.2002 - 7 B 7141/02
Vorsteuerberichtigung bei Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen …
- FG Sachsen, 19.08.2002 - 3 K 2321/00
Vorsteuerabzug bei beabsichtigter, tatsächlich aber nicht realisierter …
- BFH, 19.09.2001 - V B 15/01
Erbbaurecht - Baugenehmigung - Rücktrittsrecht - Versagung der Baugenehmigung - …
- FG Köln, 13.08.2007 - 5 K 1866/05
Vorsteuerabzug der Herstellungskosten eines teilvermieteten Gebäudes; Möglichkeit …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 2704/98
Eigentümer eines Hotelappartements bei Überlassung an eine Vermietergemeinschaft …
- FG Hamburg, 15.06.2006 - 2 K 272/05
Berichtigung des Vorsteuerabzugs
- FG Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 13 K 9/00
Aufteilung der Vorsteuerbeträge aus Sanierungsaufwendungen für ein gemischt …
- FG Niedersachsen, 24.04.2006 - 16 K 477/03
Vorsteuerabzug - Abzug von Vorsteuer für die Zeit der Gründung eines …
- FG München, 20.02.2003 - 14 K 4324/01
Leistender i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1991/1993; Umsatzsteuerschuld nach § …
- FG Schleswig-Holstein, 25.03.2010 - 4 K 194/06
Vorsteuerabzug im Rahmen einer Olympiabewerbung
- FG München, 22.03.2007 - 14 K 5094/04
Vorsteuerabzug aus Vorbereitungstätigkeiten eines Unternehmers; Bedingungen für …
- FG Nürnberg, 10.10.2006 - II 61/04
Zur Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung des BFH zum Vorsteuerabzug bei …
- FG Nürnberg, 05.04.2005 - II 3/02
Zum Recht auf Vorsteuerabzug einer Kommune bei der Planung eines …
- FG Saarland, 20.09.2001 - 1 K 115/00
Haftung der BGB-Gesellschafter für unberechtigte Vorsteuerabzugsbeträge der …
- FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2003 - 1 K 163/00
Vorsteuerabzug durch einen Strohmann als erfolglosen Unternehmer; Umsatzsteuer …
- FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2002 - 3 K 2321/00
Vorsteuerabzug bei beabsichtigter, tatsächlich aber nicht realisierter …
- FG München, 13.05.2004 - 14 K 3253/03
Vorsteuerabzug aus Schulungskosten zur Vorbereitung einer unternehmerischen …
- FG München, 17.10.2001 - 14 K 3594/98
Ausübungszeitpunkt für den Vorsteuerabzugsanspruch; kein Vorsteuerabzugsanspruch …