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   BFH, 11.02.1999 - V R 46/98   

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https://dejure.org/1999,2388
BFH, 11.02.1999 - V R 46/98 (https://dejure.org/1999,2388)
BFH, Entscheidung vom 11.02.1999 - V R 46/98 (https://dejure.org/1999,2388)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - V R 46/98 (https://dejure.org/1999,2388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1991 § 10 Abs. 1 Satz 2 und 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 3 Buchst. c

  • Wolters Kluwer

    Deponiegebühren - Abfallbeseitigung - Mülldeponie - Durchlaufender Posten - Voraussetzungen

  • Judicialis

    UStG 1991 § 10 Abs. 1 Satz 2 und 4; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 3 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deponiegebühren als durchlaufende Posten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Durchlaufender Posten
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
    Deponiegebühren

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 10 Abs 1 J: 1991, UStG § 1 Nr 1 J: 1991
    Deponiegebühr; Durchlaufender Posten; Einheitlichkeit; Entgelt; Leistungsaustausch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 188, 156
  • BB 1999, 887
  • DB 1999, 1247
  • BStBl II 2000, 100
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.03.1967 - V 54/64

    Vorausssetzungen für das Vorliegen von durchlaufenden Posten

    Auszug aus BFH, 11.02.1999 - V R 46/98
    Es geht davon aus, daß nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. März 1967 V 54/64 (BFHE 88, 306, BStBl III 1967, 377) zur Abgrenzung von Entgelt und durchlaufendem Posten auf den Satzungsinhalt abzustellen sei.
  • BFH, 20.02.1986 - V R 133/75

    Anforderungen an die Besteuerung eines Unternehmers - Umsatzsteuerliche

    Auszug aus BFH, 11.02.1999 - V R 46/98
    Die Vorschrift hat keine steuerbegründende Wirkung; sie setzt die Durchführung von Leistungsbeziehungen unter Einschaltung von sog. Mittelspersonen voraus und betrifft den Umfang der Bemessungsgrundlage der jeweiligen Leistung (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311).
  • FG Münster, 16.01.1985 - I 3615/80
    Auszug aus BFH, 11.02.1999 - V R 46/98
    Gehe die Gebührenschuld zu Lasten des Anlieferers oder seien Abfallerzeuger und Anlieferer Gesamtschuldner der Gebühren, könne von durchlaufenden Posten nicht gesprochen werden (Hinweis auf FG Münster, Urteil vom 16. Januar 1985 V - I 3615/80 U, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1986, 265, und Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, Erlaß vom 30. Juni 1986 S 7200 - 101 - V C 4, UR 1986, 303).
  • BFH, 27.02.1989 - V B 75/88

    Behandlung von Mandantengebühren nach den Grundsätzen der durchlaufenden Posten

    Auszug aus BFH, 11.02.1999 - V R 46/98
    So ist z.B. anerkannt, daß Rechtsanwälte Kosten (Gebühren und Auslagen) für ihre Auftraggeber als durchlaufende Posten --ohne ausdrückliche Benennung des Auftraggebers-- auslegen, wenn diese Kosten nach verbindlichen Kosten(Gebühren)ordnungen berechnet werden, die den Auftraggeber als Kostenschuldner bestimmen (vgl. BFH, Beschluß vom 27. Februar 1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744, m. Nachweisen).
  • BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09

    Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende

    Das Unionsrecht räumt hierdurch dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht ein, ob er die im Namen und für Rechnung seiner Leistungsempfänger verauslagten Beträge als durchlaufende Posten oder als Erlöse behandelt wissen will (vgl. BFH-Urteile vom 11. Februar 1999 V R 46/98, BFHE 188, 156, BStBl II 2000, 100; vom 11. Februar 1999 V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137; vom 15. April 1999 V R 45/98, BFH/NV 1999, 1521).
  • FG München, 15.11.2006 - 3 K 3118/03

    Feststellungsklage bei Streit über den Leistungsempfänger der gesetzlich

    Das Wahlrecht führt aber lediglich dazu, dass die Klägerin diese Beträge als Teil ihrer Besteuerungsgrundlagen erfassen kann (vgl. BFH-Urteil vom 11.2.1999 V R 46/98, BStBl II 2000, 100 ).
  • FG München, 09.07.2014 - 1 K 296/11

    Anspruch eines Steuerschuldners gegenüber dem Finanzamt auf Erteilung einer

    - des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Februar 1999 V R 46/98 (BFHE 188, 156 , BStBl II 2000, 100 ).

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob entrichtete Gebühren als durchlaufende Posten oder als Betriebsausgaben zu behandeln seien bzw. ob diesbezüglich ein Wahlrecht vorliege, sei (etwa gemäß BFH-Urteil vom 11. Februar 1999 V R 46/98, BFH/NV 1999, 1048 ) die Frage, wer Kostenschuldner der entrichteten Gebühren sei.

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 567/99

    Vorsteuerabzug nur aus von anderem Unternehmer erteilter Rechnung;

    Die BFH-Entscheidung vom 11.02.1999 V R 46/98 (BStBl II 2000, 100) sei auf den Streitfall nicht anwendbar.

    Nach den BFH-Urteilen vom 11.02.1999 V R 46 u. 47/98 (BStBl II 2000, 100; BFH/NV 1999, 1137 ) können Deponiegebühren bei einem Unternehmer, der Abfälle einzelner Kunden in Containern bei Mülldeponien eines Landkreises anliefert und gemäß dessen Abfallsatzung als Gebührenschuldner der Deponiegebühren herangezogen wird, einen durchlaufenden Posten darstellen.

  • BFH, 20.12.2006 - V B 57/06

    Divergenz; tatsächliche Würdigung

    Sie rügt, das Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Februar 1999 V R 46/98 (BFHE 188, 156, BStBl II 2000, 100) und V R 47/98 (BFH/NV 1999, 1137) sowie vom 15. April 1999 V R 45/98 (BFH/NV 1999, 1521) ab.
  • FG Sachsen, 28.11.2002 - 2 K 567/99

    Vorsteuerabzugsfähigkeit von zusätzlich zu einer Deponiegebühr in Rechnung

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  • FG Hamburg, 22.02.2006 - II 138/05

    Abwasserannahmegebühr ist kein durchlaufender Posten

    Der vom BFH am 11.02.1999 entschiedene Sachverhalt ( V R 46/98, BFHE 188, 156 , BStBl II 2000, 100 ) unterscheidet sich im wesentlichen Punkt von dem Streitfall, denn Gebührenschuldner ist im Streitfall ausschließlich die Klägerin und nicht der private Auftraggeber.
  • FG Hamburg, 30.12.2009 - 3 K 5/09

    Umsatzsteuer: Durchlaufender Posten: Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus

    Eine Verausgabung für Rechnung eines anderen liegt nicht nur dann vor, wenn nur der andere der Schuldner des letztendlichen Zahlungsempfängers ist, sondern auch dann, wenn die Mittelsperson und der andere Gesamtschuldner des Zahlungsempfängers sind, sofern die Mittelsperson gegenüber dem Empfänger im Namen des anderen zahlt und die Beträge in der Buchführung entsprechend ausweist (BFH Urteil vom 11. Februar 1999, V R 46/98, BFHE 188, 156, BStBl II 2000, 199, Juris Rn. 14, 16; Urteil vom 11. Februar 1999, V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137, Juris Rn. 14, 15, 17; Urteil vom 15. April 1999, V R 45/98, HFR 1999, 929, Juris Rn. 18, 20; Beschluss vom 20. Dezember 2006, V B 57/06, BFH/NV 2007, 745, Juris Rn. 10).
  • FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 4/09

    Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus Sammelgruben als durchlaufender Posten

    Eine Verausgabung für Rechnung eines anderen liegt nicht nur dann vor, wenn nur der andere der Schuldner des letztendlichen Zahlungsempfängers ist, sondern auch dann, wenn die Mittelsperson und der andere Gesamtschuldner des Zahlungsempfängers sind, sofern die Mittelsperson gegenüber dem Empfänger im Namen des anderen zahlt und die Beträge in der Buchführung entsprechend ausweist (BFH Urteil vom 11. Februar 1999, V R 46/98, BFHE 188, 156, BStBl II 2000, 199, Juris Rn. 14, 16; Urteil vom 11. Februar 1999, V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137, Juris Rn. 14, 15, 17; Urteil vom 15. April 1999, V R 45/98, HFR 1999, 929, Juris Rn. 18, 20; Beschluss vom 20. Dezember 2006, V B 57/06, BFH/NV 2007, 745, Juris Rn. 10).
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