Rechtsprechung
| BFH, 19.04.2007 - V R 48/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- Bundesfinanzhof
Zur Versteuerung eines sowohl betrieblich als auch privat genutzten PKW
- Simons & Moll-Simons
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zur Versteuerung eines sowohl betrieblich als auch privat genutzten Pkw nach UStG 1999 in der bis zum 31. 12. 2003 gültigen Fassung
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Versteuerung eines sowohl betrieblich als auch privat genutzten PKW
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zur Versteuerung eines sowohl betrieblich als auch privat genutzten PKW
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe bei Nachholung des vollen Vorsteuerabzugs gemäß § 15 a UStG nach ursprünglich nur hälftigem Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 b UStG a. F. für einen betrieblich und privat genutzten PKW
Kurzfassungen/Presse (5)
- IWW (Kurzinformation)
Betriebs-Pkw mit 50 Prozent Vorsteuer-Kappung - Privatnutzung unterliegt auch in "Altfällen" der Umsatzsteuer
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
PKW-Versteuerung
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Private Pkw-Nutzung: Nachholung des wegen der 50%-Grenze zunächst unterbliebenen Vorsteuerabzugs
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Folgen der nachträglichen Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei einem auch privat genutzten Unternehmensfahrzeug
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Zur Versteuerung eines sowohl betrieblich als auch privat genutzten PKW
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Auch ab 2003 Umsatzsteuer auf Privatnutzung von "vorsteuergekappten" Altfahrzeugen
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Fahrzeuge mit 50 Prozent Vorsteuer-Kappung - Privatnutzung unterliegt auch in "Altfällen" der Umsatzsteuer
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Private Pkw-Nutzung: Nachholung des wegen der 50%-Grenze zunächst unterbliebenen Vorsteuerabzugs
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
UStG § 15 Abs 1b J: 1999, UStG § 27 Abs 5 J: 1999, UStG § 15a J: 1999, UStG § 3 Abs 9a Nr 1 J: 2005, EWGRL 388/77 Art 6 Abs 2 Buchst a, Richtlinie 77/388/EWG Art 6 Abs 2 Buchst a
Berichtigung; Kfz-Kosten; Personenkraftwagen; Unentgeltliche Wertabgabe; Vorsteuerabzug - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 19.4.2007, Az.: V R 48/05 (Versteuerung eines sowohl betrieblich als auch privat genutzten Fahrzeugs im Fall einer Vorsteuerberichtigung)" von RA Priv.-Doz. Dr. Christian Jahndorf; RA Ingo Oellerich, original erschienen in: UR 2007, 700 - 700.
Verfahrensgang
- FG München, 09.06.2005 - 14 K 5374/04
- BFH, 19.04.2007 - V R 48/05
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 217, 83
- NJW 2007, 3232 (Ls.)
- BB 2007, 1716
- DB 2007, 1682
- BStBl II 2007, 801
Wird zitiert von ... (5)
- FG Nürnberg, 04.10.2011 - 2 K 1850/08
Keine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG - Feststellungslast
Nach Maßgabe dieser gesetzlichen Regelung war eine Berichtigung des Vorsteueranspruchs bis einschließlich 31.12.2002, also im Streitjahr, nicht möglich (…vgl. Wagner in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 15 Rz. 545, 548 m.N.d. Rspr; vgl. BFH-Urteil vom19.04.2007 V R 48/05, BStBl. 2007, 801).Wenn der Kläger in seinem Schriftsatz vom 26.04.2011 ausführt, er habe den PKW zunächst unternehmerisch genutzt, dann noch im Jahre 2000 in das Privatvermögen übernommen und ihn im Dezember 2002 wieder in das Betriebsvermögen eingelegt, so käme eine Vorsteuerberichtigung allenfalls erst im Jahre 2003 in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 19.04.2007 V R 48/05, a.a.O.), keinesfalls aber im Streitjahr 2002 wie vom Kläger beantragt (vgl. oben Tz. 3.a am Ende).
- FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 5 K 180/11 Der Wortlaut der Übergangsregelung des § 27 Abs. 5 Satz 1 UStG ist insoweit eindeutig (…ebenso Nieskens in Rau/Dürrwächter UStG § 27 Stand 10/2010 Rn. 30 und UStR 2004, 105, 120; Gilz in DStR 2004, 624; Zugmaier in Inf 2004, 222; FG München 9. Juni 2005 14 K 5374/04, EFG 2005, EFG 2005, 1570; vgl. auch BFH-Urteil vom 19.04.2007 V R 48/05, BFHE 217, 83, BStBl II 2007, 801 unter II 1 d).
In einem solche Fall wäre einer unentgeltlichen Wertabgabe gem. § 3 Abs. 9a Satz 1 Nr. 1 UStG entgegen § 27 Abs. 5 Satz 1 UStG gerechtfertigt (so auch der BFH in seinem Urteil vom 19.04.2007 V R 48/05, BFHE 217, 83, BStBl II 2007, 801, für den Fall, dass der Steuerpflichtige den gem. § 15 Abs. 1b UStG beschränkten Vorsteuerabzug für ein 2000 angeschafftes Fahrzeug im Jahr 2003 gem. § 15a UStG teilweise nachholt).
- FG Sachsen, 28.02.2011 - 3 V 1195/10
Auslegung der Übergangsvorschriften des § 27 Abs. 5 S. 2 UStG 2005 für die …
Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. April 2007 ( V R 48/05, BStBl. II 2007, S. 801) sei für den Streitfall nicht einschlägig, da dort eine im Jahr 2003 vorgenommene Vorsteuerberichtigung betroffen sei.Bei Kappung des Vorsteuerabzuges durch § 15 Abs. 1b UStG bedarf es keiner Korrektur des Vorsteuerabzuges durch Versteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2007, aaO).
- FG Köln, 02.06.2008 - 15 K 2935/05
Unentgeltliche Wertabgabe bei privater Pkw-Nutzung: Konkreter Abschlag ist …
Nach § 3 Abs. 9a Satz 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung des Streitjahres 2003 -- UStG -- wird einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb seines Unternehmens liegen (speziell zu 2003 : Urteil des BFH vom 19.04.2007 V R 48/05 BFHE 217, 83; BStBl II 2007, 801; HFR 2007, 1015), sogenannte unentgeltliche Wertabgabe (früher: Verwendungseigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG a.F.). - FG Düsseldorf, 31.03.2011 - 14 K 797/09
Hinzuschätzungen in Bankenfällen
Ihr wird danach kein "ins Blauer gerichteter" Negativbeweis abverlangt (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/05, BStBl. II 2009, 315;… BFH-Beschlüsse vom 8. April 1993 X B 22/92, BFH/NV 1994, 180;… vom 18. Februar 2008 XI B 185/07, BFH/NV 2008, 1209), sondern lediglich eine Substantiierung ihres Vorbringens.
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