Rechtsprechung
   BFH, 27.11.1997 - V R 48/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4981
BFH, 27.11.1997 - V R 48/97 (https://dejure.org/1997,4981)
BFH, Entscheidung vom 27.11.1997 - V R 48/97 (https://dejure.org/1997,4981)
BFH, Entscheidung vom 27. November 1997 - V R 48/97 (https://dejure.org/1997,4981)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4981) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 60/93

    Rüge der mangelnden Sachaufklärung - Verbot einer vorweggenommenen

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 48/97
    Hierin liegt eine unzulässige vorweggenommene Würdigung des von der Klägerin angebotenen Beweises für ihre Sachverhaltsdarstellung (vgl. zum Verbot einer vorweggenommenen Beweiswürdigung: BFH-Urteile vom 19. Juli 1994 VIII R 60/93, BFH/NV 1995, 717, und vom 15. Mai 1996 X R 252--253/93, BFH/NV 1996, 906).
  • BFH, 13.03.1996 - II R 39/94

    Grunderwerbsteuerbefreiungsgesetz als revisibles Recht das der Überprüfung des

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 48/97
    Es ist dabei zwar an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden (§ 76 Abs. 1 Satz 5 FGO), darf aber auf die von einem Beteiligten beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 1985 VII R 164/84, BFH/NV 1986, 674, und vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 76 Rz. 24).
  • BFH, 18.03.1981 - I R 102/77

    Revision - Verfahrensmangel - Rüge

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 48/97
    Die Klägerin hat den Verfahrensmangel der unterlassenen Beweiserhebung hinreichend durch die Bezugnahme auf die Begründung ihrer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde gerügt (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO), weil diese eine eingehende Bezeichnung der Tatsachen enthält (vgl. zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung: Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562), die den Verfahrensmangel ergeben (vgl. zur Begründung des Verfahrensmangels durch Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: BFH-Urteile vom 18. März 1981 I R 102/77, BFHE 133, 247, BStBl II 1981, 578, und vom 17. März 1994 V R 92/91, BFH/NV 1995, 314).
  • BFH, 19.09.1985 - VII R 164/84

    Haftung wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 48/97
    Es ist dabei zwar an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden (§ 76 Abs. 1 Satz 5 FGO), darf aber auf die von einem Beteiligten beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 1985 VII R 164/84, BFH/NV 1986, 674, und vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 76 Rz. 24).
  • BFH, 17.03.1994 - V R 92/91

    Revision wegen nicht ordnungsgemäßer Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 48/97
    Die Klägerin hat den Verfahrensmangel der unterlassenen Beweiserhebung hinreichend durch die Bezugnahme auf die Begründung ihrer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde gerügt (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO), weil diese eine eingehende Bezeichnung der Tatsachen enthält (vgl. zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung: Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562), die den Verfahrensmangel ergeben (vgl. zur Begründung des Verfahrensmangels durch Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: BFH-Urteile vom 18. März 1981 I R 102/77, BFHE 133, 247, BStBl II 1981, 578, und vom 17. März 1994 V R 92/91, BFH/NV 1995, 314).
  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 48/97
    Die Klägerin hat den Verfahrensmangel der unterlassenen Beweiserhebung hinreichend durch die Bezugnahme auf die Begründung ihrer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde gerügt (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO), weil diese eine eingehende Bezeichnung der Tatsachen enthält (vgl. zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung: Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562), die den Verfahrensmangel ergeben (vgl. zur Begründung des Verfahrensmangels durch Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: BFH-Urteile vom 18. März 1981 I R 102/77, BFHE 133, 247, BStBl II 1981, 578, und vom 17. März 1994 V R 92/91, BFH/NV 1995, 314).
  • BFH, 15.05.1996 - X R 252/93
    Auszug aus BFH, 27.11.1997 - V R 48/97
    Hierin liegt eine unzulässige vorweggenommene Würdigung des von der Klägerin angebotenen Beweises für ihre Sachverhaltsdarstellung (vgl. zum Verbot einer vorweggenommenen Beweiswürdigung: BFH-Urteile vom 19. Juli 1994 VIII R 60/93, BFH/NV 1995, 717, und vom 15. Mai 1996 X R 252--253/93, BFH/NV 1996, 906).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 71/99

    Übergehen von Beweisanträgen; vorweggenommene Beweiswürdigung

    Das FG darf auf die von einem Beteiligten beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. November 1997 V R 48/97, BFH/NV 1998, 711; vom 4. April 2001 VI R 209/98, BFH/NV 2001, 1281; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 76 Rz. 24, m.w.N.).

    Hierin liegt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung (vgl. zum Verbot einer vorweggenommenen Beweiswürdigung: z.B. BFH-Urteile vom 7. Juli 1999 X R 52/96, BFH/NV 2000, 174; in BFH/NV 1998, 711; Gräber/von Groll, a.a.O., § 76 Rz. 26).

  • BFH, 12.08.1999 - XI R 51/98

    Benennungsverlangen nach § 160 AO bei Zahlungen an sog. Domizilgesellschaften

    Das FG ist der ihm obliegenden Ermittlungspflicht (§ 76 FGO) nicht in vollem Umfang nachgekommen; es hätte den --entscheidungserheblichen-- Beweisanträgen des FA entsprechen und die vom FA benannten Personen als Zeugen vernehmen müssen (dazu vgl. BFH-Urteil vom 27. November 1997 V R 48/97, BFH/NV 1998, 711; Gräber/Ruban, a.a.O., § 118 Rz. 47; § 120 Rz. 40).
  • BFH, 13.11.2008 - VIII B 227/07

    Verfassungsmäßigkeit des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO - Verdeckte

    aa) Das FG darf allerdings auf die von einem Beteiligten beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (BFH-Urteile vom 27. November 1997 V R 48/97, BFH/NV 1998, 711; vom 4. April 2001 VI R 209/98, BFH/NV 2001, 1281; vom 16. November 2005 VI R 71/99, BFH/NV 2006, 753).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht