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   BFH, 01.10.1970 - V R 49/70   

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https://dejure.org/1970,143
BFH, 01.10.1970 - V R 49/70 (https://dejure.org/1970,143)
BFH, Entscheidung vom 01.10.1970 - V R 49/70 (https://dejure.org/1970,143)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 1970 - V R 49/70 (https://dejure.org/1970,143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Leasinggeber - Selbstverbrauch - Grundmietzeit - Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer - Übergabe des Leasinggegenstands - Lieferung - Mietverlängerungsoption - Betriebstätte im Inland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 272
  • NJW 1971, 1151
  • DB 1971, 27
  • BStBl II 1971, 34
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus BFH, 01.10.1970 - V R 49/70
    Sie verweist zunächst auf das Urteil des BFH IV R 144/66 vom 26. Januar 1970 (BFH 97, 466, BStBl II 1970, 264), das bei Finanzierungsleasing, wie sie es betreibe, wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers annehme.

    Im übrigen habe der BFH im Urteil IV R 144/66 vom 26. Januar 1970 (a. a. O.) betont, daß die Zurechnungsfrage keine Bedeutung für das Umsatzsteuerrecht habe.

    Der IV. Senat des BFH hat in seinem Urteil IV R 144/66 vom 26. Januar 1970 (a. a. O.) für die Einkommensteuer entschieden, daß in den Fällen des Finanzierungsleasings die Leasinggegenstände in der Regel dem Leasingnehmer zuzurechnen sind, wenn ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erheblich länger ist als die Grundmietzeit und dem Leasingnehmer ein Recht auf Verlängerungs- oder Kaufoption zusteht, bei dessen Ausübung er nur einen einer Anerkennungsgebühr ähnelnden, wesentlich geringeren Betrag zu zahlen hat, als er sich bei Berechnung des dann üblichen Mietzinses oder Kaufpreises ergeben würde; die Gegenstände sollen auch dann den Leasingnehmern zugerechnet werden, wenn sich Nutzungsdauer und Grundmietzeit annähernd decken oder wenn die Gegenstände speziell auf die Verhältnisse des Leasingnehmers zugeschnitten sind und nach Ablauf der Grundmietzeit nur noch bei diesem wirtschaftlich sinnvoll verwandt werden können (Spezialleasing).

  • BFH, 11.06.1970 - V B 45/70

    Ernstlich zweifelhaft - Selbstverbrauch - Zuführung von Wirtschaftsgütern -

    Auszug aus BFH, 01.10.1970 - V R 49/70
    Genausowenig wie wegen des Fehlens eines Vorsteuerabzugs eine Selbstverbrauchsteuerpflicht verneint werden kann (BFH-Beschluß V B 45/70 vom 11. Juni 1970, BFH 99, 322, BStBl II 1970, 644), folgt umgekehrt aus der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs eine Selbstverbrauchsteuerpflicht.

    Der Gesetzgeber hat den Selbstverbrauchsteuertatbestand bewußt unabhängig vom Vorsteuerabzug gestaltet (BFH-Beschluß V B 45/70 vom 11. Juni 1970, a. a. O.).

  • BFH, 27.01.1955 - V 198/54 U

    Wirtschaftliche Betrachtung im Umsatzsteuerrecht - Miete und anschließender Kauf

    Auszug aus BFH, 01.10.1970 - V R 49/70
    Der Senat hat bereits mit Urteil V 198/54 U vom 27. Januar 1955 (BFH 60, 241, BStBl III 1955, 94) die Übergabe von Baugeräten auf Grund eines Mietvertrags mit Kaufoption, bei dem der Mietzins schon nach neun- bzw. zwölfmonatiger Gebrauchsüberlassung 2/3 bis 3/4 des Werts der Gegenstände erreichte, als Lieferung angesehen.
  • BFH, 24.02.1966 - V 115/63

    Vertrieb von im Ausland hergestellter Ware im Inland durch einen ausländischen

    Auszug aus BFH, 01.10.1970 - V R 49/70
    Das Unternehmen endet aber nicht an der Grenze; der Unternehmer braucht seinen Wohnsitz oder Sitz nicht im Inland zu haben (BFH-Urteil V 115/63 vom 24. Februar 1966, BFH 85, 140, BStBl III 1966, 261).
  • BFH, 09.04.1970 - V R 139/66

    Teilzahlungsgeschäfte - Einschaltung eines Finanzierungsunternehmens -

    Auszug aus BFH, 01.10.1970 - V R 49/70
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung zum UStG 1951 die Aufspaltung eines Kreditkaufs in eine Lieferung und in ein Kreditgeschäft abgelehnt, wenn der Verkäufer selbst kreditiert (zuletzt BFH-Urteil V R 139/66 vom 9. April 1970, BFH 98, 570, BStBl II 1970, 509).
  • BFH, 24.10.2013 - V R 31/12

    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

    Ob dies auch für andere Fallgestaltungen wie z.B. die Lieferung im Rahmen von Leasingverhältnissen zu gelten hat (so Senatsurteil vom 1. Oktober 1970 V R 49/70, BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34, unter 3.), ist im Streitfall nicht zu entscheiden.
  • BFH, 13.10.2016 - IV R 33/13

    Wirtschaftliches Eigentum an Leasinggegenständen im Rahmen von

    Dies hat der BFH bisher zwar nur für Fälle angenommen, in denen dem Leasingnehmer ein Optionsrecht eingeräumt war (BFH-Urteil in BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264, unter C.III.2.e; dies offenlassend BFH-Urteil vom 1. Oktober 1970 V R 49/70, BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34, unter 1.).
  • BFH, 15.02.2001 - III R 130/95

    Investitionszulage - Mietvertrag - Telekommunikationsanlagen - Kauf -

    Im Übrigen gälten die Zurechnungsgrundsätze nicht für Herstellerleasing und grundsätzlich nicht für die Vermietung von Telefonanlagen (vgl. auch BFH-Urteile vom 5. Februar 1987 IV R 105/84, BFHE 149, 255, BStBl II 1987, 448, und vom 1. Oktober 1970 V R 49/70, BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34).

    Eine Zurechnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen eines Leasingnehmers kommt allerdings nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung seit dem Urteil des BFH in BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264 vor allem dann in Betracht, wenn sich bei einem Leasingverhältnis betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes und die Grundmietzeit annähernd decken oder zwar die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erheblich länger als die Grundmietzeit ist, jedoch dem Leasingnehmer ein Recht auf Mietverlängerung oder Kauf zusteht und bei Ausübung dieser Optionen nur noch ein geringer Mietzins oder ein einer Anerkennungsgebühr gleichkommender Kaufpreis zu entrichten ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BFH/NV 2000, 658; in BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34, dort auch zur Bemessung der Anschaffungskosten).

    Das Leasinggut habe in seiner Gesamtheit nur beim Leasingnehmer eine wirtschaftlich sinnvolle Verwendung finden können (vgl. ferner BFH-Urteile in BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34; vom 24. Januar 1990 I R 54/86, BFH/NV 1991, 406; vom 30. November 1989 IV R 97/86, BFH/NV 1991, 432).

    Indes hat die Rechtsprechung --wie ausgeführt-- Fallgruppen entwickelt, bei denen regelmäßig die Möglichkeit anzunehmen ist, dass der Leasingnehmer den Leasinggeber wirtschaftlich auf Dauer von der Einwirkung auf den Leasinggegenstand ausschließen kann und wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34, unter Ziff. 1. der Gründe).

  • BFH, 18.11.1970 - I 133/64

    Mietkaufvertrag - Anrechnung der Mietzahlungen - Ausübung der Kaufoption -

    Vielmehr bildete diese Option das Kernstück des Vertrages Soweit in der bisherigen Rechtsprechung zur Behandlung von Leasing-Geschäften Grundsätze über den Mietkaufvertrag und über den Erwerb wirtschaftlichen Eigentums entwickelt wurden, sind diese deshalb auch für die Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts von Bedeutung (vgl. BFH-Urteile IV R 144/66 vom 26. Januar 1970, BFH 97, 466, BStBl II 1970, 264; V R 49/70 vom 1. Oktober 1970, BFH 100, 272).

    Vielmehr handelt es sich nur um Beispiele für den allgemeinen Gedanken, daß eine Sache, über die ein anderer als der Eigentümer objektiv diejenige wirtschaftliche Herrschaft ausübt, deren gewöhnlicher Ausdruck das Eigentum ist, für die Besteuerung nicht dem Eigentümer, sondern dem anderen zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteile III 77/57 S vom 19. September 1958, BFH 67, 434, BStBl III 1958, 440; IV R 144/66, a. a. O., Abschn. C III 1; V R 49/70, a. a. O.).

    Wirtschaftlicher Eigentümer ist allgemein derjenige, der den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer im Regelfall, d. h. bei dem für die gewählte Gestaltung typischen Verlauf, für dauernd von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut tatsächlich auszuschließen vermag, so daß der Herausgabeanspruch des bürgerlich-rechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. BFH-Urteile I 51/61 S vom 2. November 1965, BFH 84, 171, BStBl III 1966, 61; IV R 144/66, a. a. O., Abschn. C III 1, mit weiteren Nachweisen; V R 49/70, a. a. O.).

  • FG Köln, 18.06.2014 - 14 K 1714/10

    Abweichende Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus

    Der Grund warum die Finanzverwaltung die Einbeziehung der hier streitigen "sale-and-Mietkauf-back"-Geschäfte in die Übergangsregelung des BMF-Schreibens in BStBl I 2008, 1084 ablehnt, liege darin, dass bereits nach den UStR 2000 und 2005 für die Qualifizierung eines Geschäftes als Lieferung die wirtschaftliche Betrachtungsweise ("Verschaffung des wirtschaftlichen Eigentums") maßgeblich gewesen sei (vgl. Abschn. 25 Abs. 4 Satz 2 UStR a.F. mit Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 1. Oktober 1970 V R 49/70, BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34).

    Hierfür ausschlaggebend war, dass bereits nach den UStR 2000 und UStR 2005 für die Qualifizierung eines Geschäfts als Lieferung die wirtschaftliche Betrachtungsweise ("Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht") maßgeblich war (vgl. Abschn. 25 Abs. 4 Satz 2 UStR 2000 und UStR 2005 mit Bezugnahme auf das BFH-Urteil in BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34).

    Auf das BFH-Urteil vom 1.10.1970 - BStBl 1971 II S. 34 - wird hingewiesen.

    In dem BFH-Urteil vom 1. Oktober 1970 V R 49/70, BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34 hat sich der V. Senat der Rechtsprechung des IV. Senats in seinem Urteil vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264 angeschlossen, wonach ein Wirtschaftsgut steuerrechtlich abweichend vom rechtlichen Eigentum dem wirtschaftlichen Eigentümer zugerechnet werden kann.

  • BFH, 29.07.1976 - V B 10/76

    Zulassung der Revision - Beschwerde - Abweichung von Entscheidung -

    "Eindeutige" Vereinbarungen zwischen den Ehegatten, nach denen dem Kläger (Ehemann) nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 1. Oktober 1970 V R 49/70 (BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34 -- Leasingurteil --) und vom 19. Mai 1971 I R 18/70 (BFHE 102, 396, BStBl II 1971, 643) das wirtschaftliche Eigentum am rechtlichen Miteigentum der Ehefrau zustehe, hätten sich nicht feststellen lassen.

    Unter diesen Umständen könne nicht davon ausgegangen werden, daß der Kläger wirtschaftlicher Eigentümer i. S. der Urteile V R 49/70 und I R 18/70 geworden sei.

    Der Kläger macht geltend, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) und das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des BFH V R 49/70 und I R 18/70 ab (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

    Die für die Erlangung wirtschaftlichen Eigentums in den Urteilen V R 49/70 und I R 18/70 aufgestellten Grundsätze hätten Geltung für bewegliche Sachen; für Grundstükke müßten andere Maßstäbe angewendet werden.

  • FG Nürnberg, 29.01.2007 - II 342/05

    Umsatzsteuerliche Würdigung der Kündigung eines Finanzierungs-Leasingvertrages

    Hinsichtlich der Umsatzsteuer wurde die Überlassung des Hubschraubers als Lieferung an die Ast angesehen (BFH-Urteil vom 01.10.1970 V R 49/70, BStBl. II 1971, 34; A 25 Abs. 4 UStR).

    Unstreitig sei aufgrund der Bestimmungen des Leasingerlasses der Hubschrauber dem Unternehmen der Ast zugeordnet worden, so dass die Übergabe des Leasinggegenstandes umsatzsteuerlich als Lieferung gleich einem Kreditkauf zu beurteilen gewesen sei (BFH-Urteil vom 01.10.1970 V R 49/70, BStBl. II 1971, 34; A 25 Abs. 4 UStR).

    Die Frage nach den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen kann nur auf der Grundlage der konkreten vertraglichen Vereinbarungen und deren tatsächlicher Durchführung beantwortet werden (vgl. bereits BFH-Urteil vom 01.10.1970 V R 49/70, BStBl. II 1971, 34; BFH-Urteil vom 09.02.2006 V R 22/03, a.a.O.).

    Es war daher unter den Bedingungen des Vertrages die Übergabe des Hubschraubers an die Ast als eine Lieferung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 UStG anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 01.10.1970 V R 49/70, a.a.O., dort Tz. 3).

  • BFH, 29.11.1972 - I R 178/70

    Zur Frage der Zuordnung der benutzten Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen

    Diese Abgrenzung gilt auch für das Einkommensteuerrecht (Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 14. Aufl., § 4 Anm. 24; vgl. zu § 30 Abs. 2 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes -- Mehrwertsteuer -- 1967 Urteil des BFH V R 49/70 vom 1. Oktober 1970, BFH 100, 272, BStBl II 1971, 34; vgl. ferner BFH-Urteil V R 47/71 vom 13. Januar 1972, BFH 106, 142, BStBl II 1972, 744).
  • BFH, 11.12.1991 - I R 66/90

    Adressierung und Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung durch die Steuerfahndung an

    Solche Sachverhalte können selbst dann verwirklicht sein, wenn der (potentielle) Steuerschuldner im Ausland ansässig ist (vgl. z. B. § 8 des Körperschaftsteuergesetzes - KStG - 1977 i. V. m. § 49 des Einkommensteuergesetzes - EStG - § 4 Abs. 1 des Vermögensteuergesetzes - VStG - § 1 Abs. 2 Satz 3 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - 1980; § 2 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes - GewStG -, und BFH-Urteile vom 24. Februar 1966 V 115/63, BFHE 85, 140, BStBl III 1966, 261, und vom 1. Oktober 1970 V R 49/70, BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34).
  • BFH, 18.12.1980 - V B 24/80

    Ernstlich zweifelhaft, ob an der Rechtsprechung zur Behandlung von

    Im Urteil vom 1. Oktober 1970 V R 49/70 (BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34) hat der Senat hieran festgehalten.
  • FG Münster, 04.10.2019 - 14 K 610/18

    Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen bei der Vermietung von Europaletten

  • FG Berlin, 18.03.2003 - 7 K 7516/01

    Keine Lieferung bei sofortigem Rückerwerb

  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 326/98

    Überlassung von Schutzrechten unter der aufschiebenden Bedingung der

  • BFH, 12.11.1987 - V B 52/86

    Leistungsaustausch bei Baulastübernahme; Bemessungsgrundlage bei tauschähnlichen

  • BFH, 13.01.1972 - V R 47/71

    Buy-back-Fahrzeuge - Vermietung an Selbstfahrer - Anlagevermögen -

  • FG Düsseldorf, 04.06.2019 - 10 K 34/15

    Ablehnung der Gewährung von AfA (Absetzungen für Abnutzungen) bei errichteten

  • BFH, 11.03.1982 - IV R 46/79

    Beiladung eines Gesellschafters - Gewinnverteilung - Festgeldkonto -

  • BFH, 05.12.1974 - V R 30/74

    Begriff des Wirtschaftsguts in § 30 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967

  • FG München, 11.02.2009 - 8 K 2914/08

    Bezeichnung einer nach ausländischem Recht gegründeten Gesellschaft; Rechtsnatur

  • BFH, 19.08.1971 - V R 48/71

    Begriff des Wirtschaftsguts - Selbstverbrauchbesteuerung - Bewertungsrechtliche

  • BFH, 26.02.1985 - VII R 109/78

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung eines Geschäftsführers für Verkürzungen

  • BFH, 19.08.1971 - V R 18/71

    Begriff des Wirtschaftsguts - Selbstverbrauchbesteuerung - Einkommensteuerliche

  • BFH, 15.03.1994 - XI R 89/92

    Lieferung unter Eigentumsvorbehalt im Sinne einer Umsatzsteuerbefreiung

  • BFH, 24.10.1974 - V R 29/74

    Ideelle Hälfte - Ehegatten - Grundstück - Unternehmen des Ehemanns -

  • BFH, 30.05.1974 - V R 141/73

    Einbau - Inbetriebnahme - Ladeneinrichtung - Einbauschrank - Betrieblich genutzte

  • BFH, 17.09.1981 - V R 6/76

    Organgesellschaft - Vorratsvermögen - Entlastung des Vorratsvermögens - Erhöhung

  • BFH, 14.12.1972 - V R 110/72

    Verwaltungsgebäude - Zuführung zum Anlagevermögen - Verwendung - Nutzung -

  • FG Berlin, 15.03.2002 - 7 B 7047/02

    Verschaffung der Verfügungsmacht über ein Wirtschaftsgut

  • BFH, 23.03.1972 - V R 139/71

    Selbstverbrauchbesteuerung - Investierte Wirtschaftsgüter - Anschaffungskosten -

  • FG München, 15.05.2000 - 3 V 560/00

    Umsatzsteuerliche Einordnung von Sale and lease back

  • FG Köln, 09.09.1997 - 7 K 1402/89

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen ;

  • FG Niedersachsen, 05.03.1992 - XI 319/91

    Steuerbefreiung eines betrieblichen Schuldenerlasses; Steuerfreier

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