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   BFH, 29.09.1988 - V R 53/83   

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BFH, 29.09.1988 - V R 53/83 (https://dejure.org/1988,595)
BFH, Entscheidung vom 29.09.1988 - V R 53/83 (https://dejure.org/1988,595)
BFH, Entscheidung vom 29. September 1988 - V R 53/83 (https://dejure.org/1988,595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    NATOTrStatZAbk Art. 67 Abs. 3; UStG 1967/1973 § 3 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Amtliche Beschaffungsstelle - Leistungen - In Auftrag geben - Abgabe eines Vertragsangebots - Mitwirkung am Umsatzgeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 395
  • BB 1988, 2375
  • BStBl II 1988, 1022
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 104/85

    Entgeltliche Werbeleistungen von Sportlern führen zu Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 29.09.1988 - V R 53/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 115, BStBl II 1986, 520, unter 4 a bis c, m.w.N.) ist ein FA bei der Durchführung einer Veranlagung grundsätzlich nicht an Auffassungen gebunden, die es bei vorausgegangenen Veranlagungen vertreten hat.
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85

    Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger -

    Auszug aus BFH, 29.09.1988 - V R 53/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 115, BStBl II 1986, 520, unter 4 a bis c, m.w.N.) ist ein FA bei der Durchführung einer Veranlagung grundsätzlich nicht an Auffassungen gebunden, die es bei vorausgegangenen Veranlagungen vertreten hat.
  • BFH, 26.02.1985 - VII R 143/81

    Vorliegen eines Verfahrensmangels bei Außerachtlassung von verzichtbaren

    Auszug aus BFH, 29.09.1988 - V R 53/83
    Wird ein Verstoß gegen solche Vorschriften des Prozeßrechts gerügt, auf deren Beachtung die Beteiligten verzichten können, so ist die durch § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO vorgeschriebene Form der Begründung nur erfüllt, wenn auch vorgetragen worden ist, daß die Rechtsnormverletzung bereits in der Vorinstanz gerügt worden sei und daß nicht etwa ein Verzicht oder ein Verlust des Rügerechts durch Unterlassung rechtzeitiger Rüge i.S. des § 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung (ZPO) vorliege (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Februar 1985 VII R 143/81, BFH/NV 1986, 100; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 120 Anm. 38).
  • BFH, 14.05.1981 - V R 123/74

    Stationierungsstreitkräfte - Heißgetränkeautomat - Automatenaufstellvertrag -

    Auszug aus BFH, 29.09.1988 - V R 53/83
    b) Das FG ist hiernach zutreffend davon ausgegangen, daß die umstrittene Steuerbefreiung nicht nur zur Voraussetzung hat, die Leistung müsse an die Truppe oder das zivile Gefolge selbst vorgenommen worden sein, nicht an die Mitglieder der Truppe oder des zivilen Gefolges (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14. Mai 1981 V R 123/74, BFHE 133, 466, BStBl II 1981, 690), sondern daß darüber hinaus erforderlich ist, die Leistung müsse von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe oder des zivilen Gefolges in Auftrag gegeben sein.
  • BFH, 05.07.2012 - V R 10/10

    Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

    Dies setzt voraus, dass diese Stelle durch Abgabe des Vertragsangebots oder durch Annahme eines Vertragsangebots am Zustandekommen des betreffenden Umsatzgeschäfts mitgewirkt hat (vgl. BFH-Urteile vom 14. April 2010 XI R 12/09, BFHE 230, 235, BStBl II 2011, 138; vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022).
  • BFH, 29.03.2007 - IV R 6/05

    Ferienwohnung; Gewinnerzielungsabsicht

    Die Kläger haben nämlich nicht vorgetragen, dass sie die Nichtvernehmung bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem FG, in der sie sachkundig vertreten waren, gerügt hätten (zu diesem Erfordernis z.B. BFH-Urteil vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 103 und § 120 Rz 69, m.w.N. aus der jüngeren Rechtsprechung).
  • BFH, 26.05.2020 - VII R 17/19

    Lieferung von Energieerzeugnissen an Angehörige der US-Streitkräfte

    Wie der BFH mit Urteil vom 29.09.1988 - V R 53/83 (BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022) entschieden hat, wird mit der Wendung "in Auftrag geben" im allgemeinen Sprachgebrauch nicht an § 662 BGB angeknüpft.

    In dem entschiedenen Fall wurden nach den Feststellungen des FG die amtlichen Beschaffungsstellen erst nach Leistungsausführung befasst (vgl. BFH-Urteil in BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022, unter II.1.d).

  • BFH, 05.09.1990 - X R 100/89

    Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen -

    Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung mußte es zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgeben, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Urteile vom 13. April 1967 V 235/64, BFHE 88, 443, BStBl III 1967, 442, m. w. N.; vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520 unter 4. c; vom 7. Juni 1988 VIII R 296/82, BFHE 153, 407, 413, BStBl II 1988, 886; vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, 400, BStBl II 1988, 1022 unter II. B. 2.; vom 15. Dezember 1988 IV R 36/84, BFHE 155, 538, 540, BStBl II 1989, 363; vom 28. Februar 1990 I R 120/86, BFHE 160, 96, BStBl II 1990, 553 unter 4.).
  • BFH, 14.04.2010 - XI R 12/09

    Umsatzsteuerbefreiung mehrerer zeitlich aufeinander folgender Leistungen an

    Leistungen werden durch eine amtliche Beschaffungsstelle i.S. des Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Nr. 1 NATOTrStatZAbk "in Auftrag gegeben", indem die Stelle durch Abgabe des Vertragsangebots oder durch Annahme eines Vertragsangebots am Zustandekommen des betreffenden Umsatzgeschäftes mitwirkt (vgl. BFH-Urteile vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022, Leitsatz; vom 26. März 1992 V R 6/87, BFH/NV 1993, 59, unter 2.a der Gründe).
  • BFH, 17.08.2000 - VII B 45/00

    Abgabenschuldentstehung - Abgabenschuldnerschaft - Deutscher Soldat -

    Davon, dass der erforderliche Nachweis ordnungsgemäß geführt worden ist (zur Führung des Nachweises in Fällen, die nach dem NATO-Zusatzabkommen zu beurteilen sind, s. BFH-Urteil vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022), scheint das HZA auszugehen, obwohl die Berechtigung zur Ausstellung von Abwicklungsscheinen für die Beschaffung der in Rede stehenden Waren zu Gunsten des Antragstellers zumindest bestritten wird.
  • BFH, 26.03.1992 - V R 6/87

    Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen an eine in der

    Wird die amtliche Beschaffungsstelle erst eingeschaltet, nachdem ein Mitglied der Truppe oder des zivilen Gefolges oder ein Angehöriger eines Mitglieds die Leistungspflicht durch Vertragsangebot oder durch Angebotsannahme zur Entstehung gebracht hat, liegt keine Auftragsvergabe durch eine amtliche Beschaffungsstelle vor, und zwar auch dann nicht, wenn die Beschaffungsstelle in das Vertragsverhältnis eintritt und Abwicklungsscheine i.S. des § 73 § Abs. 1 Nr. 1 UStDV 1980 ausstellt (Senatsurteil vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022).

    Keiner Entscheidung bedarf danach mehr, ob der Kläger, wie es die Steuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATOTrStatZAbk voraussetzt (Senatsurteil in BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022), Leistungen an die Truppe oder das zivile Gefolge selbst und nicht an die Mitglieder der Truppe oder des zivilen Gefolges vorgenommen hat.

  • BFH, 15.11.1994 - I B 34/94

    Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs

  • FG Niedersachsen, 29.09.2009 - 13 K 170/07

    Ausübung eines Gewerbebetriebs bei Tätigkeit eines Rechtsanwalts als

  • BFH, 28.02.1990 - I R 120/86

    Zum Begriff "Sitz ausschließlich in Berlin (West)", wenn die Kapitalgesellschaft

  • BFH, 10.03.2008 - II B 39/07

    Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO oder fehlerhafte Rechtsanwendung?

  • FG Münster, 15.01.2008 - 14 K 5217/03

    Von einem Kommanditisten gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften als

  • BFH, 16.10.2000 - VI B 168/00

    Verfahrensmangel; Unvollständigkeit des Sitzungsprotokolls; mangelnde

  • BFH, 13.07.1990 - III R 54/86

    Die Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts beginnt für Zwecke der

  • BFH, 24.08.1990 - X R 45/90

    Auf die Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens kann Beteiligter

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.12.2008 - 6 K 1923/06

    Voraussetzungen für den Nachweis der Steuerfreiheit von Leistungen an die

  • FG München, 06.03.1996 - 1 K 1234/93

    Zu versteuernder geldwerter Vorteil durch unentgeltliche Überlassung eines

  • BFH, 31.07.1995 - V B 1/95

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens durch Versagung des rechtlichen

  • FG Köln, 13.02.2003 - 15 K 600/99

    Bereitstellung von Adressen für sog. Mailing-Aktionen als selbständige

  • BFH, 10.11.1994 - IV B 23/94

    Begründetheit einer Beschwerde durch Rüge einer fehlerhaften Beweiswürdigung

  • BFH, 24.07.1992 - V B 35/92

    Revision wegen Verfahrensfehlern, Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der

  • FG München, 19.06.2000 - 13 K 3435/96

    Geldwerter Vorteil durch Überlassung eines betrieblichen Pkw's -

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 6 K 1025/06

    Umsatzsteuerfreiheit der Lieferungen und sonstigen Leistungen an eine Truppe oder

  • BFH, 28.07.1993 - V R 25/93

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 12.01.1993 - V R 59/89

    Einspruchsvoraussetzungen im Zusammenhang mit einer nicht beanstandeten

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2385/14

    Steuerbefreiung für Vermietungsumsätze betreffend Vermietungen an Mitglieder der

  • BFH, 13.12.1995 - XI R 40/95

    Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen

  • BFH, 30.08.1995 - II B 66/95
  • BFH, 04.08.1993 - V B 190/92

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • FG Thüringen, 19.08.1998 - III 96/98

    Anerkennung von Aufwendungen aus zwei Studiengängen als Werbungskosten bei den

  • BFH, 24.08.1990 - X R 46/90

    Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens - Befolgung der Vorschriften -

  • FG Köln, 17.03.1999 - 4 K 10078/97
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