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   BFH, 10.05.1996 - V R 53/95   

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BFH, 10.05.1996 - V R 53/95 (https://dejure.org/1996,7777)
BFH, Entscheidung vom 10.05.1996 - V R 53/95 (https://dejure.org/1996,7777)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 1996 - V R 53/95 (https://dejure.org/1996,7777)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 14.11.1995 - VII B 186/95

    Bedeutung des richterlichen Hinweises nach § 76 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung

    Auszug aus BFH, 10.05.1996 - V R 53/95
    Dieser Verfahrensmangel ist nicht in § 116 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 FGO bezeichnet und eröffnet eine zulassungsfreie Revision nicht (vgl. z. B. Beschlüsse des BFH vom 14. November 1995 VIII R 84/93, 1/94, BFH/NV 1996, 416, 418; vom 28. April 1992 VIII R 31/91, BFH/NV 1992, 685).

    Daß der abgeordnete Richter, der auch während des Geschäftsjahres (§ 21 e Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes -- GVG --) einem Senat des FG zugewiesen werden kann (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1996, 416), nicht vorschriftsmäßig i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO an der Vorentscheidung mitgewirkt hätte, vermutet der Kläger nur, ohne dafür konkrete Anhaltspunkte zu haben.

  • BFH, 28.04.1992 - VIII R 31/91

    Voraussetzung und Schlüssigkeit der Revision bei Geltendmachung eines

    Auszug aus BFH, 10.05.1996 - V R 53/95
    Dieser Verfahrensmangel ist nicht in § 116 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 FGO bezeichnet und eröffnet eine zulassungsfreie Revision nicht (vgl. z. B. Beschlüsse des BFH vom 14. November 1995 VIII R 84/93, 1/94, BFH/NV 1996, 416, 418; vom 28. April 1992 VIII R 31/91, BFH/NV 1992, 685).
  • BFH, 23.08.1985 - IV B 52/85

    Hinreichende Begründung für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

    Auszug aus BFH, 10.05.1996 - V R 53/95
    Das gilt auch für die Rüge des Klägers, das FG habe die Aussage des Prüfers unrichtig gewürdigt, denn die damit verbundenen Angriffe gegen die Beweiswürdigung des FG betreffen keinen Verfahrensmangel (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, 672; vom 23. August 1985 IV B 52/85, BFH/NV 1986, 739, 740; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 28, m. w. N.).
  • BVerwG, 16.09.1983 - 8 CB 49.83

    Zulassungsfreie Verfahrensrevision - Nichtöffentliche Urteilsverkündung -

    Auszug aus BFH, 10.05.1996 - V R 53/95
    Die Rüge ist schon deshalb unschlüssig, weil dadurch die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens, die sich auf die mündliche Verhandlung und nicht auf die Verkündung des Urteils außerhalb der mündlichen Verhandlung beziehen (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 16. September 1983 8 CB 49.83, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 133 Nr. 45, Die Öffentliche Verwaltung 1983, 989; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 21), nicht verletzt worden sein können.
  • BFH, 14.07.1987 - VII R 17/87

    Anforderungen an die Zulässikgiet der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 10.05.1996 - V R 53/95
    Der Revisionskläger muß sich mit den Einzelheiten der Geschäftsverteilung konkret auseinandersetzen (vgl. BFH-Beschluß vom 21. September 1994 VIII R 80-82/93, BFH/NV 1995, 416, 417; BFH-Urteil vom 14. Juli 1987 VII R 17/87, BFH/NV 1988, 307), weil diese Rüge nur bei Willkür durchzugreifen vermag.
  • BFH, 18.03.1987 - V R 96/86

    Verfahrensmangel der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BFH, 10.05.1996 - V R 53/95
    Er muß eigene Ermittlungen anstellen und auf der Grundlage der ihm vom FG erteilten Auskünfte oder der ihm möglichen Einsicht in den Geschäftsverteilungsplan (§ 4 FGO i. V. m. § 21 e GVG) Tatsachen darlegen, die seiner Meinung nach den Besetzungsmangel ergeben (BFH-Beschluß vom 18. März 1987 V R 96/86, BFH/NV 1987, 591).
  • BVerwG, 19.08.1980 - 6 CB 29.80

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Klärungsbedürftige

    Auszug aus BFH, 10.05.1996 - V R 53/95
    Es ist gerechtfertigt, die zulassungsfreie Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 4 FGO nur auf Verstöße gegen die Öffentlichkeitsvorschriften bei der mündlichen Verhandlung zu begrenzen (vgl. auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 116 FGO Tz. 19), weil ein Verstoß gegen die Öffentlichkeitsvorschriften bei der Verkündung des Urteils die Entscheidungsfindung nicht beeinflußt haben kann (vgl. BVerwG- Beschluß vom 19. August 1980 6 CB 29/80, Verwaltungs-Rechtsprechung 32, 504, 505).
  • BFH, 10.11.1987 - V B 19/85

    Verfahrensmangel bei rechtsirriger Beurteilung einer verfahrensrechtlichen Frage

    Auszug aus BFH, 10.05.1996 - V R 53/95
    Soweit der Kläger rügt (Revisionsbegründung zu 4), daß das FG unzutreffend die Bestimmungen über die Betriebsprüfung nach § 146 a Abs. 3 der Reichsabgabenordnung auf die bei ihm durchgeführte Außenprüfung angewendet und nicht beachtet habe, daß der Prüfer entgegen § 198 der Abgabenordnung (AO 1977) den Beginn der Prüfung nicht aktenkundig gemacht habe, beruft er sich nicht auf Ver fahrensfehler, sondern schildert sachlich-rechtliche Fehler, die im Rahmen einer Revision nach § 116 Abs. 1 FGO nicht erheblich sind (vgl. zur Abgrenzung von Verfahrensfehlern und Fehlern bei der recht lichen Beurteilung BFH-Beschluß vom 10. November 1987 V B 19/85, BFH/NV 1988, 448).
  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BFH, 10.05.1996 - V R 53/95
    Das gilt auch für die Rüge des Klägers, das FG habe die Aussage des Prüfers unrichtig gewürdigt, denn die damit verbundenen Angriffe gegen die Beweiswürdigung des FG betreffen keinen Verfahrensmangel (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671, 672; vom 23. August 1985 IV B 52/85, BFH/NV 1986, 739, 740; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 28, m. w. N.).
  • BFH, 18.11.1969 - II R 90/67

    Finanzgericht - Vorschriftsmäßige Besetzung - Abgeordneter Richter - Richter

    Auszug aus BFH, 10.05.1996 - V R 53/95
    Bei Entscheidungen der FG darf auch ein von einem anderen Gericht abgeordneter Richter mitwirken (vgl. § 29 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes; vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 18. November 1969 II R 90/67, BFHE 97, 340, BStBl II 1970, 127).
  • BFH, 25.03.1993 - V R 100/92

    Zulässigkeit einer Revision ohner vorherige Zulassung bei Geltendmachung einer

  • BFH, 14.11.1995 - VIII R 84/93
  • BFH, 21.09.1994 - VIII R 80/93
  • BFH, 13.05.2013 - I R 39/11

    Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung bei Beteiligung einer

    Denn die Entscheidungsfindung kann durch die nichtöffentliche Verkündung eines Urteils nicht beeinflusst worden sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 1996 V R 53/95, BFH/NV 1997, 37; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1980  6 CB 29/80, Die Öffentliche Verwaltung 1981, 969; Beermann in Beermann/ Gosch, FGO § 119 Rz 67).
  • BFH, 29.02.2008 - V B 202/07

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß gegen die

    Der Kläger hat sich darüber hinaus nicht, wie erforderlich (BFH-Beschluss vom 10. Mai 1996 V R 53/95, BFH/NV 1997, 37, m.w.N.), mit den Einzelheiten der Geschäftsverteilung des FG konkret auseinandergesetzt.
  • BFH, 16.07.2004 - VII B 205/03

    Bindungswirkung einer vZTA

    Hierzu müssen konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die geeignet erscheinen, eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts darzutun (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 1996 V R 53/95, BFH/NV 1997, 37; vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638).
  • BFH, 19.02.2009 - VIII B 52/08

    Nur greifbar gesetzwidrige Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als

    Soweit der Kläger eine Fehlerhaftigkeit der Geschäftsverteilung des FG und damit eine vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank rügt (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), fehlt es schon an dem ihm obliegenden Vortrag konkreter Tatsachen, die geeignet erscheinen, eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts darzutun (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 1996 V R 53/95, BFH/NV 1997, 37; vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638), zumal nicht jeder Fehler bei der Besetzung der Richterbank zu einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) führt (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 190, 47, 56, BStBl II 2000, 88, 92).
  • BFH, 16.07.2004 - VII B 206/03

    Reichweite der Bindungswirkung einer verbindlichen Zolltarifauskunft

    Hierzu müssen konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die geeignet erscheinen, eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts darzutun (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 1996 V R 53/95, BFH/NV 1997, 37; vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638).
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