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   BFH, 20.10.2016 - V R 54/14   

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https://dejure.org/2016,54963
BFH, 20.10.2016 - V R 54/14 (https://dejure.org/2016,54963)
BFH, Entscheidung vom 20.10.2016 - V R 54/14 (https://dejure.org/2016,54963)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - V R 54/14 (https://dejure.org/2016,54963)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Umsatzsteuer: Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung; Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 14, UStG § ... 14a, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStDV § 31 Abs 5, EWGRL 388/77 Art 18 Abs 1 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 22 Abs 3, UStG § 14, UStG § 14a, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStDV § 31 Abs 5, UStG VZ 2005, UStG VZ 2006
    Umsatzsteuer: Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung; Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung

  • Bundesfinanzhof

    Umsatzsteuer: Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung; Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 UStG 2005, § 14a UStG 2005, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 31 Abs 5 UStDV 2005, Art 18 Abs 1 Buchst a EWGRL 388/77
    Umsatzsteuer: Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung; Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 31 Abs. 5 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG a.F.), § 14 UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG, §§ 14, 14a UStG, § 31 Abs. 5 Satz 1 UStDV, § 14 Abs. 4, § 14a UStG, Richtlinie 77/388/EWG, Richtlinie 2002/93/EG, Richtlinie 2003/92/EG, Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG, Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG, Art. 22 Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG, Art. 22 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG, § 31 Abs. 5 UStDV, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Nachholung des Vorsteuerabzugs bei Berichtigung einer ursprünglich den Anforderungen nicht entsprechenden Rechnung

  • rewis.io

    Umsatzsteuer: Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung; Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Nachholung des Vorsteuerabzugs bei Berichtigung einer ursprünglich den Anforderungen nicht entsprechenden Rechnung

  • rechtsportal.de

    UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; UStDV § 31 Abs. 5
    Zeitpunkt der Nachholung des Vorsteuerabzugs bei Berichtigung einer ursprünglich den Anforderungen nicht entsprechenden Rechnung

  • datenbank.nwb.de

    Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung; Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerabzug - und die Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Was ist die rückwirkende Rechnungsberichtigung eigentlich?

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 14
    Vorsteuerabzug, Rechnung, Inhalt

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.10.2016 - V R 26/15

    Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - V R 54/14
    NV: Die Berichtigung der Angaben zu Name und Anschrift des Leistungsempfängers nach § 31 Abs. 5 UStDV wirkt auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungsausstellung zurück (Änderung der Rechtsprechung; wie Senatsurteil vom 20. Oktober 2016 V R 26/15).

    Wegen der Einzelheiten verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom 20. Oktober 2016 V R 26/15 (BFHE 255, 348, unter II.3.).

    c) Die Rechnungen wurden noch während des Einspruchsverfahrens und damit auch rechtzeitig berichtigt (vgl. zu den zeitlichen Grenzen der Berichtigung Senatsurteil in BFHE 255, 348, unter II.4.c).

    Wegen der Einzelheiten verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil in BFHE 255, 348, unter II.5.

  • EuGH, 15.09.2016 - C-518/14

    Senatex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - V R 54/14
    Der Senat hat am 25. August 2015 das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in dem Verfahren des Niedersächsischen FG 5 K 40/14 (EuGH-Urteil Senatex GmbH vom 15. September 2016 C-518/14, EU:C:2016:691, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2016, 2211) beschlossen.

    Wird zunächst eine Rechnung ausgestellt, die den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG (für das Streitjahr 2003 des § 14 UStG a.F.) nicht entspricht, und wird diese Rechnung später nach § 31 Abs. 5 UStDV berichtigt, kann das Recht auf Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG aufgrund der berichtigten Rechnung entsprechend den Vorgaben des Unionsrechts (vgl. EuGH-Urteil Senatex GmbH, EU:C:2016:691, DStR 2016, 2211) für den Besteuerungszeitraum ausgeübt werden, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde.

    Dass im Streitjahr 2003 im nationalen Recht keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Berichtigung bestand, ist im Hinblick auf das EuGH-Urteil Senatex GmbH (EU:C:2016:691, DStR 2016, 2211) unerheblich.

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 K 5092/14

    Kein rückwirkender Vorsteuerabzug bei Berichtigung von unzutreffenden Angaben in

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - V R 54/14
    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Oktober 2014  5 K 5092/14 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 3. April 2012 aufgehoben.

    Die daraufhin erhobene Klage wurde vom Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 600 veröffentlichten Urteil abgewiesen.

  • FG Niedersachsen, 03.07.2014 - 5 K 40/14

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus berichtigten Rechnungen in einem

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - V R 54/14
    Der Senat hat am 25. August 2015 das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in dem Verfahren des Niedersächsischen FG 5 K 40/14 (EuGH-Urteil Senatex GmbH vom 15. September 2016 C-518/14, EU:C:2016:691, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2016, 2211) beschlossen.
  • BFH, 20.07.2012 - V B 82/11

    Leistungsort bei Schadensregulierung und Rückwirkung der Rechnungsberichtigung -

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - V R 54/14
    Ein Dokument ist jedenfalls dann eine Rechnung und damit berichtigungsfähig, wenn es Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält (Senatsbeschluss vom 20. Juli 2012 V B 82/11, BFHE 237, 545, BStBl II 2012, 809, Rz 33).
  • EuGH, 15.09.2016 - C-516/14

    Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos - Vorlage zur

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - V R 54/14
    Ebenso kann dahingestellt bleiben, ob entsprechend den Grundsätzen des EuGH-Urteils Barlis 06 vom 15. September 2016 C-516/14 (EU:C:2016:690, DStR 2016, 2216, Rz 35) das Vorsteuerabzugsrecht auch ohne förmliche Berichtigung möglicherweise nicht ordnungsgemäßer Rechnungen ausgeübt werden konnte.
  • FG Niedersachsen, 17.09.2020 - 11 K 324/19

    Rückwirkende Berichtigung der Rechnungen eines Subunternehmens an ein

    bb) Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH mit drei Entscheidungen vom 20.10.2016 angeschlossen (V R 26/15, BFH/NV 2017, 252; V R 54/14, BFH/NV 2017, 488 und V R 64/14, BFH/NV 2017, 490).
  • FG München, 29.03.2017 - 3 K 2565/16

    Rückwirkende Berichtigung von Rechnungen ohne Angabe der Steuernummer und der

    bb) Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH mit drei Urteilen jeweils vom 20. Oktober 2016 angeschlossen (V R 26/15, BFH/NV 2017, 252, V R 54/14, BFH/NV 2017, 488 und V R 64/14, BFH/NV 2017, 490).
  • FG Baden-Württemberg, 04.06.2020 - 1 K 2492/19

    Vorsteuerabzug: Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer -

    Eine Rechnungsberichtigung erfolgte nicht (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 2016 V R 54/14, BFH/NV 2017, 488).
  • FG Düsseldorf, 08.06.2018 - 1 K 3724/15

    Zum Vorliegen einer nach Art. 226 der MwStSystRL ausgestellten Rechnung als

    Soweit nach der neuern Rechtsprechung eine nicht ordnungsgemäße Rechnung rückwirkend auf den Zeitpunkt der erstmaligen Ausstellung der Rechnung berichtigt werden kann (vgl. nur BFH, Urteile vom 20.10.2016 V R 26/15, BFH/NV 2017, 252; V R 54/14, BFH/NV 2017, 488; V R 64/14, BFH/NV 2017, 490) führt dies im Streitfall nicht dazu, dass die Klägerin ihr Vorsteuerabzugsrecht aus den "Schlussrechnungen" ( 3. Version ), welche die "Schlussrechnungen" ( 2. Version ) vom 01.05.2007 berichtigen bzw. die fehlenden Angaben (Steuernummer und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers) ergänzen, deshalb nicht mehr beanspruchen kann, weil für den Besteuerungszeitraum 2007 bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
  • FG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 1 K 3704/15

    Zulässiger Ansatz von Sicherheitszuschlägen im Rahmen einer Schätzung von

    Hierfür reicht es aus, dass sie diesbezügliche Angaben enthält und die Angaben nicht in so hohem Maße unbestimmt, unvollständig oder offensichtlich unzutreffend sind, dass sie fehlenden Angaben gleichstehen (BFH-Urteil vom 20. Oktober 2016 V R 54/14, nicht veröffentlicht, zur fehlerhaften Bezeichnung des Leistungsempfängers).
  • FG Baden-Württemberg, 24.05.2017 - 1 K 605/17

    Rechnungsberichtigung bei fehlender elektronischer Signatur einer Gutschrift

    Der BFH hat sich der Rechtsprechung des EuGH hinsichtlich der rückwirkenden Rechnungsberichtigung im Prinzip angeschlossen (BFH-Urteile vom 20. Oktober 2016 V R 26/15, Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2017, 73, Rz 17; vom 20. Oktober 2016 V R 64/14, MwStR 2017, 425; vom 20. Oktober 2016 V R 54/14, MwStR 2017, 422).
  • FG München, 01.09.2021 - 3 K 1850/19

    Rechnung - Rechnungsberichtigung

    Dieser Rechtsprechung des EuGH hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteilen jeweils vom 20. Oktober 2016 angeschlossen (V R 26/15, BStBl II 2020, 593; V R 54/14, BFH/NV 2017, 488 und V R 64/14, BFH/NV 2017, 490).

    dd) Diese Lösung steht zur Überzeugung des Gerichts auch nicht im Widerspruch zu dem Urteil des BFH vom 20. Oktober 2016 (V R 54/14, BFH/NV 2017, 488, Rz. 15 und 18), in der der BFH in einem Fall eine Rechnungsberichtigung für zulässig erachtete, in dem auf der Rechnung ein fehlender Rechtsformzusatz (GmbH statt Sp.zo.o) des Leistungsempfängers angegeben war und nach der Adressierung der ursprünglich erteilten Rechnungen trotz einer möglichen Verwechslungsgefahr zumindest nur ein beschränkter Kreis verbundener Unternehmen als Leistungsempfänger in Betracht kam.

  • FG Niedersachsen, 17.09.2020 - 11 K 323/19

    Rückwirkende Berichtigung der Rechnungen eines Subunternehmens an ein

  • FG Niedersachsen, 20.05.2019 - 11 K 161/16

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines in einen Umsatzsteuerbetrug eingebundenen

  • BFH, 14.11.2022 - XI B 105/21

    Berichtigung einer Rechnung mit Rückwirkung

  • FG Köln, 26.05.2020 - 8 K 250/17

    Umsatzsteuer: Rückwirkende Rechnungsberichtigung bei innergemeinschaftlichem

  • FG Niedersachsen, 23.01.2020 - 11 K 153/19

    Fehlende Berechtigung des Vorsteuerabzuges auf Eingangsrechnungen wegen

  • FG München, 29.03.2017 - 3 K 1448/14

    Vorsteuerabzug aus einer berichtigten Rechnung

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