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   BFH, 19.10.1995 - V R 60/92   

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BFH, 19.10.1995 - V R 60/92 (https://dejure.org/1995,1025)
BFH, Entscheidung vom 19.10.1995 - V R 60/92 (https://dejure.org/1995,1025)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - V R 60/92 (https://dejure.org/1995,1025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Satz 1 und 2; UStG 1973/1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Schätzungsbescheid - Vorsteuerbetrag - Umsatzsteuererklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 1
  • BB 1996, 40
  • BB 1996, 942
  • DB 1996, 24
  • BStBl II 1996, 149
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.08.1991 - V R 106/88

    Bei grobem Verschulden des Steuerpflichtigen am nachträglichen Bekanntwerden von

    Auszug aus BFH, 19.10.1995 - V R 60/92
    Ein Zusammenhang zwischen steuererhöhenden und steuermindernden Tatsachen im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. August 1991 V R 106/88, unter II. 2. b, 7. Absatz, BFHE 165, 424, BStBl II 1992, 12, und vom 21. Februar 1991 V R 25/87, unter 3., letzter Absatz, BFHE 164, 1, BStBl II 1991, 496).

    Zwischen nachträglich bekanntgewordenen steuerpflichtigen Umsätzen und den vorsteuerbelasteten Leistungen an den Unternehmer besteht der danach erforderliche Zusammenhang nur insoweit, als die Leistungen zur Ausführung der nachträglich bekanntgewordenen Umsätze verwendet wurden (BFH-Urteil in BFHE 165, 424, BStBl II 1992, 12 unter II. 2. b, 6. Absatz).

    Für derartige Umstände hält der erkennende Senat es nicht für gerechtfertigt, darauf zu bestehen, daß ein Zusammenhang i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO 1977 lediglich dann vorliege, wenn die nachträglich bekanntgewordenen Leistungsbezüge zur Ausführung der nachträglich bekanntgewordenen Ausgangsumsätze verwendet wurden (vgl. Senatsurteil in BFHE 165, 424, BStBl II 1992, 12, unter II. 2. b; siehe auch oben II. 1. a. E.).

  • BFH, 21.02.1991 - V R 25/87

    Antrag auf schlichte Änderung - Einspruch - Grobes Verschulden - Steuermindernde

    Auszug aus BFH, 19.10.1995 - V R 60/92
    Ein Zusammenhang zwischen steuererhöhenden und steuermindernden Tatsachen im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. August 1991 V R 106/88, unter II. 2. b, 7. Absatz, BFHE 165, 424, BStBl II 1992, 12, und vom 21. Februar 1991 V R 25/87, unter 3., letzter Absatz, BFHE 164, 1, BStBl II 1991, 496).
  • BFH, 10.04.2003 - V R 26/02

    Rechtsfehlerberichtigung bei neuen Tatsachen

    Werden nachträglich sowohl steuererhöhende Tatsachen (Umsätze) als auch steuermindernde Tatsachen (Vorsteuerbeträge) bekannt und führen die steuererhöhenden Tatsachen zur Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977, so können die steuermindernden Tatsachen sowohl gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 als auch gemäß § 177 AO 1977 zu berücksichtigen sein (Fortentwicklung des Senatsurteils vom 19. Oktober 1995 V R 60/92, BFHE 179, 1, BStBl II 1996, 149).

    Das FG berief sich dabei auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Oktober 1995 V R 60/92 (BFHE 179, 1, BStBl II 1996, 149) und legte seiner Entscheidung folgende Berechnung zugrunde:.

    Mit der Revision, die der Senat durch Beschluss vom 19. Juni 2002 V B 122/01 (BFH/NV 2002, 1354) zugelassen hat, rügt das FA fehlerhafte Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO 1977 und Abweichung des FG-Urteils von dem Senatsurteil in BFHE 179, 1, BStBl II 1996, 149.

    Die von der Klägerin in der Umsatzsteuererklärung angegebenen Umsätze beruhen nur insoweit auf nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977, als sie die vom FA in dem Schätzungsbescheid bereits erfassten Umsätze übersteigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 1, BStBl II 1996, 149, unter II. 2.).

    Zwischen nachträglich bekannt gewordenen vorsteuerbelasteten Leistungen an den Unternehmer und nachträglich bekannt gewordenen steuerpflichtigen Umsätzen besteht dieser Zusammenhang nur insoweit, als diese Leistungsbezüge zur Ausführung der nachträglich bekannt gewordenen Umsätze verwendet wurden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 1, BStBl II 1996, 149, unter II. 1.).

    Kann nicht festgestellt werden, dass die nachträglich bekannt gewordenen Leistungsbezüge (unmittelbar) bestimmten nachträglich bekannt gewordenen Umsätzen zuzurechnen sind, ist der Zusammenhang nach dem Verhältnis der geschätzten Umsätze zu den nachträglich erklärten Umsätzen zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 1, BStBl II 1996, 149, unter II. 3.).

  • FG Saarland, 11.04.2002 - 1 K 268/99

    Änderung geschätzter Umsatzsteuerbescheide eines Steuerberaters bei

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  • FG Berlin, 08.05.2001 - 7 K 7331/00

    Änderung eines Umsatzsteuerschätzungsbescheides auf Grund neuer Tatsachen

    Dabei hat der Beklagte die Grundsätze des Urteils des BFH vom 19. Oktober 1995 ( V R 60/92, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 179, 1, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, 149) auf den Streitfall fehlerhaft angewendet.

    Der Beklagte lässt bei seiner Rechnung außer Betracht, dass er im Streitfall - anders als im Ausgangsfall des BFH-Urteils BFHE 179, 1 , BStBl II 1996, 149 - selbst Vorsteuerbeträge geschätzt hatte.

    Die Revision hat der Senat nicht zugelassen, weil er keinen Zulassungsgrund als gegeben erachtet (§ 115 Abs. 2 FGO ), es vielmehr allein um die Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils BFHE 179, 1 , BStBl II 1996, 149 auf den Streitfall ging.

  • BFH, 13.01.2005 - II R 48/02

    Änderung des Vermögensteuerbescheides wegen erhöhter Einkommensteuerschulden nach

    Der Zusammenhang zwischen steuererhöhenden und steuermindernden Tatsachen im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1995 V R 60/92, BFHE 179, 1, BStBl II 1996, 149).
  • BFH, 28.04.2011 - III B 78/10

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung - Änderung aufgrund

    Die angefochtene Vorentscheidung weicht nicht von dem BFH-Urteil vom 19. Oktober 1995 V R 60/92 (BFHE 179, 1, BStBl II 1996, 149) ab.

    Denn die mutmaßlichen Einkünfte waren bereits im Schätzungsbescheid vom 31. März 2006 erfasst (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 1, BStBl II 1996, 149, unter II.2.), während die Kläger sich auf Tatsachen oder Beweismittel berufen, wonach geringere Umsätze getätigt, d.h. bezogen auf die Einkommensteuer geringere Betriebseinnahmen erzielt worden seien, die gegenüber der bisherigen Festsetzung zu einer Minderung führen sollen.

  • FG Köln, 10.06.2009 - 7 K 3999/08

    Anspruch auf Änderung eines auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

    Ein unmittelbarer oder mittelbarer Zusammenhang im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO ist gegeben, wenn eine zu einer höheren Besteuerung führende Tatsache die zu einer Steuerermäßigung führende Tatsache ursächlich bedingt, so dass der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 19.10.1995 V R 60/72, BStBl. II 1996, 149; vom 8.8.1991 V R 106/88, BStBl. II 1992, 12 und vom 28.3.1985 IV R 159/82, BStBl. II 1996, 120; Loose, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 173 Rn 86; von Wedelstädt, in: Beermann/Gosch, AO/FGO, § 173 Rn 107; von Groll, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 173 Rn 301).
  • FG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 K 977/08

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung - Änderung aufgrund

    Ein unmittelbarer oder mittelbarer Zusammenhang im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO ist gegeben, wenn eine zu einer höheren Besteuerung führende Tatsache die zu einer Steuerermäßigung führende Tatsache ursächlich bedingt, so dass der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 19. Oktober 1995 V R 60/72, BStBl. II 1996, 149; vom 8. August 1991 V R 106/88, BStBl. II 1992, 12 und vom 28. März 1985 IV R 159/82, BStBl. II 1996, 120).
  • FG Nürnberg, 12.02.2015 - 4 K 1239/12

    Verfahren einer gestuften Selbstanzeige zur Nachbesteuerung bisher nicht

    Eine solche Verknüpfung ist gegeben, wenn der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (BFH-Urteile vom 08.08.1991 V R 106/88, BStBl II 1992, 86 und vom 19.10.1995 V R 60/92, BStBl II 1996, 149).
  • BFH, 19.06.2002 - V B 122/01

    Berücksichtigung nachträglich bekannt gewordener Vorsteuerbeträge

    Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 8. Mai 2001 7 K 7331/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1259) wird zur weiteren Klärung der Rechtsfrage zugelassen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang nachträglich bekannt gewordene Vorsteuerbeträge gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) berücksichtigt werden können (vgl. bereits Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Oktober 1995 V R 60/92, BFHE 179, 1, BStBl II 1996, 149).
  • FG Niedersachsen, 26.03.2013 - 2 K 23/13

    Nichtigkeit von Steuerbescheiden aufgrund überhöhter Schätzungen bei

    Die tatsächliche Höhe der Einkünfte bzw. Umsätze ist - ebenso wie das Vorliegen erheblicher Krankheitskosten - eine Tatsache i.S.d. § 173 Abs. 1 AO (vgl. BFH-Urteile vom 19. Oktober 1995, V R 60/92, BStBl. II 1996, 149, vom 10. April 2003, V R 26/02, BStBl. II 2003, 785 und vom 10. Juli 2008, IX R 4/08, BFH/NV 2008, 1803; Urteil des FG München vom 20. Mai 2010, 14 K 1061/08, zit. n. juris; Koenig in Pahlke/Koenig, AO, 2. Aufl., Rz. 7, 28, 132 zu § 173).
  • FG Bremen, 25.06.2015 - 3 K 63/13

    Keine nachträgliche Berücksichtigung schuldhaft nicht geltend gemachter

  • FG München, 09.04.2018 - 7 K 2496/17

    Körperschaftsteuergesetz, abweichendes Wirtschaftsjahr, Gewerbesteuermessbetrag,

  • FG München, 20.05.2010 - 14 K 1061/08

    Änderung der Umsatzsteuer nach bestandskräftigem Schätzungsbescheid

  • FG Hamburg, 12.07.2004 - VI 68/03

    Grobes Verschulden bei nachträglich erklärten Einkünften

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   BFH, 19.01.1995 - V R 60/92   

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