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Rechtsprechung
   BFH, 27.10.2020 - V R 20/20 (V R 61/17), V R 20/20, V R 61/17   

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https://dejure.org/2020,47915
BFH, 27.10.2020 - V R 20/20 (V R 61/17), V R 20/20, V R 61/17 (https://dejure.org/2020,47915)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2020 - V R 20/20 (V R 61/17), V R 20/20, V R 61/17 (https://dejure.org/2020,47915)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - V R 20/20 (V R 61/17), V R 20/20, V R 61/17 (https://dejure.org/2020,47915)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 15a, EGRL 112/2006 Art 184, EGRL 112/2006 Art 184 ff, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010, UStG VZ 2011, UStG VZ 2012
    Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15a UStG 2005, Art 184 EGRL 112/2006, Art 184 ff EGRL 112/2006, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010
    Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit

  • IWW

    § 15a des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § ... 15a UStG, § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO), Richtlinie 2006/112/EG, Art. 185 Abs. 1, Art. 187 MwStSystRL, Art. 184, 185, 187 der Mehrwertsteuerrichtlinie, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 15a Abs. 1 UStG, Art. 184 MwStSystRL, Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL, Art. 187 Abs. 1 MwStSystRL, 187 MwStSystRL, § 15a Abs. 11 UStG, §§ 44 f. der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 143 Abs. 2 FGO, § 90 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs für die Errichtung eines Anbaus an ein Alten- und Pflegeheim zum Betrieb einer Cafeteria nach Einstellung deren Betriebes

  • Betriebs-Berater

    Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit

  • rewis.io

    Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit des Unternehmens

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UStG § 15a
    Vorsteuerabzug, Vorsteuerberichtigung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Grundstücksumsätze, Umsatzsteuer
    Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG wegen nachträglicher Nutzungsänderungen
    Leerstandszeiten

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15a
    Vorsteuerabzug, Vorsteuerberichtigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2021, 492
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 09.07.2020 - C-374/19

    Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer

    Auszug aus BFH, 27.10.2020 - V R 20/20
    Hierauf hat der EuGH mit Urteil Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 09.07.2020 - C-374/19 (EU:C:2020:546, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2020, 855, Rz 35) wie folgt geantwortet:.

    Zur Vorsteuerberichtigung hat der EuGH in seinem Urteil Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler (EU:C:2020:546, HFR 2020, 855) entschieden, dass Art. 184, 185 und 187 MwStSystRL "einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, nach der ein Steuerpflichtiger, der das Recht erworben hat, die auf die Errichtung einer zur Nutzung sowohl für besteuerte als auch für steuerbefreite Umsätze bestimmten Cafeteria im Anbau eines von ihm umsatzsteuerfrei betriebenen Alten- und Pflegeheims entfallende Vorsteuer anteilig abzuziehen, zur Berichtigung des ursprünglichen Vorsteuerabzugs verpflichtet ist, wenn er jeglichen besteuerten Umsatz in den Räumlichkeiten dieser Cafeteria eingestellt hat, sofern er weiterhin steuerbefreite Umsätze in diesen Räumlichkeiten getätigt und diese somit nunmehr ausschließlich für diese Umsätze genutzt hat".

    Entscheidend ist hierfür, dass "die Räumlichkeiten der genannten Cafeteria (...) nicht leer stehen, sondern nunmehr ausschließlich im Rahmen steuerbefreiter Umsätze genutzt werden" (EuGH-Urteil Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler, EU:C:2020:546, HFR 2020, 855, Rz 30).

    Es "dienen die im früheren Stadium getätigten Umsätze [dann] (...) nicht mehr der Erbringung besteuerter Leistungen und unterliegen damit dem Mechanismus der Berichtigung der Abzüge" (EuGH-Urteil Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler, EU:C:2020:546, HFR 2020, 855, Rz 32).

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2017 - 3 K 1111/16

    Vorsteuerberichtigung bei einem ehemals gemischt genutzten Gebäude

    Auszug aus BFH, 27.10.2020 - V R 20/20
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13.06.2017 - 3 K 1111/16 aufgehoben.

    Das FG ging in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 338 veröffentlichten Urteil von einer Betriebseinstellung in den Streitjahren aus.

  • BFH, 27.03.2019 - V R 61/17

    EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer

    Auszug aus BFH, 27.10.2020 - V R 20/20
    Im Revisionsverfahren hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 27.03.2019 - V R 61/17 (BFHE 264, 90) das Verfahren nach § 121 Satz 1 i.V.m. § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Vorabentscheidung zur Klärung folgender Frage zur Auslegung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) ersucht:.
  • BFH, 01.09.2022 - III C 2 -S 7316/19/10002 :001
    Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Aufgabe nur einer von mehreren Tätigkeiten; Veröffentlichung des EuGH-Urteils vom 9. Juli 2020, C-374/19, Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler, und des BFH-Urteils vom 27. Oktober 2020 - V R 20/20 (V R 61/17) III C 2 - S 7316/19/10002 :001 2022/0853290 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben).

    In seinem Folgeurteil vom 27. Oktober 2020 - V R 20/20 (V R 61/17), BStBl II 2022 S. xxx, hat der BFH daraufhin entschieden, dass bei einem Gegenstand, den der Unternehmer zunächst gemischt für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze genutzt hatte und bei dem die Verwendung für die steuerpflichtigen Umsätze entfällt, während der Unternehmer die Verwendung für die steuerfreien Umsätze fortsetzt, dies zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG führen könne.

    Auch der BFH ist im Folgeurteil V R 20/20 (V R 61/17) dieser Entscheidung im Grundsatz gefolgt.

    6Im Umfang einer derartigen Nichtnutzung liegt keine Änderung der Verhältnisse im Sinne von § 15a UStG vor (vgl. BFH-Urteil vom 27.10.2020 - V R 20/20 (V R 61/17), BStBl II 2022 S. xxx).".

  • FG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - 1 K 620/20

    Umsätze aus dem Betrieb einer Cafeteria in einem Altersheim sind nicht

    Nach diesen Maßstäben sind die Entgelte aus dem Betrieb der Cafeteria umsatzsteuerpflichtig (ebenso Grebe/Raudszus, Umsatzsteuerberater -UStB-2017, 364, 369; Wagner/Raudszus, UStB 2007, 283, 285, unter "Betrieb einer Cafeteria"; Oberfinanzdirekten -OFD-Niedersachsen, Verfügung vom 09.02.2017, UR 2018, 257, zu 3.; OFD Karlsruhe, Verfügung vom 31.01.2017, juris, zu 2.8.2.; Stadie, UStG, 3. Aufl., 2015, § 4 Nr. 16 Rz. 24; Hölzer in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 16 Rz. 571; Abschn. 4.16.6 Abs. 3 Nr. 1 des Umsatzsteueranwendungserlasses; vgl. auch BFH-Beschluss vom 27.03.2019 V R 61/17, BFHE 264, 19, UR 2019, 432; EuGH-Urteil vom 09.07.2020 C-374/19, Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler, UR 2020, 808, Rn. 10 und nachfolgend BFH-Urteil vom 27.10.2020 V R 20/20, BFHE 271, 257, UR 2021, 281, Rn. 4, zur Problematik der Vorsteuerberichtigung bei einer Cafeteria, die auch auswärtigen Gästen zugänglich war).
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Rechtsprechung
   BFH, 27.03.2019 - V R 61/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11485
BFH, 27.03.2019 - V R 61/17 (https://dejure.org/2019,11485)
BFH, Entscheidung vom 27.03.2019 - V R 61/17 (https://dejure.org/2019,11485)
BFH, Entscheidung vom 27. März 2019 - V R 61/17 (https://dejure.org/2019,11485)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 15a, EGRL 112/2006 Art 185, EGRL 112/2006 Art 187, AEUV Art 267, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010, UStG VZ 2011, UStG VZ 2012
    EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer

  • Bundesfinanzhof

    EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15a UStG 2005, Art 185 EGRL 112/2006, Art 187 EGRL 112/2006, Art 267 AEUV, UStG VZ 2009
    EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer

  • IWW

    Art. 185 Abs. 1, Art. 187 MwStSystRL, § 15a des Umsatzsteuergese... tzes (UStG), § 15a UStG, Richtlinie 2006/112/EG, Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL, § 15a Abs. 1 UStG, § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 4 Nr. 12 UStG, § 3 Abs. 1b UStG, § 15a Abs. 8 UStG, § 74 FGO

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Pflicht des Steuerpflichtigen zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach Einstellung der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Pflicht des Steuerpflichtigen zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs...

  • rewis.io

    EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer

  • rechtsportal.de

    UStG § 15a; MwStSystRL Art. 185, Art. 187
    EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer

  • rechtsportal.de

    UStG § 15a; MwStSystRL Art. 185, Art. 187
    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Pflicht des Steuerpflichtigen zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach Einstellung der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer

  • Der Betrieb

    EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorlage: Vorsteuerberichtigungspflicht für den erfolglosen Unternehmer?

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15a
    Vorsteuerabzug, Vorsteuerberichtigung

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2019, 1185
  • NZG 2019, 760
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 28.02.2018 - C-672/16

    Imofloresmira - Investimentos Imobiliários - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - V R 61/17
    Damit wird völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis gewährleistet, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (EuGH-Urteile Centralan Property vom 15. Dezember 2005 C-63/04, EU:C:2005:773, Rz 51, und Imofloresmira - Investimentos Imobiliários vom 28. Februar 2018 C-672/16, EU:C:2018:134, Rz 38).

    bb) Dabei bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug auch dann erhalten, wenn der Steuerpflichtige die Gegenstände und Dienstleistungen, die zu dem Abzug geführt haben, später aufgrund von Umständen, die von seinem Willen unabhängig sind, nicht im Rahmen besteuerter Umsätze verwenden konnte (EuGH-Urteile INZO vom 29. Februar 1996 C-110/94, EU:C:1996:67, Rz 20; Ghent Coal Terminal vom 15. Januar 1998 C-37/95, EU:C:1998:1, Rz 19 f., und Imofloresmira - Investimentos Imobiliários, EU:C:2018:134, Rz 40 und 42).

    Andernfalls käme es entgegen dem Grundsatz der Neutralität zu willkürlichen Unterscheidungen, da die endgültige Zulassung der Abzüge davon abhinge, ob Investitionen zu steuerbaren Umsätzen führen (EuGH-Urteile INZO, EU:C:1996:67, Rz 22, und Imofloresmira - Investimentos Imobiliários, EU:C:2018:134, Rz 43).

    Dies führe zu ungerechtfertigten Unterscheidungen zwischen Unternehmen mit demselben Profil und derselben Tätigkeit in Bezug auf die steuerliche Behandlung von identischen Immobilieninvestitionstätigkeiten (EuGH-Urteil Imofloresmira - Investimentos Imobiliários, EU:C:2018:134, Rz 44).

    Die vom Willen des Unternehmers unabhängige Nichtverwendung ohne weitere Nutzungsabsicht kann einer Nichtverwendung trotz Absicht zu einer steuerpflichtigen Nutzung, wie sie dem EuGH-Urteil Imofloresmira - Investimentos Imobiliários (EU:C:2018:134) zugrunde lag, gleichzustellen sein.

  • EuGH, 29.02.1996 - C-110/94

    Inzo / Belgischer Staat

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - V R 61/17
    bb) Dabei bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug auch dann erhalten, wenn der Steuerpflichtige die Gegenstände und Dienstleistungen, die zu dem Abzug geführt haben, später aufgrund von Umständen, die von seinem Willen unabhängig sind, nicht im Rahmen besteuerter Umsätze verwenden konnte (EuGH-Urteile INZO vom 29. Februar 1996 C-110/94, EU:C:1996:67, Rz 20; Ghent Coal Terminal vom 15. Januar 1998 C-37/95, EU:C:1998:1, Rz 19 f., und Imofloresmira - Investimentos Imobiliários, EU:C:2018:134, Rz 40 und 42).

    Andernfalls käme es entgegen dem Grundsatz der Neutralität zu willkürlichen Unterscheidungen, da die endgültige Zulassung der Abzüge davon abhinge, ob Investitionen zu steuerbaren Umsätzen führen (EuGH-Urteile INZO, EU:C:1996:67, Rz 22, und Imofloresmira - Investimentos Imobiliários, EU:C:2018:134, Rz 43).

  • EuGH, 15.01.1998 - C-37/95

    Ghent Coal Terminal

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - V R 61/17
    bb) Dabei bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug auch dann erhalten, wenn der Steuerpflichtige die Gegenstände und Dienstleistungen, die zu dem Abzug geführt haben, später aufgrund von Umständen, die von seinem Willen unabhängig sind, nicht im Rahmen besteuerter Umsätze verwenden konnte (EuGH-Urteile INZO vom 29. Februar 1996 C-110/94, EU:C:1996:67, Rz 20; Ghent Coal Terminal vom 15. Januar 1998 C-37/95, EU:C:1998:1, Rz 19 f., und Imofloresmira - Investimentos Imobiliários, EU:C:2018:134, Rz 40 und 42).
  • EuGH, 15.12.2005 - C-63/04

    Centralan Property - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 20 Absatz 3 -

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - V R 61/17
    Damit wird völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis gewährleistet, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (EuGH-Urteile Centralan Property vom 15. Dezember 2005 C-63/04, EU:C:2005:773, Rz 51, und Imofloresmira - Investimentos Imobiliários vom 28. Februar 2018 C-672/16, EU:C:2018:134, Rz 38).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2017 - 3 K 1111/16

    Vorsteuerberichtigung bei einem ehemals gemischt genutzten Gebäude

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - V R 61/17
    Das FG ging in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 338 veröffentlichten Urteil von einer Betriebseinstellung in den Streitjahren aus.
  • BFH, 27.10.2020 - V R 20/20

    Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit

    Im Revisionsverfahren hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 27.03.2019 - V R 61/17 (BFHE 264, 90) das Verfahren nach § 121 Satz 1 i.V.m. § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Vorabentscheidung zur Klärung folgender Frage zur Auslegung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) ersucht:.
  • FG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - 1 K 620/20

    Umsätze aus dem Betrieb einer Cafeteria in einem Altersheim sind nicht

    Nach diesen Maßstäben sind die Entgelte aus dem Betrieb der Cafeteria umsatzsteuerpflichtig (ebenso Grebe/Raudszus, Umsatzsteuerberater -UStB-2017, 364, 369; Wagner/Raudszus, UStB 2007, 283, 285, unter "Betrieb einer Cafeteria"; Oberfinanzdirekten -OFD-Niedersachsen, Verfügung vom 09.02.2017, UR 2018, 257, zu 3.; OFD Karlsruhe, Verfügung vom 31.01.2017, juris, zu 2.8.2.; Stadie, UStG, 3. Aufl., 2015, § 4 Nr. 16 Rz. 24; Hölzer in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 16 Rz. 571; Abschn. 4.16.6 Abs. 3 Nr. 1 des Umsatzsteueranwendungserlasses; vgl. auch BFH-Beschluss vom 27.03.2019 V R 61/17, BFHE 264, 19, UR 2019, 432; EuGH-Urteil vom 09.07.2020 C-374/19, Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler, UR 2020, 808, Rn. 10 und nachfolgend BFH-Urteil vom 27.10.2020 V R 20/20, BFHE 271, 257, UR 2021, 281, Rn. 4, zur Problematik der Vorsteuerberichtigung bei einer Cafeteria, die auch auswärtigen Gästen zugänglich war).
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