Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.03.2001

Rechtsprechung
   BFH, 15.10.1998 - V R 38/97, V R 61/97   

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BFH, 15.10.1998 - V R 38/97, V R 61/97 (https://dejure.org/1998,1630)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1998 - V R 38/97, V R 61/97 (https://dejure.org/1998,1630)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - V R 38/97, V R 61/97 (https://dejure.org/1998,1630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorlage beim EuGH - Berichtigung einer Steuer - Steuerfestsetzungsverfahren - Billigkeitsverfahren - Gutgläubigkeit als Voraussetzung

  • Judicialis

    UStG 1991/1993 § 14 Abs. 2 und 3; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c; ; AO 1977 § 227

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechnungsberichtigung bei unzulässigem Steuerausweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlage beim EuGH - Berichtigung einer Steuer - Steuerfestsetzungsverfahren - Billigkeitsverfahren - Gutgläubigkeit als Voraussetzung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 187, 84
  • BB 1999, 95
  • NZG 1999, 511
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 07.01.1983 - 1 BvR 301/82
    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 38/97
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verneinte im Beschluß vom 7. Januar 1983 1 BvR 301/82 (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1983, 51) einen Verfassungsverstoß der im Urteil vom 10. Dezember 1981 V R 3/75 (BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229) dargelegten Auffassung des BFH, § 14 Abs. 3 UStG 1967 sei keine Strafnorm, sondern als Steueranspruch ausgestaltet.

    Im Beschluß vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92 (Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 1992, 431) verneinte das BVerfG unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 7. Januar 1983 1 BvR 301/82 einen Verstoß von § 14 Abs. 3 UStG gegen Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), wonach niemand wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden darf.

    Dies stieße auf verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. insoweit die oben --zu II. 1. a, bb-- angeführten Beschlüsse des BVerfG vom 7. Januar 1983 1 BvR 301/82, UR 1983, 51, und vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, Inf 1992, 431, sowie Stadie in Rau/Dürwächter, Umsatzsteuergesetz, § 14 Anm. 267; Dziadkowski, UR 1988, 237, 239 f.; Reiß, UR 1989, 178).

  • BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvR 271/92

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 38/97
    Im Beschluß vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92 (Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 1992, 431) verneinte das BVerfG unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 7. Januar 1983 1 BvR 301/82 einen Verstoß von § 14 Abs. 3 UStG gegen Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), wonach niemand wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden darf.

    Dies stieße auf verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. insoweit die oben --zu II. 1. a, bb-- angeführten Beschlüsse des BVerfG vom 7. Januar 1983 1 BvR 301/82, UR 1983, 51, und vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, Inf 1992, 431, sowie Stadie in Rau/Dürwächter, Umsatzsteuergesetz, § 14 Anm. 267; Dziadkowski, UR 1988, 237, 239 f.; Reiß, UR 1989, 178).

  • EuGH, 13.12.1989 - 342/87

    Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 38/97
    Der BGH bezog sich zur Begründung auf das Urteil des EuGH vom 13. Dezember 1989 Rs. C-342/87 (Genius Holding, Slg. 1989, 4227, 4242, UVR 1990, 113, UR 1991, 83).

    b) Das bereits erwähnte Urteil des EuGH vom 13. Dezember 1989 Rs. C-342/87 (Genius Holding, Slg. 1989, 4227) erging nicht zur Auslegung des Art. 21 Nr. 1 Buchst. c, sondern des Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG zum Recht auf Vorsteuerabzug.

  • BFH, 09.09.1993 - V R 45/91

    Die nach § 14 Abs. 3 UStG gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 38/97
    Sie ließen keinen Billigkeitserlaß zu (BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 45/91, BFHE 172, 237, BStBl II 1994, 131).

    Unbilligkeit aus "sachlichen Gründen" --wie sie hier geltend gemacht wird-- kommt in Betracht, wenn die Besteuerung --unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen-- im Einzelfall mit Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist und deshalb den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 172, 237, BStBl II 1994, 131, m.w.N.).

  • BFH, 21.02.1980 - V R 146/73

    Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 38/97
    Dazu macht sie geltend: Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Februar 1980 V R 146/73 (BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283) sei es i.S. von § 227 AO 1977 sachlich unbillig, eine nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldete Steuer zu erheben, wenn es dem Rechnungsaussteller gelinge, das von ihm ausgestellte Abrechnungspapier vor Verwendung durch den Rechnungsadressaten wieder in die Hand zu bekommen (und zu vernichten).

    cc) Die zuletzt angesprochenen Billigkeitsmaßnahmen (auf Nichterhebung der Steuer gerichtet) sind nach dem BFH-Urteil in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283 in Fällen geboten, in denen der Rechnungsaussteller den Gefährdungstatbestand rechtzeitig und vollständig beseitigt hat.

  • BFH, 10.12.1981 - V R 3/75

    § 63 Nr. 3 KO schließt die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 38/97
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verneinte im Beschluß vom 7. Januar 1983 1 BvR 301/82 (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1983, 51) einen Verfassungsverstoß der im Urteil vom 10. Dezember 1981 V R 3/75 (BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229) dargelegten Auffassung des BFH, § 14 Abs. 3 UStG 1967 sei keine Strafnorm, sondern als Steueranspruch ausgestaltet.
  • Drs-Bund, 17.03.1967 - BT-Drs V/1581
    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 38/97
    Zweck der Vorschrift ist es, "Mißbräuche durch Ausstellung von Rechnungen mit offenem Steuerausweis (zu) verhindern, wenn Umsätze überhaupt nicht ausgeführt werden" (vgl. Bericht des Finanzausschusses über den Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes --Nettoumsatzsteuer-- zu BTDrucks V/1581, S. 15).
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 99/90

    Der Aussteller einer Rechnung über nicht erbrachte Leistungen schuldet die

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 38/97
    Wer mit einer Rechnung das Umsatzsteueraufkommen gefährdet oder beschädigt, muß hierfür einstehen, ohne daß es dabei auf ein vorwerfbares Verhalten ankommt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1993 XI R 99/90, BFHE 172, 555, BStBl II 1994, 277, und vom 5. Februar 1998 V R 65/97, BFHE 185, 302, BStBl II 1998, 415).
  • BFH, 05.02.1998 - V R 65/97

    Steuerausweis bei nicht ausgeführter Lieferung

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 38/97
    Wer mit einer Rechnung das Umsatzsteueraufkommen gefährdet oder beschädigt, muß hierfür einstehen, ohne daß es dabei auf ein vorwerfbares Verhalten ankommt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1993 XI R 99/90, BFHE 172, 555, BStBl II 1994, 277, und vom 5. Februar 1998 V R 65/97, BFHE 185, 302, BStBl II 1998, 415).
  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 225/94

    Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlicher Pflichtverletzung; Abhängigkeit

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 38/97
    Für die insoweit nicht erfaßte Fallgruppe --daß der Rechnungsempfänger die Rechnung bereits zur Erlangung des Vorsteuerabzugs verwendet hat-- ist seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. November 1995 IX ZR 225/94 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 842, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1996, 91) eine aus § 14 Abs. 3 Satz 2, 1. Alternative UStG 1980 folgende Steuerschuld aus Billigkeitsgründen jedenfalls dann zu erlassen, .
  • BFH, 07.05.1981 - V R 126/75

    Die Rechtsfolgen des § 14 Abs. 3 - zweite Alternative - UStG treffen nur

  • Drs-Bund, 19.04.1988 - BT-Drs 11/2157
  • BFH, 22.02.2001 - V R 5/99

    Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG

    Es vertritt im Hinblick auf das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Beschluss vom 15. Oktober 1998 V R 38/97, V R 61/97, BFHE 187, 84) die Auffassung, eine Prüfung der Berichtigungsmöglichkeit für die Rechnung sei im vorliegenden Verfahren nicht erforderlich, weil eine Berichtigung nicht in Betracht komme.

    Eine Korrektur der Inanspruchnahme des Rechnungsausstellers sieht das Umsatzsteuergesetz nicht vor; Ausnahmen davon wurden in bestimmten Fällen durch die Rechtsprechung zugelassen (vgl. die Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechungsentwicklung in BFHE 187, 84).

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) führte zur Auslegung der Bestimmung auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats (vgl. BFHE 187, 84) mit Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Schmeink & Cofreth AG & Co. KG, Manfred Strobel, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 424) aus:.

  • BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01

    Berichtigung von Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen

    Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) aufgrund einer Vorlage des Bundesfinanzhofes (BFHE 187, 84) entschieden, dabei aber gleichzeitig ausgeführt, daß die Umsetzung der Berichtigungsmöglichkeit, die allerdings nicht von einem behördlichen Ermessen abhängig gemacht werden darf, den nationalen Verfahrensordnungen obliegt (EuGH, Urt. vom 19. September 2000 - C-454/98, Slg. 2000, I - 6973 - Schmeink & Cofreth und Manfred Strobel).
  • BFH, 31.05.2017 - V B 5/17

    Unrichtiger Steuerausweis; Umkehr der Steuerschuldnerschaft, Rückwirkung der

    bb) Die Steuerschuld nach § 14c UStG setzt weder voraus, dass aufgrund der Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis tatsächlich ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde, noch, dass eine konkrete Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt, da § 14c UStG abstrakte Gefährdungstatbestände formuliert (BFH-Urteile vom 16. Oktober 2013 XI R 39/12, BFHE 243, 77, BStBl II 2014, 1024, Rz 62 sowie vom 17. Februar 2011 V R 39/09, BFHE 233, 94, BStBl II 2011, 734, Rz 23; BFH-Vorlagebeschluss vom 15. Oktober 1998 V R 38/97, V R 61/97, BFHE 187, 84, Rz 30 zu § 14 Abs. 3 UStG a.F.; Finanzgericht --FG-- Köln, Urteil vom 12. September 2013  10 K 692/13, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 77; Stadie, Umsatzsteuer, 3. Aufl., § 14c Rz 4), deren Verwirklichung nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nicht einmal davon abhängt, ob der Empfänger überhaupt Unternehmer bzw. zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
  • BFH, 08.03.2001 - V R 61/97

    Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG

    Der Senat hat die Sache (zusammen mit einem Parallelverfahren) mit Beschluss vom 15. Oktober 1998 (BFHE 187, 84) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • FG Sachsen, 11.01.2002 - 1 K 1749/00

    Entstehen der Umsatzsteuer bei Erstellung einer Rechnung mit Steuerausweis ohne

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  • FG Sachsen-Anhalt, 11.01.2002 - 1 K 1749/00

    Rechnungsberichtigung bei nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldeter Umsatzsteuer;

    Ausnahmen davon wurden in bestimmten Fällen durch die Gewährung von Billigkeitsmaßnahmen durch die Rechtsprechung zugelassen (vgl. die Zusammenfassung der Rechtsprechungsentwicklung im BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1998 - V R 38/97, V R 61/97, V R 38/97, BFH/NV 1999, 576 ).

    Der EuGH führte zur Auslegung dieser Bestimmung auf das Vorabentscheidungsersuchen des BFH (in BFH/NV 1999, 576 ) mit Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98 ( UVR 2000, 424) aus:.

    Doch entfällt bei Vorliegen der vom EuGH genannten Voraussetzungen der Ermessensspielraum der Behörde auf Grund des Gemeinschaftsrechts (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFH/NV 2001, 998 ), so dass nur eine Entscheidung - nämlich der Erlass - ermessensgerecht ist.

  • BFH, 31.03.2004 - X R 25/03

    Erlass; sachliche Unbilligkeit: Veräußerungsgewinn, obwohl früher entstandene

    - vor allem im Bereich des Einkommensteuerrechts gegen das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verstoßen würde (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 22. Februar 1984 1 BvL 10/80, BVerfGE 66, 214, BStBl II 1984, 357; vom 25. September 1992 2 BvL 5/91, 8/91 und 14/91, BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413; vom 17. November 1998 1 BvL 10/98, BStBl II 1999, 509, HFR 1999, 205, unter III. 1. b bb; Senatsurteil in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).
  • BFH, 15.10.1998 - V R 77/97

    Örtlich unzuständiges FA; Ermessensentscheidung

    Wegen der für die Ermessensentscheidung in der Sache maßgeblichen Gesichtspunkte verweist der Senat auf sein Vorabentscheidungsersuchen vom 15. Oktober 1998 V R 38/97 und V R 61/97, BFHE ..., .
  • BFH, 05.06.2003 - V B 59/02

    Nachzahlungszinsen, Erlass

    Hierzu hatte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 15. Oktober 1989 V R 38/97, V R 61/97 (BFHE 187, 84) mit Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98 (Schmeink + Cofreth AG und Co. KG, Manfred Strobl, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuerrecht 2000, 424) entschieden:.
  • BFH, 15.10.1998 - V R 77/98

    Unzuständigkeit eines Finanzamtes für den Erlaß eines Ablehnungsbescheids

    Wegen der für die Ermessensentscheidung in der Sache maßgeblichen Gesichtspunkte verweist der Senat auf sein Vorabentscheidungsersuchen vom 15. Oktober 1998 V R 38/97 und V R 61/97, BFH/NV 1999, 576.
  • FG Baden-Württemberg, 16.10.1998 - 9 K 71/96

    Prozessführungsfähigkeit einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in

  • BFH, 25.02.1999 - V B 105/98

    Grundsätzliche Bedeutung bei unberechtigtem Steuerausweis

  • BFH, 16.12.1999 - V B 132/99

    Berichtigung einer Rechnung mit unberechtigtem Steuerausweis

  • BFH, 22.02.1999 - V B 133/98

    Billigkeitsmaßnahmen zu § 14 Abs. 3 UStG

  • FG Brandenburg, 18.01.2000 - 1 K 627/97

    Unternehmereigenschaft einer nach der Sitztheorie nicht anzuerkennenden

  • FG Düsseldorf, 18.01.1999 - 5 V 8341/98

    Umsatzsteuer; Voranmeldungszeitraum; einverständliche Abweichung - Berichtigung

  • FG Hamburg, 05.07.1999 - II 417/99

    Rechtsfolge des Vorliegens einer Scheinrechnung; Zweck des § 14 Abs. 3

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Rechtsprechung
   BFH, 08.03.2001 - V R 61/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1366
BFH, 08.03.2001 - V R 61/97 (https://dejure.org/2001,1366)
BFH, Entscheidung vom 08.03.2001 - V R 61/97 (https://dejure.org/2001,1366)
BFH, Entscheidung vom 08. März 2001 - V R 61/97 (https://dejure.org/2001,1366)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 227; UStG 1991/1993 § 14 Abs. 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 227; UStG 1991/1993 § 14 Abs. 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Rechnung - Ausweis - Vorsteuerabzug - Mehrwertsteuer - Billigkeit - Erstattung

  • Judicialis

    AO 1977 § 227; ; UStG 1991/1993 § 14 Abs. 3; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c

  • rechtsportal.de

    Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis
    Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 UStG
    Rechnungsberichtigung
    Gefährdung des Steueraufkommens
    Überblick über die Rechtsprechung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 14 Abs 3 J: 1991, UStG § 14 Abs 3 J: 1993, AO 1977 § 227
    Erlaß; Ermessen; Gefährdung; Steueraufkommen; Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 517
  • BB 2001, 1189
  • BStBl II 2004, 373
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus BFH, 08.03.2001 - V R 61/97
    Da aber in diesem Fall keine Gefährdung des Steueraufkommens besteht, wenn der Vorsteuerabzug bei den Rechnungsempfängern berichtigt wurde, verlangt der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, dass die unberechtigt in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer unabhängig von einem guten Glauben des Rechnungsausstelleers berichtigt werden kann (Anschluss an EuGH-Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Schmeink & Cofreth und Manfred Strobel, UR 2000, 470).

    Nach Ergehen der Vorabentscheidung des EuGH vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Schmeink & Cofreth und Manfred Strobel (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 470 = Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 424, m.Anm. Lohse) macht der Kläger nach wie vor geltend, eine Gefährdung des Steueraufkommens sei von Anfang an nicht gegeben gewesen, weil er die sich nach den Rechnungen ergebenden (Netto-)Beträge der Umsatzsteuer unterworfen habe.

    Auf Fragen des Senats, unter welchen Voraussetzungen die Berichtigung einer zu Unrecht in Rechnung gestellten Steuer zulässig ist, hat der EuGH mit Urteil in UR 2000, 470 u.a. für Recht erkannt:.

    b) Im Streitfall wurde zunächst die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, da der Kläger die in den verwendeten Rechnungen gesondert ausgewiesenen Beträge an das FA entrichtete (vgl. EuGH-Urteil in UR 2000, 470 Rdnr. 57).

    Dieses Gleichgewicht wäre gestört, wenn dem Erlassantrag des Klägers stattgegeben würde, ohne dass der den angeblichen Leistungsempfängern gewährte Vorsteuerabzug rückabgewickelt worden wäre (vgl. EuGH-Urteil in UR 2000, 470 Rdnr. 61, 67).

    Die Mitgliedstaaten können darüber entscheiden, ob die Berichtigung unberechtigt ausgewiesener Steuerbeträge im Steuerfestsetzungsverfahren oder in einem anschließenden Verfahren vorgenommen wird (vgl. EuGH-Urteil in UR 2000, 470 Rdnr. 66).

    Nach den Grundsätzen des zitierten EuGH-Urteils in UR 2000, 470 kommt im Streitfall "eindeutig und offensichtlich" in Betracht, dass über die Berichtigung der Steuer entschieden werden muss.

  • BFH, 15.10.1998 - IV R 69/97

    Billigkeitserlaß von Nachforderungszinsen

    Auszug aus BFH, 08.03.2001 - V R 61/97
    Unbilligkeit aus sachlichen Gründen --wie sie hier vom Kläger (allein) geltend gemacht wird-- ist dann anzunehmen, wenn zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist und deshalb den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. September 1993 V R 45/91, BFHE 172, 237, BStBl II 1994, 131; vom 15. Oktober 1998 IV R 69/97, BFHE 187, 198).

    Ist nur der Erlass eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis ermessensgerecht, kann das Gericht gemäß § 101 Satz 1 FGO die Verpflichtung zum Erlass aussprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 187, 198).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 08.03.2001 - V R 61/97
    Die Entscheidung über einen Erlass ist zwar grundsätzlich eine Ermessensentscheidung der Behörde (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603) und unterliegt deshalb gemäß § 102 FGO nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle.
  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

    Auszug aus BFH, 08.03.2001 - V R 61/97
    Zwar können nach ständiger Rechtsprechung des BFH Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen deren Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH-Urteile vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512, m.w.N.; vom 4. Mai 1995 V R 83/93, BFH/NV 1996, 190).
  • BFH, 04.05.1995 - V R 83/93

    Erlaß der Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BFH, 08.03.2001 - V R 61/97
    Zwar können nach ständiger Rechtsprechung des BFH Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen deren Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH-Urteile vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512, m.w.N.; vom 4. Mai 1995 V R 83/93, BFH/NV 1996, 190).
  • BFH, 09.09.1993 - V R 45/91

    Die nach § 14 Abs. 3 UStG gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte

    Auszug aus BFH, 08.03.2001 - V R 61/97
    Unbilligkeit aus sachlichen Gründen --wie sie hier vom Kläger (allein) geltend gemacht wird-- ist dann anzunehmen, wenn zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist und deshalb den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. September 1993 V R 45/91, BFHE 172, 237, BStBl II 1994, 131; vom 15. Oktober 1998 IV R 69/97, BFHE 187, 198).
  • BFH, 15.10.1998 - V R 38/97

    Rechnungsberichtigung bei unzulässigem Steuerausweis

    Auszug aus BFH, 08.03.2001 - V R 61/97
    Der Senat hat die Sache (zusammen mit einem Parallelverfahren) mit Beschluss vom 15. Oktober 1998 (BFHE 187, 84) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • BFH, 06.04.2016 - V R 25/15

    EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

    Erfordern aber gemeinschaftsrechtliche Regelungen eine Billigkeitsmaßnahme, ist das in § 163 AO eingeräumte Ermessen des FA auf Null reduziert (BFH-Urteile vom 30. Juli 2008 V R 7/03, BFHE 223, 372, BFH/NV 2009, 438, Rz 49; vgl. auch BFH-Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373, Rz 30).
  • BFH, 06.04.2016 - XI R 20/14

    EuGH-Vorlage zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" und zur

    Auch ist das der Finanzverwaltung in § 163 AO eingeräumte Ermessen auf Null reduziert, wenn --wie beim Schutz des guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen-- unionsrechtliche Regelungen eine Billigkeitsmaßnahme erfordern (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373, unter II.5., Rz 30; vom 30. Juli 2008 V R 7/03, BFHE 223, 372, BStBl II 2010, 1075, unter II.5., Rz 49; in BFHE 250, 559, BStBl II 2015, 914, Rz 32).
  • BFH, 22.07.2015 - V R 23/14

    Kein Gutglaubensschutz an das Vorliegen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs

    Unionsrechtlichen Belangen wird im Rahmen von Vertrauensschutzgesichtspunkten beim Vorsteuerabzug dadurch Rechnung getragen, dass das dem FA in § 163 AO eingeräumte Ermessen auf Null reduziert ist, wenn unionsrechtliche Regelungen eine Billigkeitsmaßnahme erfordern (BFH-Urteil vom 30. Juli 2008 V R 7/03, BFHE 223, 372, BStBl II 2010, 1075, unter II.5.; vgl. auch BFH-Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373, unter II.5.).
  • BFH, 09.02.2006 - V R 22/03

    Umsatzsteuerliche Behandlung des "sale-and-lease-back"-Verfahrens

    Der Kläger kann die Rechnung, in der er zu Unrecht Umsatzsteuer auf die tatsächlich nicht erfolgte Lieferung der Kopiergeräte an die B-GmbH gesondert ausgewiesen hat, grundsätzlich berichtigen (vgl. EuGH-Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Schmeinck & Cofreth und Manfred Strobel, UR 2000, 470; BFH-Urteile vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373; vom 11. April 2002 V R 26/01, BFH/NV 2002, 1006).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

    Erfordern aber gemeinschaftsrechtliche Regelungen eine Billigkeitsmaßnahme, ist das in § 163 AO eingeräumte Ermessen des FA auf Null reduziert (BFH-Urteil vom 30. Juli 2008 V R 7/03, BFHE 223, 372, BFH/NV 2009, 438, unter II.5.; vgl. auch BFH-Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373, unter II.5.).
  • BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01

    Berichtigung von Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen

    Tritt der Wegfall der Gefährdungslage später ein, erfolgt eine Berichtigung der Steuer nach der Billigkeitsregelung des § 227 AO (BFH UR 2001, 312, 314).

    Sie wird aber auch trotz erfolgten Vorsteuerabzuges beseitigt, sobald umgekehrt die in der Scheinrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer gezahlt ist (BFH UR 2001, 312, 314).

    Nach Rückzahlung der Vorsteuer ist dann auch die Rückführung der nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldeten Umsatzsteuer möglich, wodurch wiederum ein ausgeglichener neutraler umsatzsteuerlicher Saldo hergestellt wird (BFH UR 2001, 312, 314).

  • BFH, 25.04.2002 - V B 73/01

    Billigkeitserlass bei unrichtigem Steuerausweis

    Eine bei unberechtigtem Steuerausweis in einer Rechnung gemäß § 14 Abs. 3 UStG entstandene Steuer ist nach § 227 AO 1977 (zwingend) wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, soweit der von dem Rechnungsempfänger in Anspruch genommene Vorsteuerabzug rückgängig gemacht und der entsprechende Betrag an den Fiskus tatsächlich zurückgezahlt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517).

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind gemäß § 14 Abs. 3 entstandene Umsatzsteuern nach § 227 der Abgabenordnung (AO 1977) wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, soweit der von den einzelnen Rechnungsempfängern in Anspruch genommene Vorsteuerabzug rückgängig gemacht worden ist und die entsprechenden Beträge an den Fiskus tatsächlich zurückgezahlt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, unter II. 3. b).

    Im zweiten Rechtsgang wird das FG die erforderlichen Feststellungen nachholen müssen und auf dieser Grundlage nach Maßgabe der Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 194, 517 zu entscheiden haben, ob die Steuerrückstände des Klägers ganz oder --was bisher nicht geprüft wurde-- teilweise wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen sind.

    Bei der Prüfung, ob ein Erlass aus sachlichen Gründen (wegen rechtzeitiger und vollständiger Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens) geboten ist, spielt dieser Gesichtspunkt dagegen keine Rolle (vgl. BFH-Urteil in BFHE 194, 517).

  • BFH, 05.08.2010 - V R 13/09

    Haftung des Lieferers in einem Umsatzsteuerkarussell gemäß § 71 AO -

    Das FG hat seine Auffassung, der Vermögensschaden des Fiskus aus der Hinterziehung des Täters richte sich nach der Höhe der "verlorenen Vorsteuerbeträge" der K-GmbH, daher zu Unrecht darauf gestützt, die I-GmbH habe in ihren Rechnungen Steuerbeträge gemäß § 14 Abs. 3 UStG unberechtigt ausgewiesen, die sie nach den Vorgaben des EuGH-Urteils Schmeink & Cofreth in Slg. 2000, I-6973, BFH/NV 2001 Beilage 1, 33 und der anknüpfenden Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsentscheidungen vom 22. Februar 2001 V R 5/99, BFHE 194, 506, BStBl II 2004, 143; vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373; vom 17. Mai 2001 V R 77/99, BFHE 194, 552, BStBl II 2004, 370; vom 25. April 2002 V B 73/01, BFHE 198, 71, BStBl II 2004, 343) habe berichtigen können.
  • BFH, 29.05.2008 - V R 45/06

    Durchbrechung der Bestandskraft wegen nachträglich ergangener EuGH-Rechtsprechung

    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des BFH zur Rechnungsberichtigung (BFH-Urteile vom 17. Mai 2001 V R 77/99, BFHE 194, 552, BStBl II 2004, 370, und vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373).

    b) Aus den im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Schmeink & Cofreth und Manfred Strobel (Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Slg. 2000, I-6973, UR 2000, 470) ergangenen BFH-Urteilen in BFHE 194, 552, BStBl II 2004, 370 und in BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373 ergibt sich nichts anderes.

  • BFH, 08.10.2008 - V R 63/07

    Gewährung von Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren bei unzutreffenden

    Erfordern aber gemeinschaftsrechtliche Regelungen eine Billigkeitsmaßnahme, ist das in § 163 AO eingeräumte Ermessen des FA auf Null reduziert (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373, unter II.5.).
  • BFH, 24.02.2005 - V R 62/03

    Nachzahlungszinsen - Erlass

  • FG Düsseldorf, 28.10.2015 - 5 K 4098/11

    Umsatzsteuerliche Behandlung der beim "Sale-and-lease-back" - Verfahren

  • BFH, 09.07.2003 - V R 29/02

    Rechtsbehelfsfrist: Schriftliche Zustimmung zur Steueranmeldung

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2023 - L 3 AS 2551/22

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erlass - Anspruch - sozialrechtliches

  • BFH, 05.06.2003 - V B 59/02

    Nachzahlungszinsen, Erlass

  • BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11

    Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung

  • FG München, 05.11.2014 - 3 K 3209/11

    Berichtigung von Gutschriften nur bis zur zivilrechtlichen Verjährung -

  • BFH, 29.04.2004 - V B 43/03

    Grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 05.06.2009 - V B 52/08

    Erlass von bestandskräftig festgesetzten Steuern im Billigkeitsverfahren -

  • FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 4129/03

    Kein Vorsteuerabzug aus Scheingeschäften im Billigkeitswege

  • FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04

    Aussetzung der Vollziehung: Anlieferung und Weiterveräußerung bzw.

  • FG Niedersachsen, 15.03.2012 - 6 K 43/10

    Anforderungen an die Bildung von Steuerrückstellungen in der Höhe einer später

  • BFH, 26.07.2013 - V B 21/12

    Unberechtigter Vorsteuerabzug: Kein Erlass von Umsatzsteuer bei fehlender

  • FG Brandenburg, 06.04.2004 - 3 K 418/01

    Umfang der Haftung des Vorstandsmitglieds einer AG als Steuerhinterzieher;

  • BFH, 10.06.2002 - V B 41/02

    Rechnungsberichtigung

  • FG Düsseldorf, 11.01.2019 - 15 K 2506/18

    Erlass einer Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen -

  • BFH, 08.06.2005 - V B 216/03

    Verfahren bei zu Unrecht gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

  • BFH, 13.11.2003 - V B 140/02

    Inanspruchnahme wegen unberechtigten Steuerausweises

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2004 - 3 V 1560/03

    Zuordnung eines vom Gesellschaftergeschäftsführer privat genutzten Pkw zum

  • FG Niedersachsen, 01.09.2003 - 1 K 85/02

    Abziehbarkeit der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer; Voraussetzungen

  • BFH, 25.04.2002 - V B 174/01

    Verfahrensmangel; Ablehnung des Antrags auf Terminsverlegung;

  • BayObLG, 09.01.2002 - 4St RR 132/01

    Umsatzsteuerhinterziehung bei Berichtigung einer Rechnung - Rücktritt vom Versuch

  • FG Sachsen, 11.01.2002 - 1 K 1749/00

    Entstehen der Umsatzsteuer bei Erstellung einer Rechnung mit Steuerausweis ohne

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.01.2002 - 1 K 1749/00

    Rechnungsberichtigung bei nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldeter Umsatzsteuer;

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