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   BFH, 09.07.1992 - V R 62/91   

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https://dejure.org/1992,2161
BFH, 09.07.1992 - V R 62/91 (https://dejure.org/1992,2161)
BFH, Entscheidung vom 09.07.1992 - V R 62/91 (https://dejure.org/1992,2161)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - V R 62/91 (https://dejure.org/1992,2161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines sogenanten "Büroversehens" als Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.06.1989 - VII B 16/89

    Zulässigkeit einer bedingt eingelegten Beschwerde

    Auszug aus BFH, 09.07.1992 - V R 62/91
    Erforderlich ist eine vollständige Darstellung der Ereignisse, die zu der Fristversäumnis geführt haben (BFH-Beschlüsse vom 2. Juni 1989 X R 5/85, BFH/NV 1990, 117; vom 22.November 1991 IX B 44/90, BFH/NV 1992, 329).

    Der Prozeßbevollmächtigte hat nicht dargelegt, welche Vorkehrungen er getroffen hatte, um sicherzustellen, daß trotz der großen Arbeitsbelastung die laufenden Fristen eingehalten werden (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1990, 117).

  • BFH, 22.11.1991 - IX B 44/90

    Anforderungen an den Vortrag von Tatsachen, die eine Wiedereinsetung in den

    Auszug aus BFH, 09.07.1992 - V R 62/91
    Erforderlich ist eine vollständige Darstellung der Ereignisse, die zu der Fristversäumnis geführt haben (BFH-Beschlüsse vom 2. Juni 1989 X R 5/85, BFH/NV 1990, 117; vom 22.November 1991 IX B 44/90, BFH/NV 1992, 329).
  • BFH, 13.11.1989 - III B 107/88

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 09.07.1992 - V R 62/91
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß der Prozeßbevollmächtigte alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und daß er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge trägt (BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 1967 VI R 248/66, BFHE 89, 330, BStBl III 1967, 613; vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649, m.w.N.).
  • BFH, 16.05.1990 - IV R 29/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BFH, 09.07.1992 - V R 62/91
    Hierzu zählt auch die Revisionsfrist, selbst wenn sie mit der Zustellung des die Revision zulassenden Beschlusses beginnt; Voraussetzung ist aber, daß Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen in der Kanzlei häufig vorkommen (BFH-Beschluß vom 16. Mai 1990 IV R 29/90, BFH/NV 1991, 174).
  • BFH, 30.06.1967 - VI R 248/66

    Verletzung der Sorgfaltspflicht durch einen Steuerberater

    Auszug aus BFH, 09.07.1992 - V R 62/91
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß der Prozeßbevollmächtigte alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und daß er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge trägt (BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 1967 VI R 248/66, BFHE 89, 330, BStBl III 1967, 613; vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.1969 - VI R 125/68

    Nicht typische Berufskleidung - Kosten der privaten Lebenshaltung -

    Auszug aus BFH, 09.07.1992 - V R 62/91
    Die Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Urteils des FG genügte auch für den Fall der Revisionszulassung durch den Bundesfinanzhof - BFH - (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1969 VI R 125/68, BFHE 97, 103, BStBl II 1970, 7 zur abhelfenden Revisionszulassung durch das FG).
  • BFH, 02.06.1989 - X R 5/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen des

    Auszug aus BFH, 09.07.1992 - V R 62/91
    Erforderlich ist eine vollständige Darstellung der Ereignisse, die zu der Fristversäumnis geführt haben (BFH-Beschlüsse vom 2. Juni 1989 X R 5/85, BFH/NV 1990, 117; vom 22.November 1991 IX B 44/90, BFH/NV 1992, 329).
  • BFH, 19.03.1996 - VII S 17/95

    Ursächlichkeit einer unzulänglichen Fristenkontrolle für eine Fristversäumung -

    Es ist anerkannt, daß ein Rechtsanwalt das Versehen (Versäumnis) einer zuverlässigen Kanzleiangestellten, die er durch konkrete Einzelanweisung mit der Absendung und/oder Beförderung des fristwahrenden Schriftsatzes betraut, nicht als eigenes Verschulden zu vertreten hat, wenn diese über den drohenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung unterrichtet ist (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 15. Mai 1985 IV b ZB 27/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1986, 319; BFH- Beschluß vom 9. Juli 1992 V R 62/91, BFH/NV 1993, 251, 252; Schwarz, Finanzgerichtsordnung, § 56 Rdnr. 33).

    Hat der Prozeßbevollmächtigte nicht alle Vorkehrungen getroffen, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, so hat er das Büroversehen zu vertreten (BFH in BFH/NV 1993, 251).

  • BFH, 22.04.2004 - VII B 369/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Es ist anerkannt, dass ein Rechtsanwalt das Versehen bzw. die Versäumnis einer zuverlässigen Kanzleiangestellten, die er durch eine konkrete Einzelanweisung mit der Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes betraut, nicht als eigenes Verschulden zu vertreten hat, wenn diese über den drohenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung unterrichtet worden ist (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 15. Mai 1985 IVb ZB 27/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR--1986, 319; BFH-Beschluss vom 9. Juli 1992 V R 62/91, BFH/NV 1993, 251).

    Hat der Prozessbevollmächtigte nicht alle Vorkehrungen getroffen, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, so hat er das Büroversehen zu vertreten (BFH in BFH/NV 1993, 251).

  • FG Niedersachsen, 30.11.2016 - 3 K 251/14

    Berechtigung des Finanzgerichts zur Setzung einer Ausschlussfrist nach § 65 Abs.

    Es ist anerkannt, dass ein Rechtsanwalt das Versehen (Versäumnis) einer zuverlässigen Kanzleiangestellten, die er durch konkrete Einzel anweisung etwa mit der Absendung und/oder Beförderung des fristwahrenden Schriftsatzes betraut, nicht als eigenes Verschulden zu vertreten hat, wenn diese über den drohenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung unterrichtet ist (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Mai 1985 IV b ZB 27/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR) 1986, 319; BFH-Beschlüsse vom 9. Juli 1992 V R 62/91, BFH/NV 1993, 251, 252 und vom 19. März 1996 VII S 17/95, BFH/NV 1996, 818).

    Hat ein Prozessbevollmächtigter nicht alle Vorkehrungen getroffen, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, so hat er sogar ein Büroversehen zu vertreten (BFH in BFH/NV 1993, 251).

  • BFH, 17.06.2005 - VI R 69/04

    Wiedereinsetzung - Postausgang - Erledigungs- und Ausgangskontrolle

    Hat der Prozessbevollmächtigte hingegen nicht alle Vorkehrungen getroffen, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, so hat er das Büroversehen selbst zu vertreten (BFH-Beschluss vom 9. Juli 1992 V R 62/91, BFH/NV 1993, 251).
  • FG Saarland, 12.08.2008 - 2 K 2024/03

    Doppelbesteuerung; Anwendung der 45-Tage-Regelung in Verständigungsverfahren

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH darf ein Prozessvertreter gewisse minder bedeutsame Routineaufgaben einer als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft überlassen, wie z.B. die Berechnung einfacher und in dem jeweiligen Büro geläufiger Fristen, die Eintragung in das Fristenkontrollbuch und die weitere Kontrolle der Fristen (BFH vom 9. Juli 1992 V R 62/91, BFH/NV 1993, 251, m.w.N.).
  • BFH, 13.11.1998 - X R 31/97

    Wiedereinsetzung; Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe; Büroversehen

    Ein Prozeßvertreter darf mithin mechanische Tätigkeiten untergeordneter Art einer zuverlässigen Bürokraft überlassen; hierzu gehören auch die Berechnung einfacher und in dem jeweiligen Büro geläufiger Fristen (BFH-Beschluß vom 9. Juli 1992 V R 62/91, BFH/NV 1993, 251, m.w.N.), die Eintragung in das Fristenkontrollbuch und die weitere Kontrolle der Fristen.
  • BFH, 25.11.2009 - II B 94/09

    Wiedereinsetzung bei unterbliebener Eintragung der Begründungsfrist in

    Da ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen kann, dass eine konkrete Einzelanweisung von seinem sonst zuverlässigen Personal auch befolgt wird, ist er ohne besonderen Anlass nicht zu auf die Einzelweisung bezogenen Überwachungsmaßnahmen verpflichtet (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 1992 V R 62/91, BFH/NV 1993, 251; BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 62/03, BFHE 205, 9, BStBl II 2004, 564).
  • BFH, 29.05.2008 - II B 68/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem Büroversehen

    a) In den Entscheidungen vom 9. Juli 1992 V R 62/91 (BFH/NV 1993, 251) sowie vom 15. Oktober 1999 III B 51/99 (BFH/NV 2000, 575) heißt es, Voraussetzung für das Nichtvertretenmüssen eines Büroversehens sei, dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen getroffen habe, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet seien, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge trage.
  • LSG Berlin, 05.07.2000 - L 9 KR 88/99
    Das Hindernis im Sinne der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist erst an dem Tag weggefallen, an dem der Vertreter die Versäumung der Antrags- und Meldefrist erkannte oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können (ständige Rechtsprechung der Obersten Gerichte vgl.: BGH VersR 1987, 560 bis 561 m.w.N.; BFHE 89, 330 m.w.N.; BFH Urteil vom 7. Februar 1991 - IX B 147/90 - nicht amtlich veröffentlicht; BFH Urteil vom 9. Juli 1992 - V R 62/91 - BFH/NV 1993, 251; BSG SozR Nr. 38 zu § 67 SGG, BSG Urteil vom 26. Oktober 1989 - 12 RK 10/88 - Fundstelle Register-nr. 19171-BSG-intern).
  • BFH, 13.10.1993 - X R 112/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Klagefrist -

    Ein Prozeßvertreter darf mechanische Tätigkeiten untergeordneter Art einer zuverlässigen Bürokraft überlassen; hierzu gehören auch die Berechnung einfacher und in dem jeweiligen Büro geläufiger Fristen (BFH-Beschluß vom 9. Juli 1992 V R 62/91, BFH/NV 1993, 251 m.w.N.), die Eintragung in das Fristenkontrollbuch und die weitere Kontrolle der Fristen.
  • BFH, 15.10.1999 - III B 51/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristen und Verschulden des

  • BFH, 23.04.1996 - IV B 151/95

    Voraussetzungen für eine Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten

  • BFH, 10.08.1994 - IX B 148/93

    Anforderungen an die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision

  • BFH, 29.03.1994 - VII R 64/93

    Einlegung einer Revision innerhalb der Revisionsfrist

  • BFH, 22.11.1993 - IX R 4/91

    Einlegung der Revision stets beim Finanzgericht (§ 120 FGO )

  • BFH, 12.02.1996 - III B 48/95

    Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden

  • BFH, 23.04.1993 - III R 73/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsfrist -

  • BFH, 21.03.1995 - III R 259/94

    Verschulden eines Prozessbevollmächtigten bei Versäumung der

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.06.2002 - 6 K 2012/99

    Hoher Beweiswert einer notariell beurkundeten Schenkung; formelle

  • FG Hamburg, 14.12.2000 - II 687/99

    Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten als Wiedereinsetzungsgrund

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