Rechtsprechung
BFH, 27.09.2001 - V R 70/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Unternehmensberatung - Werbevertrag - Scheingeschäft - Ernsthaftigkeit der Werbevereinbarung
- Judicialis
AO 1977 § 41 Abs. 2; ; UStG 1991 § 15; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 96 Abs. 1 S. 1
Zeugenvernehmung; Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 07.09.1999 - 15 K 6080/96
- BFH, 27.09.2001 - V R 70/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.01.1998 - VIII R 73/96
Produkte zur Eisherstellung - Entwicklungsprovision - Verkaufsprovision - …
Auszug aus BFH, 27.09.2001 - V R 70/00
Zwar muss das Gericht nicht auf jedes Beweismittel ausdrücklich eingehen; dem Urteil muss sich jedoch entnehmen lassen, dass nichts übersehen und alles im Zusammenhang gewürdigt wurde (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1998 VIII R 73/96, BFH/NV 1999, 42, m.w.N.;… vom 7. Dezember 2000 III R 49/98, BFH/NV 2001, 911, m.w.N.).In einem solchen Fall kann das Revisionsgericht das angefochtene Urteil auf seine sachliche Richtigkeit nicht überprüfen, weil verfahrensrechtlich fehlerhaft nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens i.S. des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO Grundlage der Entscheidung geworden ist (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 42, m.w.N.;… vom 25. Februar 1999 III R 28/98, BFH/NV 1999, 1116, m.w.N.).
- BFH, 07.12.2000 - III R 49/98
Reisebüro - Omnibus - Gewerbliche Tätigkeit - Investitionszulage - …
Auszug aus BFH, 27.09.2001 - V R 70/00
Zwar muss das Gericht nicht auf jedes Beweismittel ausdrücklich eingehen; dem Urteil muss sich jedoch entnehmen lassen, dass nichts übersehen und alles im Zusammenhang gewürdigt wurde (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1998 VIII R 73/96, BFH/NV 1999, 42, m.w.N.; vom 7. Dezember 2000 III R 49/98, BFH/NV 2001, 911, m.w.N.). - BFH, 22.06.1989 - V R 37/84
1. Der Annahme eines Leistungsaustausches steht nicht entgegen, daß sich die …
Auszug aus BFH, 27.09.2001 - V R 70/00
Dabei wird zu beachten sein, dass nach der Rechtsprechung des Senats die Angemessenheit des Entgelts --jedenfalls für die Annahme eines Leistungsaustauschs-- grundsätzlich ohne Belang ist (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1989 V R 37/84, BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913, 917). - BFH, 25.02.1999 - III R 28/98
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
Auszug aus BFH, 27.09.2001 - V R 70/00
In einem solchen Fall kann das Revisionsgericht das angefochtene Urteil auf seine sachliche Richtigkeit nicht überprüfen, weil verfahrensrechtlich fehlerhaft nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens i.S. des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO Grundlage der Entscheidung geworden ist (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 42, m.w.N.; vom 25. Februar 1999 III R 28/98, BFH/NV 1999, 1116, m.w.N.). - BFH, 15.12.1987 - II R 130/85
Inhalt der gerichtlichen Entscheidung aufgrund der freien, aus dem Gesamtergebnis …
Auszug aus BFH, 27.09.2001 - V R 70/00
Die dafür maßgebenden Gründe hätten aber im Urteil dargestellt werden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1987 II R 130/85, BFH/NV 1989, 230).
- BFH, 16.05.2007 - V B 101/06
Sachverhaltsfeststellung des FG; Bindungswirkung
Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. September 2001 V R 70/00, BFH/NV 2002, 494).Die Revision des Klägers (V R 70/00) führte gemäß § 126 Abs. 3 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG, weil die Vorentscheidung nicht erkennen ließ, dass das FG die Aussage der Zeugin bei seiner Würdigung berücksichtigt hatte (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 494).
Der Senat hat in seinem zurückverweisenden Urteil vom 27. September 2001 V R 70/00 unter II.3.
- BFH, 28.01.2003 - IX R 53/00
Mietverhältnis zwischen Ehegatten
In einem solchen Fall kann das Revisionsgericht das angefochtene Urteil nicht auf seine Richtigkeit hin überprüfen, weil verfahrensrechtlich fehlerhaft nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens i.S. des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO Grundlage der Entscheidung geworden ist (z.B. BFH-Urteil vom 27. September 2001 V R 70/00, BFH/NV 2002, 494, m.w.N.).