Rechtsprechung
   BFH, 27.09.2001 - V R 70/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11690
BFH, 27.09.2001 - V R 70/00 (https://dejure.org/2001,11690)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2001 - V R 70/00 (https://dejure.org/2001,11690)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2001 - V R 70/00 (https://dejure.org/2001,11690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unternehmensberatung - Werbevertrag - Scheingeschäft - Ernsthaftigkeit der Werbevereinbarung

  • Judicialis

    AO 1977 § 41 Abs. 2; ; UStG 1991 § 15; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1 S. 1
    Zeugenvernehmung; Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1991
    Leistungsaustausch; Scheinfirma; Scheinrechnung; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.01.1998 - VIII R 73/96

    Produkte zur Eisherstellung - Entwicklungsprovision - Verkaufsprovision -

    Auszug aus BFH, 27.09.2001 - V R 70/00
    Zwar muss das Gericht nicht auf jedes Beweismittel ausdrücklich eingehen; dem Urteil muss sich jedoch entnehmen lassen, dass nichts übersehen und alles im Zusammenhang gewürdigt wurde (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1998 VIII R 73/96, BFH/NV 1999, 42, m.w.N.; vom 7. Dezember 2000 III R 49/98, BFH/NV 2001, 911, m.w.N.).

    In einem solchen Fall kann das Revisionsgericht das angefochtene Urteil auf seine sachliche Richtigkeit nicht überprüfen, weil verfahrensrechtlich fehlerhaft nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens i.S. des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO Grundlage der Entscheidung geworden ist (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 42, m.w.N.; vom 25. Februar 1999 III R 28/98, BFH/NV 1999, 1116, m.w.N.).

  • BFH, 07.12.2000 - III R 49/98

    Reisebüro - Omnibus - Gewerbliche Tätigkeit - Investitionszulage -

    Auszug aus BFH, 27.09.2001 - V R 70/00
    Zwar muss das Gericht nicht auf jedes Beweismittel ausdrücklich eingehen; dem Urteil muss sich jedoch entnehmen lassen, dass nichts übersehen und alles im Zusammenhang gewürdigt wurde (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 1998 VIII R 73/96, BFH/NV 1999, 42, m.w.N.; vom 7. Dezember 2000 III R 49/98, BFH/NV 2001, 911, m.w.N.).
  • BFH, 22.06.1989 - V R 37/84

    1. Der Annahme eines Leistungsaustausches steht nicht entgegen, daß sich die

    Auszug aus BFH, 27.09.2001 - V R 70/00
    Dabei wird zu beachten sein, dass nach der Rechtsprechung des Senats die Angemessenheit des Entgelts --jedenfalls für die Annahme eines Leistungsaustauschs-- grundsätzlich ohne Belang ist (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1989 V R 37/84, BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913, 917).
  • BFH, 25.02.1999 - III R 28/98

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 27.09.2001 - V R 70/00
    In einem solchen Fall kann das Revisionsgericht das angefochtene Urteil auf seine sachliche Richtigkeit nicht überprüfen, weil verfahrensrechtlich fehlerhaft nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens i.S. des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO Grundlage der Entscheidung geworden ist (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 42, m.w.N.; vom 25. Februar 1999 III R 28/98, BFH/NV 1999, 1116, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.1987 - II R 130/85

    Inhalt der gerichtlichen Entscheidung aufgrund der freien, aus dem Gesamtergebnis

    Auszug aus BFH, 27.09.2001 - V R 70/00
    Die dafür maßgebenden Gründe hätten aber im Urteil dargestellt werden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1987 II R 130/85, BFH/NV 1989, 230).
  • BFH, 16.05.2007 - V B 101/06

    Sachverhaltsfeststellung des FG; Bindungswirkung

    Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. September 2001 V R 70/00, BFH/NV 2002, 494).

    Die Revision des Klägers (V R 70/00) führte gemäß § 126 Abs. 3 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG, weil die Vorentscheidung nicht erkennen ließ, dass das FG die Aussage der Zeugin bei seiner Würdigung berücksichtigt hatte (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 494).

    Der Senat hat in seinem zurückverweisenden Urteil vom 27. September 2001 V R 70/00 unter II.3.

  • BFH, 28.01.2003 - IX R 53/00

    Mietverhältnis zwischen Ehegatten

    In einem solchen Fall kann das Revisionsgericht das angefochtene Urteil nicht auf seine Richtigkeit hin überprüfen, weil verfahrensrechtlich fehlerhaft nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens i.S. des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO Grundlage der Entscheidung geworden ist (z.B. BFH-Urteil vom 27. September 2001 V R 70/00, BFH/NV 2002, 494, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht