Rechtsprechung
| BFH, 31.07.2008 - V R 74/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Umsatzsteuerrechtliches Entgelt für die Überlassung von Firmenwagen zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer
- Bundesfinanzhof
Umsatzsteuerrechtliches Entgelt für die Überlassung von Firmenwagen zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überlassung von Firmenwagen an Mitarbeiter
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- deubner-steuern.de (Kurzinformation)
Firmenwagen: Arbeitsleistung kann Entgelt für Nutzungsüberlassung sein
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ist umsatzsteuerliches Entgelt für Überlassung eines Firmen-PKW zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
UStG 1993 § 10 Abs 1 S 2, UStG 1993 § 10 Abs 2 S 2, UStG 1993 § 10 Abs 5 Nr 2, UStG 1993 § 10 Abs 4 S 1 Nr 2, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a, Richtlinie 77/388/EWG Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a
Arbeitnehmer; Bemessungsgrundlage; Entgelt; Firmenwagen; Kosten; Kraftfahrzeug
Verfahrensgang
- FG München, 09.11.2005 - 3 K 5382/02
- BFH, 31.07.2008 - V R 74/05
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 09.12.2010 - V R 17/10
Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110 …
Im Streitfall liegen keine Anhaltspunkte für einen tauschähnlichen Umsatz i. S. von § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG vor, bei dem die Arbeitsleistung des Dienstverpflichteten durch Lohnzahlung und zusätzlich durch Sachzuwendung vergütet wird (BFH-Urteil vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/ NV 2009, 226, unter II. 2.). - BFH, 12.05.2009 - V R 24/08
Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von PKW an Handelsvertreter
Ein Teil der Arbeitsleistung kann dann Entgelt für die sonstige Leistung, Nutzungsüberlassung, sein (BFH-Urteile vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II. 1. a; ebenso vom 31. Juni 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, Leitsatz 1). - FG Münster, 20.09.2012 - 5 K 3605/08
Finanz- und Abgaberecht
Das Unternehmen erbringt durch die Überlassung des Pkw an den Arbeitnehmer eine umsatzsteuerbare sonstige Leistung i.S. des § 3 Abs. 9 UStG; der Arbeitnehmer stellt - im "Tausch" hierzu - seine Arbeitskraft zur Verfügung (vgl. zum Ganzen: BFH, Urteil vom 31.07.2008, V R 74/05, BFH/NV 2009, 226). - FG Hessen, 10.12.2009 - 6 K 4389/03
Mindestbemessungsgrundlage bei Pensionsleistungen eines Gewerkschaftsheimes …
ff) Im Übrigen besteht bei Leistungen gegen Entgelt - die Leistungen an die Mitglieder der Klägerin sind solche - kein Verbot, Kosten, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, bei Bemessung des Entgelts zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 31.07.2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226).
