Rechtsprechung
   BFH, 31.07.2008 - V R 74/05   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Umsatzsteuerrechtliches Entgelt für die Überlassung von Firmenwagen zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer

  • Bundesfinanzhof

    Umsatzsteuerrechtliches Entgelt für die Überlassung von Firmenwagen zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer

  • NWB SteuerXpert START
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überlassung von Firmenwagen an Mitarbeiter

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Firmenwagen: Arbeitsleistung kann Entgelt für Nutzungsüberlassung sein

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ist umsatzsteuerliches Entgelt für Überlassung eines Firmen-PKW zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 10 Abs 1 S 2, UStG 1993 § 10 Abs 2 S 2, UStG 1993 § 10 Abs 5 Nr 2, UStG 1993 § 10 Abs 4 S 1 Nr 2, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a, Richtlinie 77/388/EWG Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a
    Arbeitnehmer; Bemessungsgrundlage; Entgelt; Firmenwagen; Kosten; Kraftfahrzeug

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • BFH, 09.12.2010 - V R 17/10  

    Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110

    Im Streitfall liegen keine Anhaltspunkte für einen tauschähnlichen Umsatz i. S. von § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG vor, bei dem die Arbeitsleistung des Dienstverpflichteten durch Lohnzahlung und zusätzlich durch Sachzuwendung vergütet wird (BFH-Urteil vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/ NV 2009, 226, unter II. 2.).
  • BFH, 12.05.2009 - V R 24/08  

    Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von PKW an Handelsvertreter

    Ein Teil der Arbeitsleistung kann dann Entgelt für die sonstige Leistung, Nutzungsüberlassung, sein (BFH-Urteile vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II. 1. a; ebenso vom 31. Juni 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, Leitsatz 1).
  • FG Münster, 20.09.2012 - 5 K 3605/08  

    Finanz- und Abgaberecht

    Das Unternehmen erbringt durch die Überlassung des Pkw an den Arbeitnehmer eine umsatzsteuerbare sonstige Leistung i.S. des § 3 Abs. 9 UStG; der Arbeitnehmer stellt - im "Tausch" hierzu - seine Arbeitskraft zur Verfügung (vgl. zum Ganzen: BFH, Urteil vom 31.07.2008, V R 74/05, BFH/NV 2009, 226).
  • FG Hessen, 10.12.2009 - 6 K 4389/03  

    Mindestbemessungsgrundlage bei Pensionsleistungen eines Gewerkschaftsheimes

    ff) Im Übrigen besteht bei Leistungen gegen Entgelt - die Leistungen an die Mitglieder der Klägerin sind solche - kein Verbot, Kosten, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, bei Bemessung des Entgelts zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 31.07.2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226).
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