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   BFH, 24.02.1994 - V R 74/92   

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BFH, 24.02.1994 - V R 74/92 (https://dejure.org/1994,3658)
BFH, Entscheidung vom 24.02.1994 - V R 74/92 (https://dejure.org/1994,3658)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - V R 74/92 (https://dejure.org/1994,3658)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.12.1989 - III R 49/89

    Missachtung eines selbständigen Angriffsmittels oder Verteidigungsmittels als

    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - V R 74/92
    Denn der Änderungsbescheid vom 5. Oktober 1993 hätte nicht der Klägerin, sondern dem Prozeßbevollmächtigten bekanntgegeben werden müssen (vgl. BFH- Urteile vom 11. Dezember 1985 I R 207/84, BFHE 146, 315, BStBl II 1986, 569, unter B.1.; vom 10. Mai 1989 I R 159/85, BFH/NV 1990, 635, unter III.2.; vom 14. Dezember 1989 III R 49/89, BFH/NV 1991, 288, unter 2. c; Tipke/Kruse, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, § 62 FGO Tz. 15, § 122 AO 1977 Tz. 21).
  • BFH, 20.04.1988 - X R 5/82

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen

    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - V R 74/92
    Vermietet ein Beherbergungsunternehmer Räume an die öffentliche Hand, die diese zur -- ggf. nur vorübergehenden -- Unterbringung Dritter nutzt, so ist entscheidend, ob der Unternehmer die Räume zur längerfristigen Vermietung bestimmt und er diese Absicht durch den Abschluß eines langfristigen Vertrags mit der öffentlichen Hand verwirklicht hat (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1988 X R 5/82, BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795, unter 1. d; BFH-Beschluß vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607, unter 4.).
  • BFH, 04.10.1989 - V R 39/84

    Begriff der Sachurteilsvoraussetzungen - Anforderungen an die Bekanntgabe von

    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - V R 74/92
    Dieser Bekanntgabemangel wurde entsprechend dem Rechtsgedanken des § 9 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) dadurch geheilt, daß der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin den Änderungsbescheid erhalten hat (vgl. dazu BFH- Urteil vom 4. Oktober 1989 V R 39/84, BFH/NV 1990, 409, unter 5. a, m. w. N.).
  • BFH, 10.05.1989 - I R 159/85

    Provisionen als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - V R 74/92
    Denn der Änderungsbescheid vom 5. Oktober 1993 hätte nicht der Klägerin, sondern dem Prozeßbevollmächtigten bekanntgegeben werden müssen (vgl. BFH- Urteile vom 11. Dezember 1985 I R 207/84, BFHE 146, 315, BStBl II 1986, 569, unter B.1.; vom 10. Mai 1989 I R 159/85, BFH/NV 1990, 635, unter III.2.; vom 14. Dezember 1989 III R 49/89, BFH/NV 1991, 288, unter 2. c; Tipke/Kruse, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, § 62 FGO Tz. 15, § 122 AO 1977 Tz. 21).
  • BFH, 11.12.1985 - I R 207/84

    Revision - Gemeinsame Entscheidung - Verbundene Sachen - Hauptsache -

    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - V R 74/92
    Denn der Änderungsbescheid vom 5. Oktober 1993 hätte nicht der Klägerin, sondern dem Prozeßbevollmächtigten bekanntgegeben werden müssen (vgl. BFH- Urteile vom 11. Dezember 1985 I R 207/84, BFHE 146, 315, BStBl II 1986, 569, unter B.1.; vom 10. Mai 1989 I R 159/85, BFH/NV 1990, 635, unter III.2.; vom 14. Dezember 1989 III R 49/89, BFH/NV 1991, 288, unter 2. c; Tipke/Kruse, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, § 62 FGO Tz. 15, § 122 AO 1977 Tz. 21).
  • BFH, 11.01.1990 - V B 109/89

    Gründe für eine Zulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - V R 74/92
    Vermietet ein Beherbergungsunternehmer Räume an die öffentliche Hand, die diese zur -- ggf. nur vorübergehenden -- Unterbringung Dritter nutzt, so ist entscheidend, ob der Unternehmer die Räume zur längerfristigen Vermietung bestimmt und er diese Absicht durch den Abschluß eines langfristigen Vertrags mit der öffentlichen Hand verwirklicht hat (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1988 X R 5/82, BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795, unter 1. d; BFH-Beschluß vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607, unter 4.).
  • BFH, 21.09.1989 - V R 170/84

    Steuerfreiheit bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

    Auszug aus BFH, 24.02.1994 - V R 74/92
    Bei der zwischen den Beteiligten allein streitigen Frage, ob die Voraussetzungen des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980 vorliegen, kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht auf die tatsächliche Dauer der Vermietung an, sondern auf die aus den äußeren Umständen ableitbare Absicht des Unternehmers, die Räumlichkeiten nur zur vorübergehenden Beherbergung bereitzuhalten (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532, unter 1. b, m. w. N.).
  • BFH, 25.01.1996 - V R 6/95

    Maßgeblichkeit der Absicht des Vermieters im Falle einer Umsatsteuerbefreiung

    Es ist der Auffassung, das FG sei von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Februar 1994 V R 74/92 (BFH/NV 1995, 365) abgewichen.

    Ob eine andere Würdigung ebenfalls möglich war, ist revisionsrechtlich nicht maßgebend (vgl. BFH in BFH/NV 1995, 365 unter 2. c).

    Die vom FA mit der Revision gerügte Abweichung der Vorentscheidung vom BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 365 liegt nicht vor.

  • BFH, 14.08.1996 - V B 107/95

    Umsätze aus der Unterbringung von Aus-, Übersiedlern und Asylbewerbern als

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (Urteil vom 20. April 1988 X R 5/82, BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795; Beschluß vom 11. Januar 1990 V B 109/89, BFH/NV 1990, 607; Urteil vom 9. Dezember 1993 V R 38/91, BFHE 173, 454, BStBl II 1994, 585, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1994, 547 mit Anm. ; Urteil vom 24. Februar 1994 V R 74/92, BFH/NV 1995, 365) und nach Einholung detaillierter Auskünfte zu den Einzelheiten der Vertragsgestaltung mit dem Kläger beim Magistrat der Stadt sowie Beweiserhebung in der mündlichen Verhandlung durch Vernehmung der zuständigen Beamten des Magistrats kam das Gericht zum Ergebnis, der Klä ger habe von Anfang an beabsichtigt, die dem Sozialamt zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten längerfristig für die Unterbringung von Aussiedlern und Asylbewerbern zur Ver fügung zu stellen.

    In der Rechtsprechung werde die eingangs erwähnte Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt (einerseits FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 1993 9 K 62/92, Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 769, das der täglichen Kündigungsmöglichkeit nicht die Bedeutung beimesse, daß damit kurzfristige Vermietungsabsicht dokumentiert werde; andererseits BFH in BFH/NV 1995, 365, der gerade den Umstand kurzfristiger Kündigungsmöglichkeit als mitentscheidenden Grund für die Annahme einer kurzfristigen Vermietungsabsicht ansehe).

    Ferner rügt das FA Abweichung des FG-Urteils vom BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 365.

    Vorsorglich weist er jedoch zu den Zulassungsgründen der grundsätzlichen Bedeutung und Divergenz in bezug auf die Frage, wie die Voraus setzungen lang- oder kurzfristiger Raumüberlassung zu bestimmen seien, auf das Senatsurteil vom 25. Januar 1996 V R 6/95 (BFH/NV 1996, 583) hin, in dem er in einem ähnlich gelagerten Fall von feststehenden Rechtsprechungsgrundsätzen ausging und darauf hinwies, daß die in dem vom FA angesprochenen BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 365 enthaltene Aussage auf der revisionsrechtlich nicht angreifbaren Würdigung des FG beruhte.

  • BFH, 29.10.1997 - X R 37/95

    Bekanntgabe eines Änderungsbescheids im Klageverfahren

    In den Urteilen vom 30. August 1994 IX R 19/92 (BFH/NV 1995, 596) und vom 24. Februar 1994 V R 74/92 (BFH/NV 1995, 365) haben der IX. und der V. Senat des BFH --ohne daß dies entscheidungserheblich gewesen wäre-- inhaltlich eine andere Auffassung vertreten.
  • BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97

    Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen

    Die heutige durch Art. 1 Nr. 12 des Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 21. Dezember 1992 --FGOÄndG-- (BGBl I 1992, 2109, BStBl I 1993, 90) geschaffene Fassung der Vorschrift ist am 1. Januar 1993 in Kraft getreten (Art. 9 FGOÄndG) und gilt deshalb erst für seit diesem Tag bekanntgegebene Verwaltungsakte (BFH-Urteil vom 24. Februar 1994 V R 74/92, BFH/NV 1995, 365; Gräber/von Groll, a.a.O., § 68 Rz. 3 a).
  • BFH, 11.03.1998 - V B 125/97

    Unterbringung von Aussiedlern als dauerhafte Vermietung?

    Das FG sei zum einen vom Senatsurteil vom 24. Februar 1994 V R 74/92 (BFH/NV 1995, 365) abgewichen.

    Soweit das FA eine Revisionszulassung wegen Abweichung des angefochtenen Urteils von dem BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 365 geltend macht und voneinander abweichende Rechtssätze darlegt, kommt eine solche Zulassung ebensowenig in Betracht.

    Wie der Senat in dem bereits angesprochenen Urteil in BFH/NV 1996, 583 ausgeführt hat, beruht die vom FA vorgetragene Aussage des Urteils in BFH/NV 1995, 365 auf einer revisionsrechtlich nicht angreifbaren Würdigung des FG, das dabei aber die maßgeblichen Rechtsgrundsätze der Rechtsprechung berücksichtigt hatte.

  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 12 K 138/98

    Steuerfreiheit der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und die Ausnahme

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  • BFH, 14.08.1996 - V B 105/95

    Beschwerde durch das Finanzamt gerichtet auf Zulassung der Revision

    Die Beschwerde hat keinen Erfolg, soweit das FA grundsätzliche Bedeutung im Hinblick auf unterschiedliche Ergebnisse der Rechtsprechung des FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 1993 9 K 62/92 (Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1994, 769) einerseits und des BFH-Urteils vom 24. Februar 1994 V R 74/92 (BFH/NV 1995, 365) andererseits geltend macht.

    Soweit das FA Zulassung wegen Abweichung des angefochtenen Urteils von dem BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 365 rügt und voneinander abweichende Rechtssätze darlegt, kommt Zulassung ebenso wenig in Betracht.

    Wie der Senat in dem bereits angesprochenen Urteil in BFH/NV 1996, 583 ausgeführt hat, beruht die vom FA vorgetragene Aussage des Urteils in BFH/NV 1995, 365 auf einer revisionsrechtlich nicht angreifbaren Würdigung des FG, das dabei aber die maßgeblichen Rechtsgrundsätze der Rechtsprechung berücksichtigt hatte.

  • BFH, 10.01.1995 - XI B 26/94

    Einordnung der auf die Unterbringung der Aussiedler und Übersiedler entfallenden

    In diesem Urteil hat der BFH zwar ausgeführt, entscheidend für die Anwendung des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1980 sei, ob der Unternehmer die Räume zur längerfristigen Vermietung bestimmt und er diese Absicht durch den Abschluß eines lang fristigen Mietvertrages verwirklicht habe (unter 1. d der Urteilsgründe; vgl. auch BFH-Urteil vom 24. Februar 1994 V R 74/92, unter 2. a, BFH/NV 1995, 365).

    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, daß es auf die Umstände des Einzelfalles ankommt, ob eine (ausnahmsweise steuerpflichtige) Vermietung von Wohn- und Schlafräumen i. S. von § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980 anzunehmen ist, wenn ein Unternehmer aufgrund eines Vertrages mit der öffentlichen Hand Dritten Unterkunft gewährt (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1993 V R 38/91, BFHE 173, 454, BStBl II 1994, 585; vom 24. Februar 1994 V R 74/92, NV).

  • FG München, 10.06.1998 - 3 K 2017/98

    Umsatzsteuer; steuerfreie Beherbergung von Asylbewerbern und Aussiedlern

    Für die Frage, ob die Voraussetzungen des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG vorliegen, kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht auf die tatsächliche Dauer der Vermietung an, sondern auf die aus den äußeren Umständen ableitbare Absicht des Unternehmers, die Räumlichkeiten nur zur vorübergehenden Beherbergung bereitzuhalten (BFH-Urteil vom 24. Februar 1994 V R 74/92, BFH/NV 1995, 365).
  • BFH, 04.11.1999 - IV R 101/91

    Werbungskosten - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit -

    Da der Änderungsbescheid vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung bekanntgegeben wurde, konnte er nach der weiterhin maßgebenden früheren Fassung des § 68 FGO unbefristet zum Gegenstand des Verfahrens erklärt werden (arg. Art. 7 Satz 1 FGOÄndG; BFH-Urteil vom 24. Februar 1994 V R 74/92, BFH/NV 1995, 365; Beschluß vom 4. März 1999 III R 235/90, BFH/NV 1999, 1121).
  • FG München, 20.09.1995 - 3 K 4271/93

    Anfall von Umsatzsteuer für die Beherbergung von Aussiedlern; Vermietung von

  • BFH, 26.10.1995 - XI R 26/94

    Ersetzung der Monatsfrist durch die Jahresfrist auf Grund fehlender Belehrung des

  • BFH, 23.04.1998 - V R 71/96

    Hotelbetrieb - Unterbringung von Asylberwerbern - Aussiedler - Übersiedler -

  • BFH, 12.03.1998 - V B 127/97

    Berücksichtigung von Einnahmen aus der Verpflegung von Asylbewerbern bei der

  • BFH, 30.08.1994 - IX R 19/92

    Wirkung eines ursprünglichen Bescheides bei Bestand eines Änderungsbescheides

  • FG Düsseldorf, 23.09.1997 - 14 K 1329/92

    Ermittlung des Nutzungswertes einer eigengenutzten Wohnung im eigenen

  • FG Düsseldorf, 04.11.1997 - 6 K 6394/92

    Umfang der Abzugsfähigkeit von Beträgen; Anfechtung der Festsetzung von

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