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   BFH, 22.07.1999 - V R 74/98   

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https://dejure.org/1999,1151
BFH, 22.07.1999 - V R 74/98 (https://dejure.org/1999,1151)
BFH, Entscheidung vom 22.07.1999 - V R 74/98 (https://dejure.org/1999,1151)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - V R 74/98 (https://dejure.org/1999,1151)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verkehrsverein - Wahrnehmung allgemeiner Interessen - Fremdenverkehr - Naherholungsverkehr - Steuerpflichtige Umsätze - Verwendung der Mitgliedsbeiträge - Zuschüsse der Stadt

  • Judicialis

    UStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; UStG 1991 § 10 Abs. 1; ; UStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1991) § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1
    Städtische Zuschüsse an einen Verkehrsverein

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 J: 1991, UStG § 10 J: 1991
    Entgelt; Fremdenverkehr; Gegenleistung; Leistungsaustausch; Zuschuß

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - V R 74/98
    Der Leistende muß seine Leistung erkennbar um der Gegenleistung willen erbringen; die Leistung muß auf die Erlangung der Gegenleistung gerichtet sein (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169).

    Zahlungen, durch die lediglich eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung (BFH in BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169).

    In derartigen Fällen, in denen eine Person des privaten Rechts Aufgaben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt und im Zusammenhang damit Geldzahlungen erhält, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein Leistungsaustausch zu bejahen oder zu verneinen sein (vgl. BFH in BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169 - Errichtung und Betreiben einer Tiefgarage aufgrund einer Entgeltsvereinbarung mit der Stadtgemeinde; BFH-Urteil vom 25. März 1993 V R 84/89, BFH/NV 1994, 59 - Pauschale für die Übernahme der Luftaufsicht kein echter Zuschuß; BFH-Urteil vom 6. Oktober 1988 V R 101/85, BFH/NV 1989, 327 - Zahlungen der Träger der überörtlichen Sozialhilfe für verschiedene Leistungen einer GmbH, die eine Werkstatt für Behinderte betreibt; BFH in BFH/NV 1996, 715; Urteile vom 9. Dezember 1987 X R 39/81, BFHE 152, 280, BStBl II 1988, 471, und vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66, BStBl II 1995, 86 - Forschung mit öffentlichen Mitteln).

  • BFH, 25.01.1996 - V R 61/94

    Zuwendungen für die Durchführung bestimmter Vorhaben einer Forschungsvereinigung

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - V R 74/98
    Soll der Zahlungsempfänger mit dem Zuschuß nur unterstützt werden, damit er seine Tätigkeit ausüben kann, fehlt es an der erforderlichen Verknüpfung von Leistung und Zuschußzahlung zu einem steuerbaren Umsatz (BFH-Urteil vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715).

    In derartigen Fällen, in denen eine Person des privaten Rechts Aufgaben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt und im Zusammenhang damit Geldzahlungen erhält, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein Leistungsaustausch zu bejahen oder zu verneinen sein (vgl. BFH in BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169 - Errichtung und Betreiben einer Tiefgarage aufgrund einer Entgeltsvereinbarung mit der Stadtgemeinde; BFH-Urteil vom 25. März 1993 V R 84/89, BFH/NV 1994, 59 - Pauschale für die Übernahme der Luftaufsicht kein echter Zuschuß; BFH-Urteil vom 6. Oktober 1988 V R 101/85, BFH/NV 1989, 327 - Zahlungen der Träger der überörtlichen Sozialhilfe für verschiedene Leistungen einer GmbH, die eine Werkstatt für Behinderte betreibt; BFH in BFH/NV 1996, 715; Urteile vom 9. Dezember 1987 X R 39/81, BFHE 152, 280, BStBl II 1988, 471, und vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66, BStBl II 1995, 86 - Forschung mit öffentlichen Mitteln).

  • EuGH, 16.10.1997 - C-258/95

    Fillibeck

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - V R 74/98
    Nach ihr setzt der Begriff der Dienstleistungen gegen Entgelt das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem empfangenen Gegenwert voraus (EuGH-Urteil vom 16. Oktober 1997 Rs. C-258/95 - Fillibeck -, Slg. 1997, I-5577, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1997, 430); es muß ein Verbrauch im Sinn des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts vorliegen (EuGH-Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-215/94 - Mohr -, Slg. 1996, I-959).
  • BFH, 25.03.1993 - V R 84/89

    Entgeltlicher Leistungsaustausch im Sinne des Umsatzsteuerrechts bei der

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - V R 74/98
    In derartigen Fällen, in denen eine Person des privaten Rechts Aufgaben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt und im Zusammenhang damit Geldzahlungen erhält, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein Leistungsaustausch zu bejahen oder zu verneinen sein (vgl. BFH in BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169 - Errichtung und Betreiben einer Tiefgarage aufgrund einer Entgeltsvereinbarung mit der Stadtgemeinde; BFH-Urteil vom 25. März 1993 V R 84/89, BFH/NV 1994, 59 - Pauschale für die Übernahme der Luftaufsicht kein echter Zuschuß; BFH-Urteil vom 6. Oktober 1988 V R 101/85, BFH/NV 1989, 327 - Zahlungen der Träger der überörtlichen Sozialhilfe für verschiedene Leistungen einer GmbH, die eine Werkstatt für Behinderte betreibt; BFH in BFH/NV 1996, 715; Urteile vom 9. Dezember 1987 X R 39/81, BFHE 152, 280, BStBl II 1988, 471, und vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66, BStBl II 1995, 86 - Forschung mit öffentlichen Mitteln).
  • BFH, 06.10.1988 - V R 101/85

    NV: Zahlungen der Träger der überörtlichen Sozialhilfe für Betreuungsleistungen,

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - V R 74/98
    In derartigen Fällen, in denen eine Person des privaten Rechts Aufgaben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt und im Zusammenhang damit Geldzahlungen erhält, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein Leistungsaustausch zu bejahen oder zu verneinen sein (vgl. BFH in BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169 - Errichtung und Betreiben einer Tiefgarage aufgrund einer Entgeltsvereinbarung mit der Stadtgemeinde; BFH-Urteil vom 25. März 1993 V R 84/89, BFH/NV 1994, 59 - Pauschale für die Übernahme der Luftaufsicht kein echter Zuschuß; BFH-Urteil vom 6. Oktober 1988 V R 101/85, BFH/NV 1989, 327 - Zahlungen der Träger der überörtlichen Sozialhilfe für verschiedene Leistungen einer GmbH, die eine Werkstatt für Behinderte betreibt; BFH in BFH/NV 1996, 715; Urteile vom 9. Dezember 1987 X R 39/81, BFHE 152, 280, BStBl II 1988, 471, und vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66, BStBl II 1995, 86 - Forschung mit öffentlichen Mitteln).
  • BFH, 09.12.1987 - X R 39/81

    Umsatzsteuer - Leistungsaustausch - Forschungsvorhaben - Zuschuß - Anspruch

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - V R 74/98
    In derartigen Fällen, in denen eine Person des privaten Rechts Aufgaben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt und im Zusammenhang damit Geldzahlungen erhält, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein Leistungsaustausch zu bejahen oder zu verneinen sein (vgl. BFH in BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169 - Errichtung und Betreiben einer Tiefgarage aufgrund einer Entgeltsvereinbarung mit der Stadtgemeinde; BFH-Urteil vom 25. März 1993 V R 84/89, BFH/NV 1994, 59 - Pauschale für die Übernahme der Luftaufsicht kein echter Zuschuß; BFH-Urteil vom 6. Oktober 1988 V R 101/85, BFH/NV 1989, 327 - Zahlungen der Träger der überörtlichen Sozialhilfe für verschiedene Leistungen einer GmbH, die eine Werkstatt für Behinderte betreibt; BFH in BFH/NV 1996, 715; Urteile vom 9. Dezember 1987 X R 39/81, BFHE 152, 280, BStBl II 1988, 471, und vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66, BStBl II 1995, 86 - Forschung mit öffentlichen Mitteln).
  • BFH, 28.07.1994 - V R 19/92

    Forschungszuschüsse sind nur dann Entgelt, wenn sie Gegenleistung für eine

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - V R 74/98
    In derartigen Fällen, in denen eine Person des privaten Rechts Aufgaben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt und im Zusammenhang damit Geldzahlungen erhält, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein Leistungsaustausch zu bejahen oder zu verneinen sein (vgl. BFH in BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169 - Errichtung und Betreiben einer Tiefgarage aufgrund einer Entgeltsvereinbarung mit der Stadtgemeinde; BFH-Urteil vom 25. März 1993 V R 84/89, BFH/NV 1994, 59 - Pauschale für die Übernahme der Luftaufsicht kein echter Zuschuß; BFH-Urteil vom 6. Oktober 1988 V R 101/85, BFH/NV 1989, 327 - Zahlungen der Träger der überörtlichen Sozialhilfe für verschiedene Leistungen einer GmbH, die eine Werkstatt für Behinderte betreibt; BFH in BFH/NV 1996, 715; Urteile vom 9. Dezember 1987 X R 39/81, BFHE 152, 280, BStBl II 1988, 471, und vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66, BStBl II 1995, 86 - Forschung mit öffentlichen Mitteln).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-215/94

    Mohr / Finanzamt Bad Segeberg

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - V R 74/98
    Nach ihr setzt der Begriff der Dienstleistungen gegen Entgelt das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem empfangenen Gegenwert voraus (EuGH-Urteil vom 16. Oktober 1997 Rs. C-258/95 - Fillibeck -, Slg. 1997, I-5577, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1997, 430); es muß ein Verbrauch im Sinn des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts vorliegen (EuGH-Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-215/94 - Mohr -, Slg. 1996, I-959).
  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 K 142/94

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Wirtschaftliche Eingliederung;

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - V R 74/98
    Das Finanzgericht (FG) kam zum Ergebnis, daß die Zuschüsse gezahlt worden seien, um dem Kläger seine Tätigkeit zu ermöglichen; sie seien deshalb kein Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung des Klägers an die Stadt (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 89).
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