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   BFH, 18.06.2009 - V R 77/07   

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https://dejure.org/2009,3354
BFH, 18.06.2009 - V R 77/07 (https://dejure.org/2009,3354)
BFH, Entscheidung vom 18.06.2009 - V R 77/07 (https://dejure.org/2009,3354)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - V R 77/07 (https://dejure.org/2009,3354)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3, § 10 Abs. 5 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; BWaldG §§ 16, 17, 18 Abs. 1 Nr. 2, 19; BGB § 22

  • openjur.de

    Unternehmerischer Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins; Einordnung von Mitgliedsbeiträgen und Zuschüssen der öffentlichen Hand als Entgelt

  • IWW
  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; ; UStG § 10 Abs. 1 S. 3; ; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; BWaldG § 16; ; BWaldG § 17; ; WaldG § 18 Abs. 1 Nr. 2; ; WaldG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit der Durchführung von Waldkalkungen zum unternehmerischen Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft; Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins

  • datenbank.nwb.de

    Unternehmerischer Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins; Einordnung von Mitgliedsbeiträgen und Zuschüssen der öffentlichen Hand als Entgelt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einordnung von Mitgliedsbeiträgen und Zuschüssen der öffentlichen Hand als Entgelt ? Unternehmerischer Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zugehörigkeit der Durchführung von Waldkalkungen zum unternehmerischen Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft; Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Eingangsleistungen zur Ausführung von Waldkalkungen durch eine Forstbetriebsgemeinschaft berechtigen zum Vorsteuerabzug

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Bemessungsgrundlage
    Entgelt
    Begriff des Entgelts
    Definition

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 15 Abs 1 Nr 1
    Leistung; Unternehmen; Unternehmerische Tätigkeit; Verein; Vorsteuerabzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 187
  • DB 2009, 2192
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 20.12.1984 - V R 25/76

    Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und

    Auszug aus BFH, 18.06.2009 - V R 77/07
    Der BFH hat damit im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 21. März 2002 Rs. C-174/00, --Kennemer Golf & Country Club-- (Slg. 2002, I-3293, BFH/NV Beilage 3, 2002, 95, UR 2002, 320) seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, wonach ein Leistungsaustausch nicht gegeben sei, soweit der Verein in Verwirklichung des Satzungszwecks unter Einsatz des Beitragsaufkommens tätig werde (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176, unter II. B. 5., und vom 20. August 1992 V R 2/88, BFH/NV 1993, 204, unter II. 1. c aa).
  • BFH, 11.10.2007 - V R 69/06

    Vorsteuerabzug für Investitionen eines Golfvereins

    Auszug aus BFH, 18.06.2009 - V R 77/07
    Beiträge der Mitglieder eines Vereins (Mitgliedsbeiträge) sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG Entgelt für die Leistungen des Vereins an seine Mitglieder, wenn diese einen konkreten Vorteil erhalten (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2007 V R 27/04, BFHE 217, 314, BFH/NV 2007, 2213, unter II. 4.; vom 11. Oktober 2007 V R 69/06, BFHE 219, 287, BFH/NV 2008, 322, unter II. 2. b; vom 29. Oktober 2008 XI R 59/07, BFHE 223, 493, BFH/NV 2009, 324; a.A. Abschn. 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abschn. 22 Abs. 1 Satz 1 UStR; Oberfinanzdirektion Hannover, Vfg.
  • EuGH, 21.03.2002 - C-174/00

    Kennemer Golf

    Auszug aus BFH, 18.06.2009 - V R 77/07
    Der BFH hat damit im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 21. März 2002 Rs. C-174/00, --Kennemer Golf & Country Club-- (Slg. 2002, I-3293, BFH/NV Beilage 3, 2002, 95, UR 2002, 320) seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, wonach ein Leistungsaustausch nicht gegeben sei, soweit der Verein in Verwirklichung des Satzungszwecks unter Einsatz des Beitragsaufkommens tätig werde (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176, unter II. B. 5., und vom 20. August 1992 V R 2/88, BFH/NV 1993, 204, unter II. 1. c aa).
  • BFH, 20.08.1992 - V R 2/88

    Fortbildung auf dem Gebiet einer neuen ärztlichen Behandlungsmethode -

    Auszug aus BFH, 18.06.2009 - V R 77/07
    Der BFH hat damit im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 21. März 2002 Rs. C-174/00, --Kennemer Golf & Country Club-- (Slg. 2002, I-3293, BFH/NV Beilage 3, 2002, 95, UR 2002, 320) seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, wonach ein Leistungsaustausch nicht gegeben sei, soweit der Verein in Verwirklichung des Satzungszwecks unter Einsatz des Beitragsaufkommens tätig werde (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176, unter II. B. 5., und vom 20. August 1992 V R 2/88, BFH/NV 1993, 204, unter II. 1. c aa).
  • BFH, 09.10.2003 - V R 51/02

    Abgrenzung von Entgelt und Zuschuss

    Auszug aus BFH, 18.06.2009 - V R 77/07
    Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Lieferungen oder sonstige Leistungen an Dritte erbringt, gehören nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322; BFH-Beschluss vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391) dann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn der Zuschuss dem Abnehmer des Gegenstands oder dem Dienstleistungsempfänger zugute kommt, der Zuschuss gerade für die Lieferung eines bestimmten Gegenstands oder die Erbringung einer bestimmten sonstigen Leistung gezahlt wird, und mit der Verpflichtung der den Zuschuss gewährenden Stelle zur Zuschusszahlung das Recht des Zahlungsempfängers (Unternehmers) auf Auszahlung des Zuschusses einhergeht, wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat.
  • BFH, 16.11.2004 - V B 104/04

    USt: Zuschüsse zur Milchleistungsprüfung

    Auszug aus BFH, 18.06.2009 - V R 77/07
    Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Lieferungen oder sonstige Leistungen an Dritte erbringt, gehören nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322; BFH-Beschluss vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391) dann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn der Zuschuss dem Abnehmer des Gegenstands oder dem Dienstleistungsempfänger zugute kommt, der Zuschuss gerade für die Lieferung eines bestimmten Gegenstands oder die Erbringung einer bestimmten sonstigen Leistung gezahlt wird, und mit der Verpflichtung der den Zuschuss gewährenden Stelle zur Zuschusszahlung das Recht des Zahlungsempfängers (Unternehmers) auf Auszahlung des Zuschusses einhergeht, wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat.
  • EuGH, 12.02.2009 - C-515/07

    Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie - Sechste

    Auszug aus BFH, 18.06.2009 - V R 77/07
    Dafür, dass die Klägerin (teilweise) lediglich allgemeine Interessen ihrer Mitglieder wahrgenommen hat, wie z.B. eine Vereinigung zur allgemeinen Förderung der Interessen des Agrarsektors (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 12. Februar 2009 Rs. C-515/07, VNLTO, Deutsches Steuerrecht 2009, 369 Rdnrn. 32 ff.), ergibt sich aus den Feststellungen des FG kein greifbarer Anhaltspunkt.
  • BFH, 29.10.2008 - XI R 59/07

    Leistungsaustausch - Entgeltliche Leistungen eines Vereins gegenüber Mitgliedern

    Auszug aus BFH, 18.06.2009 - V R 77/07
    Beiträge der Mitglieder eines Vereins (Mitgliedsbeiträge) sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG Entgelt für die Leistungen des Vereins an seine Mitglieder, wenn diese einen konkreten Vorteil erhalten (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2007 V R 27/04, BFHE 217, 314, BFH/NV 2007, 2213, unter II. 4.; vom 11. Oktober 2007 V R 69/06, BFHE 219, 287, BFH/NV 2008, 322, unter II. 2. b; vom 29. Oktober 2008 XI R 59/07, BFHE 223, 493, BFH/NV 2009, 324; a.A. Abschn. 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abschn. 22 Abs. 1 Satz 1 UStR; Oberfinanzdirektion Hannover, Vfg.
  • BFH, 11.10.2007 - V R 77/05

    Vermietung eines PKW an den Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 18.06.2009 - V R 77/07
    Erst nach dieser Prüfung stellt sich ggf. die vom FA aufgeworfene Frage der Anwendung von § 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG (Mindestbemessungsgrundlage; vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 11. Oktober 2007 V R 77/05, BFHE 219, 277, BStBl II 2008, 443, m.w.N.; vom 24. Januar 2008 V R 39/06, BFHE 221, 388, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.2007 - V R 27/04

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines Luftsportvereins

    Auszug aus BFH, 18.06.2009 - V R 77/07
    Beiträge der Mitglieder eines Vereins (Mitgliedsbeiträge) sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG Entgelt für die Leistungen des Vereins an seine Mitglieder, wenn diese einen konkreten Vorteil erhalten (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2007 V R 27/04, BFHE 217, 314, BFH/NV 2007, 2213, unter II. 4.; vom 11. Oktober 2007 V R 69/06, BFHE 219, 287, BFH/NV 2008, 322, unter II. 2. b; vom 29. Oktober 2008 XI R 59/07, BFHE 223, 493, BFH/NV 2009, 324; a.A. Abschn. 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abschn. 22 Abs. 1 Satz 1 UStR; Oberfinanzdirektion Hannover, Vfg.
  • EuGH, 15.07.2004 - C-144/02

    Kommission / Deutschland

  • BFH, 24.01.2008 - V R 39/06

    Anwendung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 UStG 1993 -

  • BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11

    Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine

    Das Finanzgericht (FG) hat nach der Zurückverweisung durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Juni 2009 V R 77/07 (BFHE 226, 187, BFH/NV 2009, 1912) die Klage abgewiesen.

    aa) In dem im ersten Rechtszug ergangenen Urteil in BFHE 226, 187, BFH/NV 2009, 1912 hat der BFH u.a. ausgeführt,.

    Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, inwiefern im Streitfall, in dem der Kläger im konkreten einzelwirtschaftlichen Interesse seiner Mitglieder unternehmerisch tätig wurde (so das im ersten Rechtszug ergangene BFH-Urteil in BFHE 226, 187, BFH/NV 2009, 1912, unter II.1.b) und mit den Waldkalkungen an die betreffenden Waldeigentümer konkrete wirtschaftliche Leistungen erbracht hat, eine Umsatzbesteuerung dieser Leistungen eine verfassungswidrige Beeinträchtigung der Vereinsmitglieder bzw. des Vereins darstellen könnte.

    Dafür, dass der Kläger (teilweise) lediglich allgemeine ideelle Interessen seiner Mitglieder wahrgenommen haben könnte, wie z.B. eine Vereinigung zur allgemeinen Förderung der Interessen des Agrarsektors (vgl. Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 12. Februar 2009 Rs. C-515/07 --VNLTO--, Slg. 2009, I-839, Deutsches Steuerrecht 2009, 369, Rz 32 ff.), ergeben sich weder aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung noch aus den Feststellungen des FG im zweiten Rechtsgang (vgl. das im ersten Rechtszug ergangene BFH-Urteil in BFHE 226, 187, BFH/NV 2009, 1912, unter II.1.b) greifbare Anhaltspunkte.

    a) Der Kläger macht geltend, das FG habe entgegen den Vorgaben des BFH im ersten Rechtszug in seinem Urteil in BFHE 226, 187, BFH/NV 2009, 1912, unter II.4.

    bb) Selbst wenn das FG damit von den Vorgaben im BFH-Urteil in BFHE 226, 187, BFH/NV 2009, 1912, unter II.4., vor einer Anwendung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG sei zunächst die Höhe der Mitgliedsbeiträge festzustellen, abgewichen sein sollte, hätte es der Darlegung bedurft, dass im Falle der exakten Ermittlung der Höhe der relevanten Mitgliedsbeiträge die Vorschriften des § 10 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 UStG nicht zur Anwendung gekommen wären und dass sich eine niedrigere Steuerfestsetzung hätte ergeben können.

  • FG Niedersachsen, 10.12.2010 - 16 K 329/09

    Der forstwirtschaftliche Zusammenschluss in der Rechtform eines rechtsfähigen

    Die dagegen erhobene Revision führte zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG (BFH, Urteil vom 18.06.2009 V R 77/07, BFHE 226, 187, BFH/NV 2009, 1912).

    Nach diesen Feststellungen des als Urteil wirkenden Gerichtsbescheides des BFH vom 18. Juni 2009 (V R 77/07) umfasste das Unternehmen des Klägers gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) nicht nur den Bereich Holzverkauf, sondern der Kläger war insgesamt unternehmerisch tätig.

    19 aa) Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Lieferungen oder sonstige Leistungen an Dritte erbringt, gehören nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 22. November 2001 Rs. C-184/00 "Office des produits wallons", UVR 2002, 47 und des BFH (Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BStBl II 2004, 322; Beschluss vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391; Urteile vom 18. Juni 2009 V R 76/07, BFH/NV 2009, 2007 und V R 77/07, BFH/NV 2009, 1912) dann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn.

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 6 K 1056/16

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Marktgebühren - Entgeltlicher Leistungsaustausch

    In seinen Urteilen vom 29.10.2008 - XI R 59/07 und vom 18.06.2009 - V R 77/07 stelle der BFH bei der Beurteilung des Leistungsaustauschs auf den unmittelbaren Zusammenhang der erbrachten Leistungen mit dem konkreten Individualinteresse der Vereinsmitglieder ab.

    Ebenso hat der BFH mit Urteil vom 18.06.2009 im Verfahren V R 77/07 (BFHE 226, 187) für die Mitgliedsbeiträge einer Forstbetriebsgemeinschaft entschieden, die für ihre Mitglieder Waldkalkungen durchführt.

  • FG Münster, 06.10.2009 - 15 K 1318/05

    Mitgliedsbeiträge an eine eingetragene Genossenschaft (eG) als Entgelte für gem.

    Anders ist es jedoch dann, wenn die Tätigkeit der Gesellschaft dem konkreten Individualinteresse des Gesellschafters dient (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 V R 77/07, [...] und BFH-Urteil vom 27. November 2008 V R 8/07, BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG Niedersachsen, 10.06.2010 - 16 K 358/09

    Umsatzsteuerliche Folgerungen aus einer mit öffentlichen Mitteln bezuschussten

    Nach zwei Entscheidungen des BFH (Urteile vom 18. Juni 2009 V R 77/07, BFH/NV 2009, 1912 und V R 76/07, BFH/NV 2009, 2007) stellt auch der Beklagte inzwischen die Vorsteuerabzugsberechtigung der Klägerin nicht mehr in Streit.

    Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Lieferungen oder sonstige Leistungen an Dritte erbringt, gehören nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 22. November 2001 Rs. C-184/00 "Office des produits wallons", UVR 2002, 47 und des BFH (Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BStBl II 2004, 322; Beschluss vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391; Urteile vom 18. Juni 2009 V R 76/07, BFH/NV 2009, 2007 und V R 77/07, BFH/NV 2009, 1912) dann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn.

  • FG München, 18.09.2013 - 3 K 2796/11

    Umfang der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Verfolgung sowohl wirtschaftlicher als

    ee) Für die Verfolgung auch nichtwirtschaftlicher Zwecke spricht überdies, dass sich der Kläger als nichtwirtschaftlicher Verein (Idealverein) unter der Nummer in das Vereinsregister des Amtsgerichts hat eintragen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 V R 77/07, BFH/NV 2009, 1912, Tz. 40).
  • BFH, 22.12.2011 - XI B 17/11

    Freie Beweiswürdigung - Akteninhalt - Umsatzbesteuerung der entgeltlichen

    Das FG wird unter Beachtung der neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. etwa Urteile in BFHE 223, 493, BFH/NV 2009, 324; vom 18. Juni 2009 V R 77/07, BFHE 226, 187, BFH/NV 2009, 1912; vom 7. Oktober 2010 V R 12/10, BFHE 231, 349, BStBl II 2011, 303, unter II.1.) prüfen müssen, welche Leistungen der Verein gegenüber seinen Mitgliedern konkret erbracht hat, ob dafür ein Entgelt bezahlt worden ist und wie hoch Letzteres ggf. war.
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