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   BFH, 15.10.1998 - V R 77/97   

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https://dejure.org/1998,3499
BFH, 15.10.1998 - V R 77/97 (https://dejure.org/1998,3499)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1998 - V R 77/97 (https://dejure.org/1998,3499)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - V R 77/97 (https://dejure.org/1998,3499)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Lkw - Ankauf - Verkauf - Rechnung - Umsatzsteuer-Erklärung - Vorsteuer - Finanzierungsmakler - Vortäuschung - Finanzierungsgeschäfte

  • Judicialis

    UStG § 14 Abs. 3; ; AO 1977 § 163; ; AO 1977 § 227; ; AO 1977 § 26; ; AO 1977 § 127; ; AO 1977 § 125; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 125 127 163 227
    Örtlich unzuständiges FA; Ermessensentscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 163, AO 1977 § 227, FGO § 102, UStG § 14 Abs 3 J: 1980, UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1980, GG
    Beweislast; Erlaßwürdigkeit; Halbteilungsgrundsatz; Rechnungsberichtigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.01.1989 - X R 158/87

    Örtliche Zuständigkeit - Übergang der Zuständigkeit - Bekanntwerden von Umständen

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 77/97
    Dies hängt davon ab, ob dem FA A die für den Zuständigkeitswechsel maßgebenden Umstände bereits vor Ergehen des Ablehnungsbescheids zweifelsfrei bekannt geworden waren (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483).

    Bei Ermessensentscheidungen kann dagegen grundsätzlich nicht angenommen werden, daß keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 127 AO 1977 Tz. 10; BFH in BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483, mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).

  • BFH, 15.10.1998 - V R 38/97

    Rechnungsberichtigung bei unzulässigem Steuerausweis

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 77/97
    Wegen der für die Ermessensentscheidung in der Sache maßgeblichen Gesichtspunkte verweist der Senat auf sein Vorabentscheidungsersuchen vom 15. Oktober 1998 V R 38/97 und V R 61/97, BFHE ..., .
  • BFH, 20.08.1997 - V B 114/96

    Ausweisung von Umsatzsteuer auf Rechnungen über den Kauf von LKWs

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 77/97
    Die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision hat der Senat zurückgewiesen (Beschluß vom 20. August 1997 V B 114/96, BFH/NV 1998, 229).
  • FG Niedersachsen, 21.12.2020 - 15 V 127/20

    Vollstreckung von Abgabenrückstände im Zusammenhang mit der Rückforderung von

    Anderes mag für Ermessensentscheidungen gelten, welche der Inkasso-Service im Erhebungsverfahren (§§ 218 ff. AO) etwa über Stundungs- oder Erlassanträge trifft (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 V R 77/97; Ratschow in Klein, AO, 15. Aufl., § 127 Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 19.04.2012 - III R 85/11

    Verletzung von Zuständigkeitsregeln in Zusammenhang mit einer

    Bei Ermessensentscheidungen kann dagegen grundsätzlich nicht angenommen werden, dass keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585, m.w.N.).
  • BFH, 14.01.2010 - VIII B 104/09

    Einzelfallentscheidung hinsichtlich Treu und Glauben - Keine Anwendung des § 127

    Der BFH hat indes wiederholt entschieden, dass § 127 AO auf Ermessensentscheidungen grundsätzlich nicht anwendbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483, und vom 15. Oktober 1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585).
  • BFH, 02.08.2012 - V B 68/11

    Zur Aufhebung von Ermessensentscheidungen beim Verstoß gegen die Regelungen über

    a) Dem steht nicht entgegen, dass --worauf der Kläger zutreffend hinweist-- bei einer Verletzung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung § 127 AO grundsätzlich nicht anwendbar ist (BFH-Urteile vom 19. April 2012 III R 85/11, juris, nicht veröffentlicht, Leitsatz; vom 15. Oktober 1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585, Leitsatz).
  • FG München, 04.04.2007 - 5 K 2853/06

    Örtliche Zuständigkeit für den Erlass der Einspruchsentscheidung bezüglich einer

    Es liegt im Wesen der Ermessensentscheidung, dass sie bei Erlass durch die zuständige statt durch die unzuständige Behörde anders hätte ausfallen können (vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585).
  • FG München, 30.11.2004 - 2 K 1749/01

    Zuständigkeit für Einspruch gegen Prüfungsanordnung bei Übertragung der Prüfung

    Es liegt im Wesen der Ermessensentscheidung, dass sie anders hätte ausfallen können, wenn sie unter Verletzung von Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit ergangen ist (vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1998 - V R 77/97, BFH/NV 1999, 585 ).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2006 - 13 K 5642/02

    Interesse eines Steuerpflichtigen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Es liegt im Wesen der Ermessensentscheidung, dass sie anders ausfallen könnte, wenn sie unter Verletzung von Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit ergangen ist (vgl. BFHJ- Urteil vom 15.10.1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2006 - 13 K 5636/02

    Zuständigkeit des an sich zuständigen Finanzamts bei einer Entscheidung über den

    Es liegt im Wesen der Ermessensentscheidung, dass sie anders ausfallen könnte, wenn sie unter Verletzung von Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit ergangen ist (vgl. BFHJ- Urteil vom 15.10.1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585).
  • FG München, 04.04.2007 - 5 K 4455/06

    Frage nach der zuständigen Einspruchsbehörde bei beauftragter Außenprüfung;

    Es liegt im Wesen der Ermessensentscheidung, dass sie bei Erlass durch die zuständige statt durch die unzuständige Behörde anders hätte ausfallen können (vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2006 - 13 K 5635/02

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Prüfungsanordnung;

    Es liegt im Wesen der Ermessensentscheidung, dass sie anders ausfallen könnte, wenn sie unter Verletzung von Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit ergangen ist (vgl. BFHJ- Urteil vom 15.10.1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585).
  • FG München, 04.04.2007 - 5 K 4456/06

    Frage nach der zuständigen Einspruchsbehörde bei einer beauftragten Außenprüfung;

  • FG München, 04.04.2007 - 5 K 2854/06

    Zuständige Einspruchsbehörde bei beauftragter Außenprüfung; Beauftragung mit

  • FG München, 04.04.2007 - 5 K 4457/06

    Frage nach der zuständigen Einspruchsbehörde bei beauftragter Außenprüfung; Die

  • FG München, 11.07.2000 - 2 K 5054/97

    Kenntnis der eine Änderung nach § 173 AO 1977 rechtfertigenden Tatsachen vor

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