Rechtsprechung
BFH, 20.12.2001 - V R 8/98 (1) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
UStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, § 15a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7 Buchst. c, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b, Art. 20 Abs. 1 Buchst. b
- IWW
- Simons & Moll-Simons
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuer - Vermögensentnahme - Umlaufvermögen - Investitionsgut - Eigenverbrauchsbesteuerung - Vorsteuerabzug bei PKW
- Judicialis
UStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; ; UStG 1991 § ... 15a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 6 Satz 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 7 Buchst. c; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 20 Abs. 1 Buchst. b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Entnahme eines ohne Vorsteuerabzug erworbenen Pkw
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Pkw-Entnahme bzw. -Veräußerung
- Unentgeltliche Wertabgaben bei der Umsatzsteuer
- Kein Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 30.10.1997 - V 318/96
- FG Düsseldorf, 07.10.1998 - 5 K 885/95
- BFH, 15.07.1999 - V R 106/98
- BFH, 15.07.1999 - V R 8/98
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2000 - C-322/99
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2000 - C-322/99
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2000 - C-323/99
- EuGH, 17.05.2001 - C-322/99
- EuGH, 17.05.2001 - C-323/99
- BFH, 18.10.2001 - V R 106/98
- BFH, 20.12.2001 - V R 8/98 (1)
Papierfundstellen
- BFHE 197, 347
- BB 2002, 610
- BStBl II 2002, 557
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 18.10.2001 - V R 106/98
Entnahme eines Pkw
Auszug aus BFH, 20.12.2001 - V R 8/98
Wie der Senat bereits zu der ebenfalls in der Vorabentscheidung behandelten Sache Brandenstein (Senatsurteil vom 18. Oktober 2001 V R 106/98, Der Betrieb 2002, 24; BFH/NV 2002, 298 --Abdruck liegt bei--), ausgeführt hat, kommt eine Vorsteuerberichtigung nach nationalem Recht nur gemäß § 15a UStG 1991 in Betracht.Da der PKW im Unternehmen des Klägers zum Weiterverkauf bestimmt war, handelt es sich --anders als im Fall Brandenstein V R 106/98 (vgl. das Senatsurteil vom 18. Oktober 2001)-- um keinen Gegenstand des Anlagevermögens (Investitionsgut), sondern um einen Gegenstand des Umlaufvermögens.
- EuGH, 17.05.2001 - C-322/99
Fischer
Auszug aus BFH, 20.12.2001 - V R 8/98
Dienstleistungen (sonstige Leistungen) einschließlich derjenigen, für die zusätzlich kleinere Lieferungen von Gegenständen erforderlich sind (z.B. Karosserie- und Lackarbeiten an einem PKW), führen nicht zu "Bestandteilen" des Gegenstandes (Anschluss an die Vorabentscheidung des EuGH vom 17. Mai 2001 Rs. C-322/99 im Streitfall Fischer).Der EuGH beantwortete die in diesem Verfahren (Fischer) gestellten Fragen in den von ihm verbundenen Verfahren Rs. C-322/99 --Fischer-- und C-323/99 --Brandenstein-- mit Urteil vom 17. Mai 2001 --im Folgenden: Vorabentscheidung-- (Internationales Steuerrecht --IStR-- 2001, 376, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 293, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2001, 390).
- BFH, 15.07.1999 - V R 8/98
EuGH-Vorlage: Entnahme und Vorsteuerabzug
Auszug aus BFH, 20.12.2001 - V R 8/98
Der Senat setzte das Revisionsverfahren aus und legte dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) Fragen zur Auslegung von Art. 5 Abs. 6 Satz 1 der Richtlinie 77/388/EWG zur Besteuerungsgrundlage und zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs vor (Beschluss vom 15. Juli 1999 V R 8/98, BFHE 189, 200, BFH/NV 1999, 1709).
- BFH, 24.09.2009 - V R 6/08
Vorsteuerberichtigung: Ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen …
b) Allerdings bestand die fehlende gesetzliche Korrekturmöglichkeit in § 15a UStG der im Streitjahr 2001 geltenden Fassung lediglich für solche Wirtschaftsgüter, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen bestimmt sind (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2001 V R 8/98, BFHE 197, 347, BStBl II 2002, 557). - BFH, 07.10.2010 - V R 4/10
Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage
Dass nach Art. 5 Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG bei Entnahmen --entgegen der im Streitjahr nach nationalem Recht bestehenden Rechtslage-- nur vorsteuerbelastete Bestandteile zu erfassen waren (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2001 V R 8/98, BFHE 197, 347, BStBl II 2002, 557) ist insoweit unerheblich. - BFH, 12.02.2009 - V R 85/07
Auch nach Gemeinschaftsrecht kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung nach § 15a …
Diese Vorschrift erfasst nur die Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Gegenständen des Anlagevermögens, nicht aber auch bei Gegenständen des Umlaufvermögens (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 2001 V R 8/98, BFHE 197, 347, BStBl II 2002, 557), um die es im Streitfall geht.
- FG Nürnberg, 22.03.2005 - II 106/02
Zur Anwendbarkeit der Vereinfachungsregelung des § 44 UStDV
Dabei kommt eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG nur bei Investitionsgütern, also Gegenständen des Anlagevermögens des Unternehmens, nicht aber bei Gegenständen des Umlaufvermögens in Betracht (BFH-Urteil vom 20.12.2001, V R 8/98, BStBl. II 2002, 557). - FG Niedersachsen, 08.11.2007 - 16 K 550/05
Anwendbarkeit des § 15a Umsatzsteuergesetz (UStG) auf Steuerfestsetzungen 2001; …
Demgegenüber hält der BFH in den Urteilen vom 18.10.2001 (…V R 106/98, Brandenstein, BFH/NV 2002, 298) und 20.12.2001 (V R 8/98, BFHE 197, 347, BStBl 2002, 557) unter Bezugnahme auf den Willen des Gesetzgebers (…BT-Drucks. 8/1779 vom 5. Mai 1978, S. 43; vgl. auch Abschn. 214 Abs. 2 der Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR - 2000) gleichwohl daran fest, dass § 15a a.F. UStG nur bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens Anwendung findet, nicht aber bei solchen des Umlaufvermögens. - FG Niedersachsen, 22.10.2007 - 16 K 226/07
Möglichkeit der Vorsteuerberichtigung für einmalig nutzbare Wirtschaftsgüter des …
§ 15 a UStG in der für das Streitjahr 2003 geltenden Fassung des Steueränderungsgesetzes 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I 2001, 3794) ermöglicht hingegen - ebenso wie die vorangehenden Gesetzesfassungen - eine Vorsteuerberichtigung nur bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (BFH Urteil vom 20. Dezember 2001 V R 8/98, BStBl. 2002, 557).
Rechtsprechung
BFH, 15.07.1999 - V R 8/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidung - Vorsteuerabzug - Entnahme aus dem Unternehmen - Abzug der Mehrwertsteuer - Nachträgliche Aufwendungen
- Judicialis
UStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 A... bs. 6 Satz 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 7 Buchst. c; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 20 Abs. 1 Buchst. b
- rechtsportal.de
EuGH-Vorlage: Entnahme und Vorsteuerabzug
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umfang der Besteuerung des Eigenverbrauchs bei Gegenständen, deren Anschaffung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hat
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 30.10.1997 - V 318/96
- FG Düsseldorf, 07.10.1998 - 5 K 885/95
- BFH, 15.07.1999 - V R 8/98
- BFH, 15.07.1999 - V R 106/98
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2000 - C-322/99
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2000 - C-322/99
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2000 - C-323/99
- EuGH, 17.05.2001 - C-322/99
- EuGH, 17.05.2001 - C-323/99
- BFH, 18.10.2001 - V R 106/98
- BFH, 20.12.2001 - V R 8/98
Papierfundstellen
- BFHE 189, 200
- BB 1999, 2019
- DB 1999, 1938
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- FG Niedersachsen, 30.10.1997 - V 318/96
Verbot der Besteuerung der Entnahme eines Gegenstandes aus einem Unternehmen für …
Auszug aus BFH, 15.07.1999 - V R 8/98
Vorinstanz: Niedersächsisches FG (EFG 1998, 692).Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 692).
- BFH, 30.03.1995 - V R 65/93
Aufwendung - Entnahme
Auszug aus BFH, 15.07.1999 - V R 8/98
Aus dieser Unterscheidung hat der vorlegende Senat für die Auslegung des Art. 5 Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG gefolgert, daß solche Aufwendungen, die im deutschen Ertragsteuerrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand für einen Gegenstand behandelt werden und nicht zu aktivieren sind, nicht den "Gegenstand oder seine Bestandteile" betreffen (vgl. auch BFH-Urteil vom 30. März 1995 V R 65/93, BFHE 177, 541, UR 1995, 340). - EuGH, 27.06.1989 - 50/88
Kühne / Finanzamt München III
Auszug aus BFH, 15.07.1999 - V R 8/98
Allerdings hat der EuGH im Urteil vom 27. Juni 1989 Rs. 50/88 (Kühne, Slg. 1989, 1925, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1989, 373) bereits Auslegungsfragen zur Besteuerung der privaten Verwendung eines Betriebsgegenstands nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG mit der ähnlichen Einschränkung: "wenn dieser Gegenstand zum vollen oder teilweisen Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt hat" beantwortet. - BFH, 15.07.1999 - V R 106/98
EuGH-Vorlage: Entnahme und Vorsteuerabzug
Auszug aus BFH, 15.07.1999 - V R 8/98
Da der PKW im Unternehmen des Klägers zum Weiterverkauf bestimmt war, handelt es sich --anders als im Fall des Vorabentscheidungsersuchens V R 106/98 (ebenfalls vom heutigen Tag)-- um keinen Gegenstand des Anlagevermögens (Investitionsgut), für das die Berichtigung gemäß Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie vorgenommen wird, sondern um einen Gegenstand des Umlaufvermögens, bei dem die Vorsteuerberichtigung nach Art. 20 Abs. 1 der Richtlinie erfolgt.
- BFH, 20.12.2001 - V R 8/98
Umsatzsteuer - Keine Berichtigung der Vorsteuer bei Umlaufvermögen
Der Senat setzte das Revisionsverfahren aus und legte dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) Fragen zur Auslegung von Art. 5 Abs. 6 Satz 1 der Richtlinie 77/388/EWG zur Besteuerungsgrundlage und zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs vor (Beschluss vom 15. Juli 1999 V R 8/98, BFHE 189, 200, BFH/NV 1999, 1709).