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   BFH, 20.02.1992 - V R 80/85   

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https://dejure.org/1992,940
BFH, 20.02.1992 - V R 80/85 (https://dejure.org/1992,940)
BFH, Entscheidung vom 20.02.1992 - V R 80/85 (https://dejure.org/1992,940)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - V R 80/85 (https://dejure.org/1992,940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung eines Vorsteuerabzugs wegen Verwendung der entsprechenden Vorbezüge zur Ausführung abzugsschädlicher steuerfreier Umsätze - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Organgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.08.1964 - V 101/62 U

    Beurteilung der Unselbständigkeit einer Gesellscahft

    Auszug aus BFH, 20.02.1992 - V R 80/85
    Dagegen reicht es nicht aus, daß sie nur in Beziehung auf zwei der genannten Merkmale besteht (vgl. BFH-Urteil vom 27. August 1964 V 101/62 U, BFHE 80, 181, BStBl III 1964, 539).
  • BFH, 13.02.1992 - V R 95/90

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Einschaltung eines Zwischenvermieters bei Fehlen

    Auszug aus BFH, 20.02.1992 - V R 80/85
    Eine Umgehung i.S. des § 42 AO 1977 ist dann gegeben, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die im Hinblick auf das angestrebte Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll, durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist und den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. im einzelnen die ständige Senatsrechtsprechung, z.B. aus jüngster Zeit BFH-Urteil vom 13. Februar 1992 V R 95/90 BFH/NV 1993, 132.
  • BFH, 15.07.1987 - X R 19/80

    1. Arbeitnehmer trotz Auftretens wie ein Kaufmann - 2. Unter fremdem Namen

    Auszug aus BFH, 20.02.1992 - V R 80/85
    Hieraus folgt weiter, daß die von der Organgesellschaft bewirkten Umsätze dem Organträger zuzurechnen sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Juli 1987 X R 19/80 - unter II. 2. d -, BFHE 150, 459, BStBl II 1987, 746).
  • BFH, 17.04.1969 - V R 123/68

    "Selbstbindung" des Bundesfinanzhofs - Vorliegen einer Unternehmenseinheit

    Auszug aus BFH, 20.02.1992 - V R 80/85
    Sie liegt z.B. vor, wenn einer der beiden Geschäftsführer einer GmbH (Organträger) zugleich Geschäftsführer der Organgesellschaft ist, beide Geschäftsführer in den Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften aufgetreten sind und sich wiederholt gemeinsam zu den beide Gesellschaften betreffenden Fragen geäußert haben (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 1969 V R 123/68 - unter 2 und 2b -, BFHE 95, 558, BStBl II 1969, 505).
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