Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.04.1991

Rechtsprechung
   BFH, 21.04.1988 - V R 80/86   

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https://dejure.org/1988,4634
BFH, 21.04.1988 - V R 80/86 (https://dejure.org/1988,4634)
BFH, Entscheidung vom 21.04.1988 - V R 80/86 (https://dejure.org/1988,4634)
BFH, Entscheidung vom 21. April 1988 - V R 80/86 (https://dejure.org/1988,4634)
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Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 04.07.2007 - VIII B 246/05

    Einmalige Vermittlungsleistung als gewerbliche Tätigkeit

    bb) Auch das zur Umsatzsteuer ergangene BFH-Urteil vom 18. April 1991 V R 80/86 (BFH/NV 1992, 206) ist für den Streitfall ersichtlich nicht einschlägig.
  • BFH, 02.04.2003 - V B 8/02

    Darlegung eines Verfahrensmangels

    Daraus ergibt sich, dass der Kläger mit diesen Aufzeichnungen den für die Voraussetzungen des § 4 Nr. 5 Buchst. c UStG erforderlichen buchmäßigen Nachweis nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 13 Abs. 1 UStDV --also eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung (vgl. zu § 13 Abs. 1 UStDV: BFH-Urteile vom 18. April 1991 V R 80/86, BFH/NV 1992, 206; vom 27. April 1995 V R 2/94, BFH/NV 1986, 184)-- nicht hätte erbringen können.
  • BFH, 21.08.1992 - V B 64/90

    Vorsteuerabzug bei Vorbereitungshandlungen in Form von Investitionsmaßnahmen für

    Da die Revision bereits hiernach zuzu lassen war, braucht der Senat nicht darauf einzugehen, ob die Zulassung auch im Hinblick auf das nach Erlaß der Vorentscheidung ergangene BFH-Urteil vom 18. April 1991 V R 80/86 (BFH/NV 1992, 206) ge boten wäre (vgl. hierzu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 115 Anm. 19 i. V. m. Anm. 6 und 69).
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Rechtsprechung
   BFH, 18.04.1991 - V R 80/86   

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https://dejure.org/1991,22891
BFH, 18.04.1991 - V R 80/86 (https://dejure.org/1991,22891)
BFH, Entscheidung vom 18.04.1991 - V R 80/86 (https://dejure.org/1991,22891)
BFH, Entscheidung vom 18. April 1991 - V R 80/86 (https://dejure.org/1991,22891)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.02.1980 - V R 118/76

    Zur Führung des Ausfuhrnachweises und des buchmäßigen Nachweises bei

    Auszug aus BFH, 18.04.1991 - V R 80/86
    Außerdem, so führt das FA in der Begründung der Revisions weiter aus, weiche das FG von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), insbesondere von dem Urteil vom 28. Februar 1980 V R 118/76 (BFHE 130, 118, BStBl II 1980, 415 [BFH 28.02.1980 - V R 118/76]) ab, wonach der Lieferer bei einer Ausfuhrlieferung buchmäßig nicht nur die Ausfuhr, sondern auch die Verschaffung der Verfügungsmacht an einen Abnehmer nachweisen müsse.

    Das FA hat durch die Darlegung, daß die Vorentscheidung von dem Urteil des BFH in BFHE 130, 118, BStBl II 1980, 415 [BFH 28.02.1980 - V R 118/76] abweiche, gerügt - wie die Auslegung des Vorbringens ergibt -, daß das FG die Voraussetzungen für den Buch- und Belegnachweis als Bedingung für die Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Satz 1, § 6 Abs. 4 Sätze 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - 1980, §§ 8 bis 13 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV - 1980) fehlerhaft beurteilt habe.

  • BFH, 25.10.1979 - V B 5/79

    Ausfuhrnachweis - Buchmäßiger Nachweis - Export über den Ladentisch

    Auszug aus BFH, 18.04.1991 - V R 80/86
    Dazu sind Bücher oder andere Aufzeichnungen und Belege (Ausfuhrnachweis) notwendig (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 25. Oktober 1979 V B 5/79, BFHE 129, 226, BStBl II 1980, 110 [BFH 25.10.1979 - V B 5/79]; vgl. dazu auch Weiß, UR 1980, 34; Reiß, Steuer und Wirtschaft - 1980, 342), aus denen sich die Ausfuhr des Lieferungsgegenstands an einen Empfänger im Außengebiet ergibt.
  • BFH, 04.06.1987 - V R 143/79

    Steuerliche Behandlung von Lieferungen jugendgefährdender Schriften an Abnehmer

    Auszug aus BFH, 18.04.1991 - V R 80/86
    Materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Ausfuhrversendungslieferung ist der Nachweis der Ausfuhr durch Beleg (vgl. zu den Voraussetzungen und zum Verfahren, insbesondere zu den Grenzen bei der Überprüfung der Ermessensentscheidung: BFH-Urteil vom 4. Juni 1987 V R 143/79, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1988, 253, m.w.N.).
  • BFH, 08.12.1988 - V R 28/84

    Nichtunternehmer, die sich rechtsirrtümlich für Unternehmer halten, schulden in

    Auszug aus BFH, 18.04.1991 - V R 80/86
    b) Das FG hat nicht beachtet, daß die für den Vorsteuerabzug notwendige Unternehmereigenschaft des Klägers i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 UStG 1980 nicht durch die bloße Absicht, sich nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen zu betätigen, begründet werden kann (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1988 V R 28/84 - unter 1 -, BFHE 155, 427, [BFH 08.12.1988 - V R 28/84] BStBl II 1989, 250 [BFH 08.12.1988 - V R 28/84]).
  • BFH, 22.06.1989 - V R 37/84

    1. Der Annahme eines Leistungsaustausches steht nicht entgegen, daß sich die

    Auszug aus BFH, 18.04.1991 - V R 80/86
    Die dafür notwendige Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse darf sich nicht auf den einzelnen Besteuerungszeitraum beschränken, sondern muß ggf. einen längeren Zeitraum einschließen (BFH-Urteil vom 22. Juni 1989 V R 37/84 - unter 1 c -, BFHE 158, 144, [BFH 22.06.1989 - V R 37/84] BStBl II 1989, 913 [BFH 22.06.1989 - V R 37/84]).
  • FG Baden-Württemberg, 28.01.2000 - 9 K 241/99

    Organisatorische Eingliederung einer während des Vergleichsverfahrens als

    In die Prüfung der für die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Unternehmerbegriffs im Sinne des USt-Rechts erforderlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse sind danach zur Beweisführung (vgl. in diesem Zusammenhang auch: Schmidt/Seeger EStG . Kommentar. 18. Auflage, 1999, § 2 Rn 31 m.w.N.) auch die Verhältnisse in den Zeiträumen vor und nach dem jeweiligen Empfang der Leistung (hier: 30. Mai - 1. Juni 1992) miteinzubeziehen (vgl. in diesem Zusammenhang: BFH-Urteile vom 18. April 1991 V R 80/86, BFH/NV 1992, 206 zu 2. b; vom 14. März 1991 V R 73/86, BFH/NV 1992, 204).
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