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   BFH, 09.01.1992 - V R 82/85   

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https://dejure.org/1992,5308
BFH, 09.01.1992 - V R 82/85 (https://dejure.org/1992,5308)
BFH, Entscheidung vom 09.01.1992 - V R 82/85 (https://dejure.org/1992,5308)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 1992 - V R 82/85 (https://dejure.org/1992,5308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung des Erfolgs der Rüge der unzureichenden Sachaufklärung in Bezug auf die Tatbestandsmerkmale der wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung - Antrag einer Organträgerin einer GmbH, die Umsatzsteuer auf einen negativen Steuerbetrag herabzusetzen, ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.04.1969 - V R 123/68

    "Selbstbindung" des Bundesfinanzhofs - Vorliegen einer Unternehmenseinheit

    Auszug aus BFH, 09.01.1992 - V R 82/85
    Das FG hat die Frage nach der finanziellen Eingliederung zutreffend darauf abgestellt - und in Übereinstimmung mit der Revision bejaht -, in welchem Umfang der Organträger die Anteile an der Organgesellschaft innehat (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 17. April 1969 V R 123/68 - unter 2a -, BFHE 95, 558, BStBl II 1969, 505).

    Ebenfalls nicht zu beanstanden ist, daß das FG für die wirtschaftliche Eingliederung (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 95, 558, BStBl II 1969, 505, unter 2. und vom 24. Oktober 1963 V 24/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1964, 143, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 1951, § 2 Abs. 2 Ziff. 2, Rechtspruch 30) davon ausgegangen ist, ob und inwieweit der Organträger der Organgesellschaft aus dem Bereich des Unternehmensteils Vermietung die wesentlichen Betriebsgrundlagen vermietungsweise zur Verfügung gestellt hat, und daß das FG schließlich bei der organisatorischen Eingliederung (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 95, 558, BStBl II 1969, 505, unter 2 b) das Vorhandensein einer einheitlichen Leitung als maßgebend angesehen hat.

  • BFH, 05.11.1968 - II R 118/67

    Mindestanforderungen einer Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 09.01.1992 - V R 82/85
    Hinsichtlich der vom FG als ebenfalls vorliegend betrachteten organisatorischen Eingliederung rügt die Klägerin - materiell-rechtlich (vgl. BFH-Beschluß vom 5. November 1968 II R 118/67, BFHE 94, 116, BStBl II 1969, 84) - die Annahme des FG, es habe eine einheitliche Leitung sowohl des Vermietungsunternehmens als auch der GmbH bestanden, und zwar in Gestalt von X. Sie meint, diese Beurteilung werde von den festgestellten Tatsachen nicht getragen.

    Die Klägerin hätte insoweit die Tatsachen genau bezeichnen müssen, aus denen sich der geltend gemachte Mangel ergeben soll, z.B. das Übergehen eines Beweisantrages oder die aktenmäßige Evidenz eines aufklärungsbedürftigen Punktes (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 94, 116, BStBl II 1969, 84).

  • BFH, 30.01.1980 - I R 194/77

    Darlehnszinsen - Vereinbarung zwischen Eltern und Kindern - Gewerbliche Einkünfte

    Auszug aus BFH, 09.01.1992 - V R 82/85
    Sie ergibt sich vielmehr daraus, daß im Umfange der Antragserweiterung noch keine Entscheidung des FG ergangen ist, die vom Revisionsgericht auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden könnte (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1980 I R 194/77 - unter 1, m.w.N. -, BFHE 130, 265, BStBl II 1980, 449; s. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 123 Anm. 2).
  • BFH, 15.07.1987 - X R 19/80

    1. Arbeitnehmer trotz Auftretens wie ein Kaufmann - 2. Unter fremdem Namen

    Auszug aus BFH, 09.01.1992 - V R 82/85
    Der Bestimmung ist darüber hinaus zu entnehmen, daß die von Organgesellschaften bewirkten Umsätze dem Organträger zuzurechnen sind (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1987 X R 19/80 - unter II 2d, m.w.N. -, BFHE 150, 459, BStBl II 1987, 746).
  • BFH, 24.10.1963 - V 24/61
    Auszug aus BFH, 09.01.1992 - V R 82/85
    Ebenfalls nicht zu beanstanden ist, daß das FG für die wirtschaftliche Eingliederung (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 95, 558, BStBl II 1969, 505, unter 2. und vom 24. Oktober 1963 V 24/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1964, 143, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 1951, § 2 Abs. 2 Ziff. 2, Rechtspruch 30) davon ausgegangen ist, ob und inwieweit der Organträger der Organgesellschaft aus dem Bereich des Unternehmensteils Vermietung die wesentlichen Betriebsgrundlagen vermietungsweise zur Verfügung gestellt hat, und daß das FG schließlich bei der organisatorischen Eingliederung (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 95, 558, BStBl II 1969, 505, unter 2 b) das Vorhandensein einer einheitlichen Leitung als maßgebend angesehen hat.
  • BFH, 17.01.2002 - V R 37/00

    Eingliederung einer Gesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zu einem

    bb) Eine organisatorische Eingliederung im Sinne einer engen Verflechtung mit Über- und Unterordnung (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. April 1969 V R 123/68, BFHE 95, 558, BStBl II 1969, 505, unter 2. b; vom 9. Januar 1992 V R 82/85, BFH/NV 1993, 63, unter II. 2. a) liegt regelmäßig vor, wenn Personenidentität in den Leitungsgremien von Organträger und Organgesellschaft besteht (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 1992 V R 80/85, BFH/NV 1993, 133, zu II. a, aa); eine vollständige Identität ist allerdings nicht erforderlich (BFH-Urteil in BFHE 187, 355, BStBl II 1999, 258, zu II. 2.), zumal das Merkmal der Personenidentität nicht zwingend ist (Schmidt/Müller/Stöcker, Die Organschaft, 5. Aufl., Rz. 1374).
  • BFH, 09.09.1993 - V R 124/89

    Organschaft bei Betriebsaufspaltung

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. BFH-Urteil vom 9. Januar 1992 V R 82/85, BFH/NV 1993, 63, 65; BFH-Beschluß vom 2. Oktober 1990 V B 80/90, BFH/NV 1991, 417, 418; BFH-Urteil vom 14. Januar 1988 V B 115/87, BFH/NV 1988, 471, 472 für das UStG 1980, m. w. N. auf die Rechtsprechung des Senats zum UStG 1967/1951) ist eine wirtschaftliche Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers auch bei einer sog. Betriebsaufspaltung (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63, 65) möglich, wenn der Unternehmer (Organträger als Besitzunternehmer) der juristischen Person (Organgesellschaft als Betriebsgesellschaft) ein Betriebsgrundstück vermietet oder verpachtet.
  • FG Münster, 25.04.2013 - 5 K 1401/10

    Frage des Vorliegens einer Organschaft

    Eine organisatorische Eingliederung im Sinne einer engen Verflechtung mit Über- und Unterordnung (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17.04.1969 V R 123/68, BStBl II 1969, 505, unter 2. b; vom 09.01.1992 V R 82/85, BFH/NV 1993, 63, unter II. 2. a) liegt insbesondere vor bei einer Personenidentität in den Geschäftsführungsorganen von Organträger und Organgesellschaft (vgl. BFH, Urteile vom 07.07.2011 V R 53/10, BFH/NV 2011, 2195; vom 20.02.1992 V R 80/85, BFH/NV 1993, 133; vom 28.01.1999 V R 32/98, BStBl II 1999, 258 und vom 17.01.2002 V R 37/00, BStBl II 2002, 373).
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