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   BFH, 18.01.2001 - V R 83/97   

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https://dejure.org/2001,6737
BFH, 18.01.2001 - V R 83/97 (https://dejure.org/2001,6737)
BFH, Entscheidung vom 18.01.2001 - V R 83/97 (https://dejure.org/2001,6737)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - V R 83/97 (https://dejure.org/2001,6737)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    UStG 1980/1991 § 14 Abs. 3

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bildungszentrum - Abgetretene Kostenerstattungsansprüche von Betriebsräten - Schulungen - Abrechnungen - Anforderungen an eine Rechnung i.S. von § 14 Abs. 3 UStG - Vorsteuerabzug

  • Judicialis

    UStG 1980/1991 § 14 Abs. 3

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG 1980/1991 § 14 Abs. 3
    Gewerkschaftliches Bildungszentrum - Veranstaltung von Kursen für Betriebsräte nach Betriebsverfassungsgesetz - Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme der Kosten für solche Veranstaltungen gem. § 40 i. V. mit § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes - Abtretung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 14 Abs 3 S 2 J: 1980, UStG § 14 Abs 3 S 2 J: 1991
    Abtretung; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Betriebsratschulung; Dienstreise; Unternehmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 483
  • BB 2001, 926
  • BB 2002, 134
  • DB 2001, 1074
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.07.2000 - V R 55/99

    Kein Vorsteuerabzug bei fehlendem Entgeltausweis

    Auszug aus BFH, 18.01.2001 - V R 83/97
    Die Grundsätze des zum Vorsteuerabzug ergangenen Urteils vom 27. Juli 2000 V R 55/99 gelten für § 14 Abs. 3 UStG entsprechend.

    Der BFH hat inzwischen im Urteil vom 27. Juli 2000 V R 55/99 (Deutsches Steuerrecht 2000, 2083) die verbindlichen Vorgaben der EuGH-Rechtsprechung für den Vorsteuerabzug für die Anwendung des § 15 Abs. 1 UStG übernommen und entschieden, dass eine Rechnung, in der zwar der Bruttopreis, der Steuersatz und der Umsatzsteuerbetrag, nicht aber das Entgelt (Nettopreis) ausgewiesen ist, grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Auszug aus BFH, 18.01.2001 - V R 83/97
    Der Senat braucht aber nicht im Einzelnen auf die für und wider die Annahme von Rechnungen i.S. des § 14 Abs. 3 UStG sprechenden Umstände einzugehen, insbesondere auf die gegen die Annahme einer Rechnung i.S. des § 14 Abs. 3 UStG sprechenden Gesichtspunkte, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die tatsächlich entstandenen Schulungskosten im Einzelnen nachzuweisen und abzurechnen sind (vgl. z.B. BAG, Beschluss vom 30. März 1994 7 ABR 45/93, Der Betrieb --DB-- 1994, 2295, m.N.) und dass in der Abrechnung ausdrücklich abgetretene Erstattungsbeträge geltend gemacht wurden.
  • EuGH, 17.09.1997 - C-141/96

    Langhorst

    Auszug aus BFH, 18.01.2001 - V R 83/97
    Dazu hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mehrfach entschieden, dass damit die Mindestanforderungen an die Angaben festgelegt worden sind, die zwingend in der Rechnung oder dem an ihre Stelle tretenden Dokument enthalten sein müssen (vgl. Urteil vom 17. September 1997 Rs. C-141/96, Langhorst, Slg. 1997, I-5073, Randnr. 17, m.N. --zur Gutschrift--).
  • BFH, 24.09.1987 - V R 50/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Auszug aus BFH, 18.01.2001 - V R 83/97
    Dabei wurde auch berücksichtigt, dass anderenfalls dem Leistungsempfänger die Ausübung des Abzugsrechts aufgrund z.T. kaum erfüllbarer Nachprüfungspflichten unangemessen erschwert würde (vgl. BFH-Urteile vom 24. September 1987 V R 50/85, BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688, und V R 125/86, BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694, hier unter II. 4.).
  • BFH, 24.09.1987 - V R 125/86

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Auszug aus BFH, 18.01.2001 - V R 83/97
    Dabei wurde auch berücksichtigt, dass anderenfalls dem Leistungsempfänger die Ausübung des Abzugsrechts aufgrund z.T. kaum erfüllbarer Nachprüfungspflichten unangemessen erschwert würde (vgl. BFH-Urteile vom 24. September 1987 V R 50/85, BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688, und V R 125/86, BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694, hier unter II. 4.).
  • BFH, 28.01.1993 - V R 75/88

    Die in der Rechnung einer GmbH unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer i. S. des §

    Auszug aus BFH, 18.01.2001 - V R 83/97
    Das gleiche gilt, wenn jemand in einer anderen Urkunde, mit der er wie ein leistender Unternehmer abrechnet, einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt (zur Abgrenzung von "Rechnung" und "andere Urkunde" im Sinne der Vorschrift vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 28. Januar 1993 V R 75/88, BFHE 171, 94, BStBl II 1993, 357).
  • BFH, 01.08.1996 - V R 9/96

    Anforderung an Rechnung bei unberechtigtem Steuerausweis

    Auszug aus BFH, 18.01.2001 - V R 83/97
    c) Da für die dem Vorsteuerabzug korrespondierende Präventivvorschrift des § 14 Abs. 3 UStG nichts anderes gelten darf (vgl. BFH, Urteil vom 1. August 1996 V R 9/96, BFH/NV 1997, 381, m.w.N.), handelt es sich bei den hier zu beurteilenden Abrechnungspapieren des Klägers über die Erstattungsbeträge nicht um "Rechnungen" oder "andere Urkunden" i.S. von § 14 Abs. 3 UStG.
  • BFH, 17.02.2011 - V R 39/09

    Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UStG - Unbeachtlichkeit fehlender Angaben

    Soweit der Senat zur alten Rechtslage hiervon abweichend entschieden hat, dass § 14 Abs. 3 UStG a.F. nur eingreift, wenn die Urkunde nach ihrem Inhalt zum Vorsteuerabzug geeignet ist (BFH-Urteil in BFHE 173, 466, BStBl II 1994, 342) und alle insoweit erforderlichen Angaben enthält (zuletzt BFH-Urteile vom 30. Januar 2003 V R 98/01, BFHE 201, 550, BStBl II 2003, 498; vom 18. Januar 2001 V R 83/97, BFHE 194, 483), hält der Senat hieran für § 14c Abs. 2 UStG nicht fest (Änderung der Rechtsprechung).
  • BFH, 26.06.2019 - XI R 5/18

    Rechnung i.S. des § 14c UStG; Verweis auf Jahreskonditionsvereinbarung; Ausweis

    Soweit unter den dort genannten Umständen u.a. eine allein anhand der Rechnung unklare, aber im Lichte aller dem FA vorliegenden Unterlagen ausreichende Leistungsbeschreibung für den Vorsteuerabzug unschädlich sein kann, ist es ausgeschlossen, die nämliche Leistungsbeschreibung bei § 14c Abs. 2 UStG, Art. 203 MwStSystRL für schädlich zu erachten (vgl. BFH-Urteile vom 18.01.2001 - V R 83/97, BFHE 194, 483, BFH/NV 2001, 874, unter II.1.c, Rz 40; vom 17.02.2011 - V R 39/09, BFHE 233, 94, BStBl II 2011, 734, Rz 25; Leipold in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 14c Rz 300).
  • BFH, 30.01.2003 - V R 98/01

    Zu Unrecht ausgewiesene Steuer und fehlende Geschäftsfähigkeit

    § 14 Abs. 3 UStG greift nur ein, wenn die Urkunde --wie im Streitfall-- nach ihrem Inhalt zum Vorsteuerabzug geeignet ist, d.h. alle insoweit erforderlichen Angaben enthält (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 6. Juni 2002 V R 20/99, BFH/NV 2002, 1620; vom 27. Juli 2000 V R 55/99, BFHE 193, 156, BStBl II 2001, 426, und vom 18. Januar 2001 V R 83/97, BFHE 194, 483, BFH/NV 2001, 874).
  • BFH, 06.06.2002 - V R 20/99

    Vorsteuerabzug; Rechnung

    In richtlinienkonformer Auslegung des Art. 22 Abs. 3 Buchst. b der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG muss die Rechnung getrennt den "Preis ohne Steuer" und den auf die einzelnen Steuersätze entfallenden Steuerbetrag sowie ggf. die Steuerbefreiung ausweisen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 2000 V R 55/99, BFHE 193, 156, BStBl II 2001, 426, und vom 18. Januar 2001 V R 83/97, BFHE 194, 483, BFH/NV 2001, 874).
  • FG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - 9 K 1138/11

    Ausstellung einer Rechnung mit Steuerausweis

    bb) Mit Urteil des BFH vom 17. Februar 2011 V R 39/09, BFHE 233, 94, BStBl II 2011, 734 hat der Bundesfinanzhof seine zwischenzeitlich vertretene Auffassung - die formellen Rechnungsvoraussetzungen nach § 14 Abs. 1 UStG 1998/1999 müssten auch hinsichtlich einer Rechnung im Sinne von § 14 Abs. 3 UStG 1998/1999 insgesamt vorliegen - aufgegeben (vgl. BFH-Urteile vom 30. Januar 2003 V R 98/01, BFHE 201, 550, BStBl II 2003, 498; vom 18. Januar 2001 V R 83/97, BFHE 194, 483; Änderung der Rechtsprechung) und knüpft wieder an den Zweck der Vorschrift - nämlich die Missbrauchsbekämpfung - an.
  • FG München, 20.02.2003 - 14 K 4324/01

    Leistender i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1991/1993; Umsatzsteuerschuld nach §

    Da der Rechnungsempfänger aus solchen Rechnungen (Abrechnungspapieren) mangels formaler Ordnungsmäßigkeit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann damit auch keine Steuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG begründet werden (BFH-Urteile vom 1. August 1996 V R 9/96, BFH/NV 1997, 381, m.w.N, und vom 18. Januar 2001 V R 83/97, BFH/NV 2001, 874; BFH-Beschluss vom 9. November 1998 V B 55/89, BFH/NV 1999, 683 ).
  • FG Hamburg, 12.12.2002 - II 285/02

    Geschäftsveräußerung im Ganzen und Vorsteuerabzug

    Die handschriftlich beigefügte Zahl "27.586,21" entspricht zwar der in einem solchen Bruttobetrag enthaltenen Umsatzsteuer, ist aber kein gesondert auf das Entgelt ausgewiesener Steuerbetrag (vgl. BFH-Urteil vom 18.01.2001 Az: V R 83/97 BFHE 194, 483 BFH/NV 2001, 874-876).
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