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   BFH, 23.04.2009 - V R 84/07   

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https://dejure.org/2009,997
BFH, 23.04.2009 - V R 84/07 (https://dejure.org/2009,997)
BFH, Entscheidung vom 23.04.2009 - V R 84/07 (https://dejure.org/2009,997)
BFH, Entscheidung vom 23. April 2009 - V R 84/07 (https://dejure.org/2009,997)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 6; Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Nr. 2

  • openjur.de

    Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet bei anschließender Rückbeförderung in das Gemeinschaftsgebiet; Umsatzsteuerlicher Belegnachweis bei Bevollmächtigung eines für den Abnehmer handelnden Beauftragten; Nachprüfung durch die Finanzbehörde

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Belegnachweis für Ausfuhrlieferungen - Beweislast

  • Betriebs-Berater

    Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet

  • Betriebs-Berater

    Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet bei anschließender Rückbeförderung in das Gemeinschaftsgebiet

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 1 Buchst. a; ; UStG § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; UStG § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; UStG § 6 Abs. 4; ; UStDV §§ 8 ff.; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Nr. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den nach § 6 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz ( UStG ) i.V.m. §§ 8 ff. Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ( UStDV ) beizubringenden Belegnachweis; Beweisregeln und Beweisgrundsätze i.R.d. Überprüfung eines von einem Unternehmer beigebrachten Belegnachweises ...

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet bei anschließender Rückbeförderung in das Gemeinschaftsgebiet; umsatzsteuerlicher Belegnachweis bei Bevollmächtigung eines für den Abnehmer handelnden Beauftragten; Nachprüfung durch die Finanzbehörde

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet bei anschließender Rückbeförderung in das Gemeinschaftsgebiet ? Umsatzsteuerlicher Belegnachweis bei Bevollmächtigung eines für den Abnehmer handelnden Beauftragten ? Nachprüfung durch die Finanzbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beleg- und Buchnachweise bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an den nach § 6 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) i.V.m. §§ 8 ff. Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) beizubringenden Belegnachweis; Beweisregeln und Beweisgrundsätze i.R.d. Überprüfung eines von einem Unternehmer beigebrachten Belegnachweises durch ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Ausfuhrlieferungen: Belegnachweis bei Bevollmächtigung eines für den Abnehmer handelnden Beauftragten

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen: BFH contra BMF

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beleg- und Buchnachweise

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Nachweispflichten für innergem. Lieferungen und Ausfuhrlieferungen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen können trotz fehlenden Buchnachweises umsatzsteuerfrei sein

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Umsatzsteuer - Internationale Warengeschäfte: Drei aktuelle BFH-Urteile zum Nachweis der Steuerfreiheit

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Beleg- und Buchnachweise bei Ausfuhrlieferung und innergemeinschaftlicher Lieferung

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Ausfuhrlieferungen: Belegnachweis bei Bevollmächtigung eines für den Abnehmer handelnden Beauftragten

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 6 Abs 1 Nr 2, UStG 1993 § 6 Abs 2 Nr 1
    Ausfuhrlieferung; Belegnachweis; Buchnachweis; Steuerfreier Umsatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 243
  • BB 2009, 1723
  • BB 2009, 2130
  • DB 2009, 1851
  • BStBl II 2010, 509
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - V R 84/07
    Denn der Unternehmer muss seine steuerlichen Verpflichtungen im Voraus kennen (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 27. September 2007 C-409/04, Teleos, Slg. 2007, I-7797, BFH/NV Beilage 2008, 25 Rz 48).

    In einem etwaigen Billigkeitsverfahren werden die vom EuGH entwickelten Grundsätze zum Vertrauensschutz zu berücksichtigen sein (EuGH-Urteile vom 21. Februar 2008 Rs. C-271/06, Netto Supermarkt, BFH/NV Beilage 2008, 199; Teleos in Slg. 2007, I-7797, BFH/NV 2008, 25).

  • BFH, 31.07.2008 - V R 21/06

    Anforderungen an die Erbringung eines Ausfuhrnachweises in Beförderungsfällen

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - V R 84/07
    Die beleg- und buchmäßigen Nachweispflichten beruhen gemeinschaftsrechtlich auf Art. 15 Nr. 1 und Nr. 2 der Richtlinie 77/388/EWG, wonach die Mitgliedstaaten Ausfuhrlieferungen "unter den Bedingungen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der nachstehenden Befreiungen sowie zur Verhütung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Missbräuchen festsetzen", von der Steuer befreien (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 2008 V R 21/06, BFHE 222, 143, BFH/NV 2009, 95, unter II. 2. a).

    Die aufgrund des Beleg- und Buchnachweises vorliegenden Angaben unterliegen jedoch der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung (BFH-Urteile in BFHE 222, 143, unter II. 2. b; vom 14. Dezember 1994 XI R 70/93, BFHE 176, 494, BStBl II 1995, 515, unter II. 2.).

  • BFH, 30.07.2008 - V R 7/03

    Erlass von Umsatzsteuern bei irrtümlich angenommenen steuerfreien

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - V R 84/07
    Sollte das FG im zweiten Rechtsgang feststellen, dass K und nicht F Abnehmer der Lieferungen war, ist nicht im Steuerfestsetzungsverfahren zu entscheiden, ob eine Steuerfreiheit aufgrund unrichtiger Abnehmerangaben in Betracht kommt, da die Beurteilung über die für den Unternehmer nicht erkennbare Unrichtigkeit von Abnehmerangaben nach der Rechtsprechung des Senats bei Ausfuhrlieferungen im Billigkeitsverfahren nach § 163 der Abgabenordnung zu erfolgen hat (BFH-Urteil vom 30. Juli 2008 V R 7/03, BFH/NV 2009, 438, unter II. 5.).
  • BFH, 14.09.2007 - VIII B 20/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; verlängerte

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - V R 84/07
    In einem etwaigen Billigkeitsverfahren werden die vom EuGH entwickelten Grundsätze zum Vertrauensschutz zu berücksichtigen sein (EuGH-Urteile vom 21. Februar 2008 Rs. C-271/06, Netto Supermarkt, BFH/NV Beilage 2008, 199; Teleos in Slg. 2007, I-7797, BFH/NV 2008, 25).
  • BFH, 14.12.1994 - XI R 70/93

    Nachweis steuerfreier Ausfuhrlieferungen

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - V R 84/07
    Die aufgrund des Beleg- und Buchnachweises vorliegenden Angaben unterliegen jedoch der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung (BFH-Urteile in BFHE 222, 143, unter II. 2. b; vom 14. Dezember 1994 XI R 70/93, BFHE 176, 494, BStBl II 1995, 515, unter II. 2.).
  • EuGH, 21.02.2008 - C-271/06

    Netto Supermarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Nr. 2 -

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - V R 84/07
    In einem etwaigen Billigkeitsverfahren werden die vom EuGH entwickelten Grundsätze zum Vertrauensschutz zu berücksichtigen sein (EuGH-Urteile vom 21. Februar 2008 Rs. C-271/06, Netto Supermarkt, BFH/NV Beilage 2008, 199; Teleos in Slg. 2007, I-7797, BFH/NV 2008, 25).
  • BFH, 05.02.2004 - V B 180/03

    Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - V R 84/07
    Auf der Grundlage dieser Feststellungen ist fraglich, ob das der Lieferung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, nach dem sich die Person des Leistungsempfängers und damit die Person des Abnehmers bestimmt (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Februar 2004 V B 180/03, BFH/NV 2004, 988, unter II. 2 b zur innergemeinschaftlichen Lieferung), entsprechend den Beleg- und Buchangaben der Klägerin zu dem ihr nicht näher bekannten F oder zu dem gegenüber der Klägerin unmittelbar handelnden K bestand, der die Waren nach ihrer Rückbeförderung in die Gemeinschaft unter Umständen auf eigene Rechnung veräußerte, während F ggf. nur als Gehilfe des K für die Beförderung in das Drittlandsgebiet und die Rückbeförderung in das Gemeinschaftsgebiet zu sorgen hatte.
  • BFH, 28.08.2014 - V R 16/14

    Anforderung an Buchnachweis

    Diese Vermutung entfällt erst, wenn sich die Nachweisangaben bei einer Überprüfung als unzutreffend erweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Angaben bestehen, die der Unternehmer nicht ausräumt; die Lieferung ist aber dann gleichwohl steuerfrei, wenn objektiv zweifelsfrei feststeht, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllt sind (BFH-Urteil vom 25. April 2013 V R 28/11, BFHE 242, 77, BStBl II 2013, 656, unter II.1.d bb zur Parallelfrage bei § 6a UStG, und BFH-Urteil vom 23. April 2009 V R 84/07, BFHE 225, 243, BStBl II 2010, 509, unter II.2.c).
  • BFH, 11.03.2020 - XI R 18/18

    Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft

    a) Die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG setzt voraus, dass der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, befördert oder versendet hat (vgl. BFH-Urteil vom 23.04.2009 - V R 84/07, BFHE 225, 243, BStBl II 2010, 509, Rz 13).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Angabe des Bestimmungsortes

    Er trägt ergänzend zu seinen Ausführungen in der Einspruchsentscheidung vor, auch nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 23.04.2009 - V R 84/07, vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 28.05.2009 - V R 23/08 sei die Steuerfreiheit zu versagen.

    Das Erfordernis der Erkennbarkeit des Namens und der Anschrift des Ausstellers des Belegs ergibt sich daraus, dass die Richtigkeit seiner Angaben durch eine Anfrage bei ihm überprüfbar sein muss (BFH Urteile vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 23.04.2009 - V R 84/07).

    Bestehen jedoch Zweifel an der Abholberechtigung, so muss der Unternehmer diese ausräumen oder nachweisen, dass der gelieferte Gegenstand tatsächlich physisch in den anderen Mitgliedsstaat verbracht worden ist (BFH Urteil vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 23.04.2009 - V R 84/07).

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Angabe des Bestimmungsortes

    Er trägt ergänzend zu seinen Ausführungen in der Einspruchsentscheidung vor, auch nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 23.04.2009 - V R 84/07, vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 28.05.2009 - V R 23/08 sei die Steuerfreiheit zu versagen.

    Das Erfordernis der Erkennbarkeit des Namens und der Anschrift des Ausstellers des Belegs ergibt sich daraus, dass die Richtigkeit seiner Angaben durch eine Anfrage bei ihm überprüfbar sein muss (BFH Urteile vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 23.04.2009 - V R 84/07).

    Bestehen jedoch Zweifel an der Abholberechtigung, so muss der Unternehmer diese ausräumen oder nachweisen, dass der gelieferte Gegenstand tatsächlich physisch in den anderen Mitgliedsstaat verbracht worden ist (BFH Urteil vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 23.04.2009 - V R 84/07).

  • FG Hamburg, 23.09.2011 - 5 K 310/09

    Steuerfreie Ausfuhrlieferung

    Die in der UStDV geregelten Anforderungen an den Beleg- und Buchnachweis sind allerdings abschließend und dürfen nicht um weitergehende Anforderungen erweitert werden (BFH Urteil vom 23.04.2009 V R 84/07, BStBl II 2010, 509 Tz. 20).

    Ergibt sich dabei die Unrichtigkeit der Angaben, ist die Ausfuhrlieferung steuerpflichtig (BFH Urteil vom 23.04.2009 V R 84/07 a. a. O, Tz. 21).

    Maßgeblich ist, dass sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt, der für die Steuerpflicht spricht (s. Wäger in: Birkenfeld, Das Große USt-Handbuch § 108 Rn. 76 und s. Argumentation des BFH im Urteil vom 23.04.2009 a. a. O. Tz. 23).

  • FG Hamburg, 07.06.2013 - 5 K 190/10

    Umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung: Statistikdokument keine Ausfuhrbestätigung,

    Die in der UStDV geregelten Anforderungen an den Beleg- und Buchnachweis sind allerdings abschließend und dürfen nicht um weitergehende Anforderungen erweitert werden (BFH Urteil vom 23.04.2009 V R 84/07, BStBl II 2010, 509 Tz. 20).

    Ergibt sich dabei die Unrichtigkeit der Angaben, ist die Ausfuhrlieferung steuerpflichtig (BFH Urteil vom 23.04.2009 V R 84/07 a. a. O, Tz. 21).

    Maßgeblich ist, dass sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt, der für die Steuerpflicht spricht (s. Wäger in: Birkenfeld, Das Große USt-Handbuch § 108 Lfg. Mai 2010 Rn. 76 und s. Argumentation des BFH im Urteil vom 23.04.2009 a. a. O. Tz. 23).

  • FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 46/14

    Innergemeinschaftliche Lieferung

    Diese Nachweis-Anforderungen sind gemäß aktueller Rechtsprechung zum Beispiel in folgenden Fällen nicht erfüllt: - bezüglich Abnehmer, Lieferweg und Bestimmungsort (oben ee) widersprüchliche Belege (FG München, Urteil vom 30.07.2013 2 K 155/12, Juris); - betreffend Identifizierung des Abholers und tatsächlichen Abnehmers widersprüchliche Belege (BFH-Urteil vom 26.11.2014 XI R 37/12, Juris); - unvollständige Ausweiskopie (Sächsisches FG, Urteil vom 04.03.2014 4 V 297/13, Juris); - unklare Unterschrift und Identität des Beauftragten (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.2014 3 K 1283/12, EFG 2014, 1166); - nicht nachgewiesene Abholer-Vollmacht oder wenigstens nachprüfbare Abhol-Berechtigung (Urteile FG Sachsen-Anhalt vom 22.01.2014 2 K 1122/11 zu § 6a Abs. 4 UStG, Juris; FG München vom 24.09.2013 2 K 570/11; BFH vom 25.04.2013 V R 10/11, BFH/NV 2013, 1453; z. T. entgg. BFH-Urteil vom 23.04.2009, BFHE 225, 243; BStBl II 2010, 509); - fehlende datierte Empfangsbestätigung, nicht zuzuordnende Unterschrift ohne Vertretungszusatz, ohne Ausweiskopie nicht nachgewiesene Identität und Vertretungsberechtigung des Abholers (FG München, Urteil vom 24.09.2013 2 K 570/11, Juris); - mit Stempel des angeblichen Abnehmers versehene undatierte und nachträglich gefaxte Verbringungsbestätigung, nicht mit Passkopien der Abholer übereinstimmende unleserliche Unterschriften (FG München, Urteil vom 29.01.2014 3 K 631/11, Juris, Rev. V R 38/14); - mit Stempel der Empfängerin ohne oder mit Unterschrift am Ort der Verkäuferin erstellte Belege ohne Gebrauchsspuren (FG Nürnberg, Urteil vom 28.05.2013 2 K 417/11, EFG 2014, 1244); - Stempel und bloßes Kürzel unter Liste des Lieferers (FG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2014 1 K 3117/12 U, Juris, Rev. V R 14/14); - fehlende Nachweise des Lieferwegs und Bestimmungsorts (oben ee), der Identitäten der Abholer und des wahren Abnehmers, Ausweiskopien ohne Ortsangabe, mit Ausweis nicht übereinstimmende unleserliche Unterschriften (BFH-Beschluss vom 24.06.2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584); - fehlende Angaben zu Ort und Datum der Übernahme sowie zum Bestimmungsort (oben ee; FG Hamburg, Urteil vom 07.06.2013 5 K 61/10, EFG 2014, 160, Juris Rz. 64); - fehlender Bestimmungsort-Beleg (oben ee; BFH-Beschluss vom 19.03.2014 V B 26/13, BFH/NV 2014, 1102); - in Verbringungserklärung fehlender Bestimmungsort nicht durch Rechnungsanschrift ersetzbar (oben ee; FG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2014 1 K 4566/10 U, EFG 2014, 1527, Rev. XI R 20/14).
  • BFH, 10.10.2011 - V B 35/11

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen - Revisionszulassung wegen die

    Der Kläger trägt lediglich vor, die Entscheidung werde "den Urteilen des Bundesfinanzhofs V R 84/07, 65/06 und 23/08 nicht gerecht".
  • FG Hamburg, 28.02.2012 - 5 K 10/10

    Umsatzsteuer: Anforderungen an den Belegnachweis für eine innergemeinschaftliche

    Zwar ist für die im Beförderungsfall gem. § 17a Abs. 2 Nr. 3 UStDV vorzulegende Empfangsbescheinigung bzw. für die gem. § 17a Abs. 2 Nr. 4 UStDV im Falle der Beförderung durch den Abnehmer vorzulegende Versicherung der (Absicht der) Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet ein Ausstellungsdatum nicht ausdrücklich in der UStDV erwähnt und dürfen die in der UStDV geregelten Anforderungen im Interesse der Voraussehbarkeit der steuerlichen Pflichten nicht um weitere Voraussetzungen ergänzt werden (BFH Urteil vom 23.04.2009 V R 84/07, BStBl II 2010, 509 Tz. 20 juris zur Ausfuhrlieferung).
  • FG Baden-Württemberg, 26.07.2011 - 11 K 1112/07

    Keine Branntweinsteuerentlastung bei Entnahme von Branntwein in den

    In diesem Zusammenhang verweise er zudem auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Mai 2009 V R 23/08 (BFHE 226, 177, BStBl. II 2010, 517), vom 23. April 2009 V R 84/07 (BFHE 225, 243, BStBl II 2010, 509) und vom 12. Mai 2009 V R 65/06 (BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511).
  • FG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 3 V 1641/09

    Unzulässigkeit eines weiteren Antrags auf AdV beim FG - Innergemeinschaftliche

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