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   BFH, 04.11.1993 - V R 85/92   

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https://dejure.org/1993,9431
BFH, 04.11.1993 - V R 85/92 (https://dejure.org/1993,9431)
BFH, Entscheidung vom 04.11.1993 - V R 85/92 (https://dejure.org/1993,9431)
BFH, Entscheidung vom 04. November 1993 - V R 85/92 (https://dejure.org/1993,9431)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.08.1986 - V R 18/86

    Verfahrensrüge - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Schlafender Richter -

    Auszug aus BFH, 04.11.1993 - V R 85/92
    Allgemeine und lückenhafte Behauptungen reichen nicht aus (vgl. BFH-Beschluß vom 28. August 1986 V R 18/86, BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908).

    Schließlich tragen sie nicht vor (vgl. dazu BFH in BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908), ob und was in der Abwesenheit der ehrenamtlichen Finanzrichter verhandelt worden ist.

  • BFH, 21.05.1992 - V B 234/91

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 04.11.1993 - V R 85/92
    Dies gilt auch, soweit die Angriffe der Kläger sich auf die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen den Richter F beziehen sollten, an der die ehrenamtlichen Richter nicht mitzuwirken brauchten, weil die Entscheidung nicht aufgrund mündlicher Verhandlung getroffen worden war (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 21. Mai 1992 V B 234/91, BFH/NV 1993, 661).
  • BFH, 27.07.1992 - IX R 81/91

    Anforderungen an die Begründung des Revisionsgrundes Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 04.11.1993 - V R 85/92
    Für eine schlüssige Rüge dieses Mangels ist es notwendig, daß durch einen lückenlosen Vortrag (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juli 1992 IX R 81/91, BFH/NV 1993, 114) die Beweiskraft der Sitzungsniederschrift in Zweifel gezogen wird, wenn sie das Gegenteil bezeugt.
  • BFH, 02.10.1984 - IX R 31/80
    Auszug aus BFH, 04.11.1993 - V R 85/92
    Die Rüge, daß ein durch das Sitzungsprotokoll als bei der mündlichen Verhandlung anwesend ausgewiesener Richter an der mündlichen Verhandlung nicht mitgewirkt hat, ist nur durch eine substantiierte Darlegung möglich, daß das Sitzungsprotokoll berichtigt oder gefälscht worden ist (so auch BFH-Urteil vom 2. Oktober 1984 IX R 31/80, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13

    Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des

    a) Schon nach dem eigenen Vortrag des Klägers wie nach dem unangefochtenen und deshalb als öffentliche Urkunde i.S. des § 418 ZPO bindenden Protokoll der mündlichen Verhandlung gehörte zu diesen an der mündlichen Verhandlung beteiligten Richtern auch der entsprechend § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 1 Nr. 2 ZPO benannte ehrenamtliche Richter Y; die Unrichtigkeit dieser Feststellung im Protokoll hätte im Übrigen nur durch eine substantiierte Darlegung gerügt werden können, dass das Sitzungsprotokoll berichtigt oder gefälscht worden sei (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 1993 V R 85/92, BFH/NV 1994, 722; vgl. zur Beweiskraft unangefochtener Sitzungsprotokolle auch BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 1999 VII B 44/98, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 94, Rechtsspruch 37; vom 21. März 2011 IX B 137/10, BFH/NV 2011, 1369, m.w.N.; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 20. November 2009  20 W 500/05, Deutsche Notar-Zeitschrift 2011, 48, unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil vom 18. Juni 1999 V ZR 40/98, BGHZ 142, 84).
  • BFH, 07.12.2000 - IX B 53/00

    Offenbare Unrichtigkeit i.S.v. § 107 FGO

    Dem Sitzungsprotokoll kommt als öffentliche Urkunde hinsichtlich der Beachtung der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten --hierunter fallen nach § 160 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung (ZPO) auch die Namen der teilnehmenden Richter-- erhöhte Beweiskraft zu (§ 94 FGO i.V.m. § 165 ZPO; vgl. BFH-Urteil vom 4. November 1993 V R 85/92, BFH/NV 1994, 722; Beschluss vom 23. Juli 1999 XI B 170/97, BFH/NV 2000, 7, unter 2., 1. Abs. a.E.).

    Solange dieser Nachweis --wie im Streitfall-- nicht geführt und eine Protokollberichtigung unterblieben ist, muss von der Richtigkeit der Teilnahme des Richters am Finanzgericht C ausgegangen werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 1999 VII B 44/98, BFH/NV 1999, 1490; vom 15. November 1994 I B 34/94, BFH/NV 1995, 623, und in BFH/NV 1994, 722).

  • BFH, 23.07.1999 - XI B 170/97

    Verfahrensfehler; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Die Ausführungen des Klägers sind nicht geeignet, den erhöhten Beweiswert des Protokolls im Streitfall in Frage zu stellen (vgl. § 94 FGO i.V.m. §§ 160, 165, 415 und 418 der Zivilprozeßordnung; BFH-Urteile vom 23. September 1988 III R 51/87, BFH/NV 1989, 377; vom 4. November 1993 V R 85/92, BFH/NV 1994, 722; BFH-Beschluß vom 15. November 1994 I B 34/94, BFH/NV 1995, 623).
  • BFH, 19.12.2000 - IX R 29/00

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Berichtigungsbeschluss

    Das Sitzungsprotokoll vom 18. November 1999, dem hinsichtlich der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten --worunter auch die Namen der an der Sitzung teilnehmenden Richter fallen (§ 160 Abs. 1 Nr. 2 der Zivilprozeßordnung --ZPO--)-- als öffentliche Urkunde erhöhte Beweiskraft zukommt (§ 94 FGO i.V.m. § 165 ZPO; vgl. auch BFH-Urteil vom 4. November 1993 V R 85/92, BFH/NV 1994, 722; Beschluss vom 22. Oktober 1997 XI R 26/97, BFH/NV 1998, 596), bestätigt die vorschriftsmäßige Besetzung des FG-Senats i.S. des § 5 Abs. 3 FGO mit drei (Berufs-)Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern.
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