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   BFH, 27.02.2003 - V R 87/01   

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https://dejure.org/2003,1843
BFH, 27.02.2003 - V R 87/01 (https://dejure.org/2003,1843)
BFH, Entscheidung vom 27.02.2003 - V R 87/01 (https://dejure.org/2003,1843)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - V R 87/01 (https://dejure.org/2003,1843)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AO 1977 § 149; ; AO 1977 § 162; ; AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a; ; AO 1977 § 347

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) §§ 149 162 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a § 347
    Steuererklärungseingang nach Schätzungsbescheid

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schätzung der Umsatzsteuer wegen Nichtabgabe der Steuererklärung ? Abgabe der Erklärung innerhalb der Einspruchsfrist nach Erlass der Bescheide ? Einlegung eines Einspruchs ? Kein Antrag auf schlichte Änderung ? Abgrenzung zwischen Einspruch und Änderungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ihre Rechte bei Steuerbescheid mit geschätzten Zahlen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides; Betreffen anderer Steuern als Zölle oder Verbrauchsteuern; Zustimmung oder Antragstellung vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist; Auslegung der Eingabe als Einspruch oder schlichter Änderungsantrag; Kommentarlose Einreichung der ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung als Einspruch gegen Schätzung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 172 Abs 1, AO § 347, AO § 162
    Antrag; Schätzung; Umsatzsteuererklärung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 416
  • NJW 2003, 2856 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 1024
  • BB 2003, 1217
  • DB 2003, 1258
  • BStBl II 2003, 505
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.06.1989 - I R 67/85

    Klageerhebung - Steuererklärung - Schätzung - Einspruchsentscheidung

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - V R 87/01
    c) Diesem Auslegungsergebnis stehen die BFH-Urteile vom 28. Juni 1989 I R 67/85 (BFHE 157, 305, BStBl II 1989, 848) und vom 21. Februar 1991 V R 2/87 (BFH/NV 1992, 44) nicht entgegen, weil sie einen anderen Sachverhalt betreffen.
  • BFH, 12.04.1967 - VI 389/65

    Schreiben eines Steuerpflichtigen zur Herabsetzung der zunächst geschätzten

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - V R 87/01
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist das Schreiben eines Steuerpflichtigen an das FA, die zunächst geschätzten Einkünfte in einem Steuerbescheid entsprechend der nachträglich eingereichten Steuererklärung herabzusetzen, regelmäßig als Einspruch aufzufassen (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1967 VI 389/65, BFHE 88, 314, BStBl III 1967, 382).
  • BFH, 21.02.1991 - V R 2/87

    Rechtmäßigkeit der Gleichsetzung einer ohne weitere Erklärung eingereichten

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - V R 87/01
    c) Diesem Auslegungsergebnis stehen die BFH-Urteile vom 28. Juni 1989 I R 67/85 (BFHE 157, 305, BStBl II 1989, 848) und vom 21. Februar 1991 V R 2/87 (BFH/NV 1992, 44) nicht entgegen, weil sie einen anderen Sachverhalt betreffen.
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - V R 87/01
    Durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften darf der Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts nicht unzumutbar verkürzt werden (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2003, 74, m.w.N.).
  • FG Hessen, 19.09.2001 - 6 K 5071/00

    Steuererklärung; Einspruch; Antrag auf schlichte Änderung; Einspruchsfrist;

    Auszug aus BFH, 27.02.2003 - V R 87/01
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 62 abgedruckt.
  • BFH, 09.12.2009 - II R 52/07

    Auslegung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beginn der

    Lässt die Äußerung eines Steuerpflichtigen ungewiss, ob er einen Rechtsbehelf einlegen will, so ist unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Allgemeinen die Erklärung als Rechtsbehelf zu betrachten, um zu Gunsten des Steuerpflichtigen den Eintritt der Bestands- oder Rechtskraft aufzuhalten (BFH-Urteil vom 27. Februar 2003 V R 87/01, BFHE 201, 416, BStBl II 2003, 505, unter II.3.b).
  • FG Hamburg, 01.02.2019 - 4 K 58/15

    Energiesteuer: Antragstellung i.S. der §§ 95 Abs. 1, 98 Abs. 1 und 100 Abs. 1

    Vorliegend wohnt der Wissenserklärung jedoch zugleich der Willenserklärungsgehalt inne, dass an den Entlastungsanträgen festgehalten wird (vgl. zur Auslegung verbundener Wissens- und Willenserklärung, BFH, Urteil vom 27. Februar 2003, V R 87/01, juris; BGH, Urteil vom 16.10.2012, X ZR 37/12, juris).

    Angesichts der in §§ 95 Abs. 1 S. 3, 98 Abs. 1 S. 3 und 100 Abs. 1 S. 3 EnergieStV geregelten Antragsfrist ist nach dem objektiven Empfängerhorizont des HZA Hamburg-1 die Mitteilung der Besteuerungsgrundlage "durchgeführte Antragstellung für alle Entlastungsabschnitte in 2010" so auszulegen, dass etwaig nicht eingegangene Anträge nochmals gestellt und erneuert werden (vgl. zur verfahrenstechnisch ähnlichen Einspruchseinlegung durch Abgabe einer Steuererklärung, BFH, Urteile vom 24. August 2004, VIII R 7/04, juris; vom 27. Februar 2003, V R 87/01, juris).

  • FG Niedersachsen, 21.09.2022 - 9 K 203/21

    Keine Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides wegen eines

    Zwar sind Willenserklärungen des Steuerpflichtigen vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Gebots der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes in Zweifelsfällen als Einspruch auszulegen, da dieser die Rechte des Steuerpflichtigen umfassender wahrt als ein Antrag nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, HFR 2003, 74; BFH, Urteil vom 27. Februar 2003, V R 87/01, BFHE 201, 416, BStBl II 2003, 505).
  • BFH, 12.12.2017 - X B 106/17

    Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

    Aus der Begründung der Klagerücknahme ergebe sich eindeutig, dass das Klageverfahren dem BFH-Urteil vom 27. Februar 2003 V R 87/01 (BFHE 201, 416, BStBl II 2003, 505) entsprechend in das schlichte Änderungsverfahren habe umgewandelt werden sollen.

    b) Es wird nicht deutlich, ob der Kläger außerdem eine Divergenz zu dem BFH-Urteil in BFHE 201, 416, BStBl II 2003, 505 rügen will und worin diese bestehen sollte.

  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 7/04

    Umdeutung: ESt-Erklärung und GuV-Rechnung einer GbR als Einspruch gegen den

    Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) sei eine Steuererklärung, die nach Erlass eines Steuerbescheids mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen innerhalb der Einspruchsfrist ohne weitere Erklärung eingereicht worden sei, im Zweifel als Einspruch auszulegen (Urteil vom 27. Februar 2003 V R 87/01, BFHE 201, 416, BStBl II 2003, 505).

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil in BFHE 201, 416, BStBl II 2003, 505 zugrunde lag.

  • FG Baden-Württemberg, 03.02.2009 - 3 K 755/09

    Grenzgängereigenschaft im Sinne des DBA-Schweiz - Arbeitstage im Wohnsitzstaat

    Lässt deshalb die Äußerung eines Steuerpflichtigen ungewiss, ob er ein Rechtsmittel einlegen will, so ist im Allgemeinen die Erklärung als Rechtsmittel zu betrachten, um zugunsten des Steuerpflichtigen den Eintritt der Rechtskraft aufzuhalten (BFH-Urteile vom 26. Oktober 2004 IX R 23/04, BFH/NV 2005, 325; vom 27. Februar 2003 V R 87/01, BStBl II 2003, 505).

    Im übrigen berücksichtigt der erkennende Senat dabei, dass nur bei dieser Annahme der Kläger die Möglichkeit zur Aussetzung der Vollziehung erhält (BFH-Urteil in BStBl II 2003, 505 zu II. 2.; von Groll in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Finanzgerichtsordnung-Abgabenordnung, § 172 AO Rn. 101 ff. mit weiteren Nachweisen).

  • FG Niedersachsen, 12.11.2003 - 12 K 247/02

    Zuständige Behörde für Einlegung des Einspruchs; Auslegung eines Einspruchs;

    In diesem Zusammenhang hat der BFH entschieden, dass eine in einem Schätzfall nach Erlass des Steuerbescheids beim Finanzamt innerhalb der Einspruchsfrist ohne weitere Erklärung eingereichte Steuererklärung im Zweifel als Einspruch auszulegen ist (BFH-Urteil vom 27. Februar 2003 V R 87/01, BStBl. II 2003, 505).

    (2) Der vorliegende Sachverhalt kann nach Überzeugung des Senats nicht anders behandelt werden als der Schätzfall, bei dem innerhalb der Einspruchsfrist ohne weitere Mitteilung einer Steuererklärung eingeht und diese als Einspruch auszulegen ist (so der BFH im Urteil vom 27. Februar 2003, a.a.O.).

  • BFH, 19.03.2009 - V R 17/06

    Auslegung von Schreiben fachkundiger Bevollmächtigter als Einspruch -

    Lässt daher die Äußerung des Bevollmächtigten eines Steuerpflichtigen ungewiss, ob er einen Einspruch einlegen will, so ist im Allgemeinen die Erklärung als Einspruch zu betrachten, um zugunsten des Steuerpflichtigen den Eintritt der formellen und materiellen Bestandskraft aufzuhalten (vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 2003 V R 87/01, BFHE 201, 416, BStBl II 2003, 505, unter II. 3. a, und in BFH/NV 2005, 325).
  • BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06

    Keine Bindung an geltend gemachten Zulassungsgrund bei Vorliegen eines

    Die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes gebietet eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer Weise erschweren (vgl. BFH-Urteil vom 27. Februar 2003 V R 87/01, BFHE 201, 416, BStBl II 2003, 505, unter II.3.b der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 26.10.2004 - IX R 23/04

    AdV-Antrag als Einspruch?

    Lässt deshalb die Äußerung eines Steuerpflichtigen ungewiss, ob er ein Rechtsmittel einlegen will, so ist im Allgemeinen die Erklärung als Rechtsmittel zu betrachten, um zugunsten des Steuerpflichtigen den Eintritt der Rechtskraft aufzuhalten (so BFH-Urteil vom 27. Februar 2003 V R 87/01, BFHE 201, 416, BStBl II 2003, 505).
  • FG Nürnberg, 11.09.2003 - VI 322/02

    Einreichung der Steuererklärung nach Erlass eines unter dem Vorbehalt der

  • FG Münster, 19.04.2013 - 14 K 3020/10

    Adressierungsmangel eines an die Erben eines Verstorbenen gerichteten

  • FG Düsseldorf, 16.08.2005 - 10 K 4173/02

    Verböserung bei zuvor erfolgter Teilabhilfe des Einspruchs bzgl. eben dieser

  • FG Hamburg, 28.10.2003 - III 219/02

    Finanzgerichtsordnung: Unzulässigkeit der Klage nach Erledigung des

  • FG Düsseldorf, 26.05.2008 - 18 K 2172/07

    Möglichkeit der Auslegung prozessualer und außerprozessualer Rechtsbehelfe einer

  • BFH, 02.02.2004 - VIII B 59/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • FG Hamburg, 18.07.2019 - 2 V 108/19

    Anforderungen an die Einspruchseinlegung gegen einen Zinsbescheid

  • FG Niedersachsen, 05.07.2011 - 1 K 136/10

    Auslegung einer Erklärung im Zweifel zu Gunsten des Steuerpflichtigen als

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2005 - 2 K 510/03

    Auslegung eines Schreibens des Steuerberaters als Einspruch

  • FG München, 08.07.2010 - 5 K 465/10

    Auslegung des Einspruchs eines Steuerberaters gegen dessen

  • VG Köln, 23.09.2020 - 24 K 1525/18
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