Rechtsprechung
   BFH, 03.04.2003 - V R 88/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2693
BFH, 03.04.2003 - V R 88/01 (https://dejure.org/2003,2693)
BFH, Entscheidung vom 03.04.2003 - V R 88/01 (https://dejure.org/2003,2693)
BFH, Entscheidung vom 03. April 2003 - V R 88/01 (https://dejure.org/2003,2693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 15 Abs. 5 Nr. 4; UStDV 1993 §§ 36, 38; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 1, 2, Art. 27 Abs. 5

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 15 Abs. 5 Nr. 4; UStDV 1993 §§ 36, 38; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 1, 2, Art. 27 Abs. 5

  • Judicialis

    UStG 1993 § 15 Abs. 5 Nr. 4; ; UStDV 1993 § 36; ; UStDV 1993 § 38; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug bei Verpflegungsmehraufwendungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abzug der Vorsteuer aus Reisekosten nach Pauschbeträgen ? Verpflegungsmehraufwand an die Fahrer ? Unterschied zwischen Dienstreise und Fahrtätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Reisekosten nach Pauschbeträgen; Dienstreise des Arbeitnehmers im Inland ; Ortswechsel aus Anlass einer Auswärtstätigkeit; Betriebssitz des Arbeitgebers als beruflicher Mittelpunkt des Kraftfahrers; Erstattung von Mehraufwendungen für ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Pauschaler Vorsteuerabzug bei Dienstreisen des Arbeitnehmers

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Pauschaler Vorsteuerabzug bei Dienstreisen des Arbeitnehmers

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStDV § 36
    Pauschbeträge; Reisekosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 565
  • BB 2003, 1219
  • DB 2003, 1995
  • BStBl 2003, 677
  • BStBl II 2003, 677
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 08.11.2001 - C-338/98

    DAS KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE WIRD WEGEN VERTRAGSVERLETZUNG VERURTEILT

    Auszug aus BFH, 03.04.2003 - V R 88/01
    Leistungen, die an einen Arbeitnehmer im Rahmen der Tätigkeiten für seinen Arbeitgeber bewirkt werden, werden nicht an den Arbeitgeber ausgeführt, selbst wenn die damit verbundenen Kosten vom Arbeitgeber erstattet werden (Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 8. November 2001 Rs. C-338/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-8265, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 544; Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2002, 91).

    Die Einschränkungen des Vorsteuerabzugs durch Aufhebung der §§ 36 bis 38 UStDV 1993 (Art. 8 Nr. 1 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, BGBl I 1999, 402, BStBl I 1999, 304) hat der Gesetzgeber richtliniengemäß fortgesetzt, weil das Gemeinschaftsrecht einen Vorsteuerabzug aus Kosten, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ersetzt, grundsätzlich nicht zulässt (EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-8265, UR 2001, 544).

  • BFH, 04.07.1995 - V B 49/95

    Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 03.04.2003 - V R 88/01
    Die bisherige Rechtsprechung des Senats zum pauschalen Vorsteuerabzug bei erstatteten Kosten für Dienstreisen, die Streitjahre vor 1996 betrifft (Bundesfinanzhof --BFH-- vom 17. Februar 2000 V B 144/99, BFH/NV 2000, 999 - Streitjahre 1993 und 1994; vom 17. Dezember 1999 V B 131/99, BFH/NV 2000, 762 - Streitjahre 1989 bis 1991; vom 19. November 1999 V B 59/99, BFH/NV 2000, 760 - Streitjahre 1991 bis 1993, und vom 4. Juli 1995 V B 49/95, BFH/NV 1996, 187 - Streitjahre 1987 bis 1989), kann somit fortgeführt werden.
  • BFH, 19.11.1999 - V B 59/99

    Vorsteuerabzug bei Reisekosten; Pauschbeträge

    Auszug aus BFH, 03.04.2003 - V R 88/01
    Die bisherige Rechtsprechung des Senats zum pauschalen Vorsteuerabzug bei erstatteten Kosten für Dienstreisen, die Streitjahre vor 1996 betrifft (Bundesfinanzhof --BFH-- vom 17. Februar 2000 V B 144/99, BFH/NV 2000, 999 - Streitjahre 1993 und 1994; vom 17. Dezember 1999 V B 131/99, BFH/NV 2000, 762 - Streitjahre 1989 bis 1991; vom 19. November 1999 V B 59/99, BFH/NV 2000, 760 - Streitjahre 1991 bis 1993, und vom 4. Juli 1995 V B 49/95, BFH/NV 1996, 187 - Streitjahre 1987 bis 1989), kann somit fortgeführt werden.
  • EuGH, 14.06.2001 - C-40/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BFH, 03.04.2003 - V R 88/01
    Der abweichend von § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1993 (Art. 17 Abs. 1, 2 der Richtlinie 77/388/EWG) zugelassene Vorsteuerabzug kann nachträglich eingeschränkt werden, um den Zielen der Richtlinie 77/388/EWG näher zu kommen (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Juni 2001 Rs. C-345/99, Kommission/Französische Republik, Slg. 2001, I-4493, UR 2001, 405, Rz. 22), aber nicht erweitert werden (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Juni 2001 Rs. C-40/00, Kommission/Französische Republik, Slg. 2001, I-4539, UR 2001, 407, Rz. 17 ff.).
  • EuGH, 08.01.2002 - C-409/99

    Metropol und Stadler

    Auszug aus BFH, 03.04.2003 - V R 88/01
    Für die Einschränkung sind auch Verwaltungsvorschriften beachtlich (vgl. dazu auch EuGH-Urteil vom 8. Januar 2002 Rs. C-409/99, Metropol, UR 2002, 220, Rz. 49).
  • BFH, 17.12.1999 - V B 131/99

    Vorsteuerabzug bei Einsatzwechseltätigkeit von ArbN?

    Auszug aus BFH, 03.04.2003 - V R 88/01
    Die bisherige Rechtsprechung des Senats zum pauschalen Vorsteuerabzug bei erstatteten Kosten für Dienstreisen, die Streitjahre vor 1996 betrifft (Bundesfinanzhof --BFH-- vom 17. Februar 2000 V B 144/99, BFH/NV 2000, 999 - Streitjahre 1993 und 1994; vom 17. Dezember 1999 V B 131/99, BFH/NV 2000, 762 - Streitjahre 1989 bis 1991; vom 19. November 1999 V B 59/99, BFH/NV 2000, 760 - Streitjahre 1991 bis 1993, und vom 4. Juli 1995 V B 49/95, BFH/NV 1996, 187 - Streitjahre 1987 bis 1989), kann somit fortgeführt werden.
  • BFH, 17.02.2000 - V B 144/99

    Keine Vorlagepflicht an EuGH für Finanzgerichte

    Auszug aus BFH, 03.04.2003 - V R 88/01
    Die bisherige Rechtsprechung des Senats zum pauschalen Vorsteuerabzug bei erstatteten Kosten für Dienstreisen, die Streitjahre vor 1996 betrifft (Bundesfinanzhof --BFH-- vom 17. Februar 2000 V B 144/99, BFH/NV 2000, 999 - Streitjahre 1993 und 1994; vom 17. Dezember 1999 V B 131/99, BFH/NV 2000, 762 - Streitjahre 1989 bis 1991; vom 19. November 1999 V B 59/99, BFH/NV 2000, 760 - Streitjahre 1991 bis 1993, und vom 4. Juli 1995 V B 49/95, BFH/NV 1996, 187 - Streitjahre 1987 bis 1989), kann somit fortgeführt werden.
  • EuGH, 14.06.2001 - C-345/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BFH, 03.04.2003 - V R 88/01
    Der abweichend von § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1993 (Art. 17 Abs. 1, 2 der Richtlinie 77/388/EWG) zugelassene Vorsteuerabzug kann nachträglich eingeschränkt werden, um den Zielen der Richtlinie 77/388/EWG näher zu kommen (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Juni 2001 Rs. C-345/99, Kommission/Französische Republik, Slg. 2001, I-4493, UR 2001, 405, Rz. 22), aber nicht erweitert werden (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Juni 2001 Rs. C-40/00, Kommission/Französische Republik, Slg. 2001, I-4539, UR 2001, 407, Rz. 17 ff.).
  • BFH, 12.08.2004 - V R 49/02

    Umsatzsteuer - Vorsteuer aus Bewirtungskosten abzugsfähig

    Durch § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG 1980/1991 hat der Gesetzgeber aber keine nach Art. 27 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG für den Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen (ab 1. Januar 1978) genehmigte Sondermaßnahme eingeführt (vgl. zu abweichenden Sondermaßnahmen BFH-Urteil vom 3. April 2003 V R 88/01, BFHE 201, 565, BStBl II 2003, 677).
  • BFH, 07.07.2005 - V R 4/03

    Vorsteuerabzug bei Reisekosten nach Pauschbeträgen über den 31.3.1999 hinaus

    Hinsichtlich des pauschalen Vorsteuerabzugs aus Kosten, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ersetzt, hat der Senat bereits im Urteil vom 3. April 2003 V R 88/01 (BFHE 201, 565, BStBl II 2003, 677) ausgeführt, dass die Einschränkung des Vorsteuerabzugs durch die Aufhebung der §§ 36 bis 38 UStDV richtliniengemäß ist, weil das Gemeinschaftsrecht einen derartigen Vorsteuerabzug nicht kennt.
  • BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04

    Verpflegungspauschale - Fahrentschädigung - Lokrangierführer

    Die in Satz 3 genannten Bereiche werden in der Rechtsprechung und Literatur zum Steuerrecht als Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit bezeichnet, dies sind Begriffe, die auch in den Lohnsteuerrichtlinien verwendet worden sind (vgl. BFH 23. Mai 2003 - V B 162/99 - 3. April 2003 - V R 88/01 - BFHE 201, 565; 10. April 2002 - VI R 154/00 - BFHE 198, 559).
  • BFH, 20.10.2006 - V B 17/06

    NZB: pauschaler Vorsteuerabzug für Reisekosten, ausgelaufenes Recht

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der nach § 36 bis § 38 UStDV zugelassene Vorsteuerabzug den Dienstreisebegriff aus der Ermächtigung in § 15 Abs. 5 Nr. 4 des Umsatzsteuergesetzes 1993 (UStG) aufgreift und seine Auslegung sich nicht aus § 4 Abs. 5 Nr. 5 und § 9 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 3. April 2003 V R 88/01, BFHE 201, 565, BStBl II 2003, 677, unter II. 3.).
  • BFH, 23.05.2003 - V B 173/99

    Reisekosten; pauschaler Vorsteuerabzug

    In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH durch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 3. April 2003 V R 88/01 entschieden, dass der Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Reisekosten nach Pauschbeträgen auch im Besteuerungszeitraum 1996 voraussetzt, dass der Unternehmer seinem Arbeitnehmer aus Anlass einer Dienstreise im Inland Mehraufwendungen für Verpflegung nach Pauschbeträgen erstattet und dass ein pauschaler Vorsteuerabzug für erstattete Aufwendungen wegen Mehrverpflegung bei Fahrtätigkeiten nicht zulässig ist; nach Auffassung des BFH steht dem der erweiterte Abzug von Reisekosten als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten nach den Vorschriften des § 4 Abs. 5 Nr. 5 und § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I 1995, 1250, BStBl I 1995, 438) nicht entgegen.
  • BFH, 23.05.2003 - V B 162/99

    Kein pauschaler Vorsteuerabzug für Reisekosten bei Fahrtätigkeiten von AN

    In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH durch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 3. April 2003 V R 88/01 entschieden, dass der Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Reisekosten nach Pauschbeträgen auch im Besteuerungszeitraum 1996 voraussetzt, dass der Unternehmer seinem Arbeitnehmer aus Anlass einer Dienstreise im Inland Mehraufwendungen für Verpflegung nach Pauschbeträgen erstattet und dass ein pauschaler Vorsteuerabzug für erstattete Aufwendungen wegen Mehrverpflegung bei Fahrtätigkeiten nicht zulässig ist; nach Auffassung des BFH steht dem der erweiterte Abzug von Reisekosten als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten nach den Vorschriften des § 4 Abs. 5 Nr. 5 und § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I 1995, 1250, BStBl I 1995, 438) nicht entgegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht