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BFH, 29.06.1972 - V R 9/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Kläger - Ordnungsmäßige Ladung - Mündliche Verhandlung - Verletzung der Mitwirkungspflicht - Sachaufklärung - Anordnung persönlichen Erscheinens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 107, 1
- BStBl II 1972, 952
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 20.05.1969 - II 25/61
Gesellschaftspflicht - Zinslose Kreditgewährung - Leistung - Darlehnsgewährung - …
Auszug aus BFH, 29.06.1972 - V R 9/71
Dies gilt allerdings nur mit der Einschränkung, daß andere Erkenntnismittel, die zur Aufklärung geeignet sind, nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen (Entscheidungen des BVerwG Bd. 10 S. 270; Urteil des BFH II 25/61 vom 20. Mai 1969, BFH 96, 129, 135, BStBl II 1969, 550 mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 10.08.1988 - III R 220/84
Mündliche Verhandlung - Ladung - Niederlegung bei Postanstalt - Zustellung - …
Das FG wird von einer abschließenden Entscheidung auch dann abzusehen haben, wenn es weitere Sachaufklärung für erforderlich hält, da das Ausbleiben eines Beteiligten das Gericht grundsätzlich nicht von seiner Verpflichtung entbindet, die nach dem Klagebegehren gebotenen Ermittlungen durchzuführen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1972 V R 9/71, BFHE 107, 1, BStBl II 1972, 952). - BFH, 19.09.2007 - VIII B 52/07
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Fernbleiben eines Beteiligten, dessen …
Bleibt ein solcher Beteiligter hingegen schuldhaft dem Termin zur mündlichen Verhandlung fern, so kann das Gericht dies zwar grundsätzlich als Verletzung der Mitwirkungspflicht werten (BFH-Urteil vom 29. Juni 1972 V R 9/71, BFHE 107, 1, BStBl II 1972, 952). - FG Hessen, 27.02.2006 - 6 K 4107/01
Umsatzsteuer; Haftung; Geschäftsführer; Voranmeldung; Mitwirkungspflicht; …
Soweit er sich zur Begründung auf das BFH-Urteil vom 29.06.1972 (BStBl II 1972, 952 ) stützt, hält der Senat diese Entscheidung nicht für einschlägig. - FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2001 - 1 K 100/98
Verbleibefrist i.S. des § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Verbringen eines …
Dennoch besteht für das Gericht kein Anlass, nunmehr der Klägerin Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben, denn sie hat insoweit ihre Mitwirkungspflicht verletzt (vgl. BFH, Urteil vom 29. Juni 1972, V R 9/71, BStBl. II 1972 S. 952).