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   BFH, 26.05.1977 - V R 95/76   

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https://dejure.org/1977,353
BFH, 26.05.1977 - V R 95/76 (https://dejure.org/1977,353)
BFH, Entscheidung vom 26.05.1977 - V R 95/76 (https://dejure.org/1977,353)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 1977 - V R 95/76 (https://dejure.org/1977,353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Arzt - Entgeltliche Abgabe von Medikamenten - Ärztliche Abgabestelle - Behördliche Erlaubnis - Gewerbliche Tätigkeit - Ausübung einer heilberuflichen Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 4 Nr. 14 Satz 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Steuerfreiheit für die Lieferung von Arzneien durch ärztliche Hausapotheke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 199
  • NJW 1978, 608
  • DB 1978, 60
  • BStBl II 1977, 879
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66

    Anwendung des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) auf Chiropraktik - Umfang

    Auszug aus BFH, 26.05.1977 - V R 95/76
    In Anlehnung an § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes vom 17. Februar 1939 (RGBl I 1939, 251) wird unter Ausübung der Heilkunde jede berufs- oder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden am Menschen verstanden; sie setzt nach allgemeiner Auffassung ärztliche Kenntnisse voraus, sei es im Hinblick auf das Ziel, die Art oder die Methode der Tätigkeit, sei es für die Feststellung, ob im Einzelfall eine Behandlung begonnen werden darf (vgl. Urteil des BVerwG vom 25. Juni 1970 I C 53.66, BVerwGE 35, 308, sowie Eckhardt/Weiß, Umsatzsteuer, Tz. 31 zu § 4 Nr. 14 UStG 1967 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95

    1. Keine Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 bei einheitlicher

    Demgemäß hat die Rechtsprechung den Verkauf von Medikamenten seitens eines Arztes aus seiner Hausapotheke als gewerblich angesehen (RFH-Urteil vom 20. September 1939 VI 531/39, RStBl 1940, 14; BFH-Urteil vom 26. Mai 1977 V R 95/76, BFHE 123, 199, BStBl II 1977, 879).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird ein Tierarzt, der aus seiner ärztlichen Abgabestelle für Arzneien Medikamente an die Halter der von ihm behandelten Tiere abgibt, nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig (BFHE 123, 199).
  • BFH, 15.07.2004 - V R 27/03

    Schönheitsoperationen sind umsatzsteuerpflichtig

    Bereits zu § 4 Nr. 14 UStG 1967, auf den der Wortlaut des § 4 Nr. 14 UStG 1993 zurückgeht, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass nicht alle vom Arzt ausgeführten Umsätze steuerfrei sind, sondern nur diejenigen, die er in Ausübung seiner heilkundlichen Tätigkeit bewirkt (BFH-Urteil vom 26. Mai 1977 V R 95/76, BFHE 123, 199, BStBl II 1977, 879).
  • BFH, 26.09.2007 - V B 8/06

    Anspruch auf Vertrauensschutz bei Verschärfung der Rechtsprechung des BFH oder

    Der BFH habe --im Gegenteil-- bereits mit Urteil vom 26. Mai 1977 V R 95/76 (BStBl II 1977, 879) entschieden, dass nicht sämtliche von einem Arzt ausgeführten Umsätze steuerfrei seien, sondern nur diejenigen, die er in der Ausübung einer heilkundlichen Tätigkeit ausführe.
  • BFH, 01.02.1979 - IV R 113/76

    Zur Gewerbesteuerpflicht - a) von Tierärzten, die Medikamente und Impfstoffe

    Nach diesen Grundsätzen hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 27. Juli 1978 V R 66/76 (BFHE 126, 239, BStBl II 1978, 686) im Anschluß an sein Urteil vom 26. Mai 1977 V R 95/76 (BFHE 123, 199, BStBl II 1977, 879) entschieden, daß Tierärzte, die die allgemeine Erlaubnis gemäß § 28 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) vom 16. Mai 1961 (BGBl 1, 533) haben, Arzneimittel i. S. des § 1 Abs. 1 AMG an Halter der von ihnen behandelten Tiere abzugeben und zu diesem.

    Auf die Gründe der Entscheidungen V R 66/76 und V R 95/76, denen sich der erkennende Senat anschließt, wird Bezug genommen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 K 1917/07

    Steuerpflicht von Umsätzen aus Schönheitsoperationen

    Bereits zu § 4 Nr. 14 UStG 1967, auf den der Wortlaut des § 4 Nr. 14 UStG 1993 zurückgeht, hatte der BFH entschieden, dass nicht alle vom Arzt ausgeführten Umsätze steuerfrei sind, sondern nur diejenigen, die er in Ausübung seiner heilkundlichen Tätigkeit bewirkt ( BFH-Urteil vom 26. Mai 1977 V R 95/76 , BFHE 123, 199 , BStBl II 1977, 879 ).
  • BFH, 14.01.1998 - IV B 48/97

    Einordnung einer Apotheke als gewerbesteuerpflichtiger Betrieb - Einordnung als

    Der BFH hat daneben in mehreren Entscheidungen den Betrieb einer Apotheke bzw. die diesem gleichstehende Abgabe von Medikamenten durch Ärzte im Einzelhandel ausdrücklich als gewerblich eingestuft (vgl. BFH-Urteile vom 26. Mai 1977 V R 95/76, BFHE 123, 199, BStBl II 1977, 879; vom 27. Juli 1978 V R 66/76, BFHE 126, 239, BStBl II 1978, 686; vom 1. Februar 1979 IV R 113/76, BFHE 128, 67, BStBl II 1979, 574, und vom 24. April 1997 IV R 60/95, BFHE 183, 150, BStBl II 1997, 567).
  • FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05

    Keine Umsatzsteuerbefreiung bei der Erstellung von Gutachten für die

    Es reiche nicht aus, dass ein Arzt eine Tätigkeit ausübe, für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG müsse es sich um eine Tätigkeit der Heilkunde handeln (BFH-Urteil vom 26.05.1977 V R 95/86, BStBl II 1977, 879).

    e) Das FA berufe sich nicht auf die neuen Anwendungsregeln des BMF-Schreibens vom 13.02.2001, da bereits nach der BFH-Rechtsprechung zu § 4 Nr. 14 UStR 1967 nicht alle vom Arzt erbrachten Leistungen steuerfrei gewesen seien, sondern nur diejenigen, die er in Ausübung seiner heilkundlichen Tätigkeit bewirke (BFH-Urteil vom 26.05.1977 V R 95/76, BStBl II 1977, 879).

    Denn es fehlt insoweit an einer Änderung der Rechtsprechung: Der Bundesfinanzhof hatte die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 14 UStG schon im Urteil vom 26.05.1977 (BStBl II 1977, 879) einschränkend ausgelegt und erkannt, dass die Steuerfreiheit die "Ausübung heilkundlicher Tätigkeit" voraussetzt.

  • BFH, 27.07.1978 - V R 66/76

    Medikamenten- und Impfstoffabgabe durch Tierarzt keine umsatzsteuerrechtlich

    Ein Tierarzt, der aus seiner tierärztlichen Hausapotheke gegen Entgelt Medikamente oder Impfstoffe an die Halter von ihm behandelter Tiere abgibt, wird nicht in Ausübung tierärztlicher Tätigkeit i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 5 UStG 1967, sondern gewerblich tätig (Anschluß an Senatsurteil vom 26. Mai 1977 V R 95/76, BFHE 123, 199, BStBl II 1977, 879).

    Der Senat hat durch Urteil vom 26. Mai 1977 V R 95/76 (BFHE 123, 199, BStBl II 1977, 879) entschieden, daß ein Arzt (Humanmediziner), der aus seiner ärztlichen Hausapotheke gegen Entgelt Medikamente an Patienten abgibt, insoweit nicht in Ausübung heilberuflicher Tätigkeit i. S. des § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG 1967, sondern gewerblich tätig wird.

    Das FG wird unter Anwendung der vorgezeichneten Gesichtspunkte diejenigen Medikamentenlieferungen, die gemäß den Grundsätzen des Senatsurteils V R 95/76 untrennbar mit einer tierärztlichen Verrichtung verknüpft waren, von denjenigen Lieferungen trennen müssen, in denen sich die tierärztliche Tätigkeit auf die Diagnose und Verschreibung von Medikamenten beschränkt hat.

  • FG Köln, 29.04.2009 - 4 K 3409/07

    Umsatzsteuerfreiheit von medizinisch nicht indizierten Leistungen eines

    Bereits zur - insoweit wortgleichen - Vorgängervorschrift § 4 Nr. 14 UStG 1967 hat der BFH entschieden, dass nicht alle vom Arzt ausgeführten Umsätze steuerfrei sind, sondern nur diejenigen, die er in Ausübung seiner heilkundlichen Tätigkeit bewirkt ( BFH-Urteil vom 26.05.1977 V R 95/76, BStBl II 1977, 879).
  • FG Düsseldorf, 01.02.2019 - 3 K 3295/15

    Gesamtgewerbliche Tätigkeit einer Gemeinschaftspraxis durch Abgabe von Präparaten

  • FG Nürnberg, 27.09.2004 - II 290/03

    Umsatzsteuerpflicht des Verkaufs von medizinischen Hilfsmitteln durch einen

  • FG Münster, 14.12.2005 - 5 K 3532/05

    Antrag eines Arztes auf abweichende Festsetzung der Umsatzsteuer 1997 aus

  • BFH, 24.04.2008 - V B 259/07

    Abweichende Steuerfestsetzung bei nachträglich der Umsatzsteuer unterworfenen

  • BFH, 19.02.1981 - V B 50/79

    Steuerberater - Steuerbevollmächtigte - Testamentsvollstrecker - Berufstypische

  • FG Köln, 14.02.2008 - 3 K 3767/04

    Unterliegen von Umsätzen aus "Schönheitsoperationen" der Umsatzsteuer bei

  • BFH, 09.09.1993 - V R 94/89

    Steuerpflichtige Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt (§ 4 UStG )

  • FG Niedersachsen, 09.12.1997 - I 500/95
  • BFH, 27.11.1984 - VIII R 294/81

    Ausübung einer gmischten Tätigkeit bei Getränkeverkauf und der Erteilung von

  • FG Münster, 01.06.2005 - 5 K 6335/04

    Zulässigkeit einer niedrigeren Steuerfestsetzung sowie Nichtberücksichtigung

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