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   BFH, 09.12.1993 - V R 98/91   

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https://dejure.org/1993,5020
BFH, 09.12.1993 - V R 98/91 (https://dejure.org/1993,5020)
BFH, Entscheidung vom 09.12.1993 - V R 98/91 (https://dejure.org/1993,5020)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 1993 - V R 98/91 (https://dejure.org/1993,5020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorsteuerabzug bei Anschaffungskosten oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vorsteuerberichtigung bei vorübergehender Nichtvermietung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.05.1993 - V R 45/88

    Kein Vorsteuerabzug bei erfolglosen Vorbereitungshandlungen für eine

    Auszug aus BFH, 09.12.1993 - V R 98/91
    Erfolglose Bemühungen zur Fortsetzung der bisherigen Umsatztätigkeit sind für den Vorsteuerabzug ebenso bedeutungslos wie das erfolglose Bemühen um eine Umsatztätigkeit zur Begründung der Unternehmereigenschaft (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 1993 V R 45/88, BFHE 171, 138, BStBl II 1993, 564).Ü.
  • BFH, 14.05.1992 - V R 79/87

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse (§ 15a UstG

    Auszug aus BFH, 09.12.1993 - V R 98/91
    Aufgrund dieser Umsätze ist gemäß § 15 Abs. 2 und 3 UStG 1980 zu entscheiden, ob der Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder der Herstellung des Wirtschaftsguts ganz oder teilweise ausgeschlossen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983).
  • BFH, 10.08.1989 - V R 30/85

    Auswirkungen der Vermietungen eines Gebäudes auf die Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 09.12.1993 - V R 98/91
    Dies hat der erkennende Senat mit Urteilen vom 12. November 1987 V R 141/83 (BFHE 152, 274, BStBl II 1988, 468 unter II. b) und vom 10. August 1989 V R 30/85 (BFH/NV 1990, 397) für die Frage, ob eine vorsteuerabzugsschädliche Verwendung i. S. des § 15 Abs. 2 UStG 1980 vorliegt, entschieden.
  • BFH, 12.11.1987 - V R 141/83

    Zur Vorsteueraufteilung bei einem Gebäude, das nach Fertigstellung teilweise

    Auszug aus BFH, 09.12.1993 - V R 98/91
    Dies hat der erkennende Senat mit Urteilen vom 12. November 1987 V R 141/83 (BFHE 152, 274, BStBl II 1988, 468 unter II. b) und vom 10. August 1989 V R 30/85 (BFH/NV 1990, 397) für die Frage, ob eine vorsteuerabzugsschädliche Verwendung i. S. des § 15 Abs. 2 UStG 1980 vorliegt, entschieden.
  • BFH, 12.05.1993 - XI R 64/90

    Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG richtet sich beim Leerstehen von

    Auszug aus BFH, 09.12.1993 - V R 98/91
    Wie der ebenfalls für Umsatzsteuersachen zuständige XI. Senat des BFH im Urteil vom 12. Mai 1993 XI R 64, 65/90 (BFHE 172, 152, BStBl II 1993, 849) entschieden hat, kann eine Änderung der Verhältnisse, die gemäß § 15 a UStG 1980 zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs führt, auch gegeben sein, wenn ein Gebäude nach seiner Fertigstellung zunächst steuerpflichtig vermietet wird, anschließend aber (ggf. teilweise) leersteht.
  • BFH, 25.04.2002 - V R 58/00

    Vorsteuerabzug bei späterem Gebäudeleerstand

    Die bisherige BFH-Rechtsprechung, die auch bei zwischenzeitlichem "Leerstand" eines Gebäudes auf die künftige tatsächliche Verwendung abstellte (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1993 V R 98/91, BFH/NV 1997, 380, m.w. Nachw.), ist mit der richtlinienkonformen Auslegung der Vorsteuerabzugsvorschrift des § 15 UStG (vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BFH/NV 2001, 994) nicht vereinbar und daher aufzugeben.

    Die bisherige BFH-Rechtsprechung (vgl. die im Verfahren angesprochenen Urteile in BFHE 172, 152, BStBl II 1993, 849; vom 6. Mai 1993 V R 45/88, BFHE 171, 138, BStBl II 1993, 564, und vom 9. Dezember 1993 V R 98/91, BFH/NV 1997, 380), die auch bei zwischenzeitlichem "Leerstand" eines Gebäudes auf die künftige tatsächliche Verwendung abstellte, ist mit der richtlinienkonformen Auslegung der Vorsteuerabzugsvorschrift des § 15 UStG nicht vereinbar.

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.04.2019 - 6 K 1630/16

    Vorsteuerberichtigung bei in Etappen errichteten Gebäuden

    Zur Begründung führte das FA aus, zur Bestimmung der geänderten Verhältnisse könne nach Bauabschnitten differenziert werden, da mehrere Berichtigungsobjekte (Raumeinheiten/Nutzungseinheiten) vorlägen (BFH Urteil vom 09.12.1993 - V R 98/91, BFH/NV 1997, 380).

    Der BFH habe seine Rechtsauffassung in dem Urteil vom 09.12.1993 - V R 98/91 (BFH/NV 1997, 380) mit Urteil vom 25.04.2002 - V R 58/00 aufgegeben.

  • FG Hessen, 30.08.2000 - 6 K 3016/97

    Vorsteuerabzug; Vorsteuerberichtigung; Wohnung; Leerstand; Vermietung;

    Die dieser Auslegung entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- zur Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG bei vorübergehendem Leerstehen eines für die Vermietung vorgesehenen Grundstücks und die darin ausgesprochene Rückwirkung der tatsächlichen Weiterverwendung auf die Zeit des Leerstands (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 09.12.1993 V R 98/91, BFH/NV 1997, 380) steht nach Ansicht des Senats mit der vorstehend zitierten Rechtsprechung des EuGH nicht mehr im Einklang.

    Die Revision wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zugelassen, da das Urteil von den Urteilen des BFH vom 09.12.1993 V R 98/91 (BFH/NV 1997, 380) und vom 06.05.1993 V R 45/88 (BStBl II 1993, 564) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.

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