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   BFH, 11.11.1971 - V R 99/68   

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https://dejure.org/1971,949
BFH, 11.11.1971 - V R 99/68 (https://dejure.org/1971,949)
BFH, Entscheidung vom 11.11.1971 - V R 99/68 (https://dejure.org/1971,949)
BFH, Entscheidung vom 11. November 1971 - V R 99/68 (https://dejure.org/1971,949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Facharzt - Obergutachter - Auftrag einer Landesversicherungsanstalt - Heilbehandlung - Berufsförderung - Leiden nicht tuberkulöser Art - Ärztliche Hilfeleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 116
  • DB 1972, 515
  • BStBl II 1972, 301
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.04.1970 - V R 145/66

    Gesondert vergütete Leistungen eines Durchgangsarztes als ärtzliche

    Auszug aus BFH, 11.11.1971 - V R 99/68
    RFH und BFH haben es jedoch in ständiger Rechtsprechung abgelehnt, auch Gutachten einzubeziehen, die der Arzt nicht im Interesse des Patienten, sondern im Interesse oder im Auftrag anderer (Sozialversicherungsträger, Gerichte) erstellt (vgl. BFH-Urteil V R 145/66 vom 23. April 1970, BFH 99, 276, mit weiteren Nachweisen).

    Bei diesen steht jedoch der diagnostische Zweck im Interesse des Patienten im Vordergrund (vgl. BFH-Urteil V R 145/66 vom 23. April 1970, a. a. O.).

  • BFH, 11.07.1963 - V 268/60 U

    Erbringung von ärztlichen Hilfeleistungen durch Pathologen, die auf Grund von

    Auszug aus BFH, 11.11.1971 - V R 99/68
    Gegen diese Entscheidung richtet sich die Revision, mit der der Steuerpflichtige rügt, die Vorinstanz habe sich in ihren Entscheidungsgründen mit dem Urteil des BFH V 268/60 U vom 11. Juli 1963 (BFH 77, 624, BStBl III 1963, 547) und der entsprechenden Verfügung der OFD ... nicht auseinandergesetzt.

    Nach dem Urteil des BFH V 268/60 U vom 11. Juli 1963 (a. a. O.), auf das sich der Steuerpflichtige beruft, gibt es zwar Gutachtentätigkeiten, die ärztliche Hilfeleistungen sind.

  • RFH, 15.07.1932 - V A 560/32
    Auszug aus BFH, 11.11.1971 - V R 99/68
    Der RFH hat als ärztliche Hilfeleistungen die verordnenden und ausführenden Tätigkeiten eines Arztes angesehen, die dieser auf Grund seiner Fachkenntnisse zur Milderung oder Beseitigung eines Krankheitszustandes bewirkt (Urteil V A 560/32 vom 15. Juli 1932, RFH 31, 344, RStBl 1933, 282).

    In diesem Fall ist eine ärztliche Hilfeleistung -- wie schon der RFH ausgeführt hat -- nicht gegeben (vgl. Urteil V A 560/32 vom 15. Juli 1932, a. a. O.).

  • BFH, 12.08.1954 - V 36/54 U

    Anforderungen an den Begriff der "ärztlichen Hilfeleistungen" im Sinne des § 4

    Auszug aus BFH, 11.11.1971 - V R 99/68
    Der BFH hat dazu auch gewisse vorbeugende ärztliche Maßnahmen wie Reihenuntersuchungen, die Ärzte bei durch bestimmte Krankheiten gefährdeten Personen vornehmen, gerechnet (Urteil V 36/54 U vom 12. August 1954, BFH 59, 400, BStBl III 1954, 364).
  • RFH, 20.01.1931 - V A 29/31
    Auszug aus BFH, 11.11.1971 - V R 99/68
    Es müssen -- so heißt es in der Entscheidung -- durch Ärzte und durch ärztliches Hilfspersonal eine Behandlung sowie ähnliche persönliche Leistungen erbracht werden, die unmittelbar die einzelnen Kranken betreffen (Urteil V A 29/31 vom 20. Januar 1931, RFH 27, 348, RStBl 1931, 367).
  • BFH, 28.06.2000 - V R 72/99

    Gutachten eines Krankenpflegers für den Medizinischen Dienst

    Deshalb sind auch ärztliche Gutachten nicht --wie der Kläger unter Hinweis auf die Vergleichbarkeit der Tätigkeit meint-- schlechthin von der Umsatzsteuer befreit (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11. November 1971 V R 99/68, BFHE 104, 116, BStBl II 1972, 301, zu § 4 Nr. 11 UStG 1951; Niedersächsisches FG-Urteil vom 14. Dezember 1981 V 358/79, EFG 1982, 323).
  • BFH, 25.03.1977 - V R 144/74

    Keine Steuerfreiheit für labordiagnostische Leistungen Klinischer Chemiker

    Der BFH habe aber auch die ausschließlich histologische Tätigkeit eines Pathologen und die eines medizinischen Gutachters als ärztliche Tätigkeit beurteilt, auch wenn diese Ärzte keinen Kontakt zu Patienten hätten (Urteile vom 11. Juli 1963 V 268/60 U, BFHE 77, 624, BStBl III 1963, 547, und vom 11. November 1971 V R 99/68, BFHE 104, 116, BStBl II 1972, 301).

    Das rechtliche Anliegen der vom FG zugunsten des Klägers herangezogenen BFH-Urteile V R 268/60 U und V R 99/68, ob die praxisfernen Tätigkeiten von Ärzten, die sich auf histologische Untersuchungen und auf die Abgabe medizinischer Gutachten beschränken, als ärztliche Hilfeleistung beurteilt werden können, bezieht sich allein auf den Tatbestand des § 4 Nr. 11 UStG 1951.

  • FG Niedersachsen, 08.07.1999 - V 245/97

    Anfall von Umsatzsteuer für die Gutachtertätigkeit eines gelernten

    Sofern sich der Beklagte auf das entgegenstehende Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. November 1971 (V R 99/68, BStBl II 1971, 301) berufe, wonach die Gutachtenerstellung eines Arztes für Versicherungsträger nicht steuerfrei sei, sei anzumerken,dass dieses Urteil sich auf das alte Umsatzsteuerrecht bezogen habe.
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