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   BFH, 26.02.2014 - V S 1/14 (PKH)   

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https://dejure.org/2014,7028
BFH, 26.02.2014 - V S 1/14 (PKH) (https://dejure.org/2014,7028)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2014 - V S 1/14 (PKH) (https://dejure.org/2014,7028)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - V S 1/14 (PKH) (https://dejure.org/2014,7028)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Feststellungslast beim Vorsteuerabzug - Umfassende Beurteilung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • openjur.de

    Feststellungslast beim Vorsteuerabzug; Umfassende Beurteilung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 15, FGO § 142 Abs 1, ZPO § 114, FGO § 96 Abs 1, UStG § 15, EGRL 112/2006 Art 168 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 203
    Feststellungslast beim Vorsteuerabzug - Umfassende Beurteilung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • Bundesfinanzhof

    Feststellungslast beim Vorsteuerabzug - Umfassende Beurteilung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 UStG 1993, § 142 Abs 1 FGO, § 114 ZPO, § 96 Abs 1 FGO, § 15 UStG 1999
    Feststellungslast beim Vorsteuerabzug - Umfassende Beurteilung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Feststellungslast beim Vorsteuerabzug - Umfassende Beurteilung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Vorsteuerabzug für nicht ausgeführte Leistungen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Feststellungslast beim Vorsteuerabzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.12.2013 - III S 23/13

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; gravierender Rechtsanwendungsfehler;

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - V S 1/14
    Ist, wie im Streitfall, das Ziel der Rechtsverfolgung die Zulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil und hat der Beteiligte bereits durch eine vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigten fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und diese auch fristgerecht begründet, erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch den BFH darauf, ob ein Grund für die Zulassung der Revision i.S. des § 115 Abs. 2 FGO in der Beschwerdeschrift ordnungsgemäß dargelegt ist und vorliegt (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2013 III S 23/13 (PKH), juris).
  • BFH, 24.04.1986 - V R 110/76

    Vorsteuerabzug nur bei Vorliegen der Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - V S 1/14
    Damit bleibt es für die Frage, ob eine Lieferung ausgeführt wurde, entsprechend der bisherigen BFH-Rechtsprechung bei der Feststellungslast des den Vorsteuerabzug beanspruchenden Unternehmers (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24. April 1986 V R 110/76, BFH/NV 1987, 745).
  • EuGH, 21.06.2012 - C-80/11

    Der Mehrwertsteuerabzug kann grundsätzlich nicht wegen Unregelmäßigkeiten

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - V S 1/14
    a) Die Klägerin wirft mit ihrer Beschwerde die Rechtsfrage auf, wer für den Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes die "Beweislast" zu tragen hat und verweist dabei auf das Urteil des Gerichtshofs des Europäischen Union (EuGH) vom 21. Juni 2012 C-80/11 und C-142/11, Mahagében und Dávid (Umsatzsteuer-Rundschau 2012, 591), wonach der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) objektive Umstände nachzuweisen habe, aus denen sich ergebe, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass der von ihm bezogene Eingangsumsatz in eine Steuerhinterziehung einbezogen war.
  • EuGH, 04.07.2013 - C-572/11

    Menidzherski biznes reshenia

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - V S 1/14
    Zudem hat der EuGH mit Beschluss vom 4. Juli 2013 C-572/11, Menidzherski biznes reshenia 00D (juris) entschieden, dass es Art. 168 Buchst. a und Art. 203 der Richtlinie des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG nicht verbieten, dass dem Empfänger einer Rechnung der Vorsteuerabzug versagt wird, wenn die Umsätze, auf die sich die Rechnung bezieht, nicht tatsächlich bewirkt worden sind, auch wenn die Gefährdung des Steueraufkommens dadurch beseitigt ist, dass der Aussteller der betreffenden Rechnung die darin ausgewiesene Mehrwertsteuer abgeführt hat.
  • EuGH, 18.07.2013 - C-78/12

    Evita-K - Richtlinie 2006/112/EG - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Lieferung

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - V S 1/14
    Denn zur Frage, ob "die tatsächliche Bewirkung" von Lieferungen feststeht, hat der EuGH mit Urteil vom 18. Juli 2013 C-78/12, Evita K (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2013, 857, Rdnr. 37) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass "derjenige, der einen Vorsteuerabzug vornehmen möchte, nachweisen muss, dass er die Voraussetzungen hierfür erfüllt".
  • BFH, 06.04.2016 - V R 6/14

    Zum Vorsteuerabzug bei Einwerbung von Kapital für einen Beteiligungserwerb

    Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht, trägt die Darlegungs- und Feststellungslast für alle Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 23. Oktober 2014 V R 23/13, BFHE 247, 480, BStBl II 2015, 313, Rz 18; vom 1. September 2010 V R 39/08, BFHE 231, 308, BStBl II 2011, 658, Rz 31, zu der in § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung --AO-- getroffenen Darlegungs- und Beweislastregelung bei Auslandssachverhalten; EuGH-Urteil Evita-K vom 18. Juli 2013 C-78/12, EU:C:2013:486, Rz 37; BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2016 V B 35/15, BFH/NV 2016, 794, Rz 12; vom 26. Februar 2014 V S 1/14 (PKH), BFH/NV 2014, 917, Leitsatz 1 und Rz 6).
  • FG Hamburg, 29.07.2016 - 2 V 34/16

    Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen

    Nach Auffassung des BFH hat jedoch der Steuerpflichtige auch auf Grundlage dieser EuGH-Rechtsprechung das tatsächliche Bewirken der Lieferung nachzuweisen (BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 2014 V S 1/14 (PKH) BFH/NV 2014, 917, vom 8. Juli 2015 XI B 5/15 BFH/NV 2015, 1444).
  • FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12

    Umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei Absicht des Erwerbs und der

    Kann der Unternehmer nicht nachweisen, dass an ihn tatsächlich eine Leistung erbracht wurde, so entfällt der Vorsteuerabzug ohne dass es auf einen guten Glauben oder Vertrauensschutz ankommt (BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 V S 1/14 (PKH), BFH/NV 2014, 917 mit weiteren Nachweisen; EuGH Urteil Bonik, C-285/11, EU:C:2012:774, RNr. 31-33).

    Hieran hat auch die Rechtsprechung des EuGH zur Frage des Vorsteuerabzugs bei Einbeziehung in einen Betrug oder eine Steuerhinterziehung nichts geändert (BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 V S 1/14 (PKH), BFH/NV 2014, 917 mit weiteren Nachweisen; EuGH Urteil Bonik, C-285/11, EU:C:2012:774, RNr. 31-33).

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