Weitere Entscheidungen unten: BFH, 25.08.2009 | BFH, 01.07.2009

Rechtsprechung
   BFH, 26.09.2007 - V S 10/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,313
BFH, 26.09.2007 - V S 10/07 (https://dejure.org/2007,313)
BFH, Entscheidung vom 26.09.2007 - V S 10/07 (https://dejure.org/2007,313)
BFH, Entscheidung vom 26. September 2007 - V S 10/07 (https://dejure.org/2007,313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe; Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung bei nicht vom Anhörungsrügegesetz (AnhRügG) erfassten Verletzungen von Verfahrensgrundrechten oder Verletzungen des ...

  • Judicialis

    FGO § 142; ; ZPO § 114; ; RsprEinhG § 2; ; AnhRüG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes; Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes: Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Gegenvorstellung bei PKH-Versagung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gegenvorstellung bei PKH-Versagung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorlage an den Gemeinsamen Senat: Ist die "Gegenvorstellung" noch statthaft?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Statthaftigkeit einer sog. Gegenvorstellung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Statthaftigkeit der sogenannten Gegenvorstellung gegen Prozesskostenhilfebeschluss - Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Bundesgerichte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 219, 27
  • NJW 2008, 543
  • NVwZ 2008, 704 (Ls.)
  • FamRZ 2008, 147
  • DB 2007, 2754
  • BStBl II 2008, 60
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02 (BVerfGE 107, 395) geklärt, dass Rechtsbehelfe "in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger erkennbar sein müssen".

    Gerade die Rechtssicherheit und das Postulat der Rechtsmittelklarheit standen im Mittelpunkt der Erwägungen des Beschlusses des Plenums des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 107, 395 ).".

    Das BVerfG hat ferner jüngst ausgeführt, es verstoße gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit, wenn von der Rechtsprechung außerordentliche Rechtsbehelfe außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffen würden, um tatsächliche oder vermeintliche Lücken im bisherigen Rechtsschutzsystem zu schließen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 16. Januar 2007 1 BvR 2803/06, unter Hinweis auf BVerfGE 107, 395, 416).

    Die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung --die im Beschluss in BVerfGE 107, 395 ausdrücklich erwähnt wird (vgl. unter A. II. 1. a der Gründe)-- erfüllt die dargelegten Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht.

    Er richtet sich gegen den mit ordentlichem Rechtsbehelf nicht anfechtbaren Beschluss des Senats und müsste, um als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig sein zu können, in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein (vgl. BVerfGE 107, 395).

    Der Senat hält diese Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 RsprEinhG für gegeben; denn im Anschluss an die Entscheidung in BVerfGE 107, 395 sind.

  • BFH, 02.02.2007 - V B 146/05

    NZB: Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    Über zwei Jahre später, am 19. August 2005, 1egte der Antragsteller gegen dieses Urteil Nichtzulassungsbeschwerde (V B 146/05) ein.

    Am selben Tag beantragte der Antragsteller (persönlich), ihm Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung der Steuerberatungsgesellschaft zu bewilligen, die die Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 für ihn eingelegt hatte.

    Zur Begründung nahm er auf die beigefügte Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 Bezug.

    Durch Beschluss vom 2. Februar 2007 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 als unzulässig verworfen (vgl. BFH/NV 2007, 958).

    Der Senat habe die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 2. Februar 2007 als unzulässig verworfen (V B 146/05), weil der Antragsteller nicht an dem vorinstanzlichen Verfahren beteiligt (§ 57 FGO) und deshalb nicht beschwerdebefugt gewesen sei.

    Der Senat habe zur Begründung der Ablehnung der PKH im Beschluss vom 2. Februar 2007 V S 18/05 (PKH) auf den am selben Tag erlassenen Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 verwiesen.

    Entgegen der Begründung des Senats in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 958 sei er --der Antragsteller-- (doch) Beteiligter des Klageverfahrens 12 K 3947/98 vor dem FG gewesen.

  • BFH, 26.03.1998 - XI K 5/97
    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    Dies schließt freilich nicht aus, eine "Gegenvorstellung" gegen einen PKH versagenden Beschluss ggf. als erneuten Antrag auf PKH zu werten (vgl. zur Umdeutung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens in einen erneuten PKH-Antrag: BFH-Beschluss vom 26. März 1998 XI S 32/97, BFH/NV 1998, 1252; zur Auslegung eines Antrags auf "erneute Behandlung" in einen erneuten PKH-Antrag: BFH-Beschluss vom 18. März 2003 I K 1-3/03, BFH/NV 2003, 1191).
  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    Das BVerfG hat ferner jüngst ausgeführt, es verstoße gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit, wenn von der Rechtsprechung außerordentliche Rechtsbehelfe außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffen würden, um tatsächliche oder vermeintliche Lücken im bisherigen Rechtsschutzsystem zu schließen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 16. Januar 2007 1 BvR 2803/06, unter Hinweis auf BVerfGE 107, 395, 416).
  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    - das Bundesarbeitsgericht (Entscheidung vom 18. Juli 2006 1 ABR 36/05, AP Nr. 19 zu § 2 TVG) und.
  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    - das Bundessozialgericht (vgl. Entscheidungen vom 28. Juli 2005 B 13 RJ 178/05 B, NJW 2006, 860; vom 28. September 2006 B 3 P 1/06, SozR 4-1500, § 178a Nr. 5; vom 8. November 2006 B 2 U 5/06 C, SozR 4-1500, § 178a Nr. 6, UV-Recht Aktuell 2007, 521; vom 10. November 2006 B 9a SB 61/06 B, RegNr.
  • BVerfG, 08.02.2006 - 2 BvR 575/05

    Gegenvorstellung gegen Abänderungsbeschluss gem § 707 ZPO hält Monatsfrist des §

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    Das BVerfG hat in der Entscheidung vom 8. Februar 2006 2 BvR 575/05 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2006, 2907) zur Gegenvorstellung dargelegt:.
  • BSG, 10.11.2006 - B 9a SB 61/06 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang bei Gegenvorstellung im

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    - das Bundessozialgericht (vgl. Entscheidungen vom 28. Juli 2005 B 13 RJ 178/05 B, NJW 2006, 860; vom 28. September 2006 B 3 P 1/06, SozR 4-1500, § 178a Nr. 5; vom 8. November 2006 B 2 U 5/06 C, SozR 4-1500, § 178a Nr. 6, UV-Recht Aktuell 2007, 521; vom 10. November 2006 B 9a SB 61/06 B, RegNr.
  • BVerwG, 09.01.2007 - 10 B 74.06

    Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    - das BVerwG (vgl. Entscheidung vom 9. Januar 2007 10 B 74/06 (10 B 68/06), nicht veröffentlicht) von einer Statthaftigkeit der Gegenvorstellung bei nicht vom AnhRügG erfassten Verletzungen von Verfahrensgrundrechten oder Verletzungen des Willkürverbots ausgegangen und haben dementsprechend die jeweilige Gegenvorstellung entweder der Sache nach beschieden oder aber aus anderen Gründen als unzulässig verworfen.
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge, Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
    - das Bundessozialgericht (vgl. Entscheidungen vom 28. Juli 2005 B 13 RJ 178/05 B, NJW 2006, 860; vom 28. September 2006 B 3 P 1/06, SozR 4-1500, § 178a Nr. 5; vom 8. November 2006 B 2 U 5/06 C, SozR 4-1500, § 178a Nr. 6, UV-Recht Aktuell 2007, 521; vom 10. November 2006 B 9a SB 61/06 B, RegNr.
  • BGH, 23.05.2007 - XII ZB 92/06

    Verfahrensrecht - Ersetzung von zerstörter Gerichtsentscheidung

  • BFH, 29.11.1999 - XI S 8/99

    PKH-Ablehnung; Gegenvorstellung

  • BFH, 18.09.2001 - XI S 26/01

    Stundung - Gewerbesteuer - Prozesskostenhilfe - PKH - Beschwerde -

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Dass die maßgebliche Rechtsfrage noch nicht geklärt ist, wird ferner durch den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. September 2007 belegt, mit dem der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung über die Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung im Prozesskostenhilfeverfahren angerufen worden ist (BFHE 219, 27).
  • BFH, 01.07.2009 - V S 10/07

    BFH nimmt Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes

    Der Senat nimmt seine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Frage der Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf PKH (Beschluss vom 26. September 2007 V S 10/07, BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60) zurück.

    Der Senat nimmt seine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Frage der Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf PKH (Beschluss vom 26. September 2007 V S 10/07, BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60) zurück.

    Daraufhin hat der Senat mit Beschluss vom 26. September 2007 V S 10/07 (BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60) gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (RsprEinhG) dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: "Ist eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe statthaft?" Das Verfahren wird beim GmS-OGB unter dem Aktenzeichen GmS-OGB 3/07 geführt.

    Der Senat hat in dem Vorlegungsbeschluss in BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, die Auffassung vertreten, die "Gegenvorstellung" des Antragstellers sei unzulässig, weil die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung die Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht erfülle, wonach Rechtsbehelfe "in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger erkennbar sein müssen" (Hinweis u.a. auf den Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395).

  • BFH, 25.08.2009 - V S 10/07

    Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung

    Der Senat hat mit Beschluss vom 26. September 2007 V S 10/07 (BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60) gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: "Ist eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe statthaft?" Das Verfahren wurde beim GmS-OGB unter dem Aktenzeichen GmS-OGB 3/07 geführt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 25.08.2009 - V S 10/07 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1116
BFH, 25.08.2009 - V S 10/07 (2) (https://dejure.org/2009,1116)
BFH, Entscheidung vom 25.08.2009 - V S 10/07 (2) (https://dejure.org/2009,1116)
BFH, Entscheidung vom 25. August 2009 - V S 10/07 (2) (https://dejure.org/2009,1116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    FGO § 51 Abs. 1 Satz 1, § 51 Abs. 3, § 57, § 60 Abs. 3, § 78, § 142; ZPO § 42, § 45, § 114

  • openjur.de

    Begründung eines Befangenheitsantrags; Entscheidung bei pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats; Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde; Wiederholung des Antrags im Wege einer ...

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 51 Abs. 1 Satz 1, § 51 Abs. 3, § 57, § 60 Abs. 3, § 78, § 142; ZPO § 42, § 45, § 114

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 45; ; FGO § 51 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 51 Abs. 3; ; FGO § 57; ; FGO § 60 Abs. 3; ; FGO § 78

  • rechtsportal.de

    Entscheidung in einer nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Besetzung unter Mitwirkung abgelehnter Richter i.F.e. pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats; Verbindung von einer Entscheidung über einen Prozesskostenhilfe-Antrag und einer offensichtlich ...

  • datenbank.nwb.de

    Begründung eines Befangenheitsantrags; Entscheidung bei pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats; Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde; Wiederholung des Antrags im Wege einer ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begründung eines Befangenheitsantrags ? Entscheidung bei pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats ? Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde ? Wiederholung des Antrags im Weg einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuer-Querulanten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung in einer nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Besetzung unter Mitwirkung abgelehnter Richter i.F.e. pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats; Verbindung von einer Entscheidung über einen Prozesskostenhilfe-Antrag und einer offensichtlich ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beschluss über Hilfe bei offensichtlich unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 109
  • NJW 2009, 3806
  • DB 2009, 2530
  • BStBl II 2009, 1019
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (35)

  • BFH, 02.02.2007 - V B 146/05

    NZB: Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Über zwei Jahre später, am 19. August 2005, 1egte der Antragsteller gegen dieses Urteil Nichtzulassungsbeschwerde (V B 146/05) ein.

    Am selben Tag beantragte der Antragsteller (persönlich), ihm Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung der Steuerberatungsgesellschaft zu bewilligen, die die Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 für ihn eingelegt hatte.

    Zur Begründung nahm er auf die beigefügte Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 Bezug.

    Durch Beschluss vom 2. Februar 2007 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 mangels Beschwerdebefugnis des Antragstellers als unzulässig verworfen.

    Der Beschluss ist in der Entscheidungssammlung BFH/NV 2007, 958 veröffentlicht.

    Der Senat habe die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 2. Februar 2007 als unzulässig verworfen (V B 146/05), weil der Antragsteller nicht an dem vorinstanzlichen Verfahren beteiligt (§ 57 FGO) und deshalb nicht beschwerdebefugt gewesen sei.

    Der Senat habe zur Begründung der Ablehnung der PKH im Beschluss vom 2. Februar 2007 V S 18/05 (PKH) auf den am selben Tag erlassenen Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 verwiesen.

    Entgegen der Begründung des Senats in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 958 sei er --der Antragsteller-- (doch) Beteiligter des Klageverfahrens 12 K 3947/98 vor dem FG gewesen.

    Der Antragsteller als Geschäftsführer der klagenden GmbH gehört nicht dazu, wie der Senat in seinem Beschluss über die Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde in BFH/NV 2007, 958 näher ausgeführt hat.

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers musste die Entscheidung über seinen PKH-Antrag auch nicht vor der Entscheidung über die von ihm eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 getroffen werden.

    Vielmehr vertritt der Antragsteller darin --nach wie vor-- im Wesentlichen die Auffassung, entgegen der Begründung des Senats in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 958 sei er (doch) zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 gegen das gegen die GmbH ergangene Urteil des FG vom 26. März 2003 12 K 3947/98 befugt gewesen, weil er zu Beginn des Klageverfahrens als damaliger Geschäftsführer der GmbH Beteiligter des Verfahrens vor dem FG gewesen sei.

    Dass diese Auffassung unzutreffend ist, hat der Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 958 im Einzelnen dargelegt.

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Diese Vorlage hat der Senat mit Rücksicht auf den nachfolgenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. November 2008 1 BvR 848/07 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2009, 829) --nach Anhörung der Beteiligten-- mit Beschluss vom 1. Juli 2009 V S 10/07 (Deutsches Steuerrecht 2009, 1807) zurückgenommen.

    Wie der Senat im Beschluss vom 1. Juli 2009 V S 10/07 näher dargelegt hat, dürften die Ausführungen des BVerfG in NJW 2009, 829, unter B. I. 1. b bb (2) der Gründe (Rz 39) dahingehend zu verstehen sein, dass es ausgeschlossen ist, gesetzlich geregelte Bindungen des Gerichts an seine eigenen Entscheidungen, wie sie sich insbesondere aus der Rechtskraft der Entscheidung auch zu Gunsten des anderen Verfahrensbeteiligten ergeben, ohne gegenläufige gesetzliche Grundlage mit Hilfe einer Gegenvorstellung zu übergehen (ebenso Neumann, jurisPR-BVerwG 9/2009 Anm. 4, unter D.).

    Anderes dürfte dagegen gelten --so versteht der Senat die Ausführungen des BVerfG in NJW 2009, 829, unter B. I. 1. b bb (1) (a) der Gründe (Rz 36)--, wenn das Fachgericht nach der maßgebenden gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung befugt ist und ihm die Gegenvorstellung Anlass zu einer dahingehenden Prüfung gibt.

  • GemSOGB - GmS-OGB 3/07
    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Der Senat hat mit Beschluss vom 26. September 2007 V S 10/07 (BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60) gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: "Ist eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe statthaft?" Das Verfahren wurde beim GmS-OGB unter dem Aktenzeichen GmS-OGB 3/07 geführt.

    Dasselbe gilt, soweit der Antragsteller ferner im Verfahren vor dem GmS-OGB 3/07 mit Schriftsatz vom 16. Mai 2008 A, C und D als befangen wegen der Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 abgelehnt hat.

    Auch die Begründung des weiteren Ablehnungsgesuchs im Schriftsatz vom 16. Mai 2008 vor dem GmS-OGB 3/07, die abgelehnten Richter seien durch ihre Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 "in exponierter Stellung schon bei der objektiven Manipulation der Rechtssache involviert" gewesen und hätten "wiederholt in Kenntnis der wahren Rechtssache und trotz Vorlage der Beweise gegenteilig entschieden", ist bei vernünftiger objektiver Betrachtung nicht nachvollziehbar.

  • BFH, 03.03.2006 - V S 1/06

    Anhörungsrüge; Umdeutung

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Dasselbe gilt, soweit der Antragsteller ferner im Verfahren vor dem GmS-OGB 3/07 mit Schriftsatz vom 16. Mai 2008 A, C und D als befangen wegen der Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 abgelehnt hat.

    Auch die Begründung des weiteren Ablehnungsgesuchs im Schriftsatz vom 16. Mai 2008 vor dem GmS-OGB 3/07, die abgelehnten Richter seien durch ihre Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 "in exponierter Stellung schon bei der objektiven Manipulation der Rechtssache involviert" gewesen und hätten "wiederholt in Kenntnis der wahren Rechtssache und trotz Vorlage der Beweise gegenteilig entschieden", ist bei vernünftiger objektiver Betrachtung nicht nachvollziehbar.

  • BFH, 04.04.2008 - IX S 6/08

    Wiederholter Prozesskostenhilfeantrag

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Deshalb kann ein Antrag auf PKH grundsätzlich wiederholt werden (vgl. z.B. BGH-Beschlüsse in NJW 2004, 1805, FamRZ 2004, 940; in NJW 2005, 1498, FamRZ 2005, 788; BFH-Beschlüsse vom 15. März 2006 VI S 2/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1097, m.w.N.; vom 4. April 2008 IX S 6/08 (PKH), n.v.; Zöller/Philippi, a.a.O., § 127 Rz 43).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein wiederholter Antrag auf Gewährung von PKH aber nur zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung zu einer für den Antragsteller günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben könnten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 1989 II B 17/89, BFH/NV 1990, 797; vom 4. Dezember 1990 VII B 56/90, BFH/NV 1991, 474; vom 20. Oktober 1995 IX S 4/95, BFH/NV 1996, 256; vom 4. April 2008 IX S 6/08 (PKH), n.v.).

  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422; Hartmann in Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl. 2009, § 42 Rz 10; Schenke in Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 15. Aufl., 2007, § 54 Rz 10, m.w.N.).

    Der Antragsteller hat in seinem Schriftsatz vom 23. Februar 2007 pauschal alle Richter des Senats, die an dem Beschluss vom 2. Februar 2007 V S 18/05 (PKH) mitgewirkt haben, allein wegen der Mitwirkung an diesem Beschluss abgelehnt, ohne konkrete Anhaltspunkte vorzubringen, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit der Mitglieder des Spruchkörpers deuten (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse in BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422; vom 26. Mai 2009 X B 124/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 682; z.B. Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 51 FGO Rz 106, m.w.N.).

  • BFH, 07.02.2007 - V S 12/06

    Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Dasselbe gilt, soweit der Antragsteller ferner im Verfahren vor dem GmS-OGB 3/07 mit Schriftsatz vom 16. Mai 2008 A, C und D als befangen wegen der Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 abgelehnt hat.

    Auch die Begründung des weiteren Ablehnungsgesuchs im Schriftsatz vom 16. Mai 2008 vor dem GmS-OGB 3/07, die abgelehnten Richter seien durch ihre Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 "in exponierter Stellung schon bei der objektiven Manipulation der Rechtssache involviert" gewesen und hätten "wiederholt in Kenntnis der wahren Rechtssache und trotz Vorlage der Beweise gegenteilig entschieden", ist bei vernünftiger objektiver Betrachtung nicht nachvollziehbar.

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Zwar erlangt ein Beschluss, mit dem die Gewährung von PKH versagt wird, im Falle seiner Unanfechtbarkeit keine materielle Rechtskraft (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. März 2004 IV ZB 43/03, NJW 2004, 1805, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2004, 940; vom 10. März 2005 XII ZB 19/04, NJW 2005, 1498, FamRZ 2005, 788; Zöller/ Philippi, ZPO, Kommentar, 27. Aufl., 2009, § 117 Rz 6; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 127 Rz 102).

    Deshalb kann ein Antrag auf PKH grundsätzlich wiederholt werden (vgl. z.B. BGH-Beschlüsse in NJW 2004, 1805, FamRZ 2004, 940; in NJW 2005, 1498, FamRZ 2005, 788; BFH-Beschlüsse vom 15. März 2006 VI S 2/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1097, m.w.N.; vom 4. April 2008 IX S 6/08 (PKH), n.v.; Zöller/Philippi, a.a.O., § 127 Rz 43).

  • BFH, 09.08.2005 - V B 84/05

    Beiladungsprätendent - Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Dasselbe gilt, soweit der Antragsteller ferner im Verfahren vor dem GmS-OGB 3/07 mit Schriftsatz vom 16. Mai 2008 A, C und D als befangen wegen der Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 abgelehnt hat.

    Auch die Begründung des weiteren Ablehnungsgesuchs im Schriftsatz vom 16. Mai 2008 vor dem GmS-OGB 3/07, die abgelehnten Richter seien durch ihre Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 "in exponierter Stellung schon bei der objektiven Manipulation der Rechtssache involviert" gewesen und hätten "wiederholt in Kenntnis der wahren Rechtssache und trotz Vorlage der Beweise gegenteilig entschieden", ist bei vernünftiger objektiver Betrachtung nicht nachvollziehbar.

  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 19/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen; Materielle

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
    Zwar erlangt ein Beschluss, mit dem die Gewährung von PKH versagt wird, im Falle seiner Unanfechtbarkeit keine materielle Rechtskraft (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. März 2004 IV ZB 43/03, NJW 2004, 1805, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2004, 940; vom 10. März 2005 XII ZB 19/04, NJW 2005, 1498, FamRZ 2005, 788; Zöller/ Philippi, ZPO, Kommentar, 27. Aufl., 2009, § 117 Rz 6; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 127 Rz 102).

    Deshalb kann ein Antrag auf PKH grundsätzlich wiederholt werden (vgl. z.B. BGH-Beschlüsse in NJW 2004, 1805, FamRZ 2004, 940; in NJW 2005, 1498, FamRZ 2005, 788; BFH-Beschlüsse vom 15. März 2006 VI S 2/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1097, m.w.N.; vom 4. April 2008 IX S 6/08 (PKH), n.v.; Zöller/Philippi, a.a.O., § 127 Rz 43).

  • BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvR 2224/98

    Rechtschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

  • BFH, 27.06.2005 - V S 6/05

    Antrag einer inländischen juristischen Person auf Gewährung von

  • BSG, 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B

    Zulässigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren nach rechtskräftiger

  • BFH, 26.05.2009 - X B 124/08

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Kein Anlass für

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

  • BFH, 04.12.1990 - VII B 56/90

    Zulässigkeit der Wiederholung eines Antrags auf Bewilligung von

  • BFH, 27.04.2001 - XI S 16/00

    Voraussetzungen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

  • BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 414/04

    Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruches aus MRK Art 5 Abs 5 gem BGB § 852

  • BFH, 14.06.2007 - VIII B 201/06

    Keine grundsätzliche Bedeutung mangels weiteren Klärungsbedarfs zur Frage der

  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

  • BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95

    Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Gewährung von Prozesskostenhilfe -

  • BFH, 26.03.1998 - XI K 5/97
  • BFH, 29.01.2003 - V B 230/02

    PKH bei NZB

  • BFH, 07.05.1974 - IV S 5/74

    Befangenheit - Antragsbegründung - Beamter der Finanzverwaltung - Frühere

  • BFH, 27.06.2005 - V B 83/05

    Antrag einer inländischen juristischen Person auf Gewährung von

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den

  • BSG, 10.09.2007 - B 8 SO 28/07 B
  • BFH, 29.05.2008 - V S 43/07

    Richterablehnung - Gegenvorstellung - keine Beiladung nach wirksamer

  • BFH, 15.03.2006 - VI S 2/06

    Wiederholung des PKH-Antrages

  • BFH, 20.10.1995 - IX S 4/95

    Zulässigkeit eines wiederholten Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BFH, 25.03.1986 - III B 5/86

    Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch

  • BFH, 30.09.2004 - IV S 11/03

    PKH: kein Vertretungszwang für Gegenvorstellung

  • BFH, 06.12.1989 - II B 17/89

    Umfang des Rechts auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung aufgrund

  • BFH, 18.01.1996 - V S 11/95
  • BFH, 26.09.2007 - V S 10/07

    Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Bundesgerichte zur Statthaftigkeit

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - 7 K 7303/11

    Steuerboykotteur - Reichsbürger

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (vgl. z.B. Bundesfinanzhof -BFH-, Beschlüsse vom 11.02.2003 VII B 330/02, VII S 41/02, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 201, 483, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2003, 422; vom 25.08.2009 V S 10/07, BFHE 226, 109, BStBl II 2009, 1019).
  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Es hindert deshalb den Senat auch nicht, über die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter zu entscheiden (vgl auch Bundesfinanzhof , NJW 2009, 3806 f).

    Hierzu zählt ua die pauschale Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers (vgl BVerfG, NJW 2007, 3771; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 8; BFH, NJW 2009, 3806 mwN; Keller in Meyer-Ladewig, SGG, 9. Aufl 2008, § 60 RdNr 10d).

  • BVerwG, 12.03.2013 - 5 B 9.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts; Gegenvorstellung

    Davon ist auszugehen, wenn geeignete Befangenheitsgründe weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht werden, vielmehr das Vorbringen des Antragstellers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. etwa Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 a.a.O., vom 2. Februar 1998 - BVerwG 2 B 68.97 - juris Rn. 1 und vom 22. März 2011 - BVerwG 4 B 34.10 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.; vgl. auch BSG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - B 11 AL 13/09 C - juris; BFH, Beschluss vom 25. August 2009 - V S 10/07 - NJW 2009, 3806 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 01.07.2009 - V S 10/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,669
BFH, 01.07.2009 - V S 10/07 (1) (https://dejure.org/2009,669)
BFH, Entscheidung vom 01.07.2009 - V S 10/07 (1) (https://dejure.org/2009,669)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - V S 10/07 (1) (https://dejure.org/2009,669)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,669) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    FGO § 142; ZPO § 114; RSprEinhG §§ 2, 11

  • openjur.de

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe; Zurücknahme des Vorlagebeschlusses; Zulässigkeit der Zurücknahme

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 142, ZPO § 114, RSprEinhG §§ 2, 11

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen in materieller Rechtskraft erwachsenen ablehnenden Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • Betriebs-Berater

    Statthaftigkeit von Gegenvorstellungen

  • Judicialis

    FGO § 142; ; ZPO § 114; ; RsprEinhG § 2 Abs. 1; ; RsprEinhG § 11 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    RsprEinhG § 2 Abs. 1; RsprEinhG § 11 Abs. 2
    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen in materieller Rechtskraft erwachsenen ablehnenden Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • Der Betrieb

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe ? Zurücknahme des Vorlagebeschlusses ? Zulässigkeit der Zurücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gegenvorstellung bei PKH-Ablehnung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zurücknahme des Vorlagebeschlusses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 310
  • NJW 2009, 3053
  • FamRZ 2009, 1829
  • BB 2009, 1891
  • DB 2009, 1970
  • BStBl II 2009, 824
  • BStBl II 2010, 824
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - V S 10/07
    Die Auffassung, dass eine Gegenvorstellung (auch) gegen einen nicht in materielle Rechtskraft erwachsenden ablehnenden Beschluss über einen Antrag auf PKH nicht statthaft sei, vermag der Senat nach dem seinem Vorlegungsbeschluss nachfolgenden Beschluss des BVerfG vom 25. November 2008 1 BvR 848/07 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2009, 829) nicht aufrechtzuerhalten.

    Das BVerfG hat in diesem Beschluss in NJW 2009, 829 u.a. ausgeführt (unter B.I.1.b bb (1) (a) der Gründe), aus den Erwägungen des Plenums in seinem Beschluss vom 30. April 2003 (BVerfGE 107, 395) lasse sich "nicht herleiten, dass eine Gegenvorstellung gegen gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen unzulässig (sei)" (Rz 34), dass "die Gegenvorstellung den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht genügt" (Rz 36) und soweit die Rechtsprechung der Fachgerichte die Gegenvorstellung als statthaft behandele, (führe) dies nicht zu einer Beeinträchtigung der Interessen der Rechtsuchenden, vielmehr (werde) im Gegenteil der Schutz ihrer Rechte erweitert, "wenn das Fachgericht nach der maßgebenden gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung befugt (sei) und ihm die Gegenvorstellung Anlass zu einer dahingehenden Prüfung (gebe)" (Rz 36).

    Das BVerfG hat in seinem Beschluss in NJW 2009, 829 ferner betont (unter B.I.1.b bb (2) der Gründe = Rz 39), dass "die Gerichte bei der sachlichen Entscheidung über eine Gegenvorstellung von der Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen namentlich des Verfahrensrechts nicht befreit" sind, die" Lösung des hier zu Tage tretenden Konflikts zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit in erster Linie dem Gesetzgeber übertragen ist" und "insoweit sich die Gerichte mithin nicht von der maßgeblichen gesetzlichen Regelung lösen (können)", was "insbesondere für gerichtliche Entscheidungen (gelte), die ungeachtet etwaiger Rechtsfehler nach dem jeweiligen Verfahrensrecht in Rechtskraft erwachsen und deshalb weder mit ordentlichen Rechtsbehelfen angegriffen noch vom erkennenden Gericht selbst abgeändert werden können".

    Die Ausführungen des BVerfG in NJW 2009, 829 unter B.I.1.b bb (2) der Gründe (Rz 39) dürften dahingehend zu verstehen sein, dass es ausgeschlossen ist, gesetzlich geregelte Bindungen des Gerichts an seine eigenen Entscheidungen, wie sie sich insbesondere aus der Rechtskraft der Entscheidung auch zu Gunsten des anderen Verfahrensbeteiligten ergeben, ohne gegenläufige gesetzliche Grundlage mit Hilfe einer Gegenvorstellung zu übergehen (ebenso Neumann, jurisPR-BVerwG 9/2009 Rz 4, unter D.).

    Anderes dürfte dagegen gelten --so versteht der Senat die Ausführungen des BVerfG in NJW 2009, 829 unter B.I.1.b bb (1) (a) der Gründe (Rz 36)--, wenn das Fachgericht nach der maßgebenden gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung befugt ist und ihm die Gegenvorstellung Anlass zu einer dahingehenden Prüfung gibt.

  • BFH, 26.09.2007 - V S 10/07

    Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Bundesgerichte zur Statthaftigkeit

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - V S 10/07
    Der Senat nimmt seine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Frage der Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf PKH (Beschluss vom 26. September 2007 V S 10/07, BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60) zurück.

    Der Senat nimmt seine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Frage der Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf PKH (Beschluss vom 26. September 2007 V S 10/07, BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60) zurück.

    Daraufhin hat der Senat mit Beschluss vom 26. September 2007 V S 10/07 (BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60) gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (RsprEinhG) dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: "Ist eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe statthaft?" Das Verfahren wird beim GmS-OGB unter dem Aktenzeichen GmS-OGB 3/07 geführt.

    Der Senat hat in dem Vorlegungsbeschluss in BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, die Auffassung vertreten, die "Gegenvorstellung" des Antragstellers sei unzulässig, weil die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung die Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht erfülle, wonach Rechtsbehelfe "in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger erkennbar sein müssen" (Hinweis u.a. auf den Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - V S 10/07
    Der Senat hat in dem Vorlegungsbeschluss in BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, die Auffassung vertreten, die "Gegenvorstellung" des Antragstellers sei unzulässig, weil die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung die Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht erfülle, wonach Rechtsbehelfe "in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger erkennbar sein müssen" (Hinweis u.a. auf den Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395).

    Das BVerfG hat in diesem Beschluss in NJW 2009, 829 u.a. ausgeführt (unter B.I.1.b bb (1) (a) der Gründe), aus den Erwägungen des Plenums in seinem Beschluss vom 30. April 2003 (BVerfGE 107, 395) lasse sich "nicht herleiten, dass eine Gegenvorstellung gegen gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen unzulässig (sei)" (Rz 34), dass "die Gegenvorstellung den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht genügt" (Rz 36) und soweit die Rechtsprechung der Fachgerichte die Gegenvorstellung als statthaft behandele, (führe) dies nicht zu einer Beeinträchtigung der Interessen der Rechtsuchenden, vielmehr (werde) im Gegenteil der Schutz ihrer Rechte erweitert, "wenn das Fachgericht nach der maßgebenden gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung befugt (sei) und ihm die Gegenvorstellung Anlass zu einer dahingehenden Prüfung (gebe)" (Rz 36).

  • BFH, 29.08.1978 - VII R 17/77

    Entscheidungsersuchen - Rücknahme eines Entscheidungsersuchens - Divergenz

    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - V S 10/07
    Eine Rücknahme der Anrufung ist zulässig (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29. August 1978 VII R 17/77, BFHE 125, 364, BStBl II 1978, 604; Kissel, Festschrift 75 Jahre RFH-BFH, S. 591, 602; Pietzner in Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, Anh § 11 RsprEinhG Rz 24).
  • GemSOGB - GmS-OGB 3/07
    Auszug aus BFH, 01.07.2009 - V S 10/07
    Daraufhin hat der Senat mit Beschluss vom 26. September 2007 V S 10/07 (BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60) gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (RsprEinhG) dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: "Ist eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe statthaft?" Das Verfahren wird beim GmS-OGB unter dem Aktenzeichen GmS-OGB 3/07 geführt.
  • BFH, 11.02.2011 - V K 2/09

    Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes bei Restitutionsklage - Umdeutung einer

    Mit dem am 26. August 2009 veröffentlichten Beschluss V S 10/07 vom 1. Juli 2009 (BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824) habe der V. Senat die Gegenvorstellung anerkannt.

    Erst durch den BFH-Beschluss in BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824 sei sie in die Lage versetzt worden, die Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des BFH zu beweisen.

    a) Es kann offen bleiben, ob der Senatsbeschluss in BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824 überhaupt eine "andere Urkunde" i.S. von § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO darstellt, da diese jedenfalls keine der Klägerin günstigere Entscheidung in der Sache V B 65/08 herbeigeführt haben würde.

    Die sofortige Beschwerde wäre vielmehr auch dann als unzulässig verworfen worden, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung am 14. November 2008 der Senatsbeschluss in BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824 bereits vorgelegen hätte.

    Der von ihr angeführte BFH-Beschluss in BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824 war für das Verfahren V B 30/07 nicht entscheidungserheblich und hätte daher unter keinen Umständen zu einer für sie günstigeren Entscheidung führen können.

  • BSG, 10.07.2013 - B 5 R 185/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - mangelnde Prozessfähigkeit einer betreuten Person

    Es kann dahinstehen, ob Gegenvorstellungen im sozialgerichtlichen Verfahren nach Einführung der Anhörungsrüge (§ 178a SGG) überhaupt noch statthaft sind (bejahend BVerfG Beschlüsse vom 25.11.2008 - 1 BvR 848/07 - BVerfGE 122, 190, 199 f, 201 f und der 3. Kammer des 2. Senats - 2 BvR 2674/10 - NJW 2012, 1065 sowie BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 3 RdNr 4; offenlassend BSG Beschluss vom 24.7.2006 - B 1 KR 6/06 BH - Juris RdNr 1) und der Senat befugt sein könnte, seinen unanfechtbaren Beschluss vom 18.4.2013 ohne gegenläufige gesetzliche Grundlage (vgl dazu BFH Beschluss vom 1.7.2009 - V S 10/07 - BFHE 225, 310; Neumann, jurisPR-BVerwG 9/2009 Anm 4 unter D.) im Verfahren der Gegenvorstellung mit dem Ziel aufzuheben, die formelle und materielle Rechtskraft (§ 141 Abs. 1 SGG) des angefochtenen Urteils vom 11.6.2012 rückwirkend wieder zu beseitigen, die gemäß § 160a Abs. 4 S 3 SGG kraft Gesetzes mit der Ablehnung der Beschwerde durch das BSG zugunsten der Beklagten eingetreten ist (zur Abänderungsbefugnis als Voraussetzung einer Gegenvorstellung vgl BVerfG Beschluss vom 25.11.2008 - 1 BvR 848/07 - BVerfGE 122, 190 = NJW 2009, 829, 830 RdNr 36; BGH Beschlüsse vom 2.2.2004 - II ZR 294/01 - NJW-RR 2004, 574 und vom 24.6.1980 - KZR 12/79 - NJW 1981, 55; BAG Beschluss vom 10.10.2012 - 5 AZN 991/12 (A) - NZA 2013, 167, 168 RdNr 3; BFH Beschlüsse vom 6.12.2011 - IX S 19/11 - BFH/NV 2012, 438 und vom 28.5.2010 - III S 11/10 - BFH/NV 2010, 1651).
  • BGH, 16.09.2014 - VI ZR 55/14

    Nachträgliche Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht im

    Die vorstehenden Ausführungen sprechen dafür, jedenfalls bei Nichtzulassung der Revision auch in dem hier gegebenen Fall, in dem der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer (§ 26 Nr. 8 EGZPO) nicht erreicht ist, nicht den außerordentlichen Rechtsbehelf der Gegenvorstellung zuzulassen (vgl. auch BFH, Beschluss vom 1. Juli 2009 - V S 10/07, BFHE 225, 310 = NJW 2009, 3053 Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht