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   BFH, 13.06.2012 - V S 10/12 (PKH)   

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https://dejure.org/2012,27968
BFH, 13.06.2012 - V S 10/12 (PKH) (https://dejure.org/2012,27968)
BFH, Entscheidung vom 13.06.2012 - V S 10/12 (PKH) (https://dejure.org/2012,27968)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - V S 10/12 (PKH) (https://dejure.org/2012,27968)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zur Feststellungslast beim Kindergeldanspruch

  • openjur.de

    Zur Feststellungslast beim Kindergeldanspruch

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 2, FGO § 62 Abs 4, FGO § 116 Abs 2, FGO § 142 Abs 1, ZPO § 114, EStG § 64 Abs 1, EStG § 64 Abs 2
    Zur Feststellungslast beim Kindergeldanspruch

  • Bundesfinanzhof

    Zur Feststellungslast beim Kindergeldanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 FGO, § 62 Abs 4 FGO, § 116 Abs 2 FGO, § 142 Abs 1 FGO, § 114 ZPO
    Zur Feststellungslast beim Kindergeldanspruch

  • rewis.io

    Zur Feststellungslast beim Kindergeldanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 40 Abs. 2; ZPO § 114 S. 1
    Ablehnung der Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Versagung von Kindergeld mangels Erfolgsaussicht einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldberechtigter trägt Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.01.2012 - V S 29/11

    Sachliche Unzuständigkeit des FG kein Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - V S 10/12
    Für den beim Bundesfinanzhof (BFH) als Prozessgericht zu stellenden Antrag auf PKH besteht kein Vertretungszwang (z.B. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2012 V S 29/11 (PKH), BFH/NV 2012, 763, m.w.N.).

    Einem Beteiligten, der wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, ein Rechtsmittel, das dem Vertretungszwang unterliegt, innerhalb der Rechtsmittelfrist wirksam zu erheben, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO gewährt werden, wenn er innerhalb dieser Frist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH zur Einlegung des Rechtsmittels schafft, also einen entsprechenden Antrag stellt und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Rechtsmittelgericht einreicht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 763; vom 11. Mai 2009 II S 4/09 (PKH), Zeitschrift für Steuern & Recht --ZSteu-- 2009, R583, m.w.N.) und zumindest in laienhafter Weise Anhaltspunkte für einen Zulassungsgrund darlegt (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 763; vom 4. August 2009 V S 16/09 (PKH), ZSteu 2009, R1088).

  • BFH, 17.12.2008 - III R 62/06

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bei Leistung eines freiwilligen

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - V S 10/12
    Für das Vorliegen der Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs trägt der Kindergeldberechtigte die objektive Beweislast --Feststellungslast-- (vgl. BFH-Urteile vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298; vom 17. Dezember 2008 III R 62/06, BFH/NV 2009, 747).
  • BFH, 02.04.2009 - III R 85/08

    Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - V S 10/12
    Für das Vorliegen der Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs trägt der Kindergeldberechtigte die objektive Beweislast --Feststellungslast-- (vgl. BFH-Urteile vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298; vom 17. Dezember 2008 III R 62/06, BFH/NV 2009, 747).
  • BFH, 11.05.2009 - II S 4/09

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - V S 10/12
    Einem Beteiligten, der wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, ein Rechtsmittel, das dem Vertretungszwang unterliegt, innerhalb der Rechtsmittelfrist wirksam zu erheben, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO gewährt werden, wenn er innerhalb dieser Frist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH zur Einlegung des Rechtsmittels schafft, also einen entsprechenden Antrag stellt und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Rechtsmittelgericht einreicht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 763; vom 11. Mai 2009 II S 4/09 (PKH), Zeitschrift für Steuern & Recht --ZSteu-- 2009, R583, m.w.N.) und zumindest in laienhafter Weise Anhaltspunkte für einen Zulassungsgrund darlegt (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 763; vom 4. August 2009 V S 16/09 (PKH), ZSteu 2009, R1088).
  • BFH, 04.08.2009 - V S 16/09

    Darlegungsanforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - V S 10/12
    Einem Beteiligten, der wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, ein Rechtsmittel, das dem Vertretungszwang unterliegt, innerhalb der Rechtsmittelfrist wirksam zu erheben, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO gewährt werden, wenn er innerhalb dieser Frist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH zur Einlegung des Rechtsmittels schafft, also einen entsprechenden Antrag stellt und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Rechtsmittelgericht einreicht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 763; vom 11. Mai 2009 II S 4/09 (PKH), Zeitschrift für Steuern & Recht --ZSteu-- 2009, R583, m.w.N.) und zumindest in laienhafter Weise Anhaltspunkte für einen Zulassungsgrund darlegt (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 763; vom 4. August 2009 V S 16/09 (PKH), ZSteu 2009, R1088).
  • FG München, 14.11.2013 - 5 K 3573/11

    Beweislastumkehr bei Behinderung

    48 a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH trägt der Kindergeldberechtigte die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juni 2012 V S 10/12, BFH/NV 2012, 1774, m. w. N.).
  • VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 17.297

    Abgewiesene Klage im Streit um kindbezogenen Anteil im Familienzuschlag für nicht

    Für das Vorliegen der Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs und somit auch für den Nachweis der Haushaltsaufnahme trägt der Kindergeldberechtigte die objektive Beweislast (BFH B.v. 13.6.2012 - V S 10/12 - Juris Rn. 13).

    Das geht vorliegend in Anbetracht des Umstands, dass der Kindergeldberechtigte für das Vorliegen der Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs und somit auch für den Nachweis der Haushaltsaufnahme die objektive Beweislast trägt (BFH B.v. 13.6.2012 - V S 10/12 - Juris Rn. 13), zu Lasten des Klägers.

  • FG München, 23.11.2015 - 7 K 2183/13

    Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind wegen körperlicher, geistiger oder

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH trägt der Kindergeldberechtigte die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juni 2012 V S 10/12, BFH/NV 2012, 1774, m. w. N.).
  • FG München, 16.01.2015 - 7 K 2923/13

    Rückforderung Kindergeld

    V S 10/12, BFH/NV 2012, 1774, m. w. N.).
  • FG München, 03.02.2016 - 7 K 3320/14

    Anspruch auf Kindergeld für im EU-Ausland lebende Stieftochter

    Der Kläger, der nach ständiger Rechtsprechung des BFH die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs trägt (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juni 2012 V S 10/12, BFH/NV 2012, 1774, m. w. N.), hat nicht nachgewiesen, dass er den überwiegenden Unterhalt für die in Ungarn lebende Tochter seiner Ehefrau trägt.
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